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thomas.h

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Beiträge von thomas.h

  1. vor 2 Stunden schrieb gunvlog:

    Waffenschränke sind Wertschutzschränke

    Richtig, mein Kurzwaffenschrank ist z.B. auch ein normaler Geschäftstresor Klasse I, wo ich die Einlegeböden für die Ordner entfernt und dafür Waffenhalter eingebaut habe.

     

    Würde der Schrank jetzt, wie ursprünglich vorgesehen, als Wertschutzschrank/Geschäftstresor genutzt und soll der Inhalt versichert werden, ist er zu verankern, weil die Versicherung das fordert.

    Weil aber der gleiche Schrank nun als Waffenschrank verwendet wird, kann auf eine Verankerung verzichtet werden, weil das WaffG das nicht fordert.

    Wollte ich aber die darin befindlichen wertvolle Waffen zusätzlich gegen Diebstahl versichern, dann müßte er wiederum verankert werden.

     

    Habe ich das jetzt alles so richtig verstanden? :confused:

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  2. vor 43 Minuten schrieb silverstar:

    Und zu der “Option” defekte wesentliche Teile mit Teilen anderen Waffen zu tauschen…. Das ist Büma Arbeit. Die defekten Teile müssen im NWR entfern und ggf. vernichtet werden sowie neue wieder zugeordnet werden.  Auf Beschuss usw. gehe ich jetzt nicht weiter ein.

    Ich darf also z.B. bei meinen vorhandenen, nicht nummerngleichen, Karabinern 98k die Verschlüsse nicht untereinander austauschen, sondern nur ein Büchsenmacher?:confused:

    Die Waffen sind doch nur mit ihrer Hauptnummer, die auf Lauf und Systemhülse eingeschlagen ist, registriert.

    Für die Nummer, die auf auf dem Schloß steht, hat sich noch nie irgendjemand jemals interessiert.

  3. vor 1 Stunde schrieb CvonderSee:

     

     

     

    Bin ich jetzt der Einzige, der mit dieser Art Videos überhaupt nichts anfangen kann und den Sinn dahinter auch nicht versteht (was hat das jetzt mit dem VDB und seiner Kampagne zu tun)?

    Oder bin ich einfach nur zu alt, um so etwas zu kapieren? :confused:

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  4. vor 25 Minuten schrieb GermanKraut:

    Naja, also letzten Endes sind Schußwaffen genau dafür konzipiert, um auf Lebewesen jeglicher Art zu schießen und diese nach Möglichkeit maximal zu verletzen bzw. zu töten.

     

    Das stimmt für Militär- und Jagdwaffen so auf jeden Fall.

    Würdest du das Gleiche auch für reinrassige "Sportgeräte" wie Druckluftwaffen, Kleinkaliber-Matchgewehre, .22er-Sportpistolen oder eine einschüssige freie Pistole behaupten?

    Damit kann man fast jedem Sport ursächlich Tötungsabsichten unterstellen, sei es nun Armbrust- und Bogenschießen, Speer- und Diskuswerfen, Fechten, Biathlon, selbst Völkerball usw..

  5. vor 7 Stunden schrieb Wenemar:

    Ich glaube, diesen Punkt seiner Ausführung hatte Tommi nicht ganz ernst gemeint.

     

    Das meint der ernst, hat er doch bereits am 14. März schon mal das gleiche geschrieben:

    Zitat

    Und wenn der Hersteller in seiner Produktinfo schreibt und vorgibt, "Mein Produkt entspricht NUR dann zu 100% der EN 1143-1, wenn es vom Nutzer noch grün (RAL xyz) lackiert wird und dauernd eine volle Bierflasche drauf steht", dann ist das so.

     

  6. vor 2 Stunden schrieb Tommie:

    9. Wenn die Firma "Bester Schrank" vorgibt, daß das von ihr vertriebene Behältnis "Brotbüchse" der Norm DIN/EN 1143-1 NUR dann genügt wenn es grün-oliv angemalt wird (RAL bitte beachten!) dann ist das so. Das ist genau so wie beim Kfz., bei dem auch der Hersteller vorgibt MIT WELCHEM KRAFTSTOFF sein Kfz. der Norm (Abgasnorm!) entspricht und damit zugelassen ist, UND NUR DANN!, oder mit welche Reifen, UND NUR DANN!

