-
Gesamte Inhalte
906 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von Lavendel
-
-
vor 21 Stunden schrieb LXS:
... Leitungswasser testen lassen, ohne Befund. Komme auch so nicht mit Schwermetallen in Verbindung (Bürojob)
...
... den Kaffeepott mal richtig angeschaut?
Wer keine Kaffeetassen, sondern die Keramik-Kaffee-Pötte benutzt. Die Lasuren vieler Feinkeramiken sind nach wie vor Bleihaltig. Wenn die Lasur i.O. ist, kein Thema. Wenn dann aber innen die feinen Haarisse auftreten, dann schwemmt es das Blei aus der Lasur raus.
-
vor 2 Stunden schrieb Sal-Peter:
... Auch ohne IPSC - exzessives KK-Training reicht schon.
3/4 der Bleibelastung beim Sportschießen kommen aus dem Abbrand des Zündhütchens und nur 1/4 aus dem Abbrand des Geschoßbodens.
Zündmasse ist bei KK reichlich vorhanden.
vor 3 Stunden schrieb Proud NRA Member:... eine Wasserleitung aus Blei sein und sich da wegen irgendwelcher anderer Veränderungen eine ungünstige Situation mit galvanischen Prozessen ergeben haben, wäre auch das eine mögliche Quelle, ...
Die alte Bleileitung ist zu Unrecht in Verruf. Falls wirklich noch vorhanden, sind die so verkalkt und versalzt, dass dort praktisch kein Blei mehr rausgelöst werden kann.
Bleibelastung im Trinkwasser kommt fast immer aus Leitungen der 80´er und 90´er wo Kupferrohre noch gelötet wurden. Die Kupferlegierung der Rohre wurde vielfach nicht auf die örtliche Trinkwasserqualität abgestimmt und dann löst es das Blei aus den Lötverbindungen.
- 1
- 1
-
vor 4 Stunden schrieb Schleifalot:
76 Mikrogramm pro Liter Blut ist noch ziemlich ungefährlich, ab 90 werden idR Maßnahmen ergriffen.
Schadet aber nicht.
Ich hatte einmal 273myg und lebe noch.
Wenn die Maßangaben oben korrekt sind.
Aussage vom Spezialisten, da mein Hausarzt mit der Angelegenheit überfordert war. Unter 240 Mikrogramm pro Liter ist kein Handlungsbedarf. Ab 650 ist es, glaube ich, bei der BG dann eine Bleivergiftung.
Blei-Blut-Werte sind immer Momentaufnahmen. Wenn du kaum schießt und jetzt dreimal Schießleiter warst, dann teste in einem Monat nochmal.
- 1
-
Am 12.3.2024 um 21:26 schrieb Frank222:
Der Preis spielt doch bei einem e
V. Eine untergeordnete Rolle.
Solltest du noch der Auffassung sein, dass ein e.V. bei der WBK von der Gebührenordnung befreit ist, dann lass dir gesagt sein, dass diese Zeiten vorbei sind.
Da wird bei der "Grünen" das volle Programm abgerufen.
Da kann bei kleinen Vereinen um die 20 Mann bei drei bis fünf Waffen und dann ebenso vielen WBK´s die Kasse schon mal knapp werden. Da sind die Mitgliedsbeiträge von einem Viertel der Mitlieder u.U. weg.
- 1
-
vor 10 Minuten schrieb BroilKing:
....
Wenn egal welcher von denen den Mund aufmacht und Dir "Guten Morgen" wünscht, ist es bereits gelogen
Nein, ich muss dich da leider korrigieren. Es ist bereits zweimal gelogen. Weder "gut" noch "Morgen".
- 3
-
vor 58 Minuten schrieb ProArma:
Ipsc4you.com, die Chefin Lilia Midgley macht das , bislang immer zufrieden
Die sitzen, lt. Impressum, ja in der Schweiz.
Wie sieht das mit Versandkosten und Zoll aus der Schweiz nach D aus?
-
vor 1 Stunde schrieb karlyman:
Mal eine verschämte Frage aus der "Fraktion der Linksschützen":
Ist die ZF-Achse auch mit den "modernen" Montagen auf der Tigr außermittig, also nach links versetzt (sieht mir zumindest danach aus..) ?
