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Veg Manchurian

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Alle Inhalte von Veg Manchurian

  1. Ja, weiß ich und hab ich schon bei zweien gemacht.
  2. Dann wirst du wohl Pech gehabt haben. Bei meinem Sachbearbeiter zählt "sau gutes Angebot" jedenfalls nicht zu den Gründen, weswegen man eine Ausnahme von der Regel machen könnte... Wobei, ich habe es auch nicht darauf angelegt und auch keinen Grund, auszutesten, was für die Ausnahme (z.B. Westernschießen, was ich nicht betreibe) ausreichen würde. Meine persönliche Lehre: Nix verkaufen, was nicht frei ab 18 erwerbbar ist.
  3. Soweit ich weiß, gilt das Gebot beim Erwerb, also ungeachtet ob du vorher etwas verkaufst... Beliebig Spielraum haben die Sachbearbeiter hier nicht, aber du kannst ja versuchen, den Passus "in der Regel" auszunutzen und zu argumentieren, dass sich eben der Bestand nicht erhöht etc. und somit der 45er "vorgezogen" werden kann. Dann solltest du später halt länger warten müssen.
  4. Lies doch einfach nur, was da steht. Die Besteuerungsdebatte, bzw. die Neuregeleg der KFZ-Steuer sind anscheinend komplett an dir vorbeigegangen, bzw. überlagert von einer "Mit mir wirds keine Maut geben"-Maut. Aber um auf DEIN geschriebenes zu antworten: Als Denkanstoß sei gesagt, dass wir das CO2, welches innerhalb von Millionen Jahren außerhalb des Kreislaufes "geparkt" wurde, von uns in wenigen Jahrzehnten in den Kreislauf zurück befördert wird. Eine Verdoppelung des Levels innerhalb von paar Jahrzehnten ist enorm viel und der Klimawandel an sich ist zwar natürlich, aber wie wir den Beschleunigen, beeinflussen und die Erde umgestalten ist außerhalb jedweden natürlichen Rahmens. Großereignisse etc. gab und wirds auch weiterhin geben, nur pumpen wir das Treibhausgas (Absorption im richtigen Wellenlängenbereich) halt unkontrolliert rein in den Kreislauf, dessen Veränderung nie so schnell gehen würde. Egal, aber zur Effizienz: Je weniger Sprit das Teil verbraucht, desto weniger zahlst du. Unabhängig vom Preis.
  5. So, nachdem ich meinen Beitrag nicht mehr editieren darf, muss ich einen neuen Post machen, nur um was zu ergänzen: Reichweite E-Roller: 20-70 km, bei tiefen Temperaturen auch weniger. Je nachdem, ob Ein- oder Zweisitzer. Wie sinnlos und idiotisch (inkl. elendig langer Ladezeiten) wäre es da, Verkäufe zu verbieten? Is wie die kleine Anfrage an die Bundesregierung letztens: Gehts um Fakten, zeigen die Grünen ggf. negative Kompetenz (wie viele VA im SchießSPORT z.B.) und hier beim Beispiel "Roller" jedweden Realitätsverlust. Gute 70 km Reichweite sind nichts, wenn man mal einfach 30 km hat und der Akku nur unter Idealbedinungen und nur neuwertig sowas schafft etc. Und gefährliche Tiere verbieten? Ja, am besten Eigenverantwortung und Mitdenken verbieten. Wer sich seine Tierchen hält und an schon bestehende Artenschutzgesetze hält, dem traue ich auch zu, damit ordentlich umzugehen und bei einem Entfleuchen das Tier wieder einzufangen. Am ehesten die gesamte Tierhaltung (außer Hunde, die erfordern dann ein Bedürfnis wie "Jagd, Blindheit etc.") verbieten, dann hätte es sich auch mit den Idioten erledigt, die Tiere zu Weihnachten kaufen und dann nach zwei Monaten wieder abgeben/aussetzen (Tierheim, wenn bisl Verantwortung)... Thema SUV: Ich hab was gegen diese Spritschleudern und Sicherheitsrisiken für Fußgänger. Geländeuntaugliche Geländewagen halte ich einfach für nutzlos. Nur, was gäbe mir das Recht, jemandem anderen vorzuschreiben, ob er sich sowas kaufen darf? Wer sich mal Tests durchliest, müsste aber zugeben, dass manche SUVs doch nicht so nutzlos sind (Platzangebot, Sicherheit für den Fahrer etc.) und wer es sich einbildet, der muss halt - im Falle eines ineffizienzen Vehikels - dann mit den Spritkosten leben. Sache erledigt. Wenn schon über Steuer: Dann entweder reine CO2-Steuer nach Ausstoß oder nach Effizienz der Maschine oder sonstwie, Hauptsache einheitlich pro Klasse (PKW vs. LKW vs. Zweiräder etc), aber nicht so hinmurksen. Wenn ein Grüner keinen SUV braucht, soll er ihn nicht kaufen. Ich hab mal in Fs mit einem Grünen gesprochen, die sich für einen sparsameren Fuhrpark für Politiker einsetzen, was ich durchaus begrüße. Da betrifft es nämlich auch indirekt mich durch Steuergeldausgaben für Sprit. Da schränken sie somit nicht den Bürger ein, sondern auch sich selbst und tun auch was für die Umwelt (geringerer Verbrauch ohne die kleinste Nussschale hinzustellen). Egal, Tiere die potentiell gefährlich sind, braucht wirklich keiner, aber das hat hier nichts mit "brauchen" zu tun, sondern damit, was der Einzelne subjektiv für seine persönliche Entfaltung als Mensch, der wählen, Autofahren und sonstwas darf, benötigt. Objektiv braucht man fast nichts, subjektiv enorm viel und das von Mensch zu Mensch verschieden. Wer bin ich, als dass ich mir anmaßen dürfte, über Vernunft oder Unvernuft zu entscheiden? Ich mach auch mal unsinnige Sachen, ohne Gefährdung oder Schaden für andere, weil es auch mal gut tut, spontan zu einem See, Volksfest, Kerwa oder sonstwas zu fahren. Lebensfreude?
