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max1501

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Beiträge von max1501

  1. Komischerweise hat vor einigen Jahren noch kein Hahn danach gekräht, wenn ein Dienstwaffenträger seine Knarre mit nach Hause genommen hat. Natürlich gab es da meistens keinen Tresor und die Waffe lag im Wohnzimmerschrank - meistens unterladen. Natürlich wussten die Kinder das die Pistole genauso Pfui ist wie das Barfach, da hatte man einfach die Finger von zu lassen.

    Angeblich gibt es auch heute noch Fälle, wo der Polizeipapa aufs Klo geht und dem Filius die Knarre gibt - natürlich ohne Murmeln. Wenn der Kleine das dann ganz stolz in der Schule erzählt, ist es kein Problem, Papa ist ja Bulle.

    Und nun macht das mal als Sportschütze oder Jäger.....

    Was will ich damit sagen?

    Geladenen Knarren sind ok, im Tresor sowieso - wenn man einem bestimmten Personenkreis angehört!

    Alle anderen sind eh nur waffengeile Ballerköppe, die brauchen sowas nicht. Seit dankbar, dass ihr überhaupt ne Waffe haben dürft! (grün ist alle grade)

  2. Könntest Du das näher erläutern?

    So extrem ist Deutschland, wenn Du es so sehen willst, gar nicht. Extrem ist eher Großbritannien in bezug auf Kurzwaffen, und dahin wollen es gewisse Aktionsbündnisse auch in Deutschland bringen. Andererseits hast Du vielleicht eine etwas von den Sensationsmedien geprägte Auffassung vom amerikanischen Waffenrecht. Das Waffenrecht variiert deutlich je nach Bundesstaat. Die wesentlichen Unterschiede sind wohl, daß es einerseits kein Bedürfnisprinzip sondern ein Bürgerrecht gibt, und andererseits, daß man in manchen, aber längst nicht allen, Bundesstaaten auch als Nichtbonze Tragen darf. Was genau ist daran "an der Waffel"? "An der Waffel" ist für mich eher z.B. das kalifornische Waffenrecht, das in mancherlei Hinsicht noch schikanöser ist als das deutsche.

    Hi,

    meine Meinung dazu hat weniger was mit der o.a. Doku zu tun, klar das das eine einseitige Nummer ist. Verstehe mich auch bitte nicht falsch, ich finde das Bedürfnisprinzip in D auch als großen Mist und würde mir was in Richtung Österreich/Schweiz wünschen (SV). Aber so locker wie in vielen Staaten der USA muss es nun auch nicht sein. Die Zeiten haben sich nunmal geändert, von Generation zu Generation. Wenn ich sehe, wie die Mehrzahl der Kinder heute ihre Eltern vorführen, wenige bis keine Regeln auferlegt bekommen und vor den Medien verblöden, wirds mir schlecht. Und ich bin auch erst Mitte 40.

    Seit wann gibt es denn diese "Amokläufe" in dieser Form?

    Wobei ich allerdings wirklich bezweifle, dass strengere Waffengesetze in den USA wirklich was ändern würden, dafür sind zu viele Waffen im Umlauf, zumindest im Bezug auf Amokläufe.

    Die klassischen Unfälle ließen sich mit Sicherheit auch dort vermeiden, wenn einige die Kniften nicht überall rumliegen lassen würden.

    Und von wegen einen an der Waffel: Ich fände es prima, wenn jeder unbescholtene Bürger in D eine Waffe besitzen dürfte, eine Waffe zu führen halte ich hier für (noch) nicht notwendig - Ich möchte aber auf keinen Fall, dass jeder Assi auch ne Knarre hat.

  3. Vorsicht - aufpassen! Habe die Doku zwar nicht gesehen, aber was "normal" und was "unnormal" ist, da sollte man sehr vorsichtig in der Diskussion sein. Menschen müssen sich ausleben dürfen. Eine Einschränkung oder auch nur eine "Verurteilung" durch das Wort "unnormal" ist in der heutigen Zeit nicht tragbar. Sei tolerant und akzeptiere die Andersartigkeit anderer Menschen, wer weis, welche Traumata in der Kindheit evtl. der Auslöser waren oder vielleicht muss sich auch die Gesellschaft anpassen. Der nächste Schritt ist dann, diese Leute auszugrenzen. Das geht gar nicht. Akzeptiere diese Leute wie sie sind und hilf Ihnen, wenn sie mal nach Deutschland kommen, auch hier Ihre gewohnte Lebensweise weiter leben zu können.

