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DatHeinz

WO Silber
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Beiträge von DatHeinz

  1. Ich biete ein neuwertiges Zweibein der Firma Schön und Tantau Maschinebau an. Ich habe es nur wenige Male genutzt und zum Rumliegen ist es zu schade.

    Verbaut ist die Aufnahme für eine Riemenbügelöse. Als Zubehör können auch Aufnahmen für UIT- oder Picatinnyschiene erworben werden.

    Es entspricht dem Sporthandbuch des BDS L.2.08.7.

    Der Neupreis liegt bei 189€ Ich hätte gerne 140€ inkl. vers. Versand dafür.

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  2. vor 10 Stunden schrieb cartridgemaster:

    Ich prophezeie mal: das ganze Ding wird sich bereits im Genehmigungsvefahren wg. ständig erweiterter Auflagen über 10 Jahre hinziehen und schließlich wg. der finanziellen Nicht-Machbarkeit eingestellt.

    Ich verfolge dieses Vorhaben seit geraumer Zeit auf Facebook. Dort wird in einer LR-Gruppe regelmäßig etwas dazu geschrieben. So wie ich es verstehe, befindet man sich schon kräftig im Bau. Und ich hoffe mal nicht, dass  vorher keinerlei Genehmigungsverfahren eingeholt wurden. Weiterhin konnte ich mit einem Schützen auf einer LR-Veranstaltung sprechen, der den Bauherren und das Vorhaben kennt. Er hat mir alles bestätigt was bisher dazu geschrieben wurde. Insofern bin ich zuversichtlich!

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  3. Ich frage mich ob es im Ausland Angebote kommerzieller Art gibt, die ein Long Range Schießen (für Ausländer) ab 1000m anbieten.

    Dabei spielt es keine Rolle ob das in Europa, Amerika oder Afrika stattfinden würde. Eine Art Schießtourismus für  Deutsche, denen hier kaum Möglichkeiten geboten werden.

    Vielleicht könnt ihr hier Informationen beisteuern, am besten aus eigener Erfahrung und nicht nur vom "Hörensagen". Ich kann mir gut vorstellen, dass es in den USA oder Kanada entsprechende Anbieter gibt.

    Wichtig ist eben nur, dass Ausländer zugelassen sein müssen. Im optimalsten Fall sogar mit der eigenen Waffe, was in Afrika teilweise geht.

     

    So einen Kombinationsurlaub stelle ich mir sehr reizvoll vor. Vorab schon einmal meinen Dank für Eure Beiträge! :hi:

  4. Seit vielen Jahren müssen sich Polizisten regelmäßig der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 25 stellen (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)

    Dabei wird auch eine breitbandige Messkurve des Hörvermögens ermittelt und in den Akten abgelegt. Dort kann man sehr schön sehen wie sich das Hörvermögen über Jahrzehnte verändert.

    Ich empfehle nach einem Schusswaffengebrauch ohne Gehörschutz sofort eine Dienstunfallmeldung zu fertigen! Dann ist der Vorfall dokumentiert und man kann die Folgen sehr schön mit den bereits gefertigten Messkurven abgleichen und Schäden feststellen. Die Grundlage für einen anerkannten Dienstunfall und alles was im Nachgang davon abhängig ist.

  5. Ich konnte gestern zwischen Ausgabe 5 und 6 vergleichen und stelle für mich fest, dass diese 39€ eine Fehlinvestition waren.

    Da schaue ich lieber in den Onlineladedaten der Hersteller nach und investiere die 39€ sinnvoller in Quickload.

    Das ist meine bescheidene Meinung.....

  6. In meinem urpsrünglichen Beitrag schrieb ich, dass die meisten Ladedaten auf RS und RWS Pulvern basieren.

    Ich habe mal ein wenig recherchiert. ReloadSwiss von der Nitrochemie Gruppe und RWS (RUAG) bilden einen Firmenverbund.

    Unter dem Dach der Rheinmetall Nitrochemie sitzen sogar die jeweiligen CEO (RS/RUAG) im Aufsichtsrat bei Rheinmetall Nitrochemie.

     

    Insofern ist die neue DEVA Ausgabe für mich kein Querschnitt durch die Wiederladelandschaft und die hatte ich mir erhofft.