  6. Das mit dem Hundeblödsinn wusste ich, aber das mit dem uralten Rollerverbot kannte ich nicht. Ich frag mich nur eins, nachdem auch giftige Tiere in keinem Haushalt was zu suchen hätten, warum ich mich noch über solche Vorstöße tatsächlich wundern kann. Aber eins ist immer, jedenfalls wie ich das beobachte: Themen, die einen nichts angehen (Arachnophobiker z.B.) dürften einem Tierverbot wesentlich aufgeschlossener sein als der rollerfahrende Spinnenhasser, gegen den die Grünen auch was haben... Was ich sagen will: Wer komplett themenfremd ist und ggf sogar was gegen [beliebige verbotswürdige Themen einsetzen] hat, der wird ohne groß über den Sachverhalt nachzudenken eher für die Grünen sein... Solange es ihn nicht betrifft, versteht sich. Dein Vorschlag ist daher recht zielführend, jedem seine verbotswürdigen Interessen aufzuzeigen... Zum Rollerverbot: So ein Bullshit. Welche Reichweite soll ein E-Roller haben? Kann man dann auch 200 km fahren, oder ist nach 20 Schluss? Bei Autos ist das weniger ein Problem durch größere Akkus, aber beim Roller? Wo ist da die freie Entscheidung? Wo kann ein Grüner sagen, was für mich sinnvoll ist? Ich hab kein Auto, verfahre also kein Benzin oder Diesel. Soll ich statt "Langstrecke" oder zu Volksfesten in der Umgebung lieber mit dem (neu/gebraucht) gekauftem Auto fahren? Stimmt, gäbe mehr Ökosteuer.
  7. Naja, es wurde schon wegen 2 Stangen Zigaretten getötet: Klick. Es ist einfach nicht richtig, was du hier postulierst. So ein Überfall hat nicht unbedingt was mit Logik zu tun, ebenso kann bei einer potentiellen Vereiteltung der Tat ein Exzess auftreten...
  8. Äh, da ich meinen Beitrag oben nicht mehr bearbeiten kann: Ich wollte eigentlich nur schreiben, dass die Beantragung der WBK und die Mitgliedschaft im BDMP nichts miteinander zu zun haben müssen, also die WBKs über den DSB, bzw. Landesverband gehen und das weitere Bedürfnis, dann vom BDMP nach den dortigen 12 Monaten erteilt werden kann/muss. Sprich, jetzt die WBKs (nach 12 Monaten, is ja klar) über DSB und dann später ein weiteres Bedürfnis für eine Waffe für eine BDMP-Dispziplin gehen klar. Soweit - jedenfalls nach deinem Post - ist dir das ja klar, aber halt keine Wettkampfteilnahme oder sonstiges, weil innerhalb des Grundkontingents nichts dergleichen erforderlich ist. Und nur weil für die Grüne für jede Waffe auch innerhalb des Grundkontingents ein Voreintrag/Bedürfnis beantragt werden muss, ist es immer noch innerhalb des Grundkontingents und da zählt nur, dass man halt für eine Langwaffendisziplin halt mal Langwaffe trainiert hat (was beispielweise der BSSB verlangt). Daher auch, was der BDMP (wo du bist) in seiner Sportordnung geschrieben hat. Wichtig halt nur, dass die Waffe erlaubnispflichtig ist und alles weitere wurde von anderen eh besser erklärt.