    Mein Ironiedetektor ist grade zur Reparatur und die grüne Farbe anscheinend auch wieder alle - hoffe ich jedenfalls.

  4. Man muss aber auch nicht alles was da drüben in der Richtung passiert, krampfhaft gutreden. Nur weil wir in D was das WaffG angeht, dass eine Extrem sind, heisst es noch lange nicht das in den US waffentechnisch alles grade läuft. In dieser Beziehung haben die schon echt einen an der Waffel. Und ganz ehrlich, wer das hier in diesem Umfang noch normal findet, auch.

  5. Evtl. sollte hier jetzt langsam mal zu sein. Nicht das die mitlesende Allgemeinheit noch den Eindruck gewinnt, jeder Kleinkriminelle kann legal eine Waffe bekommen.

    Gehen wir davon aus, das System funktioniert zu 99,9% und auf Grund der vorhandenen Daten wird der legale Besitz nur zuverlässigen Personen ermöglicht, wie ja dieser Thread belegt.

    Bleibt also für einige nur der Weg über die schwarze WBK, geht viel unbürokratischer und ohne Bedürfnis. Die Aufbewahrung spielt auch keine Rolle und der Preis ist auch heiss, gibts doch dank Balkan etc. die dollste Ware zu kaufen.

  6. Eine direktes Auskunftsersuchen bei allen fraglichen Behörden bringt mehr Erkenntnis und ist auch noch billiger.

    Ja richtig, aber solange es Fragen dieser Art gibt, werden auch immer wieder die tollsten Antworten bezüglich geheimer Register, die Behörde sieht immer alles, das BZR vergisst nie usw. usw. geben.

  7. Ich wundere mich nur warum die Sachen von 2000 und 2003 da noch drinstehen es gibt eindeutige Verjährungsfristen sofern

    da die nächsten Jahre nicht noch einiges hinzugekommen ist.

    Zu dem Zeitpunkt, wo er den "kleinen Waffenschein" beantragt hat, waren seine Einträge grade mal tilgungsreif. Bei der Abfrage durch die Waffenbehörde waren sie noch sichtbar und ggf. zu verwerten. Er hat den Schein bekommen und der BZR-Ausdruck mit den tilgungsreifen Einträgen ist in seiner Akte gelandet.

    Hätte er den kleinen Waffenschein ein Jahr später beantragt, wären die Einträge aus dem BZR entfernt gewesen und es gäbe an dieser Stelle keine Hinweise auf die alten Verurteilungen.

    Die Sache mit dem Tankbetrug aus 2014 sollte eh nur im Staatsanwaltlichen Verfahrensregister u. evtl. bei der Polizei stehen, ein aktueller BZR-Auszug wäre zum heutigen Zeitpunkt wohl eher ohne Eintragungen.

    Hätte er den kleinen Waffenschein gar nicht bzw. ein Jahr später beantragt und wäre die Sache aus 2014 nicht, hätte er wohl die WBK.

  8. Weil die Akte noch beim LKA liegt und in Papierform bei der Polizeibehörde. Das bei der Überprüfung das LKA abgefeagt wird, fordert der SB die Akte an. Den Sachverhalt kann er unabhängig vom Urteil waffenrechtlich bewerten. Z.B. Alkohol und fahrlässige Tötung= persönliche Eignung. Verstoß gegen Waffg= unter Umständen mangelne Zuverlässigkeit.

    Ist ja grundsätzlich richtig. Im Falle von Der_Joker hat er aber dementsprechende Auskünfte beantragt, diese waren ohne Eintragungen. Für alle relevanten Register, wenn ich es richtig verstanden habe. Auch beim LKA gibt es Aussonderungsfristen. Wir leben im Zeitalter der EDV, da wird eine Datenbank abgefragt. Wenn die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sauber ist, ist das Abfrageergebnis halt "keine Einträge", unabhängig davon ob die Papierakte noch im Keller liegt.

    Ich gehe seit dem ich 14 bin diesem Sport nach und habe in den letzten 26 Jahren viele Leute kennengelernt. Viele sind gegangen, einige sind gekommen. Führerscheine wurden eingezogen, die WBK´s auch. Wegen unterschiedlichen Delikten. Die meisten selbstverschuldet, einige durch Unglücksfälle usw.

