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DatHeinz

WO Silber
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  1. DatHeinz

    WBK Dauer

    Daran kann man aber auch erkennen, dass es keine volle Vernetzung gibt, wie es so mancher hier befürchtet. Da gibt es keinen Knopf auf den ein SB drücken kann um zu sehen, wann der Betroffene das letzte Mal bezüglich des SÜG, des §27SprengG und nach dem WaffG auf links gedreht wurde. Jeder kocht da seine eigene Suppe. Nur die Zutaten sind oftmals die Gleichen ....
  2. Den Grünen gehen halt die Themen aus! Seit dem Angela Merkel für den Atomausstieg verantwortlich ist, muss man seine Energie eben auf Nebenkriegsschauplätze verlegen
  3. DatHeinz

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Auch bei mir stand Ende letzten Jahres der Erwerb einer neuen Pistole an. Die Verfügbarkeit einer VP99 lag in weiter Ferne uns so sollte es eigentlich eine G 17 werden. Und dann passierte es. Beim Händler konnte ich eine P226 LDC befingern. Das Gewicht, die Handlage, der Abzug....für mich stimmig. Auch der Preis war noch so gerade im Rahmen. Ich spürte, dass dies meine Waffe werden sollte. Und ich habe es nicht bereut!
  4. Deshalb habe ich bewusst die gesamte mögliche Spanne zugelassen. Jeder empfindet solche Dinge anders und das ist auch vollkommen in Ordnung.
  5. Auch in einem e.V. kann man Personengruppen heraushalten, ohne mit Diskriminierungsvorwürfen überzogen zu werden. Die Passage in der Satzung heißt dann: "Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand"
  6. Interessanter Weise hat einer meiner Vereine seit ca. zwei Jahren einen recht hohen Zustrom an Menschen mit deutschem Pass und türkischen/arabischen Wurzeln. Da sie deutsch in Wort und Schrift beherrschen, stellt auch die Waffensachkundeprüfung keine große Hürde dar. Jeder kann sich nun seinen Teil denken. Von gelebter Integration bis zum worst Case......
  7. Wovon der Threadstarter nicht viel hat, da er aus NRW kommt. Wir leben immerhin in der Vielstaaterei mit unterschiedlichen Gebühren Für Köln müsste folgendes Gültigkeit haben: - Eintrag Erwerbsberechtigung 31,50€ - Munitionserwerb 15,00€ - Eintrag der erworbenen KW in die WBK 18,00€
  8. Ruf 0221 229-3577 an und frag wann sie für Publikum geöffnet haben. Zu diesen Zeiten fährst du ohne weiteren Termin vorbei. Nimm alles mit und schau dir das mal persönlich an. Du erhälst dann ein Bild von deinem zukünftige Sachbearbeiter/(in) und er/sie von dir. Was ich bisher so mitbekommen habe wirst du 5-8 Wochen auf die WBK warten müssen.
  9. Wenn du es genau wissen möchtest, dann kopier diesen Text in eine Mail und schreibe an: za12.koeln@polizei.nrw.de Ich denke du wirst sogar zügig eine Antwort erhalten :-) Oder du fährst mit den Originalen persönlich vorbei und stellst den Antrag vor Ort. Lass nur niemals deine Originale bei egal welcher Behörde. Wenn es dumm läuft sind die Dokumente in 20 Jahren verschwunden und du musst zusehen wie du deine Sachkunde nachgewiesen bekommst. Diesen Fall gab es in meinem Bekanntenkreis.
  10. Mich beschäftigt im Moment eher, dass ich mit dem Warnschuss anzeige, die Waffe an meinem Gegenüber zum Einsatz zu bringen. Im weiteren Sinn handelt es sich hier schon um einen Schusswaffengebrauch gegen die Täter, da bei einem Warnschuss die rechtlichen Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch bereits vorliegen müssen. Und für was? Wahrscheinlich um eine Identitätsfeststellung durchzuführen............. Es gibt hier immer wieder einen Ratschlag. Erst einmal gar nichts aussagen. Das wäre hier vielleicht auch angebracht gewesen.
  11. Ich persönlich hoffe, dass dieses Verfahren eingestellt wird! Sonst sind wir tatsächlich bald beim Anbieten von Kaffee und Gebäck für den Täter. Was mich nachdenklich stimmt ist die Frage, was wollte er mit dem Schusswaffengebrauch durchsetzten? Notwehrrecht, eine polizeiliche Maßnahme nach dem PolG NRW oder die Strafverfolgung nach der STPO? Er hatte theoretisch die Möglichkeit nach all diesen Rechtsnormen einzuschreiten. Aber was hat den Schusswaffeneinsatz gerechtfertigt? Die Flucht der Täter? Auf den zweiten Blick doch interessanter als es zunächst scheint.....
  12. So könnte es durchaus gewesen sein. Zu damaliger Zeit waren die hoch belastbaren Kunststoffe auch noch nicht so verbreitet und verfügbar wie heute. Problematisch wird es halt nur, wenn eine Behörde die Aufbewahrung in einem anderen Behältnis kritisiert, welches sie als nicht gleichwertig erachtet.