Die serienmäßigen "Festmontagen" also wo die Optik mit der Halterung eine untrennbare Einheit bilden sind praktisch immer außer Mitte.
Es gibt viele Zubehörmontagen wo die Picatinny- Schiene mittig sitzt. Die angebotene Qualität geht sehr weit auseinander. Es gibt auch Montagen, welche sehr flach bauen. Die bekommst du meistens aber nicht bei UTG, sondern bei Midway - Preisfrage.
Es gibt auch originale russische Zubehörmontagen, welche mittig stehen. An die war aber immer schon schwierig ranzukommen und seit dem März 2022 schon gleich gar nicht mehr.
Die Frage mit dem großen Glas relativiert sich für mich etwas.
Als Sportschütze brauchst du nicht solche Objektivdurchmesser wie ein Jäger und präzisionsbedingt durch das Tigr selber ist bei 600 m sowieso Schluss. Was für Stände hat man überhaupt in der Nähe? Auf was für Entfernungen kann man überhaupt schießen? Für 300 m reicht auch 6-fach.
-
@bear42,
Danke für den Tipp. Das habe ich noch gar nicht auf dem Schirm gehabt. Die letzten Jahre habe ich immer Autan protection Plus verwendet, eben auch von wegen "gegen Zecken". Da das vom Grundsatz her immer ausreichend geholfen hat, hatte ich bisher kein Bedarf auf Experimente.
-
o.k. Danke!
-
Ist das jetzt nur ein netter Hinweis an die Gemeinde, weil du das Zeug gerade mal entdeckt hast?
Oder ist das ein (positiver) Erfahrungsbericht aus dem freien Leben in der Natur, weil das Zeug so gut wirkt?
- 2
-
Um was konstruktives zur eigentlichen Idee, sparen, beizutragen:
Nimm einfach ein KK-Gewehr. Langwaffe ist Langwaffe. Da passt auch der Preis für deine Rechnung.
Für Bedürfniserhalt brauche ich keine 12/18, sondern da reicht 4/6. Dafür kaufe ich mir keine separate Kanone.**
In deiner Rechnung fehlt noch der Behördenkram und die Eintragungsgebühren deiner "Bedürfniserhaltskanone."
** Es sei denn hier gibt es mal wieder regional abweichende Auslegungen. Bei uns ist das zumindest so.
- 2
-
vor 4 Stunden schrieb Schwarzwälder:
...
Und wer auf günstigst mögliche Ware steht:
Tschechische 7,62x54R gibt es für 43 Cent/Schuss z.B. hier: https://sportwaffen-munition.de/preislisten/preisliste-fuer-endkunden/
Bei .308 Win fangen die Preise dann so bei 80 Cent/Schuss an...
...
Ist ja wohl an Blauäugig- und Unbedarftheit nicht mehr zu übertreffen.
Unabhängig von den zwischenzeitlich erfolgten Kommentaren. Die o.g. Munition habe ich vor 2 1/2 Jahren für € 0,21 / den Schuss bekommen Das angeblich preiswerte Zeug ist doppelt so teuer geworden.
Genau so etwas hatten wir im Sommer 2022 - Das Sonnenblumenöl ist jetzt gar nicht mehr so teuer, nur noch € 1,80. Sch.... ist es.
Im Januar 2022 kam es € 0,80
- 3
- 1
-
Stelle einfach deinen Antrag auf die WBK. Du verlierst sonst nur unnötig Zeit. Beide Angelegenheiten sind nicht innerhalb von zwei Wochen erledigt.
Wenn das Verfahren ein Hinderungsgrund ist, bekommst du von deinem SB eine Info und den Hinweis, dass es ggf. erstmal ruhend gestellt wird. Wenn nicht, läuft es durch.
Du musst nur aufpassen, dass du den behördlichen Antrag / Fragebogen zur WBK sauber und korrekt ausfüllst (die stellen da tlw. bei den Behörden je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedliche Fragen). Sonst kann es passieren, dass dir das auch Jahre später mal um die Ohren fliegt. Das heißt dann sinngemäß "unwahre Angaben bei Antragsstellung". Das unterliegt keiner Verjährung.