    Manche haben die WBK oder den Jagdschein nach gewisser Zeit wiederbekommen. Da waren auch welche dabei, die z.B. gegen das WaffG verstossen hatten (unerlaubter Besitz, Aufbewahrung), obwohl es der Waffenbehörde bekannt war.

    Aber da das Leben nicht von der WBK abhängig ist, würde ich sagen, probieren geht über studieren. Entweder klappts oder nicht. Nur nicht zu lange warten, sonst kommt in der Zwischenzeit noch jemand und ruck zuck gucken wir alle in die Röhre weil Waffen eh oberpfui und gefährlich sind und der legale Besitz abgeschafft wird...

    LG

  9. Nööööö und die unbeschränkte bekommt man privat nicht zu sehen ausser für Strafverfahren, den Vollzug und Bewerbungen Polizei/Vollzug/BKA/BND etc.

    Ja ich weiß das ist alles anders und alles Unfug und so weiter.

    Ist mir egal... :shout:

    Also nur um Missverständnissen vorzubeugen:

    Du sagst, die Auskunft aus dem BZR an gewisse Behörden ist definitiv eine andere als die uneingeschränkte Auskunft, die man sich als Privatmensch bei Gericht ansehen kann. Und in der oberuneingeschränkte Auskunft an die besonderen Behörden stehen auch längst aus dem Register entfernte Einträge noch drinne.

    Ich meine jetzt nur das BZR, keine alten Auszüge in alten Papierakten. Also eine ganz frische Abfrage des BZR.

  10. Danke für die Info.

    Kannst Du denn zu der immer und immer wieder diskutierten Frage:

    WAS SIEHT DIE BEHÖRDE etwas sagen?

    Wenn der Betroffene beim BZRG, dem LKA und dem Staats. Register eine Selbstauskunft einholt (und diese Auskünfte alle "OHNE EINTRAG" sind), sind die Infos dann identisch mit denen, die die Behörde bekommt oder bekommt die Waffenbehörde bei diesen 3 Behörden im Rahmen ihrer Anfrage andere/tiefergehende Auskünfte.

    Diese Frage wird so dermaßen widersprüchlich in Foren diskutiert, daß eine vernünftige Aufklärung sehr schön wäre.

    Welche Aussage erwartest du denn jetzt von der SBine?

    "Ja wir sehen alles, im Gesetz steht nur Mist und wir verstoßen täglich gegen geltendes Recht." oder

    "Du, entweder steht was in den Registern oder nicht und ich muss schauen, ob es relevant ist und ich es verwerten kann" oder

    "kann ich nicht sagen, ich drücke die Knöppe auf dem PC."

    Auch die Beiträge mancher Wichtigtuer nerven langsam total - Meint ihr denn, nur weil ihr WBK und Waffen habt, ihr seit so wichtig und das Maß aller Dinge? Meine Güte, wie kann man sich nur so daran aufgeilen. Muss aber ein allgemeines Problem von Männern sein :D

    So, nun bekommen meine Kerle Walther, Smith und Peter noch nen Bussi und dann gehts ab in die Falle.

    VG

    Stephie

  11. Und mir ist deutlich wohler, wenn sich jemand um den legalen Besitz bemüht, als hinterm HBF auf schwarze WBK einkauft.

    Zumindest im Falle des TS. Mörder, Schwerkrimminelle und Kifis will wohl keiner in seiner Mitte, weder als LWB noch anderweitig.

  12. Es kommt immer ziemlich blöd an, wenn man sich mit dem Brustton der Überzeugung auf angeblich geltende Gesetze beruft, deren Inhalt aber gar nicht kennt oder zu faul ist, mal darin zu lesen.

    Den § 51 BZRG "Verwertungsverbot" sollte man dann auch immer i.V.m. dem § 52 BZRG "Ausnahmen" lesen und hier verweise ich insbesondere auf

    Lesen bildet.

    CM

    Das mit dem Brustton der Überzeugung könnte man jetzt zurückgeben...;)

    Was du zitiert hast ist ja richtig, deine Interpretation davon ist aber falsch. Klar können bestehende bzw. gewonnene Erkentnisse verwertet werden, die stammen dann aber eher aus alten Akten als aus dem BZR, ZStV oder POLAS oder der NSA. (Sofern nach Frist + Uberliegefrist + evtl. Haftstrafe aus BZR entfernt)

    Ich weiss gar nicht, warum das Zentralregister immer so überbewertet wird.