  13. PetMan, deine Sicht der Dinge wird für dich zutreffend sein und ist so auch nicht falsch. Es kann bei anderen Menschen durchaus Sachverhalte geben, die komplexer gelagert sind. Und aus diesen Überlegungen heraus stellt sich dann die Frage ob man ggf. seine Munition auch in Hartschalenkoffern lagern könnte und dabei rechtlich auf der sicheren Seite ist.
  14. Dem schließe ich mich an, da die Thematik auch genau auf die ursprünglich Frage abzielt! Danke mein_C_tut_w! Die vielen Anmerkungen zu schwedischen Möbeln und sonstigen Blechbehältnissen waren sicher nett gemeint, sind mir aber schon bekannt und hatten mit meiner Fragestellung nicht wirklich etwas zu tun.
  15. So verstehe ich das auch Michael Grothe Wie ich befürchtet habe schwenken die Antworten doch in Richtung Befestigung, Größe und Gewicht des Behältnis. Doch genau dies ist nicht festgeschrieben, bzw. klassifiziert. Ich werde bezüglich meiner Frage mal unverbindlich bei meiner Behörde vorstellig werden und hören, bzw. lesen was sie dazu sagen. Auch eine in Augenscheinnahme des/der Hartschalenkoffer werde ich anbieten. Selbst wenn das dann nur eine Einzelfallentscheidung meiner Behörde ist, wäre sie dann schon mal für mich gültig. Ich kann nur hoffen, dass sie kein Materialgutachten oder ein Materialdatenblatt des Herstellers haben wollen. Dann wäre ich schon raus. Denn so sportlich ist mein Ehrgeiz dann doch nicht. Dann gibt es denn primitiven, billig Blechschrank :-)
  16. Manfred genau das wollte ich vermeiden! Ein kleiner Stahblechschrank ist rechtlich gesehen kein Problem. Es geht ja hier um die Wegnahme der Munition, die durch das Behältnis geschützt wird und nicht um die Wegnahme des Behältnis. Oder liege ich da falsch? Dann hätte ich das aber gerne unterfüttert...
  17. Zur Aufbewahrung von Munition gilt bei uns diese Regelung: "Gemäß § 13 Abs. 3 der AWaffV ist erlaubnispflichtige Munition mindestens in einem Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis zu verwahren" Ich habe nun darüber nachgedacht, ob die Aufbewahrung in einem Hartschalenkoffer die Begrifflichkeit der Gleichwertigkeit erfüllen könnte. Der Stahlblechschrank ist ein feststehender Begriff, wobei hier nicht über die Dicke des Blech ausgesagt wird. Was ein Schwenkriegelschloss ist, weiß man auch. Man wird auch akzeptieren, dass ein Bügelschloss dem Schwenkriegelschloss unter Sicherheitsaspekten gleich kommt. Der angedachte Hartschalenkoffer kann an zwei extra dafür vorgesehen Laschen mit Vorhängeschlössern versehen werden. Die von mir angedachten Hartschalenkoffer sind aus sehr zähen Kunsstoffen, teilweise in Sandwichbauweise gefertigt. Als ein Beispiel nenne ich hier einmal Peli-Case. Aus meiner Sicht ist es mindestens genau so schwierig die Außenhaut eines solchen Koffers zu öffnen, wie die dünne Blechwand eines Blechschranks. Wer sagt mir aber ob das als gleichwertig anerkannt ist? Es könnte eine Frage an meine zuständige Waffenbehörde sein. Vielleicht weiß aber jemand von Euch ob diese frage schon einmal allgemeingültig beantwortet wurde. Bitte seht aber davon ab darüber zu diskutieren, dass ein solches Behältnis einfach weggenommen werden kann, ein verdübelter Schrank immer besser ist, etc. Es soll hier nur um die Gleichwertigkeit im Bezug auf die Sicherheit eines Blechbehältnis gehen. Es dankt, Dat Heinz
  18. Ich bin zwar kein Fachmann was dieses Verbot betrifft, aber ich versuche es einmal so zu erklären, wie man es mir einmal beigebracht hat. Bei den verbotenen Gegenständen handelt es sich ja nicht um einzelne sehr gefährliche Waffen, sondern um eine Gruppe von Gegenständen, die etwas anderes gemein haben. (Spring- u. Fallmesser, Butterflymesser, Wurfsterne, Nunchkos usw.) Was ihr Gefährlichkeit als Waffe betrifft, so sind sie eigentlich nichts besonderes. Ich schätze sie auch nicht als besonders heimtükisch ein, wie z.B. einen Stockdegen. Sie haben aber aufgrund ihrer Mechanik und der damit verbundenen Handhabung ein besonderes "Drohpotential". Gerade Jugendliche finden die Handhabung und das damit verbundene Spiel besonders cool und haben sich immer wieder in Konfliktsituationen damit profiliert. Da wurde dann mit dem Butterflymesser gespielt und gedroht, obwohl ein angespitzter Schraubendreher als Waffe ähnlich effektiv sein würde. Ebenso die Betrachtung Wurfstern vs. dicker Kieselstein. Mindest genau so effektiv aber absolut uncool ;-) Insofern wollte man einfach solche Waffen bannen, deren besonderer Mechanismus nicht wirklich unabdingbar wichtig für die Masse der Bevölkerung ist. Man hat also per Gesetz einen großen Teil Konflikt- und Drohpotential von der Straße geholt. Was letztlich aber so effektiv wie das Ganze Waffengesetz ist. Die wirklich bösen Jungs scheren sich nicht darum, andere werde ggf. kriminalisiert, weil sie noch ein altes Butterfly in der Schublade haben. Bei den Fallmessern der Fallschirmspringer ist die Herkunft und die Funktionsweise absolut begründet. Die Messel sollten in der Lage sein, mit einer Hand geöffnet zu werden und sich selbstständig und ohne Krafteinwirkung zu arretieren. Der Fallschirmspringer sollte sich in einer Notlage (z.B. Landung in Baum, womöglich noch verletzt), selbst befreien (losschneiden) können ohne lange an seinem Messer herumzumanipulieren.
