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Beiträge von gipflzipfla
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vor 7 Minuten schrieb heletz:
..
Der Augenmerk liegt auf der Frage, ob man auch mit weniger als 60 TS waffenrechtlich unzuverlässig sein kann.
.................
"Reichsbürgernähe" lautet hier wohl das Zauberwort ?
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vor 12 Minuten schrieb Floppyk:
Was passiert, wenn ein dortiger Jäger einen Bock erlegt?
Oder hat man die Jagd dort aktuell verboten und das dann großflächig?
wenn die Dein Revier schon durchdrücken, kannst Du die Chance ergreifen und alle Stände besetzen.
Achte auf Kugelfang.. WinWInSituation
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vor 4 Minuten schrieb raze4711:
... In dem Gesetzestext sind nur Sportschützen und Jäger in der Ausbildung benannt. Dann darf ich dort ja überhaupt nicht schiessen
hast Du als Jäger nicht
.....die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ...
und kannst diese nachweisen?
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vor 4 Minuten schrieb raze4711:
..Wie ist das jetzt mit Schiesskino ?
flitzen dort die Sauen nicht über die Leinwand?
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vor 1 Minute schrieb horidoman:
Würde es eher mit "heim ins warme Nest nach dem wohlverdiente Feierabend" umschreiben. 🙂
Jp auch ok.
Dahoam is holt dahoam!(Untertitel: daheim ist halt daheim!)
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vor 31 Minuten schrieb raze4711:
Mindestenergie nur für Schalenwild . Für alles andere Wild das laut Jagdgesetz bejagt werden darf nicht . Für Fangschuss reicht die Energie der 9x19 aus.
Die angegebene Waffe halte ich persönlich auch nicht als für die besonders ausgewiesene Jagdwaffe...
(Energiewerte sind mir bekannt. Ich habe für den Fangschuss etwas mit mindestens 200J ab Mündung in Erinnerung? Insofern ist mir die mögliche Verwendung absolut klar.)
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vor 4 Minuten schrieb CZM52:
Schlau wär, wenn dein Freund interessiert, die für Ihn gültige? da kannst DU ihm sicher helfen welche das dann ist, falls er es nicht erkennt
nein, deshalb fragt er ja.
Er fragt ja nicht mich... der Penner
Also rein jagdliche Verwendung (Nachsuche, Fangschuss...), egal ob besonders sinnvoll, oder nicht
Wohlgemerkt, weil Du das Kaliber, 9mm, expliziet erwähnt hast -
vor 15 Minuten schrieb CZM52:
dann sollte der Freund sich einfach mal das Jagdgesetz in Papierform besorgen und kann dann da fleissig lesen, schadet sicher nicht....
welches der 16 Verschiedenen, bitte?
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vor 14 Minuten schrieb Waffen Tony:
...
Leider benennt die AWaffV hier ein eindeutiges Verbot.
Gibst Du mir bitte den §§ dazu, damit ich nicht alles durchackern muss?
Danke -
vor 3 Minuten schrieb horidoman:
...
Alles alte Exportware!
Reimporte.. quasi "heim ins Reich"
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vor 3 Minuten schrieb horidoman:
Warum nicht?
muss ja nicht
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vor 10 Minuten schrieb snooopy:
Zitat aus einer Zeitung😀
" Die Ursache war wohl ein Bedienfehler, was laut Pressesprecher Hilger „nicht völlig außergewöhnlich“ ist und „beim Entladen mal passieren kann“.
Einfach nur verrückt.
passiert auch s in Polizeischulen.
Kann schon vorkommen, dass man dann einen Kollegen erschießt....Relativierend gesagt:
Wo gehobelt wird, da fallen Späne!
*Kooootz*- 1
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vor 15 Minuten schrieb CZM52:
da es die nur in 9mm gibt............
ich frage ja nur für einen Freud, ohne Internet ;)
(jagdliche Verwendung, Mindestenergie... Fangschuss?)
Nur damit er da nichts missversteht, der Freund
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vor 6 Minuten schrieb Bender:
Es ist ein MKE t94....
Da brauche ich weiter nix zu sagen.
Nein, danke, das reicht schon
Nur, rein interessehalber, noch das Kaliber der Patrone?
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vor 32 Minuten schrieb Fussel_Dussel:
Wäre die MP wie vorgesehen auf dem Fahrzeugdach außen transportiert worden, hätte keiner dran rum spielen können.
...
öööhm..... und nach dem Einsatz, beim Sammeln und gemeinsamen daran Herumspielen, entladen hätte sie dann nicht werden müssen?
Oder wie ist das zu verstehen?
...
Der Schuss, der gestern am späten Abend in Oppenau gefallen ist, löste sich nach SWR-Informationen beim Entladen eines Mannschaftswagens aus der Waffe eines aussteigenden Polizisten.
Das bedeutet, dass geladene Waffen im Mannschaftswagen mitgeführt werden?
Alter, die Jungs leben echt gefährlich.
Jedem Jäger ist das Mitführen von geladenen Waffen nach UVV untersagt.
"Geladen" bedeutet in diesem Zusammenhang weder eine Patrone im Lager noch eine Patrone im Magazin, also unterladen- 2
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vor 5 Stunden schrieb Bender:
Rechtliche Frage.
.....
