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schopy

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Beiträge von schopy

  1. und, um mal weiter zu gehen:

     

    "2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen; "

     

    Also kannst Deine 30er Banane mit 2 Patronen (+1 im Lager) bestücken und losziehen. Ob man dann noch mal eine Einladung woanders bekommt, steht auf einem anderen Blatt.

     

    Und sportlich eben mit 10er Begrenzer weiter nutzen. Vor Allem behalten und auf bessere Zeiten hoffen.

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  2. Als Schwarzwildbüchse.

     

    Bei .458 Socom könnte es Probleme mit der E100 geben.

     

    Aber nur so ein Gedankenspiel, nachdem ich heute meine Sharps mal wieder in der Hand hatte.

  3. vor 5 Stunden schrieb HighDominion:

     

    Werde mir jetzt nach etwas Recherche den Krebs - vor und nach der Jägerprüfung und das Jagdskript holen, um mich schon mal auf das Theoretische vorzubereiten. Hat jemand noch weitere Empfehlungen als Vorbereitungs Lektüre?

     

    Ich fand die Büffeln-App ganz praktisch...man kann am Handy immer mal wieder, wenn man grad Leerlauf hat, den Fragenkatalog der schriftlichen Prüfung durchgehen und lernt auch schon mal ein wenig das Vokabular der Jägersprache.

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  4. Löschfristen bei der Polizei sind nicht länger, als die bei Gericht. Eher kürzer.

     

    Dort wird in der Regel nach offenen Verfahren gefragt, die noch nicht bekannt wird und ob aus der Aktenlage Anhaltspunkte vorliegen für aggressives Verhalten und/oder Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen , z.B. Reichsbürger, Clans oder Rocker.

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  5. Bei pingeliger leseweise des §12 sind die Voraussetzungen:

     

    -Inhaber einer WBK (hat deine Frau - dass schon etwas Bestimmtes eingetragen sein muss, wird mit keinem Wort erwähnt). Aber wenn man spitzfindig ist, muss die WBK bereits vorhanden sein. Ein Jagdschein allein reicht dann nicht.

    -Ein vom Bedürfnis (Jäger) umfasster Zweck (Nutzung zur Jagd) ist vorhanden

    -Ob Dein Bedürfnis zu dieser Waffe ein sportliches ist, sollte dabei egal sein. Denn das individuelle Bedürfnis ist ja personengebunden (bei Deiner Frau eben die Jagd), nicht an die Sache. Du kannst ja auch eine sportlich erworbene Waffe an einen Jäger (=Deine Frau) verkaufen, der/die sie jagdlich weiternutzt.

     

     

     

     

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  6. Da es wohl noch keine Urteile dazu gibt, meine schnelle Meinung:

     

    Die neuen Verbote für solche angemeldeten Magazine wurden nicht wirksam. Demnach müssten die Rechtsverhältnisse von vor dem Stichtag gelten, d.h. frei erwerbbare und im Besitz nicht beschränkte oder mit Auflagen verbundene Gegenstände.

     

    Ob irgendein Richter das genauso sieht, steht in den Sternen...

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  7. Irgendwie sehe ich da nichts Überzogenes.

     

    Bei einer Kontrolle eines italienischen Transporters mit vermutlich tiefliegendem Heck direkt hinter der Grenze wurden Sachen sichergestellt, die nicht ordnungsgemäß transportiert wurden und für die kein erforderlicher Nachweis für die erlaubte Durchfuhr vorgelegt werden konnte.

     

    Am oben verlinkten Textende steht: "Am Mittwochvormittag meldeten sich die beiden Italiener unter anderem mit Waffenkoffern bei der Bundespolizei in Kempten. Die Sportschützen konnten schließlich ihre Fracht wieder in Empfang nehmen und ordnungsgemäß abtransportieren."