    Der TS war offensichtlich noch innerhalb der Frist. Wenn er 2003 verdonnert wurde, hätte das 11 Jahre im BZR gestanden. Die Tat von 2000 übrigens auch, da durch den neuen Vorfall aufschiebende Wirkung.

    In 2013 KWS beantragt, beide Einträge sin für die Behörde sichtbar, da zwar tilgungsreif aber noch nicht entfernt.

    Jetzt kommt das WaffG mit seinen 10 Jahren und die SBine. Sie erteilt den KWS trotz Kentniss der alten Vorfälle.

    Das landet aber alles in seiner Akte bei der Waffenbehörde.

    Nun kommt die Sache von 2014 hinzu, darauf stösst der neue SB bei der Abfrage vom Staatsanwaltlichen Verfahrensregister, da stehts zwei Jahre drinne bei §153.

    und dieser Mist steht locker für 30J. in der Akte bei der Waffenbehörde und kann verwertet werden. Auch wenn das BZR jetzt sauber ist oder beim nächsten Versuch in 5 oder 10 oder 20 Jahren.

    Aber ob die Behörde das dauerhaft so begründen kann bzw. einer Klage vorm VG standhält?

  13. Aus dem BZRG wird nichts getilgt. Es wird dort nur differenziert, welche Eintragungen - innerhalb gewisser Fristen - ins Führungszeugnis aufgenommen werden. Bei waffen-und sprengstoffrechtliche Angelegenheiten erhalten die Behörden eine unbeschränkte Auskunft. Da spielt es keine Rolle, wie lange eine behördliche oder gerichtliche Eintragung zurückliegt!

    Und genau das ist falsch! Es wird nach Fristablauf getilgt und nach der einjährigen Überligefrist gelöscht. Innerhalb der Überliegefrist könnte die Waffenbehörde die Einträge verwerten, danach sind sie gelöscht, weg, entfernt, nicht mehr im BZR gespeichert. Hättest mal weiter zitieren sollen:

    § 45 Tilgung nach Fristablauf
    (1) Eintragungen über Verurteilungen (§ 4) werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt.
    (2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung keine Auskunft erteilt werden.
    (3) Absatz 1 gilt nicht 1.
    bei Verurteilungen zu lebenslanger Freiheitsstrafe,
    2.
    bei Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung oder in einem psychiatrischen Krankenhaus.

    http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG001001306

  14. Warum sollte brommer28 ein Troll sein? Die geben sich nicht so viel Mühe. Ausserdem beschäftigt er sich schon länger mit den Vorbereitungen zur WBK, einfach mal google fragen und nicht jemanden gleich abstempeln.

    Den Inhalt des Bescheids würde mich aber auch interessieren.

    VG

  15. Servus,

    ihr habt mich in der Tat falsch verstanden.

    Im Unterschied zu meinem postkartenmalenden Landsmann aus Braunau esse ich Fleisch, trinke Alkohol , mause auch noch ganz gerne und liebe Privatwaffen... :D

    Es ging mir ausschliesslich um den Missbrauch von Alk & Drogen (wobei ja Alk auch nix als eine legale Droge ist) und der Missbrauch beginnt für mich in dem Moment, wo man seine Körperreaktionen und seine Handlungen nicht mehr unter Kontrolle hat.

    Das sehe ich durchaus flexibel: wenn jemand gerade schiesst und über 0,8 Promille hat, finde ich es mehr als bedenklich, wenn jemand nach einer Jagd seine Viecherl tottrinkt, die Bixn im Futteral ist und er nicht mehr selbst fahren muss, soll er seine 0,8 Promille haben dürfen.

    Nicht tolerieren kann ich Räusche, die bereits mit echtem Kontrollverlust um sich gehen, weil das Alarmzeichen sind, dass man sich selber nicht mehr im Griff hat.

    Ich bin sicher, ihr wollt auch nicht von Piloten geflogen oder von Taxifahrern gefahren werden, die in der Nacht "breit" waren und sich dann am Morgen mit 1 Promille Restalkohol zum Dienst schleppen.

