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Tauschi

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Alle Inhalte von Tauschi

  1. Servus, inwiefern sollte sich mein Besitz von plötzlich zur Jagd nicht mehr zugelassenen Waffen, auf meine Zuverlässigkeit auswirken? Bisher, bzw. die letzten 40 Jahre hatte nie jemand Zweifel an der Rechtmäßigkeit von HA mit Wechselmagazin zur Jagd. Sogar mit Bestätigung des BKA. Wer sollte es schaffen mir daraus einen "Unzuverlässigkeitsstrick" zu drehen? Gruß Tauschi
  2. Servus, ich hoffe das das Urteil in einer der nächsten Instanzen gekippt wird. Für die fahrlässige Aufbewahrung der Waffe ist der Vater schon verurteilt worden. Für das was sein Sohn angerichtet hat, kann er nicht verantwortlich gemacht werden. Gruß Tausch
  3. Servus, beantrage doch einfach eine KW in 9mm und eine in .40 SW. Für, z.B. USPs und Glocks gibt's nach unten alle Wechselsysteme bis .22lfB. Gruß Tauschi
  4. ... eine wäre z.B. Feiertag in BW. Gruß Tauschi
  5. Ich besitze seit 6 Jahren einen 0 Schrank mit elektronischem Zahlenschloss. Was soll ich schreiben.... Ich kriege ihn nach wie vor auf und zu. Ob das allerdings ein "DFS-SB" Schloss ist, weiß ich nicht. Gruß Tauschi
  6. Was nutzt Ihm das, wenn er die Anforderungen der WaffVwV zum §4 nicht mehr erfüllt? Hab ich einen Denkfehler? Gruß Tauschi
  7. Servus "Vorübergehend stillegen"? Willst Du vorübergehend aus dem Verein/Verband austreten? Was meinst Du mit vorübergehend stillegen? Gruß Tauschi
  8. Wo steht geschrieben, dass man den Weg zum Schießstand nicht unterbrechen darf oder auf Umwegen zu diesem Gelangen darf? Gruß Tauschi
  9. Ein "Möbeltresor" ist ein "Möbeltresor" weil er in ein Möbel passt. Er bekommt die Tresoreigenschaft nicht durch das Möbel in das er `reingestellt werden kann. Die Zertifizierung des Widerstandsgrades ist vollkommen unabhängig von dem was um den Tresor drumrum ist. Immer wieder der selbe Bullshit......
  10. Hat Manne doch schon alles geschrieben. Die Kanzlei ist auch irgendwo verlinkt. Es sieht nicht so aus, dass da was falsch organisiert wäre.
  11. Ich schreibe auch nicht, dass es nicht Legitim wäre. Mach doch im "allgemeinen" einen eigenen Thread dazu auf.
  12. Ich habe nicht geschrieben, du hättest geschrieben. Ich habe geschrieben, du erzeugst bei Leuten die damit nicht vertraut sind den Eindruck der FvLW könnte Zugriff auf dieses Geld haben. Hat er aber nicht. Und somit hat nur ELF den Zugriff auf das Geld und sonst niemand und deshalb gehört eine Diskussion über dieses Geld nicht hierher.
  13. Das ist nicht wurscht. Du erzeugst hier für Leute die mit dem Thema nicht vertraut sind den Eindruck, der FvLW hätte Zugriff auf dieses Geld. Das Rote Kreuz kann auch nicht mit Geld arbeiten das den Maltesern gespendet wurde.
  14. Kohle ist unterwegs. Erster
  15. Dann fahren die diese Strategie aber schon lange. Angebote, die eigentlich nicht lieferbar sind, haben die schon häufiger gehabt.
  16. Da muss ein "Nichtfachmann" erstmal drauf kommen. Ausserdem kommt man beim rechtshändigen Ghettoanschlag mit der linken Hand kaum an den Magazinboden zum halten. Da braucht`s schon einen Routinier.
  17. Das kann man auch ohne Bastelei regeln. Man nimmt einfach ein Magazin einer anderen Waffe mit einem anderen Kaliber mit. Passt auch nicht in die Puffe und wenn beides zusammen geklaut wird, kann keiner damit was anfangen.
  18. Was hast Du erwartet?
  19. Das Problem ist nicht in aller Welt, sondern in WO
  20. Locker bleiben B) Die Debatte entspann sich doch nur aufgrund deiner Aussage, dass jemand mit dir als Standaufsicht ein Problem hätte, wenn er mit einem gefüllten Magazin auf den Stand kommt. Das beruht eben, nach Meinung verschiedener Mitforisti, auf einer falschen Interpretation der von dir verlinkten Standordnung. Niemand schrub, dass gefüllte Magazine zur Transportgrundausstattung gehören oder gehören sollten. So, ich hab euch trotzdem lieb und geh jetzt heiamachen Gruß Tauschi, der gestern auf der Anfahrt zum Match seine Magazine gefüllt hat. Aber nur weil`s so fad war........
  21. Bei denen die sich regelmäßig mit den entsprechenden Disziplinen beschäftigen ist`s unproblematisch. Problem sind eher die, deren Sportordnungen sowas nicht hergeben und die deshalb nicht die notwendigen Kenntnisse und Routinen antrainiert haben aber trotzdem gerne mit geholsterten Puffen `rumlaufen.
  22. "Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen und die Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren." Quelle: Standordnung Da steht Magazine entnehmen. Das "bzw. zu entleeren" bezieht sich meines Erachtens auf Waffen mit integriertem Magazin die natürlich leer sein müssen, wenn die Waffen abgelegt werden. Gut gemeint - schlecht formuliert.
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