     

    Also etwas Aufwand und Tickets für den vorschriftswidrigen Transport und die Ladungssicherung (mal ehrlich: eine halbe Tonne Geschosse in glatten Plastiktüten auf Teppich, nur durch ein Brettchen gegen Verrutschen nach Vorn in Richtung Fahrerfußraum gesichert...hüstel...).

     

    Dann später notwendige Nachweise erbracht und ausreichende Transportbehältnisse mitgebracht, Sachen zurück. Fertig.

     

    Achtung, Mutmaßung: Wie wäre wohl abgelaufen, wenn zwei Deutsche mit gleichem Fehlverhalten so nach Italien eingereist wären?

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  8. Direkt vorgeschrieben ist es nicht, denn:

     

    "mindestens in einem Stahlblechbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung oder in einem gleichwertigen Behältnis"

     

    Darf also nur nicht unsicherer als ein Schwenkriegelschloss sein. Wobei mir nicht viele Schlösser einfällen, die noch einfacher aufgebaut sind...

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  9. vor 50 Minuten schrieb walthi:

    Ich stelle mir aber die Frage, warum nicht direkt mit DHL beim Empfänger zugestellt wird. Die AGB und der Ident-Service lassen dies eigentlich zu, dennoch nutzt kaum ein Händler diese Möglichkeit. Warum eigentlich nicht? 

     

    Vermutungen:

     

    -Viele Händler haben immer schon mit Kurierdienst versendet, die Angst vor dem Neuen hemmt aber noch - zumal die Logistikkosten eh auf den Kunden umgelegt.

    -Händler bekommen je nach Auftragsmenge andere Konditionen bei Overnight&Co., können aber zu Privatversenderkosten die Versandkosten beim Kunden abrechnen...

     

    Ich frage mich eher, warum DHL (noch) nicht den eigenhändig-Service für Privatleute anbietet. Macht ja auch Sinn bei höherwertigen Waren, die z.B. nicht auf der Terrasse abgestellt werden sollen und nicht nur bei EWB-Sendungen.

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  10. Ich wollte damit sagen, dass die Unfallflucht eh schon ein Sonderfall ist, der das ansonsten straffreie Abhauen nach einem Mißgeschick sanktioniert. Wenn Du z.B. als Fußgänger besoffen in einen Zaun fällst, ihn für 1000,- beschädigst und dann aus Angst um Schadenregulierung einfach weitertorkelst, ist das strafrechtlich gar nix. Oder der versehentlich geschossene Ball in eine Scheibe...Oder der umgeworfene Ständer mit Gurkengläsern im Kaufland...oderoderoder.

     

    Der Ermittlungsauftrag zum Schutz privater Rechte (Personalienermittlung des Verursachers zwecks Schadenersatzansprüchen...) bleibt trotzdem bei der Polizei. Die Sanktionierung macht dann das Ordnungsamt.

     

    Ich finde Herabstufung zur OWi in Ordnung; der Satz sollte dann am oberen Ende sein, z.b. analog dem Fahren unter Drogen/Alkohol bis 1,09 inkl. Fahrverbot.

     

    Ich habe nicht nur einmal ansonsten komplett unbescholtenen Leuten den Lappen abnehmen MÜSSEN (auch nachträglich zu Hause, inkl. DS-Beschluss), weil die einfach als Kurzschlussreaktion auf einen Stoßstangenkratzer beim EDEKA weitergefahren sind (oder es schlicht nicht mitbekommen haben) und der gegnerische Gutachter dann einen irrwitzigen Schaden bescheinigt hat. Da machste erstmal nix dagegen - der Lappen ist weg und die Mühlen der Justiz mahlen langsam.

     

    Bin gespannt, wie die Sache weitergeht.

     

     

  11. Im Grunde ist die Unfallflucht ja nix Anderes, als das Nichteinstehen (nicht wollen oder als Kurzschlussreaktion) für eine fahrlässig begangene Sachbeschädigung im Straßenverkehr...es geht ja nicht um Personenschäden bei der angedachten Änderung. Dass das Flüchten an sich als natürliches Verhalten angesehen wird, sieht man an unserem Strafrecht. Die Flucht bzw. deren Versuch (sogar aus dem Knast) ist an sich straffrei.