Der Jäger ist zwar als Aufsicht dabei aber der Knackpunkt ist die Jagdwaffe ist ausdrücklich vom sportlichen schießen ausgeschlossen.
Servus
Sagst mal etwas zu der Waffe, oder traust Du Dich nicht?
(die Frage brennt ja doch noch ) -
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vor 37 Minuten schrieb karlyman:
..... Aber:
Wenn mir so was als Jäger beim Entladen des Jagdautos nach Revierrückkehr passiert, habe ich gleich gegen mehrere (sinnvolle) Regeln verstoßen und bin mit gewisser Wahrscheinlichkeit meinen JS (+ WBK) los.
Sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit!
Du kommst den Behörden dann nicht mehr aus!
In Ausübung eines der Allgemeinheit als alternativlos verkauften Dienstes gelten selbstredend andere Verhaltensregeln.Wurde schon geklärt, ob es eventuell ein Warnschuss gewesens ein könnte?
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vor 7 Stunden schrieb 2stroke:
...
Noch extremeres Beispiel:
Wir (Deutschland) verkaufen 5 Atombomben an Nordkorea. Ist das schlimm?
Nach deiner Meinung nach nicht.....
Servus.
Du schreibst es: "Noch ein extremeres Beispiel"... und lässt (d)eine Unterstellung folgen.
Eine Unterstellung, wie sie auf den Diskussionsfall bezogen, dümmlicher nicht sein kann.
Erstens weil du mich nicht kennst und zweitens weil das Eine mit dem Anderen absolut nichts zu tun hat.
Im Übrigen: mit deutschen Kriegswaffen werden weltweit Tod, Mord und vielfaches Leid verursacht. Es wäre besser, wenn wir dieses Thema hier n i c h t ansprechen!
Hat der Täter mittlwerweile ein Massaker unter der Bevölkerung angerichtet?
Ich habe noch keine Weltnachtrichten gecheckt.- 3
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vor 13 Minuten schrieb tissi:
.....Die Tagesschau am laufen, extra wegen Schwarzwald-Rambo: Keine Silbe, nix.
was sollen die auch groß bringen?
Großfahndung erfolglos, flüchtiger Straftäter noch immer nicht gefasst. Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie keinesfalls Schwammerl klauben!Das Wetter: .... heiter bis bewölkt.
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vor 39 Minuten schrieb LordKitchener:
Daran glaube ich nicht. Das Heranschaffen einer Waffe spricht für ein geplanten Mord. Keine Gefängnisstrafe sühnt z.b. einen Mord. Das Opfer ist hinterher immer noch tot.
Fan der Todessstrafe?
...auch danach ist das Opfer immer noch tot. (Da gibts grad wieder so ein Ding bei den Amis. Da gehts um einen Dreifach-Mörder)
Knast und Strafe absitzen ist das, was die humane Gesellschaft heute fordert.
Dass es ein Vorbestrafter danach nicht leicht(er) hat, ist auch kein Geheimnis.
Straftäter sind ein Problem. Stimmt! -
vor 1 Stunde schrieb horidoman:
Appropos: Werde mir wohl doch das Rambo Filmmesser aus dem ersten Teil zulegen müssen, nachdem ich soviele Jahre widerstanden habe. Das kann ja wieder eine lange Nacht werden 😨
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vor 2 Stunden schrieb 2stroke:
Also ist es nicht schlimm weil nichts passiert ist?
Ist versuchter Mord dieser Auffassung nach nicht auch als legal einzustufen?
....
von welchem versuchten Mord sprichst du denn ?
Ich entnehme den verschiedenen Pressemeldungen erst einmal nichts davon. (falls du das Ding mit seiner ehemals Herzallerliebsten ansprichst, das wurde bereits abgehandelt, dafür war er im Knast)Fakt ist doch, immer noch, bis jetzt ist ausser dem Blamieren von vier Polizisten nicht viel passiert.
Bedrohung, Nötigung.. was weiss ich, welche Tatbestände da greifen. Illegaler Waffenbesitz... Jaaaa... gaaaanz schlimm, ok.
Die Viere werden ihr Trauma davon tragen, keine Frage.
Es gab und gibt aber bislang in diesem Zusammenhang keine Toten. Auch das ist Fakt. Man muss zukünftige, eventuell mögliche, Tatbestände deswegen aber nicht zwanghaft herbeispekulieren.
Was er tun hätte können, hat er bislang nicht getan.- 1
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vor 2 Stunden schrieb 2stroke:
.....
Aber was soll die Polizei jetzt anderes sagen ausser es war richtig so zu handeln? ...
Nun war aber Niemand dabei, ausser den fünf Protagonisten, es gab keine Toten oder Schwerverletzen. Und bis jetzt ist daraus auch nichts wirklich Wildes erwachsen. Zuerst einmal sind nur 5 Knarren abgängig.
Insofern war es vielleicht nicht so falsch?
Was daraus erwachsen kann, sind reine Spekulationen.
Bin gespannt....
John Rambo ist wieder aktiv
in Allgemein
Geschrieben · Bearbeitet von gipflzipfla
Essentiellen Überlebenshinweis eingefügt!
Ja, genau.
Ich wollte das aber nicht noch einmal expliziet erwähnen
Edit, der vorherige wie unbedingt deutliche Hinweis an die Einsatzleitung, der wäre aber zwingend angebracht