    Noch einmal meine Frage.....waren die Daten in den früheren Ausgaben auch so stark in Richtung eines Pulverherstellers ausgerichtet?

  7. In der Vergangenheit wurde das Wiederladebuch der DEVA an vielen Stellen empfohlen. Leider war es in der 5. Auflage nicht mehr erhältlich.

    Nun halte ich die 6. Auflage in Händen und muss sagen, auf den ersten Blick bin ich ein wenig enttäuscht.

    Was mir vor allen Dingen auffällt, der überwiegende Teil der Ladeempfehlungen  basieren auf Pulvern von Reload Swiss und RWS.

    Wer hat beide Ausgaben und kann evtl. Auskunft darüber geben, ob die Inhalte zwischen den beiden Ausgaben stark abweichen?

  8. vor 1 Stunde schrieb VP70Z:

    Afaik bekommt der Polizist (im Gegensatz zum Soldaten) schon mal die Sachkunde geschenkt, warum auch immer. 

     

    Da könnte ich dir jetzt aus dem Stehgreif drei Behörden in NRW nennen, denen die Ausführungen in der WaffVwV recht egal sind!

    Als Erstes wurde dem Betroffenen gesagt,  dass er keine  Erfahrungen an Langwaffen nachweisen kann. Das G1 und das MG1A3 sind also keine Langwaffen?

    Aber woher soll ein SB in den 20ern auch wissen, dass die Polizei früher so böse Waffen hatte.

    Dann wurde dem Antragsteller gesagt seine Ausbildung wäre zu lange her und er solle die Ausbildungsunterlagen von 1983 beibringen, aus denen hervorgeht wie der Stand seiner Ausbildung ist.

    Um die Diskussion final abzuschließen sagte man ihm, er habe ja auch die Möglichkeit den Rechtweg zu beschreiten. Er (SB) würde auf dieser Grundlage nichts anerkennen!

     

    Für den Obulus von 80€ hat sich der Antragsteller  den Stress gespart und mal eben schmerzlos die Sachkunde abgelegt. Er wollte ja schießen und nicht klagen!

    Diskussion beendet und ein "Staatsfeind" mehr in den eigenen Reihen :-)

  9. vor 8 Minuten schrieb detlef86:

    Sieht man auch sehr gut, wenn man die beiden, Wendt und Malchow, mal in ihren öffentlichen Aussagen vergleicht. Da kann man den Malchow schon sehr gut der SPD zuordnen.

    Früher konnte man sagen, dass die Gewerkschaften und Verbände des Deutschen Beamtenbund (DBB) klar CDU orientiert waren.

    Das sehe ich mittlerweile nicht mehr so. Wendt von der DPolG fährt da eine klare Linie gegen die Regierungsmeinung. Zwar mit viel Polemik und Medienwirble, aber er bringt die eigentlichen Probleme auf den Punkt und macht sich mächtig unbeliebt bei den Herrschenden. Die Mitglieder fühlen sich in solchen Zeiten gut verteten und darum sollte es gehen!

     

    PS: Ein Herr Radek von der GdP hat auch einmal in TV-Interviews behauptet, es gäbe keinerlei gesetzliche Rechtsgrundlage für einen Schusswaffeneinsatz an der Grenze. (Gefolgt von Propagandasprech pro "wir schaffen das")

    Da fasst man sich doch an den Kopf. Gerade er als Bundespolizist weiß es besser! Da wird  politisches Wunschdenken verbreitet um das Volk bei seiner Meinungsbildung zu unterstützen.

    Das ist m.E. schon regelrecht unseriös! Jeder Dussel schrie anschließend aufgeregt, dass man an der Grenze gar nicht schießen darf, das hat ja einer von der Polizei im TV gesagt!

    So etwas hat schon Propagangaqualität von den GdP-Genossen!

  10. Gerade die Bundes GdP hat letztes Jahr noch verlauten lassen, dass sich die Zeiten nun mal geändert haben und großkalibrige Waffen im Volk nicht zu suchen hätten.

    Voll eingestimmt im politischen Canon! Bin mal gespannt wie man mit dem Gegenstoß der Berliner Gewerkschaftler umgeht.

     

    Letztlich bekommt diese GdP Land auf, Land ab schon die Quittung, die Mutter Merkel sich im Herbst 17 abholen darf.