     

    In einigen Punkten gebe ich dir ja recht, aber diese Aussage ist ausgemachter Blödsinn.

    Die Farbe und die Sicherheitstechnik eines Wertschutzschrankes haben absolut nichts miteinander zu tun!

    Und wenn ich den grün-oliven Schrank in dunkelblau übermale, weil mir das in meiner Wohnung besser gefällt, dann verliert er seine Zulassung, im Ernst? :lol:

    In der Norm DIN/EN 1143-1 ist mit Sicherheit nichts enthalten, was irgendwie mit der Farbe des Behältnisses in Verbindung gebracht werden könnte.

     

    Auch ein Autohersteller kann nicht vorgeben, daß sein KFZ nur dann der StVO entspricht, wenn es grün-metallic lackiert ist und bei einer Umlackierung auf rot die Betriebserlaubnis verliert. :laugh:

     

     

    vor 2 Stunden schrieb Tommie:

     "Aus und Amen"

     

    Ist ja schön für dich, daß du dich hier immer als der Besitzer der alleinigen absoluten Wahrheit glaubst.

     

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  7. Zitat

    (Merkblatt des Bayerischen Staatsministeriums vom 05.02.2020):
    „Personen, die „große“ Magazine vor dem 13.06.2017 erworben haben, dürfen diese behalten und weiterverwenden, wenn sie den Besitz bis zum 01.09.2021 bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen. In diesen Fällen gelten auch keine strengeren Anforderungen an die Aufbewahrung.

     

    Also darf ich diese (vor dem 13.06.2017 erworben und rechtzeitig angemeldet) auch "an die Wand nageln" oder damit das Wohnzimmerregal dekorieren.

    Und verwenden dürfte ich die auch, z.B. beim jagdlichen Übungsschießen oder beim Jagdschutz.

     

    Bundesjagdgesetz § 19 Sachliche Verbote

    (1) Verboten ist

    2. c) mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;
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  8. Ab 1:20: Die laufen da wirklich mit Gewehratrappen aus Holzbrettern mit aufgeschraubten schwarzen Besenstielen als Lauf rum und kommen sich dabei nicht lächerlich vor.:lol:

    Die Bürgerwehrler in meiner Heimatstadt haben beim Festzug wenigstens noch originale Mauser 93 und 98 dabei, wengleich die meisten inzwischen leider auch nur noch Deko sind.

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  9. vor 2 Stunden schrieb Andor:

    Wenn der Kollege ein Gewehr im Kal. .308 hätte könnte er sie im Rahmen eines Abzugstrainings verschießen. Solche Platzpatronen wurden und werden immer wieder mal (geCIPt) auf dem offiziellen Markt angeboten.

    Habe ich einmal gemacht und nie wieder.

    So einen hartnäckigen Dreck in Lauf und Verschluß nach nur 25 bis 30 Schuß Manöver-Platzpatronen hatte ich noch nicht mal nach 1000 Schuß normaler Munition. :sad:

  10. vor 43 Minuten schrieb Tommie:

    sollte vielleicht besser auch keinen Zugang zu Schußwaffen haben.

    Geht dir jetzt einer ab, oder steht dir deine Nase zu hoch?

    Ich brauch mich von dir nicht belehren zu lassen, ich bin seit 50 Jahren Waffenbesitzer (Sportschütze, Jäger, Waffen- und Munitionssammler) mit allen Prüfungen und Genehmigungen!

    Du bist hier seit ein paar Monaten angemeldet und führst dich auf, als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen und wärst im Besitz der alleinigen Wahrheiten.

    Zitat

    Alternativ bliebe dem wirklich Interessierten natürlich auch der Weg zu einem nahen Schützenverein, in denen die Kurse eh abgehalten werden, oder gar die Frage an das zuständige Ordnungsamt.

    Brauchst du mir nicht erzählen, das weiß ich selbst, bin auch in mehreren Schützenvereinen und -verbänden, aber dein überheblicher Beitrag hier hilft trotzdem niemanden weiter, der nicht in einer Großstadt lebt.