  9. Wie wäre es, wenn ein Schmerzresistenter Teilnehmer hier den Autoren auf Abgeordnetenwatch einige Fragen stellt bzgl der Anfrage und die Mängel benennt und offen fragt: Wenn ihr NULL PEIL habt, warum verschwendet ihr Geld für die Beantwortung der Fragen?
  10. Ähm, also rein rechtlich muss für die WBK nur neben Zuverlässigkeit, Eignung, Sachkunde etc. nur folgendes zutreffen: 12 Monate MitgliedsschaftSchießen seit 12 Monaten 12/18 Termine Da steht nichts von Teilnahme an Wettkämpfen oder sonstigem. Es geht bei Wettkampfteilnahme um die Überschreitung des Grundkontingents. Wirf mal einen Blick in die Sportordnungen. Beim VdRB-Dingens gibts übrigens einen Passus, dass man nicht an einem Wettkampf teilnehmen muss, sondern nur unter Wettkampfbedingungen eine bestimmte Anzahl an Ringen erreichen müsse um das Grundkontingent zu überschreiten. Also, beim DSB kann ich dir aus Bayern jedenfalls sagen, dass keine Teilnahme an Wettkämpfen erforderlich ist für die Beantragung der WBK(s). Kleiner Tipp: Mach auf jeden Fall den Haken für die WBK für Sportschützen nach §14 ... Also die Gelbe. Ein Bekannter bereut, diese nicht gleich beantragt zu haben. e:/ Auf meinen BSSB-Bedürfnisformular (bitte die für dich zutreffenden Formulare laden und anschauen!) steht nur, dass man hauptsächlich Langwaffe schießen muss, um ein Bedürfnis für einen Halbautomaten (weil Langwaffe) zu bekommen. Von Wettbewerb als Vorraussetzung steht weiterhin nichts.
  11. Manchmal machen die Grünen und Linken richtig sinnvolle kleine Anfragen und merken nicht, wie sie Daten beschaffen oder sichern, die gegen ihre Allmachts-, äh Verbotsphantasien sprechen. Wäre nett gewesen, den Inhalt der Anfrage kurz zusammenzufassen, da ich zwar versucht hab, emotionslos den Schmarrn zu lesen, aber leider aufgeben musste. Wäre nett, wenn du mir da entgegengekommen wärst...
  12. Das ist aber "nicht möglich", da der Hauptwohnsitz ausschlaggebend ist und man sich sonst a bisl strafbar machen könnte. Strafbar + Waffen = Waffen weg + Strafe. Daher hatte ich angenommen, dass ein solches Ersuchen nur von Personen durchgeführt wird, die sich an das geltende Gesetz halten und somit auch Teil des winzigen Bruchteils zählen, die bisher erworbene Waffen der Kategorie C+D ins neue Register eingetragen haben... Aber gut, da also Sachkunde usw als Grundlage eines - wie soll ich es sagen - erleichterten Erwerbs (obwohl man die ja schon erworben hat) in Deutschland nicht zählt, dann wurde die Frage ja beantwortet. Danke dafür an die beteiligten Personen.
  13. Naja, das mit dem Erbfall ist ja so, dass man quasi die Waffen auf einen Schlag bekommt und somit vor vollendeten Tatsachen steht. Daher eventuell die Hoffnung, dass im Falle des Besitzes von Schusswaffen dies anders gehandhabt werden könnte, als wenn man nur in Deutschland diese Waffen bekommen will. Sprich: Man hat die Dinger ja nach den geltenden Gesetzen (in dem Fall Österreich) und hat damit keinen Blödsinn angestellt. Warum kann man dann als offensichtlich zuverlässiger Bürger, der seinen Wohnsitz außerhalb hatte, nicht einfach so mitnehmen, wenn er Sachkunde und Tresor (gut, dass mit der Fremdlagerung hatte ich vergessen, dass es ja im Gesetz so steht) dann vorweist.
  14. Danke für die Antwort. Ebenso interessant unter dem Hintergrund, dass keine Sonderregelungen bzgl. Erben-WBK oder sonstiges möglich wäre, indem man mit/ohne Munitionserwerb, Blockierpflicht oder sonstigem Gedöhns die Sache freundlicher hätte regeln können. Wundert mich relativ stark, dass man - wenn man schon ausgerüstet ist - immer noch 12/18 + 12 Monate machen muss/müsste.