    :hi:

    Dann hast Du dich vorher etwas ungeschickt ausgedrückt, dass kam ganz anders rüber :) Also nichts für ungut und sorry für die "Anmache"

  16. Es wird euch nicht schmecken, aber wenn jemand zu Hause besoffen oder bekifft ist, egal ob Kontrolle oder nicht, dann sollte er besser keine Waffen und kein Fahrzeug im Besitz haben.

    Das ist in meinen Augen ein Kontrollverlust, man ist gewissermassen wehr - und ehrlos, ein Zustand, der für mich nicht erstrebenswert ist.

    Ist die grüne Farbe aus oder meinst Du das ernst?? Wenn ich also zuhause trinke und den nächsten Tag in den Seilen hänge, willst Du Waffen und Auto einziehen? Bist Du in der Politik unterwegs, evtl. bei den Grünen? Ich hoffe, Du bist keiner von uns!

  17. Wer allerdings nur seinen Krempel seit 40 Jahren auf dem Dahboden verwahrt und keinen Gedanken mehr daran verschwendet, dann soll derjenige nachher auch nicht rumjammern, wenn die Dinger weg sind und er noch ne schöne Geldstrafe blechen soll. Solchen Typen heule ich keine Träne nach, das sind keine LWB, das sind Leute, die verantwortungslos mit Waffen umgehen und keinen Bezug zu diesen haben.

    Da gibt es ganz andere Sachen wo man von verantwortungslosen Umgang sprechen könnte. Und vergiss Du bitte nicht, die rote Schnur einzufädeln wenn du das nächste Mal auf dem Stand bist.

  18. Wenn du straffällig wirst ist alles wieder da was du je behördlich bekannt angestellt hast.

    Jedes Ermittlungsverfahren, jede Verurteilung, jeder Führerscheinentzug.

    Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder ehemalige Knacki nach 10 Jahren eine Waffe hat.

    Das ist auch gut so, denn ich möchte nicht das jeder beinharte Alki nach 10 Jahren eine Waffe hat.

    usw usw

    Ja und auch die Waffenbehörde sieht das und das ist auch gut so, denn der Richter fragt hinterher: Wie konnte der denn eine WBK bekommen ?

    Das ist deine Auffassung und soll sie ja auch bleiben. Was gewisse Delikte angeht, gehe ich da durchaus konform.

    Allerdings würde mich schon interessieren, auf welchen Tatsachen oder Erfahrungen deine Aussagen zur Handhabung des BZRG beruhen.

    Ausserdem würde ich gerne die Begriffe Tlgung, tilgungsreif, Löschung und Entfernung im Zusammenhang mit dem BZRG erklärt bekommen. Wieso spricht der Gesetzgeber davon, wenn die Eintragungen noch sichtbar sind?

  19. Es gibt Löschfristen. Punkt. Möglich, dass das manchmal nicht automatisch klappt und Einträge verbleiben, soll es schon gegeben haben. Jeder hat das Recht, uneingeschränkte Auskünfte laut Bundesdatenschutzgesetz anzufordern. Das sollte man auch in Anspruch nehmen, sofern mal was vorlag. Bei der Routine werden u.a. die Löschfristen abgefragt, sollte da noch was stehen, wird es gelöscht sofern schon getilgt. Das ist dann auch nicht mehr für Behörden einsehbar, weil es nicht mehr existiert! Die Fristen betragen 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Lebenslang o. Sicherheitsverwahrung wird nie getilgt.

    Genauso gibt es Fristen für das ZStV, INPOL, POLAS, ComVor, ATD.

    Anders sieht es mit Gerichtsakten aus, die werden i.d.R. 30 Jahre aufgehoben.

    Die Waffenbehörde in Hessen macht Anfrage an das BZRG, das LKA (nicht die örtliche Polizei, die bekommt davon nichts mit) und an das ZStv. Und wenn in den Selbstauskünften steht "Keine Eintragung" steht bei der Abfrage durch die (Waffen)Behörde auch "Keine Eintragung".

    Dieses Gerücht mit "die Waffenbehörde macht die ganz große Anfrage, die sehen alles, auch wenn du vor 30 Jahren nen Kaugummi geklaut hast" kommt wohl eher von den Leuten die in regelmäßigen Abständen Kontakt zur Justiz hatten und so auch alte Eintragungen bestehen blieben.

    http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531474/DE/Themen/EinzelneRechtsgebiete/Strafrecht/Artikel/Bundeszentralregister.html__nnn=true

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