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R4z0rX

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  1. Hauptwohnsitz bei meinen Eltern würde, sofern ich richtig informiert bin, aufgrund des Meldegesetzes trotzdem das Anmelden eines Nebenwohnsitzes am neuen Wohnort erforderlich machen, sodass ich dann am neuen Wohnsitz zweitwohnungssteuerpflichtig werden würde. Macht dann also zumindest im Hinblick auf die Zweitwohnungssteuer keinen Unterschied.
  2. Hallo zusammen, folgende Konstellation: Ich ziehe demnächst berufsbedingt in ein anderes Bundesland, sodass mein Hauptwohnsitz dorthin verlegt werden wird (Fahrtzeit neuer zu altem Wohnsitz ca. 2,5h). Die Waffen würde ich aber gerne wie bisher bei meinen Eltern aufbewahren. Ich habe weiterhin den Haus- und Wohnungstürschlüssel der Wohnung meiner Eltern und natürlich als Einziger den Tresorschlüssel, sodass eine ständige Zugriffsmöglichkeit gegeben ist. Da ich meine Freundin, Familie und Freunde am ursprünglichen Wohnort aber ganz gern behalten würde und somit häufig an Wochenenden in die alte Heimat fahren werde und dann auch im Schützenverein vor Ort trainieren möchte, würde ich die Waffen nicht an den neuen Wohnort mitnehmen. Sofern ich das richtig verstanden habe, ist diese Gestaltung zumindest waffenrechtlich kein Problem. Jedoch würde ja die Waffenbehörde des neuen Wohnortes zuständig werden. Diese könnte dann jedoch schlecht eine Aufbewahrungskontrolle durchführen und allenfalls die Behörde des alten Wohnsitzes um Amtshilfe bitten. Die Behörde des neuen Wohnsitzes ist bekannt dafür häufige Aufbewahrungskontrollen durchzuführen und diese auch in Rechnung zu stellen. Nun stellen sich mir folgende Fragen: 1. Ist es möglich, dass die Behörde des alten Wohnsitzes weiterhin zuständig bleibt auch wenn der neue Wohnsitz nicht mehr in deren Zuständigkeitsbereich liegt und auch kein Nebenwohnsitz im Zuständigkeitsbereich gemeldet wird? 2. Sofern 1. nicht möglich sein sollte: Kann die Behörde des neuen Wohnsitzes beim Ersuchen von Amtshilfe durch die Behörde des alten Wohnsitzes eine Gebühr für die Aufbewahrungskontrolle erheben? Ich würde ungern bei meinen Eltern zusätzlich einen Nebenwohnsitz melden bzw. den neuen Wohnsitz als Nebenwohnsitz melden (was wohl möglich ist, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgt und man weiterhin Freundin, Familie, Freunde und Vereine am alten Wohnort hat), da ich dann nur für Wochenendbesuche zweitwohnungssteuerpflichtig werden würde. Gibt es hier jemanden, der mit so einer Konstellation Erfahrung gemacht hat?
  3. Hallo, ich habe ein Problem mit meiner Waffenbehörde. Aber der Reihe nach... Ich habe vor Kurzem zwei Verbandsbescheinigungen beim BDS beantragt und diese auch bekommen. Mit diesen Verbandsbescheinigungen bin ich dann zu meiner Waffenbehörde gegangen, um die entsprechenden Voreinträge zu beantragen. Dies ist mittlerweile fast einen Monat her. Heute bekam ich einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin, die mir mitteilte, dass sie mir erstmal nur einen Voreintrag geben würde weil ich momentan nach Erwerbsstreckungsgebot nur eine Waffe erwerben dürfe. Das ist auch richtig, jedoch sehe ich keinen Grund deshalb den zweiten Voreintrag vorzuenthalten. Auf meine Forderung mir doch bitte die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen kam lediglich die Antwort, dass dies im Gesetz stünde und ich es ja nachlesen könne. Meiner Ansicht nach handelt das Erwerbsstreckungsgebot wie der Name schon sagt, vom Erwerb, d.h. der Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe. Was das mit einem Voreintrag zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Die Begründung der Behörde ist, dass der Voreintrag ja zum Erwerb berechtigen würde und sie mir somit einen Erwerb erlauben würden bevor das halbe Jahr seit der letzten Waffe abgelaufen ist. In meinen Augen beinhaltet die Erwerbsberechtigung sowohl den Voreintrag als auch die Einhaltung der 2/6 Regel. Die Einhaltung Letzterer liegt aber mMn. in meiner Verantwortung. Auf meinen Hinweis, dass ich aufgrund der gelben WBK theoretisch jederzeit gegen die 2/6 Regelung verstoßen könne und dass dies die Argumentation ad absurdum führen würde, wurde gar nicht erst eingegangen. Wie seht ihr das Thema? Ist das Verhalten der Behörde rechtlich in Ordnung?
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