Ganz wichtig!!! Gericht erlaubt SchalldämpferDas Verwaltungsgericht Freiburg hat einem Jäger die Verwendung eines Schalldämpfers bewilligt. Sein vertretender Anwalt sagt: Ein Urteil mit Relevanz für alle Grünröcke.
© MST
Repetierer mit Schalldämpfer: Bald ein gewohntes Bild in Deutschland?Der Kläger ist Forstbeamter und durch seinen Beruf zur Jagd verpflichtet. Doch das sei nicht der entscheidende Grund für die Erlaubniserteilung gewesen. Vielmehr haben die Gründe, die Jurist Klaus Haischer vorbrachte, das Gericht überzeugt. Unterstützt wurde er durch ein Gutachten des Bundeskriminalamtes. Demnach gibt es keine Deliktrelevanz für jagdliche Langwaffen mit Schalldämpfern. Weiter befürworteten zwei geladene Sachverständige die Verwendung von Schalldämpfern. Es wurde bestätigt, das Lärm an der Quelle und nicht am Ohr zu beseitigen ist. Ein Kapselgehörschutz wird laut Urteil (AZ 1 K 2227/13) nicht als gleich geeignet angesehen wie ein Schalldämpfer.
Der Jurist Klaus Haischer ist selber Jäger, ist 2. Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbands Baden-Württemberg und Mitglied im Landesjagdverband. Seiner Meinung nach können nun alle Jägerinnen und Jäger diese Entscheidung nutzen und eine 'Flüstertüte' für sich beantragen.
http://www.jagderleben.de/gericht-erlaubt-schalldaempfer
Ich glaube wir wissen an wen das geht oder? SM?
Gruß Obermaat