     

    Wenn ich aus Versehen eine Sache beschädige und dann abhaue, ist das außerhalb des Verkehrsgeschehens nicht mal eine OWi...Warum dann gleich eine Straftat mit wahrscheinlichem Führerscheinentzug (über 1400,- Schaden, also ein gerissener und lackierter Stoßfänger reicht...) und 30 Tagessätzen Regelstrafe, nur weil des Deutschen liebstes Spielzeug betroffen ist (der Versuch der Unfallflucht ist übrigens derzeit auch straffrei)?

     

    Nur mal so zum Vergleich...dass das Abhauen nach einem Unfall eine charakterlose Sauerei ist und jährlich zunimmt, steht auf einem anderen Blatt.

     

     

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  12. vor einer Stunde schrieb TDXL:

    Der Händler behauptet nun er hätte die Waffe ohne Gebrauchsspuren losgeschickt und droht am Telefon mit einem Gerichtsverfahren und behauptet dabei "er hätte schon viele solcher Verfahren gewonnen".

     

     

     

     

    Wie oft macht der denn so etwas, wenn es angeblich zu vielen von ihm gewonnenen Verfahren gekommen ist? Die Aussage halte ich für ne Luftnummer.

    Letztendlich ist er in der Beweispflicht, dass der Mangel bei Übergabe NICHT vorgelegen hat, wie weiter oben schon beschrieben. Und bei Kauf wirklich Fabrikneu als Zustand (abgesehen vom Beschuss) vereinbart wurde.

     

    Bleibt die Frage nach dem Aufwand, sein Recht durchzusetzen. Wenn du mit Kratzern und Dreck leben kannst, weil "neu" für den Händler vielleicht ein oder zwei Probeschießen durch andere Kaufinteressenten beinhaltet, würde ich mir die Minderung schriftlich oder per mail bestätigen lassen und erst dann den großen Bahnhof fahren, wenn er sich nicht dran hält. Aber jeder hat seine eigene Wertigkeit für Zeit, Ärger und für Anwalt und Gericht vorgestrecktem Geld.

     

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  13. Ich habe auch einen 4kw-Dieselgenerator, der notfalls in der verschlossenen Garage (natürlich mit Abgasleitung nach draußen) mit Heizöl befeuert wird. Für die 2-3 Tage, die ein Stromausfall m.E. im worst case dauert, teile ich mit meinen beiden Nachbarn - unter der Prämisse, dass nur die Heizung, vielleicht ne LED-Lampe und keine Kochplatten etc. betrieben wird und die Sicherung nicht fliegt. Wenn das doch passiert, werden beide abgetrennt und die Nachbarn können sich untereinander Vorwürfe machen, nicht mir.

     

    Wohnraum in meiner kleinen Hütte gäbs für nahe Angehörige, dann ist Schicht.

     

    Wenn ein Blackout viel länger dauert und durch Angriff von Außen, kommt vermutlich eh ein staatliches Organ und sammelt alle Moppel "zum Wohle der Allgemeinheit" ein. Die frierenden Nachbarn melden dann schon süffisant die Standorte der Getösemacher.

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  14. muss mal Asche auf mein Haupt kippen...habe mich irgendwie vertan mit meiner Behauptung. 14(3) WaffG ist da tatsächlich recht klar in der Aussage - und mir hat sich das Problem so nie richtig dargestellt, da Trainings- und Wettkampftermine nie das Problem waren. Kreppel hats gut erklärt und ich war irgendwie auf dem falschen Ast.

     

    Also alles zurück...sorry an den TE, falls es zu Verwirrung geführt und Sgt.Tackleberry, PetMan und Qnkel zu unqualifizierten, inhaltsleeren Beiträgen provoziert hat. Manche Art wirft halt lieber direkt Scheiße um sich, statt zu hinterfragen oder zu argumentieren.

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