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karlyman

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Beiträge von karlyman

  1. vor 12 Stunden schrieb Last_Bullet:

    Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können...

     

    Wäre interessant, was da tatsächlich "in der Fläche" läuft bezüglich dieser Anforderung. Wirklich beurteilen kann man es wohl nur im eigenen Einzugsbereich.

     

    Über die Mitglieder in meinem Verein sowie weitere hiesige Schützenkollegen weiß ich ungefähr, wie es da im Einzugsbereich von 5 Waffenbehörden hier im "Eck" - nördl./zentrales Ba.-Wü. - aussieht (übrigens bei weitem nicht alle "locker und liberal" eingestellt)...

    Die Waffentresor-Verankerung war und ist da nirgends ein Thema.

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  2. vor 17 Stunden schrieb Moskito:

    Gibt es in eurem Entwicklungsland eigentlich keine Rechenzentren?

     

    Doch... Berechnen könnten wir das also schon...

    Aber "wir" lügen uns auch gerne selbst in die Tasche. 

  3. Das Interesse am Wie und Warum in allen Ehren...

    Aber ich glaube nicht, dass bei einer entsprechend angestoßenen,  allgemeinen Diskussion für uns  LWB irgendetwas Positives herausspringen kann und wird.

    Was die Aufbewahrungsanforderungen angeht, da gilt doch in D nur noch "vorwärts immer, rückwärts nimmer"...

     

     

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  4. vor 13 Minuten schrieb Last_Bullet:

    ...die.... Fakten dahinter.

     

    Ich halte es inzwischen, bei der Entwicklung die das Aufbewahrungsthema und andere LWB-bezogene Anforderungen nehmen, für müßig, dahinter viel Faktenbasiertes zu sehen.  

     

    Würde die Politik das Ganze an Fakten, an der objektiven Gefahrenlage (Deliktrelevanz) in D orientieren, dann wären wir nicht auf dem Anforderungsniveau, das wir nun haben (mit Tendenz zum Mehr...).

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  5. vor 13 Stunden schrieb BlackFly:

    Es gab sogar ein Land, war das vielleicht sogar Österreich in dem man sich maximal mit demselben Mittel verteidigen durfte, kommt also jemand mit einem Messer darfst du keine Pistole ziehen

     

    Das ist möglich, dass es das gibt.

    In D gilt das (bei allem, vielleicht berechtigtem Gemosere in dem Bereich) definitiv nicht. Hier darf nur kein grobes Missverhältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrhandlung bestehen. 

     

    • Wichtig 2
  6. vor 36 Minuten schrieb Faust:

    Die Frage stellt sich angesichts der PKS-Ergebnisse umso dringender.

     

     

    Ich zitiere nochmal (s. auch "Allltägl. Wahnsinns"-Thread) den Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), H. Jochen Kopelke:

     

    "Die Zunahme der Gewaltkriminalität mit mehr jungen Tatverdächtigen, einem gestiegenen Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger und erheblich mehr Wohnungseinbruchdiebstählen verdeutlicht, dass der Kampf um Wohlstand begonnen hat und das Recht des Stärkeren populärer wird"

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  7. Am 1.4.2024 um 21:48 schrieb Shannon:

     

    Ebenso erstaumlich wie es P22 schafft andere "Johann´s" für seine Ziele einzuspannen ohne selbst im Kern irgendwas (WAS ??) beizutragen, außer,

     

    Noch erstaunlicher finde ich es, wie du dich hier in einem reinen Fachthema, wo sich andere austauschen, "einbringst", ohne irgend etwas anderes einzubringen als... Aufregung. 

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  8. P.S.:

    In Baden-Württemberg sind schon seit langem alle Waldwege unter 2 m Breite für den Fahrradverkehr (soweit nicht extra als Trails ausgewiesen) tabu.

     

    Interessiert die meisten Radler/MTBler/ Pedelec-Treiber aber nicht, noch nicht mal in Schutzgebieten. Wird überwiegend ignoriert, und auch kontrolliert/durchgesetzt wird es praktisch nicht.

     

     

  9. vor 3 Stunden schrieb Schmidt & Wiese:

    Zitat:

    „Zur diesbezüglichen Praxis in Thüringen weisen wir (TLVwA) auf Folgendes hin:

    Bis zu einer bundeseinheitlichen Vorgabe sind die vom OVG Münster beschriebenen Vorgaben für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln in der Thüringer Verwaltungspraxis nicht anzuwenden.  . ."

    auch ein Bundesland, dass verstanden hat!

     

     

    Über Thüringen staune ich da ohnehin... Und das mit seinem "bösen" Rot-Rot-Grün-Kabinett, mit LINKE-MP und SPD-Innenminister.

    Die scheinen in manchen Bereichen ja einigermaßen geerdet zu sein. Erkenntnis: unabhängig von den "Farben" gibt es spezifisch in den Bundesländern große Unterschiede.  

    Es ist eben nicht immer alles so einfach.

     

     

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  10. Am 26.3.2024 um 02:23 schrieb Last_Bullet:

    Da ist eine Firma aber sehr geschäftstüchtig. Wenn man das so liest, könnte man glatt meinen, das sei bereits Gesetz:

    https://www.wosta-tresore.de/tresor-infocenter/ovg-nordrhein-westfalen-30-08-2023/

     

     

     

    Ja, der Eindruck wird bewusst erweckt, wobei es in der Tat eben nicht  Gesetz ist.

    Es gibt keine einschlägige, dies genau so regelnde Rechtsnorm. Es gibt ein verwaltungsgerichtliches Urteil, auf das Bezug genommen wird (s. Datumsangabe)... das jedoch im Gesetzesvollzug unterschiedlich in den Ländern ausgelegt wird.

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