Bei deinem Job musst du damit rechnen, dass dir sowas oder ähnliches wiederholt passiert.
Ggf. dazu den Fragebogen nicht in der Behörde ausfüllen, sondern mitnehmen und Anwalt konsultieren.
Ich gehe davon aus, dass du Rechtschutz versichert bist, inkl. Strafrechtsschutz. Wenn nein, umgehend zum Versicherungsmakler, noch vor dem Gang zum Rechtsanwalt.
-
vor 24 Minuten schrieb Max Musculo:
Was hat das denn mit dem Vergleich "Waffenverbot wegen unliebsamer politischer Meinung" vs "Waffenverbot auf Grund Staatsbürgerschaft" zu tun?
Ein Verbot wegen ersterem öffnet die Büchse der Pandora.
Die Büchse ist doch hier im besten Schland schon lange offen ...
- 1
-
vor 7 Stunden schrieb Max Musculo:
Der Unterschied zwischen "politischer Meinung" und "Staatsbürgerschaft" ist dir bekannt?
Dann zeige mir doch mal einen Syrer, Jordanier, Libanesen, Palästineser, Iraner, Iraker welcher den Staat Israel anerkennt.
-
vor 25 Minuten schrieb micky123:
Das ist schlicht nonsens und ich bin mittlerweile das solche Leute wie du dafür in Haftung genommen werden müssen ...
da simmer wieder: ... Es fing nicht mit Gaskammern an!
vor 27 Minuten schrieb micky123:...
Allein schon den Waffenbesitz von der politischen Einstellung abhängig zu machen ist schlicht eine Frechheit.
...
Warum nicht? In einem angrenzenden Nachbarland ist das Gesetz:
Zitat Schweizer WaffG:
- Angehörige bestimmter Staaten dürfen in der Schweiz grundsätzlich keine Waffen oder Bestandteile von Waffen erwerben.
- Liste Staaten
Albanien
Algerien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Nordmazedonien
Serbien
Sri Lanka
TürkiyeBegründung- Es müssen sich zahlreiche Personen aus dem entsprechenden Kriegs- oder Konfliktgebiet in der Schweiz aufhalten.
- Es muss in der Schweiz zu ethnisch oder politisch motivierten Auseinandersetzungen von Konfliktparteien aus diesen Gebieten gekommen sein (oder es besteht ein grosses Risiko dafür)
Zitat Ende.
Allein mit Pkt. 2 könnte man hier unter diversen Bartträgen schon richtig ausmisten.
- 3
- 1
-
Ja, wie oben schon einer schrieb. Je nach Behörde und Bundesland. Kann man hier nur Ideen und Argumentationshilfen mitnehmen und muss den Rest bei sich vor Ort klären.
-
Da steht wieder die Aussage dagegen, dass identische Waffen (sprich Back-Up-Waffe für Meisterschaften) nicht mitzählen. Für die muss kein Schießnachweiß erbracht werden. Ich habe also Grundkontingent, Back-Up-Waffen und erst dann wird angefangen mit zählen.
-
Die Anmeldungen sind noch nicht offen. Die haben im Plan noch die Matches für 2023 stehen.
-
vor 3 Minuten schrieb geissi:
...
Irgendwas Schönes in 2011 oder so. Da gibts ja viele Hersteller.
...
Hast du irgendeine Idee, was da ins Reglement von IPSC PO passt?
Scheitert doch am Abzug.
-
vor 2 Stunden schrieb floatwork:
Die PDP würde ich an deiner Stelle favorisieren, weil du schon eine Walther hast. Damit hast du ähnliche Ergonomie.
Warum die PDP in 4,5" ?
Nehme die doch in 5", passt bei PO rein. Fullsize ist auch nicht erforderlich (bzw. kommt auf die Größe der Hände an). PO darfst eh nur 15 Pillen laden. Wenn doch mal Bedarf besteht für mehr, nimmst du die 17 Schuss Magazine. Also zu den beiden serienmäßigen 15 Schuss Magazinen, dann nur 17 Schuss nachkaufen. Die 17 Schuss Magazine lassen sich beim Mag.wechsel leichter und schneller nachladen. Diese Option hast du bei der Fullsize dann auch nicht.
