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P22

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Beiträge von P22

  1. vor 1 Stunde schrieb chapmen:

    Weltfremder gehts kaum....

    Genau.
    Wer am 31.12 um Mitternacht herum die Fenster/Türen unbeaufsichtigt geöffnet/gekippt lässt, dem ist nicht mehr zu helfen. Egal ob man „die Böllerei“ gut findet oder nicht.

     

    Vielleicht kürzt da die eventuell vorhandene Versicherung - aus meiner Sicht berechtigt - wegen Obliegenheitsverletzung etwas.....

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  2. vor 2 Stunden schrieb Mausebaer:

    Art. 2
    Sachlicher Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

    Genau diese Alternative haben wir erfüllt.

    Das „Dateisystem“ wird nochmal legaldefiniert. Und das hier eine Speicherung vorliegt, dürfte auch unbestritten sein - oder wie will man ansonsten seiner (in BW) verpflichtenden Aufbewahrung der Kontaktdaten über vier Wochen nachkommen?

  3. vor 1 Stunde schrieb Mausebaer:

    ... und wo ist die "Verarbeitung" und die "Speicherung"? :teu38:

    Schonmal den weiten Verarbeitungsbegriff der DSGVO (Art. 4 Nr. 2)  zur Kenntnis genommen?

     

    "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

     

  4. Machen wir uns doch nichts vor, ein Totalverbot wird so nie kommen und schon gar nicht von jetzt auf gleich.

     

    Wie in der Vergangenheit wird man scheibchenweise vorgehen. Keine böse Neuwaffen ala AR-15. Bestandsschutz für jeden und einen Erbgang.

    Danach oder vll. auch davor kommen dann die bösen Kurzwaffen ("Kein Mordwaffen als Sportwaffen" oder wie war das?) mit dem selben Schema.

     

    Die Frage ist nur, was in diesem Zeitraum ganz allgemein für weitere tiefgreifende politische Entscheidungen getroffen werden....

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  5. vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

    Weil ich mich gerade von einem Notar beraten habe lassen, stimmt das bzgl. Grundstücksangelegenheiten nur, wenn eine Generalvollmacht auch ohne sie zu benennen Grundstücksgeschäfte umfasst.

     

     

    Das ist gerade der Sinn und Zweck einer Generalvollmacht. Aufzählungen, zu welchen Rechtshandlungen die Generallvollmacht ermächtigt, erfolgen nur beispielsweise und nie abschließend.

     

    Eine Beschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis sollte nur im Ausnahmefall nach eingehender Abwägung erfolgen. 

     

    vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

    Bei explizit aufgeführter Vollmacht hierzu wird die Beglaubigung empfohlen.

     

    Eine beglaubigte Unterschrift wird auch allgemein im Rechtsverkehr besser akzeptiert. Die Kosten von maximal 70 Euro zzgl. USt. sind da überschaubar.

     

    vor 2 Stunden schrieb Hephaistos:

    Das kann aber auch das Ortsgericht.

    Kommt auf das jeweilige Landesrecht an. Auch die Betreuungsbehörde kann Unterschriften diesbezüglich beglaubigen, jedoch gibts es bereits Rechtsprechung, wonach diese Beglaubigung zur Vornahme von Grundstücksgeschäften nicht ausreicht.

    Im Zweifel daher lieber beim Notar beglaubigen lassen.

  6. vor 3 Stunden schrieb Iggy:

     

    Dann holt sich die Bestätigung halt der Gerichtsvollzieher, wie bei schon so einigen Arsxxlöchern in der Vergangenheit.

    Außer der erste Schützenmeister wählt erstmal Beugehaft

    Ja, wenn ein Vorstand "einfach so" die Bestätigung verweigert, besteht eine Handhabe. Hat niemand bezweifelt und entsprechende Judikate gibt es.

     

    vor 2 Stunden schrieb Iggy:

    Sagt Dir der Begriff "Vertrag zu Lasten Dritter" was?

    Ja, klar. Bin schließlich von der Jurisprudenz ?

    vor 2 Stunden schrieb Iggy:

    Unabh. von allem hat man, so genau habe ich mich nicht dafür interessiert, meiner Erinnerung nach, nach BGB das Recht auf die entspr. Bestätigung von Tatsachen.

    Wer glaubt, mit irgendwelchen vereinsinternen Beschlüssen über geltendem Recht zu stehen; "NUR ZU, probiert's aus!"  :icon14:

    Hier wird deutlich, dass du das Rechtssystem in diesem Punkt nicht verstanden hast.

     

    Das, was das WaffG regelt, ist eine öffentlich-rechtliche Materie. Ein Verein ist ein zivilrechtliches Konstrukt.

    Wenn der Verein nun willkürfrei Voraussetzungen bestimmt, bei denen er ein "regelmäßiges" Training anerkennt, dann ist das so.

    Wenn das Gesetz sogar gar keine Bestimmung enthält, wonach der Verein verpflichtet ist, etwas zu bestätigen, dann ergibt sich erst Recht keine Rechtspflicht zur Bestätigung irgendwelcher Tatsachen.

    Der Verband kann ja alles erforderliche mit den Angaben des mittelbaren Mitglieds bestätigen.

    • Gefällt mir 1
  7. @Fyodor @callahan44er @Iggy

     

    Ich bin bzgl. der Bestätigungspflicht des jeweiliges Vereines grundsätzlich bei euch.

     

    Jedoch herrscht in D Vereinigungs- und Vertragsfreiheit. Wird im Verein durch das zuständige Organ beschlossen, dass Bestätigungen nur unter der Voraussetzung XY erteilt werden, hat das jeweilige Mitglied schlechte Karten - sofern die Voraussetzung "XY" nicht willkürlich ausgewählt wurde. Und ja, man kann fast alles begründen.....

     

    Wenn einem das nicht passt, muss man sich einen anderen Verein suchen. Wann man über evtl. solche "Besonderheiten" informiert wird ist eine Frage des Einzelfalls.

  8. vor 5 Stunden schrieb karlyman:

    Also, man kann als Sportverband sich und seinen Mitgliedern auch künstlich Probleme schaffen, wo keine sind.

    Je nach Behörde kann ja hierdurch auch wieder das Bedürfnis begründet werden....was eigentlich auch so im Sinne einer vollständigen Waffe vorliegen sollte.

  9. vor 16 Minuten schrieb jimmypop:

    Mich würde interessieren, wie es überhaupt zu der Ablauffrist des Voreintrages gekommen ist.

    Gibt es hierzu eine Begründung?

     

    Ist das nicht einfach egal?

    Mir sind auch zwei abgelaufen, weil zwischenzeitlich andere Dinge wichtiger waren.

    Die hatte ich aber eh nur mit eintragen lassen, weil sie im Zusammenhang mit einem anderen Eintrag nichts kosteten.

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