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Qnkel

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Beiträge von Qnkel

  1. Am 4.4.2024 um 17:04 schrieb karlyman:

     

    Bruce Willis "Last Man standing"

    :rolleyes:

     

    Am Ende des Tages bin ich aber auch froh, wenn der Gürtel ab ist :) ist schon ein ziemliches Gewicht.

     

    Ich hab ne Springfield Trophy Match und bin absolut zufrieden.

    Magazinauslöseknopf von EGW dazu, dann ist der mit dem Daumen erreichbar.

     

    Bekommt man bei egun durchaus für um die 500€1.

  2. Hab mit Classic und einer 1911 angefangen und es macht mega Spaß.

     

    Man kommt auch schnell ins Gespräch, weil man die Stages eben wegen der vielen Magazinwechsel manchmal anders abarbeitet.

     

    Finde der Magazinwechsel ist wie das Kurvenfahren beim Motorrad :headbang:

     

    Hab 8 Magazine am Gürtel. 

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  3. Schusswaffen sind dafür konzipiert, möglichst genau ihr Ziel zu treffen - nicht mehr und nicht weniger. Ziele gibt es sehr viele, nicht nur lebenswichtige Organe.

     

    Man könnte höchstens bei Munition bzw. Geschossen darüber reden, das manche für einen schnellen Wirkeintritt konzipiert sind.

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  4. vor 22 Stunden schrieb Jägerherz:

    Musste einer von Euch jemals eine Waffe abgeben wegen dieser Amoktaten ? 

     

    Nach Erfurt mussten einige ihre Pumpen abgeben.

     

    Die 4mm-Umbauten sind praktisch wertlos, weil nicht mehr verkaufbar. 

    Ebenso die auf EL kastrierten auf Altgelb, wenn man sie nicht wirtschaftlich zurück bauen kann.

     

    Zuletzt wurden tausende Magazine über Nacht wertlos, für Händler wie für Besitzer...

    • Wichtig 1
  5. Die SpO beantwortet das alles ziemlich abschließend.

     

    Zitat

    8.7.1 Teilnehmer dürfen vor dem Startsignal niemals ein Sight Picture nehmen oder trocken abschlagen. [...]

     

    Teil 2 gilt für alle außer SA-Pistolen.

     

    Zitat

    8.1.2.5 Verfügt eine Kurzwaffe über einen Entspannhebel (Decocker), darf nur dieser zum Entspannen der Waffe benutzt werden ohne dass der Abzug berührt wird. Hat die Kurzwaffe keinen Entspannhebel, muss der Hammer in sicherer Weise manuell bis zum Anschlag abgeschlagen werden (d.h. nicht nur bis zur Fangrast oder einer anderen Zwischenposition).

     

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  6. vor 7 Stunden schrieb rfc1:

    Bis der erste Behördenmitarbeiter dies als nicht zulässig ansieht oder Bedenken hat, dass beim elektronischen Schloss Funken entstehen könnten...

     

    Also noch steht nirgends im SprengG das Raum oder Behältnis EX-geschützt sein müssen bzw. eine EX-Zulassung benötigen. Dazu reden wir über Pulver, nicht Gas. Wie soll ein Funke das Pulver in einem geschlossenen Behältnis entzünden können...

  7. Luftgewehre fallen unter keine Kategorie.

     

    BDS lässt bei Field Target ein bisschen mehr zu:

    Zitat

    Bei Vereinswettbewerben bleibt es dem Wettbewerbsleiter im Konsens mit dem Veranstalter überlassen, in einer besonderen Wettbewerbsklasse eine andere Obergrenze bis maximal 27 Joule festzulegen. Außerdem kann der Wettbewerbsleiter bei Wettkämpfen auf allen Ebenen mehrschüssige Repetierluftgewehre zulassen, wenn gewährleistet ist, dass das Magazin mit nur einem Geschoss geladen ist oder wird.

     

    edit:

     

    die Schießsportordnungen des

    • "Schützenbundes Weser – Ems e.V."
    • "Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V."
    • Schießsportordnung der Bayerischen Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V.
    • Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V.
       

    enthält für Luftgewehr keine Joule-Begrenzung, allerdings diverse andere Auflagen (Größe, Gewicht...)

     

  8. vor 7 Stunden schrieb Tatonka:

    Bundesrecht bricht Landesrecht

     

    Genug Internet für heute...

     

    Wie soll ein Bundesgesetz denn ein Landesrecht brechen, welches gar nicht in sein Anwendungsbereich fällt :lol:

     

    Die 14 Bundesländer geben sich also aus Spaß ein LIFG und alle Petitionen und Anfragen, dass NI und BY endlich ein LIFG bekommen, sind total nutzlos...

    • Wichtig 1
  9. vor 10 Stunden schrieb EkelAlfred:

     

    Die Information ist öffentlichkeitsrelevant und Du hast deswegen einen Auskunftsanspruch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/

     

    Der schriftliche Antrag kann formlos erfolgen.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/__7.html

     

    Wichtig ist, explizit eine kostenfreie Auskunft zu beantragen und dabei darauf hinzuweisen, dass ein Erlass ein wichtiges Arbeitsmittel ist, das ohnehin unmittelbar verfügbar sein muss, weswegen die Bereitstellung keinen besonderen Arbeitsaufwand verursacht.