Stahlrahmen ist auch nicht unbedingt erforderlich, nehme dafür lieber die Wolframstange aus dem Original-Walther-Zubehör. Damit geht das Teil von ganz alleine ins Ziel.
Das ist genau der Auf- und Umbau wie ich meine PDP habe. Geplant ist PO. Die Optik fehlt bei mir aber noch. Ich muss erstmal lernen mit der Walther zu schießen. Der Abzug der Walther ist nach 12 Jahren ausschließlich 2011 eine Herausforderung.
-
vor 26 Minuten schrieb Leveraction:
Seit dieser Stand fertig gestellt wurde gab es die klare Ansage das es verboten ist für reine DSB Schützen auch mal Mehrdistanz zu schießen.
Wie sieht das ganze Waffen- und Versicherungsrechtlich aus?
....
Genauso so wie es angesagt wurde. Für reine DSB-Schützen nicht.
DSB ist nur versichert wer nach SpO DSB schießt. Die DSB Schützen sind eben keine Gäste, sie sind Vereinsmitglieder. Im DSB ist auch kein "Spaß"schießen zulässig, sondern nur nach SpO.
Wer BDS schießen möchte, darf in eurem Verein in der BDS-Untergruppe gern BDS-Mitglied werden und darf dann Mehrdistanz schießen. Als BDS-Mitglied darf er dann auch "Spaß"schießen, weil "Spaß"schießen ist im BDS versicherungstechnisch möglich.
- 3
-
@Mittelalter,
sorry, da hat wohl gestern des www gestolpert bei mir.
Bei mir war nach dem von mir genannten Zitat Schluss, das ist aber nicht mal der halbe Beitrag des Autors, wie ich soeben festgestellt habe.
- 1
-
vor einer Stunde schrieb Mittelalter:
... will aber mal schauen, was der Opa in der Kiste auf dem Dachboden hinterlassen hat...
Da hast du offensichtlich nicht ganz bis zu Ende gelesen. Der Schlusssatz des lt. eigenen Angaben ungedienten Vegetariers:
Zitat:
... Und die Polizei teilte mir fernmündlich mit, sie hätten gerade niemand, der sich das anschauen könnte. Das sind so die Momente, da fragt man sich als braver Steuerzahler schon, ob der Staat noch alles im Griff hat, oder es nicht praktikabel wäre, sich im Notfall der eigenen Haut erwehren zu können. Denn die Herrschaften da unten auf der Straße hatten offensichtlich nur viel Wut, und nicht die geringste Angst vor einem etwaigen Gewaltmonopol des Staates.
...
- 1
Erfahrungen Ausnahmegenehmigung 30er Magazine für IPSC PCC
in Waffenrecht
Geschrieben
Diese Aussage ist einfach nur Quatsch.
Das "Ausland" ist vollkommen uninteressant, zumindest in der ersten Runde. Wir reden hier von deutschem Recht. Das man sich im Ausland an die gültigen Bestimmungen hält und sich vorher kundig macht, setze ich (und unsere deutschen Behörden) einfach mal voraus.
Das Ausland interessiert die deutschen Behörden nicht im Geringsten.
Das Problem ist der Grenzübertritt von D ins Ausland mit dem Altbesitz. Die Anmeldung vom Altbesitz berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Die Sportfreunde, welche später (also zeitlich nach Altbesitz beantragt haben, sind da deutlich besser dran, da ist die Genehmigung vom BKA für´s Ausland inkl.).
Wir reden hier über verbotene Gegenstände (zumindest aus Sicht dritter und für dritte beim Altbesitz). Der Zoll ist nicht die zuständige Waffenbehörde.
Kläre das verbindlich mit deiner Waffenbehörde.
Das BKA ist dafür auch nicht zuständig. Die Magazine sind für dich als Altbesitzer kein verbotener Gegenstand. Interessiert das BKA damit nicht. Die sind für verbotene Sachen zuständig. Wenn dich deine Behörde i.d.S. an das BKA verweisen sollte, wirst du von denen genau diese Antwort erhalten und einen Rückverweis an deine Behörde.