  15. Hallo, ich hab zwar Threads gefunden, aber nicht solche, die mir bei der Beantwortung meiner Fragen helfen (sollte ich es übersehen haben, bitte mitteilen): Wer als Ausländer in Österreich gemeldet ist (sei es Arbeit, Studium oder sonstiges), ist waffenrechtlich den Österreichern gleichgestellt. So wie ich das verstanden habe, kann dieser nun Waffen kaufen, sofern er diese nur in Österreich - ohne Verbringung oder Weiterverkauf - belässt. Was aber, wenn sich der Lebensmittelpunkt von Österreich nach einigen Jahren und Waffenkäufen nach Deutschland verschiebt? Wie genau muss man vorgehen, wenn man seine (Lang-)Waffen behalten will? Selbstverständlich sind diese in das katastrophal gescheiterte Waffenregister eingetragen ... Wird das formal wie ein Erbfall abgehandelt und man bräuchte neben Beantragung der WBK zusätzlich zu dem obligatorischen Tresor - zur späteren Nutzung - Sachkunde, Vereinsbeitritt oder sonstiges? Die 12/18 und 2/6-Regel dürften hier aber nicht gelten, da die Waffen nach dort gültigem Recht erworben wurden? Spezialfrage: Darf - sofern die Mitnahme möglich ist - man die Waffen bei einem deutschen WBK-Inhaber lagern, wenn man selbst keinen Tresor anschaffen will? Dies ist jetzt eine rein theoretische Frage, da so ein Fall nicht ansteht. Es interessiert mich halt einfach.
  16. Nein, beide sind gleich gefährlich, aber endlich kann man dem Opa seine Waffen wegnehmen. Der ollen Jungfer geht das leider nicht, weil das blöde Gesetz ihr das NOCH erlaubt.... Also, solange die ander ihr Bedürfnis hat, kann man leider die Waffen nicht wegnehmen, aber der senile alte Sack kann endlich entwaffnet werden um da das Risiko für die Allgemeinheit zu senken... Wer Spuren von Ironie findet, darf sie behalten.
  17. Gibt schon mehrere Beiträge, wobei der vorletzte Beitrag den besten Titel hat. Klick 1 Klick 2 e:/ war ja klar, zu spät.
  18. Schon vorbei? Naja, mal schauen, wann es in deren Mediathek auftaucht.
  19. Ach bitte, wenn du daheim bist, dann ist es doch immer noch DEIN zuhause und du kannst unter deiner Aufsicht doch Technik und Funktion erklären, Personen Sicherheitsregeln nahebringen und Haltetechiken zeigen... Sry, aber ich kann unter keinen Umständen erkennen, dass es unzuverlässig sein sollte, der anderen seine Waffen in die Hand drückt, da man immer noch die Kontrolle hat und sicherlich keine durchgeladene Waffe übergibt....
  20. In meinen Augen: Kontraproduktiv, weil der gesamte dämliche § gestrichen gehört. Klar, die Ausnahmen sind natürlich toll, sollte es durchgehen, nur ist mir der Anscheinsparagraph ein Dorn im Auge. Alleine schon die Annahme, dass möglichst wenige legale Waffen im Volk sein sollen, ist eine Fehlannahme, die Tote fordert. Egal, aber: es gibt keine Gefährdung durch "doofes, böses" Aussehen. Es gibt weiterhin kein Führen oder sonstwas, also weg mit der sinnlosen Regelung.
  21. Sag a mal, könnts ihr ned wenigstens DIESEN EINEN Thread hier frei von diesem in einem ANDEREN Thread behandelten Themas lassen? Es nervt einfach, wenn man sich über den Galileo-Beitrag informieren will, bzw. auf neue Erkenntnisse spekuliert und dann dieses Triebel-Bashing auch noch hier auftaucht. Also: GRA steht in Kontakt mit der Redaktion? Es ist dank einem netten Menschen auf YT verfügbar und JETZT nicht mehr kaputt zu bekommen Weiteres?
  22. @ sunnysk29 Ah, k. Das erklärts. Eigentlich schade, da man es nichtmal durch Zufall finden kann als Unbedarfter. Aber jetzt sollten mehr Leute die Möglichkeit haben, es immer wieder hochzuladen. @ Gearaffe Öhm, ich weiß nicht, ob du die gleiche Doku gesehen hast wie ich, aber ich war positiv überascht, dass es nicht so S******e war, wie erwartet. Die GRA schreibt deutlich, dass sie keinen Einfluss auf das Ergebniss hatten und deren Beitrag exorbitant gut wegkam. Es hat gezeigt, welche Ressentiments vorhanden sein können und das Wichtigste: Schießen macht Spaß. Es ist kein Machtgewinn, es ist ein einfaches Belohnprinzip, welches ADHS-Kinder auch konzentrierter arbeiten lässt und vor allem: Die Kinder lernen Verantwortung und auch, wie man damit umgeht. Es ist klar, dass falsche Zahlen enthalten sind, aber der menschliche Faktor im Anschluss wiegt ungemein schwer und ist recht positiv.
  23. So, interessanterweise kann ich die Folge nicht über die normale YT-Suche finden. Der Link allerdings funktioniert und das Video ist weiterhin abspielbereit. Liegts an lokalen Einstellungen oder fällt noch einem das Problem auf?
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