    Zitat

    Wer, so wie du offensichtlich, intellektuell nicht fähig ist die Suchbegriffe seiner Anfrage in einer ganz normalen Suchmaschine seiner Anfrage anzupassen, eventuell die nächst größere Stadt zu wählen

    Zitat

    Und wenn ich mal die Postleitzahl der nächsten größeren Städte (ca. 30.000 Einwohner in 30-40 km Entfernung) eingebe, bekomme ich nur ein einziges Ergebnis, allerdings noch nicht mal irgendwelche aktuelle Termine.

    Lesen und auch verstehen ist auch nicht unbedingt eine deiner Stärken.

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  11. vor 1 Stunde schrieb Hunter375:

    Wenn Du etwas Zuverlässiges in dem Bereich suchst wirst du um Zoraki nicht rum kommen.

     

    Als SSW sowieso keine Pistolen, sondern Revolver und dann auch nur die richtig guten alten Teile wie Erma EGR 66 oder 77.

    Vielleicht auch noch Schmidt HS 21 oder 121.

    Die besten, haltbarsten und unzerstörbaren sind natürlich die auf 9mm-Platz umgebauten Original-Revolver wie Enfield oder Webley&Scott. :rolleyes:

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  12. vor 8 Minuten schrieb Tommie:

    Zwei (2) simple Begriffe in Google (Google ist nur ein Beispiel!)

    1. Waffensachkundeprüfung

    2. Der Heimatort oder die PLZ (Postleitzahl)

    Und schon werden mehr als genug Kurse und Prüfungen angezeigt.

     

    "mehr als genug" :lol:

    Ich weiß ja nicht, wo du wohnst, aber wenn du so etwas schreibst, wahrscheinlich in irgendeinem Ballungszentrum in Deutschland, Berlin, München, Frankfurt etc.

    Bei mir werden nach der Google-Eingabe nach "Waffensachkundeprüfung + Postleitzahl" überhaupt keine Kurse angezeigt.

    Und wenn ich mal die Postleitzahl der nächsten größeren Städte (ca. 30.000 Einwohner in 30-40 km Entfernung) eingebe, bekomme ich nur ein einziges Ergebnis, allerdings noch nicht mal irgendwelche aktuelle Termine.

    Aber die Kosten sind da schon mal mit 250 € für Sportschützen angegeben (für Gewerbe 490 €) :sad:

  13. vor 35 Minuten schrieb Last_Bullet:

    Ein weiterer Hersteller ist der Meinung:

     

    Hier geht es aber nicht um Waffenschränke, sondern um Wertschutzschränke und die Versicherung des Inhaltes.

    Hat jetzt mit den gesetzlichen Vorgaben der Waffenaufbewahrung erstmal nichts zu tun.

     

    Zitat

    Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN 1143-1 mit einem festen Gebäudeteil zu verankern.

    .........

    Eine Konformitätserklärung über die ordnungsgemäße Verankerung (den Lieferunterlagen beigelegt) wird vom Speditionsteam ausgefüllt übergeben oder mit der Rechnung übermittelt und ist dem Versicherer für die volle Deckungssumme vorzulegen.

     

    Der Hersteller sagt hier zwar, daß ohne die Verankerung die Sicherheitsstufe reduziert werden kann:

     

    Zitat

    Kann eine herstellerkonforme Verankerung aufgrund von baulichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden, kann der Versicherer die Einstufung der Sicherheitsklasse reduzieren.

     

    Aber gilt das dann nur für die Versicherung und die Versicherungssumme oder auch für die Einstufung als zulässigen Waffenschrank nach dem WaffG?

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  14. vor 28 Minuten schrieb Weinberger:

    Aber stell Dir vor, bei Langwaffen war das tatsächlich in meiner Jugend noch so.

    Nicht nur bei den Langwaffen.

    Auch Vorderladerrevolver und mehrschüssige Vorderladerpistolen waren frei verkäuflich, nicht zu vergessen auch alle Kurzwaffen mit max. 7,5 Joule in Kalibern 4 und 6mm.

    Munitionserwerb und -besitz waren überhaupt nicht reglementiert.