    Die Mitglieder laufen scharenweise weg. Sie bleiben entweder ohne Gewerkschaft oder treten in die DPolG über.

    Man spürt nur zu gut, dass auch Gewerkschaften des DGB voll auf politischen Kurs gebracht wurden und das braucht der Arbeitnehmer nur sehr bedingt ;-)

  11. ...... Ein Tresor ist dagegen ein 1a Behältnis für eine möglichst große Sprengwirkung :focus: Ich kann daher auch nicht verstehen, warum so viele SBs auf Tresore stehen?

    Mir wurde von einem Behördenmitarbeiter glaubhaft versichert, dass er Versuchen beigewohnt hat, bei denen NC Pulver in einem A Schrank ferngesteuert gezündet würden. Er sagte, dass so ein Schrank "dicke Backen" macht und das war es auch schon.

    Das wird er sicherlich nicht erfunden haben. Weiß da jemand etwas konkretes drüber?

  12. Das ist ein alter Hut! Bei den P30 der Bundespolizei ist seit Anfang an ein "Transponder" im Griffstück eingebaut.

    Es handelt sich um einen RFID Chip auf dem u.a. die Waffennummer und der Besitzer hinterlegt sind.

    Die Waffe kann so elektronisch identifiziert werden, was u.a. bei Waffeninspektionen zu einer Arbeitserleichterung führt.

    Waffenblockade und ähnliche Dinge sind noch nicht in Serie umgesetzt und existieren nur in den feuchten Träumen bestimmter menschen.

  13. Ich habe vor einiger Zeit bei meinem SB angefragt, ob auch ein stabiler Pelicase (was das ist musst du dir selbst erarbeiten) zur Aufbewahrung ausreichend sei. Die Antwort war, dass sie das zwar annehmen, aber es mir nicht bescheinigen. Die Behörde würde dann über Materialeigenschaften urteilen, die sie nicht wirklich nachweisen können. Mit alten Safes verhält es sich genau so. Tonnen schwer und ohne Klassifikation. Jeder erkennt, dass er min. Klasse A ist aber die Behörde möchte darüber nicht urteilen.

    Ergo-----> Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss.....egal wie klapprig!

    Dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.

  14. Es gibt einen Hersteller für Pfefferspray....nennen wir ihn XXX.

    Der vertreibt sein Spray in verschiedenen Verpackungsgrößen mit dem Hinweis, dass es nur zur Tierabwehr gedacht ist.

    Selbiger Hersteller verkauft sein Spray in gleicher Verpackungsform auch an Polizeibehörden.

    Natürlich ohne den Hinweis auf die Tierabwehr, dafür mit dem zusätzlichen Aufdruck RSG-5 (Reizstoffsprühgerät)

    Da die Poliziebehörden vom WaffG ausgenommen sind, kann das gleiche Pfefferspray als dienstlich zugewiesene Waffe gegen Personen eingesetzt werden.

  15. Ein paar mögliche Szenarien habt ihr jetzt beschrieben, die durchaus im Bereich des möglichen liegen. Vielen Dank!

    Ich habe zwar ein wenig auf unsere Fraktion der Juristen und ihre Einschätzung gehofft, aber vielleicht kommt das ja noch :)

    Tja....da habe ich jetzt seit 4 Wochen meinen Voreintrag für den ersten HA in der Pappe und dann so etwas.

    Aber wisst ihr was? Ich kaufe! Bis Endes des Jahres sollten die leeren Spalten im Voreintrag gefüllt sein.....

    Den Zauderer könnte jetzt die EU einholen, den Mutigen kostet sie höchstens (Lehr)Geld :sla:

  16. Anlässlich des unsäglichen Vorstoß der EU-Kommission zum Verbot von HA bei Jägern und Sportschützen , frage ich mich was passieren könnte, wenn dieses Verbot wirklich in nationales Recht umgesetzt würde.

    Wie sind Eure Erfahrungen und rechtlichen Einschätzungen?

    Aus meiner Sicht wäre ein Bestandschutz für Altbesitzer möglich. Es wäre natürlich ebenfalls möglich, dass man mit einer gesetzten Frist verkaufen müsste. Nur an wen? Der Markt wäre nicht mehr vorhanden.

    Meine Meinung ist aber rein aus dem Bauch heraus. Deshalb würden mich Einschätzungen interessieren, die von etwas besserer Substanz sind :)

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