  19. Der Gegenstand wird doch erst zum verbotenen Gegenstand, wenn er bestimmte Merkmale aufweisen kann, die in seiner qualifizierenden Funktion liegen. Hier ist es das automatische Feststellen der Klinge nach dem Herausfallen. Ohne den Lösehebel ist das Messer ja nicht einfach so defekt und mal eben reparierbar. Übrigens....der Lösehebel ist nicht einfach beschaffbar und einzubauen ;-) Dieses Messer ohne seine Klinge ist noch nicht einmal ein Messer. Ich behaupte, dass der Besitz des kompletten Griffstücks nicht strafbar ist. Und da könnte ich theoretisch viel einfacher eine Ersatzklinge beschaffen und innerhalb einer Minute einbauen, als der Lösehebel.....
  20. Das lese ich anders Wenn der Lösehebel und die Rastfunktion fehlen, greift die Definition für diesen Gegenstand nicht mehr. Die Klinge kann laut Beschreibung nicht mehr einrasten. Weiterhin müssen wir davon ausgehen, dass der Hebel nicht mehr existent ist und eine Reparatur ohne ihn nicht möglich ist.
  21. Wenn an einem verbotenen Gegenstand, das wesentliche technische Merkmal entfernt wurde, welches ihn erst zum verbotenen Gegenstand macht..... gehört er m.E. nicht mehr zu den verbotenen Gegenständen. Übrig bleibt ein Messer, welches jetzt nur noch hinsichtlich der Klingenlänge und ihrer Form, bezüglich des Führens gewürdigt werden muss. Edit: Rächtschreibung
  22. Ich habe keinerlei Ahnung davon welche Sensoren in den gängigen Chronometern zum Einsatz kommen. Ich bezweifle aber sehr stark, dass es sich dabei um PIR handelt. Ein PIR ist ein Passiv-Infrarot-Sensor, der zur Gruppe der Pyroelektrischen Sensoren gehört. Vereinfacht ausgedrückt reagiert er, wenn sich in seinem optischen Sichtfeld, in einer bestimmten Zeit, eine Wärmeänderung abspielt. Z.B. wenn sich eine Person durch den überwachten Bereich bewegt, deren Infrarotwärmestrahlung sich vom thermischen Hintergrund abhebt. Sollten meine Zweifel an deiner Aussage falsch sein, würde ich mich freuen neue Erkenntnisse von dir zu erhalten.
  23. Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das durch die Geschosskontrolle gewonnene und freigesetzte Pulver der Vernichtung zugeführt wird. Entweder durch Auflösen in Wasser oder durch großflächiges Verstreuen.# Irgendwo stand ja schon geschrieben, dass ein Wiedergewinnen eine weitere Verwendung zum Ziel hat. Und eine Vernichtung schließt das aus.
  24. Ich bin zwar kein Verwaltungsfachmann, aber diese Aussage ist m.E. nicht richtig. Wenn man vom Verwaltungsvorgang 3 Monate nichts hört, dann spricht man von Untätigkeit. Was die Behörde intern anstellt, ist davon unbenommen. Sobald dir die Behörde kurz vor Ende der drei Monate eine Mitteilung in der Sache macht (über was auch immer), ist sie nicht mehr untätig. Aber mal zurück zum Ursprungssachverhalt. Ich würde einfach mal höflich anfragen woran es denn liegen könnte. Vielleicht ist der Vorgang in irgendeiner Weise verlegt worden und der TE würde nie mehr etwas davon hören, wenn er nicht nachfragt. Bei mir (NRW) hat es keine drei Wochen gedauert. In meiner Urlaubszeit wurde alles bearbeitet und als ich nach hause kam, lag die UBS im Briefkasten :-)
  25. Pfefferspray ist wohl effektiver in seiner Wirkung als CS. So haben die meisten Polizeien von CS auf Pfefferspray umgerüstet. CS kenne ich auch nur als Sprühwolke. Pfefferspray bekommt man auch als Sprühstrahl zu kaufen, welcher 3-4m zielgenau eingesetzt werden kann. Eine Eigengefährdung durch Gegenwind, etc. ist dadurch nicht mehr ganz so wahrscheinlich.
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