    Und nur der reine Besitz von Waffen war auch nicht strafbar, also z.B. Opas Gewehr oder Pistole aus dem Krieg war legal.

    Nichts war registriert, niemand, auch keine Behörde oder der Staat wußte, ob oder wer wie viele Waffen hatte.

    Der Jagdschein berechtigte zum unbegrenztem Erweb von Kurzwaffen und galt gleichzeitig auch als Waffenschein.

    Die Flinte oder das Flobertgewehr hing geladen bei jedem Bauern am Türstock im Stall, um die Ratten zu dezimieren, da war nichts in Panzerschränken eingeschlossen.

    Aber ich komme ins Schwärmen, diese Zeiten kommen leider nie wieder, obwohl damals mit den Waffen weniger passiert ist als heute.

    Irgendwie waren die Menschen früher scheinbar vernüftiger.:rolleyes:

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  15. vor 4 Stunden schrieb Tommie:

    Noch mehr Bla,Bla

     

    Punkit, Basta, Aus und Amen.

    Punkt, Basta, Aus und Amen.

    Punkt, Basta, Aus und Amen.

    Punkt, Basta, Aus und Amen.   

    Basta, Punkt, Aus und Amen.

     

    Und wenn der Hersteller in seiner Produktinfo schreibt und vorgibt, "Mein Produkt entspricht NUR dann zu 100% der EN 1143-1, wenn es vom Nutzer noch grün (RAL xyz) lackiert wird und dauernd eine volle Bierflasche drauf steht", dann ist das so.

     

    Basta, Punkt, Aus und Amen.

     

    " Auch dieses immer wiederkehrende Fragebeispiel, was jemand machen soll, der in einem Holzständerhaus, einem Leichtbauhaus wohnt, in einem Mietwohnung wohnt, jemand eine Fußbodenheizung hat, oder, oder, oder braucht weder die Waffenbehörde, noch die Zertifizierungsstelle noch ein Gericht zu interessieren. Wenn es vorgeschrieben ist, ein Wertbehältnis mit einem Gewicht kleiner 1000kg zu verankern, muss man eben eine Fachfirma reinholen, die Prüft ob die Anforderungen erfüllt werden können oder nicht. Es wird am Ende, so leid es mir tut das zu sagen, niemand gezwungen, diesem Hobby nachzugehen und seine Spielzeuge zu Hause aufzubewahren."

     

     

    Ich gehe mal stark davon aus, daß du entweder überhaupt keine Waffen besitzt, oder, falls doch, du in einem Betonbunker aus dem II-Wk wohnst.

    Nach deiner Interpretation hier könnte sonst überhaupt niemand in Deutschland legal Waffen besitzen, weil er diese niemals gesetzeskonform aufbewahren könnte. :gaga:

    Schräg gegenüber von mir ist eine ehemahlige Bank (Sparkasse), die haben im Keller einen Tresorraum, aber selbst wenn ich dieses Gebäude kaufen würde, ware es ja für eine Waffenaufbewahrung nicht sicher genug, schließlich ist der Tresorraum nicht als Klasse 0 oder 1 zertifiziert. Noch nicht mal meine Tresorschlüssel dürfte ich da aufbewahren.

    Zitat

    Ein Bankschließfach erfüllt in der Regel nicht die erforderlichen Voraussetzungen
    des Widerstandsgrads 0 oder 1 nach DIN/EN 1143-1 und ist somit zur sicheren Aufbewahrung des Schlüssels zu einem Waffenschrank nicht geeignet.

     

    Ansonsten: Du lebst in deiner Welt, ich in meiner:

     

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  16. vor 6 Stunden schrieb Tatonka:

    Für die Bedenkenträger, um an die Riegelmechanik zu kommen muss man das Siegel entfernen. 

     

    Weder bei meinen beiden B-Schränken noch bei meinem 1er-Schrank ist da irgendwo ein Siegel, das ich entfernen müßte, um die Deckplatte des Riegelwerks zu entfernen.

    Und wenn schon, dann wäre mir das auch egal, schließlich ist der Schrank mein Eigentum und ich kann damit machen, was ich will.