     

     

    Das Bundes-IFG gilt nicht für die Länder! Für BW musst schon das entsprechende LIFG ranziehen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-InfFrGBWrahmen/part/X

    • Wichtig 1
  10. Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
    3.
    von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er
    b)
    als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,
     
    den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

     

  11. vor 7 Stunden schrieb Tommie:

    Jedem von den Foristen die bisher hier zu diesem Thema gepostet haben sei ihre persönliche Meinung zur Veröffentlichungspflicht irgendwelcher Normen, hier der EN 1143-1, unbenommen.

     

    Es spielt auch gar keine Rolle welchen Standpunkt ich selbst hier einnehme, aber

     

    wenn doch etliche glauben daß es eine Pflicht zu Veröffentlichung geben würde,

    und dann diesbezüglich hier glauben das große Wort führen zu können, diesbezüglich Behauptungen aufstellen,

     

    und ja soooo felsenfest sicher sind daß es so ist wie sie hier behaupten, dies den Forsiten vorgauckelen,

     

    warum beschreiten diese Besserwisser dann nicht den Klageweg, eventuell sogar gemeinschaftlich, wenn doch die Sache soooo klar und eindeutig ist?

     

    Ein Risiko oder gar ne Ablehung oder gar ein negatives Urteil kann (könnte) es dann ja wohl gar nicht geben?

     

    Und der absolute Beifall der WO Gemeinde, zumindest WO-Gold,  ist euch doch gewiss.

     

    Oder?

     

    @Onkel, @P22, @Proud NRA Member ??

     

    Tommie

     

    Artikel gelesen?

    Das Urteil ist 5 Tage alt! 

     

    Die EU muss das Urteil erstmal umsetzen, das wird wohl länger als 5 Tage dauern. 

     

    Erklär mal, warum das jetzt irgendwer nochmal durchklagen sollte??

     

    @Proud NRA Member der EuGH hat fest gestellt, das HTN keinen Urheberrechtsschutz genießen. 

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  12. Finde das sollte auch schon lange für alle Normen, auf die sich deutsche Gesetze beziehen, gelten! Kann nicht sein, dass ich für ein Teil des Gesetzes ziemlich viel Geld ausgeben muss, um mich an dieses Gesetz halten zu können.

     

    Das Urteil gilt nur für Normen, die Teil des Unionsrechts sind - die EN 1143-1 müsste also in einer EU-Verordnung oder Richtlinie auftauchen. Das ist mir nicht bekannt.

     

    edit:

     

    Ich lag falsch.

     

    VERORDNUNG (EU) Nr. 1214/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums

     

    Zitat

    Artikel 6

    Führen von Waffen

    (1)   In Bezug auf das Führen von Waffen und das maximal zulässige Kaliber muss das CIT-Sicherheitspersonal das Recht des Herkunftsmitgliedstaats, des Durchfuhrmitgliedstaats und des Aufnahmestaats einhalten.

     

    (2)   Bei Ankunft im Gebiet eines Mitgliedstaats, nach dessen Recht eine Bewaffnung von CIT-Sicherheitspersonal nicht zulässig ist, müssen alle Waffen im Besitz von CIT-Sicherheitskräften in einer Waffensicherheitskassette an Bord verwahrt werden, die der europäischen Norm EN 1143-1 entspricht.

     

    Damit fällt die EN 1143-1 unter das Urteil und muss kostenlos veröffentlicht werden!

    • Wichtig 2
  13. vor 13 Stunden schrieb Schwarzwälder:

    Ja der BDS bietet auch was an. Das ist aber nicht vergleichbar, meine ich. Da wird erstmal selektiert, ob die einen und wie die einen vertreten und man wird zunächst beraten.

    Beim FWR/ÖRAG kann man hingegen einfach + direkt zu einem Topanwalt seines Vertrauens, z.B. @Carcano, und die bezahlen, ohne wenn und aber und m.W. auch ohne Selbstbeteiligung.

     

    Etwas zu kurz gedacht. Ne RS zahlt immer nur nach RVG. Ein "echter Topanwalt" geht je nach Umfang und Thema meist nur über Honorarvereinbarung.

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    • Wichtig 2
  14. vor 3 Stunden schrieb Parallax:

    Der Voreintrag ist die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz.

     

    Der Voreintrag ist nur die Erlaubnis zum Erwerb. Die Erlaubnis zum Besitz erfolgt durch Eintrag der Waffe.

     

    Ansonsten sagt §38 WaffG alles:

    Zitat

    § 38 Ausweispflichten

    (1) Wer eine Waffe führt, muss folgende Dokumente mit sich führen:
    1.
    seinen Personalausweis oder Pass und
    a)
    wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

     

    Also passender Voreintrag reicht.

  15. Hier 3.500J: https://www.sab-wf.de/unsere-anlage/ hat speziellen, geschossaufnehmenden Boden (Bodentreffer kostet richtig Geld...). Wie die Wände gemacht sind, kann ich dir nicht sagen.

     

    SV Reburg (https://bds-niedersachsen.de/index.php?p=151&vnr=94) hat bis 3000J, aber auch da kenne ich nur den Geschossfang, aber nicht wie die Wände aufgebaut sind. Ich weiß, dass die mal auf 3.500J erhöhen wollten, aber das nicht geklappt hat...

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