    Die Deckplatten sind bei meinen Schränken einfach nur aufgeschraubt und zusätzlich mit einem einfachen Schwenkriegelschloß gesichert, Schlüssel war beim Kauf mit dabei.

    Als gelernter Schlosser, und auch weil ich weiß, wie so ein Riegelwerk aufgebaut ist und wie es funktioniert, würde ich da einfach erstmal nachschauen.

    Wahrscheinlich hat sich da an einem Verriegelungsbolzen nur eine Mutter gelöst, oder ein Sicherungsring/Sicherungsscheibe hat sich verabschiedet.

    Zu 99% eine Reparatur, die nur Minuten dauert und/oder nur Cent-Beträge für Ersatzteile kostet.

    Alternativ kann man sich natürlich auch gleich einen neuen Schrank kaufen, wenn man zuviel Geld übrig hat. :sad:

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  17. vor 3 Stunden schrieb Tommie:

    Viel Bla, Bla

     

    Die Chance, daß jemanden ein 200 oder 500kg-Waffenschrank aus einer Wohnung entwendet wird, ist wahrscheinlich geringer als ein 6-er im Lotto.

    Wie oft ist das denn schon passiert oder worüber reden wir dann hier eigentlich? :confused:

     

    Und genau deshalb würde mich so ein so unwahrscheinliches Szenario in der Praxis auch nicht wirklich interessieren.

    Auch mein Kühlschrank läuft über Nacht, obwohl er vielleicht irgend wann mal einen Brand auslösen könnte, oder das Ladegerät meines Telefons.

    Und wenn ich solchen Bullshit lese: " Wer in einem Holzhaus wohnt, muß halt auf Waffenbesitz verzichten oder einen Betonbunker bauen." :gaga:

    Ich kann mich nicht vor allen Unwiedrigkeiten im Leben 100%-ig schützen!

     

    Abgesehen davon habe ich einen behördlich abgenommenen Waffenraum mit 60cm-Vollziegel-Mauerwerk. :)

    Und falls es doch jemand wirklich darauf anlegt, ist er mit einem Bagger oder Radlader auch in höchstens einer Minute durch die Wand. :sad:

    • Gefällt mir 7
  18. Was lernen wir aus der ganzen Diskussion:

    Wer nicht zufällig ein Bankgebäude mit Tresorraum im Keller gekauft hat oder einen Banktresor mit mindestens 1 Tonne Gewicht im Wohnzimmer oder Keller stehen hat oder in einem Betonhaus wohnt, wo er Dübel mit 50 kN Abreißkraft in die Wände einsetzen kann, ist für den Besitz von Waffen völlig ungeeignet, weil er diese nicht 100%ig gegen fremden Zugriff aufbewahren kann und sollte sich ein anderes Hobby suchen.

    Zitat

    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    ....

    7a. entgegen § 36 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 36 Absatz 5 Satz 1 eine dort genannte Vorkehrung für eine Schusswaffe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig trifft und dadurch die Gefahr verursacht, dass eine Schusswaffe oder Munition abhandenkommt oder darauf unbefugt zugegriffen wird,

    Zitat

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

    2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie    
     b)mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden,

    Und selbst dann, wenn alle oben genannten Vorgaben erfüllt wären, könnte ja dennoch etwas abhanden kommen, selbst Banktresore wurden ja schon geknackt.

    Fazit: Gesetzeskonformer privater Waffenbesitz ist nach hiesiger Expertenmeinungen in Germanistan nicht möglich.

     

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  19. vor 1 Stunde schrieb Tommie:

    Das bedeutet: Waffenschränke, die nach EN 1143-1 geprüft und zertifiziert sind, MÜSSEN dann verankert werden, wenn sie ein Eigengewicht unter 1000 kg haben, und zwar mit einer vorgeschriebenen Mindestauszugsstärke von 50kN. Punkt!

    Mit Verlaub: Du redest Blödsinn!

    Es ist jetzt hier schon mehrfach darauf hingewiesen worden, daß sich die 50kN auf die Stabilität der Befestigungsbohrungen des Schrankes beziehen und nicht auf die Ausrißfestigkeit der Verbindung im Mauerwerk/Wand/Boden.

    Inzwischen sollte das doch auch der Letzte hier begriffen haben.

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