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CZM52

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Beiträge von CZM52

  1. vor 6 Minuten schrieb Josef Maier:

    Bei einem Bekannten haben sich die Aufbewahrungskontrollettis einen abge* daß mehrere R93 eben mit der jeweiligen Nummer des führenden Teils eingetragen waren. Was auch sonst. Nachdem er die Blitzmerker darauf hingewiesen hat, daß sie mal auf das Anmeldedatum schauen könnten wurden die Nummern der übrigen Baugruppen eifrig notiert. Ob er deswegen zum Amtmann zur Verwaltungsfachangestellten dackeln mußte um die WBK zu ändern habe ich nicht nachgefragt. RP Stuttgart.

     

     

    Die waren sicher nicht mit der Nummer des führenden Waffenteils eingetragen (das wäre nämlich ne T-ID) sonden mit der W-ID der Waffe.

     

    Und was soll da in der WBK ( wo die SERIENNUMMER drub steht) geändert werden ?

  2. vor 34 Minuten schrieb Gutachter:

    Ich würde jetzt hier aber auch keinerlei Hinderungsgründe sehen. Wie kommst Du darauf, wo könnte das Problem liegen??????

      Mal kurz ne Kat.B zur Kat.A gemacht... ist ja nix

     

    1.7.2
    Lang-Feuerwaffen, mit denen ohne Nachladen mehr als elf Schüsse abgegeben werden können, sofern eine Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen in diese Feuerwaffe eingebaut ist oder eine abnehmbare Ladevorrichtung mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen eingesetzt wird,

    • Wichtig 1
  3. Am 20.3.2024 um 14:51 schrieb frosch:

    Ich habe BKA VA-Genehmigungen gesehen, da war schon der Transport beschränkt auf Sammler-Veranstaltungen.
     

    Selbständiger Transport?  DAs muss alt sein, aktuelle Erlaubnisse nur mit Begleitung und Auflagen

  4. vor 5 Minuten schrieb AAH05:

    Muss ich das? Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. Aber, egal, ich bin mit dem Finger schnell genug, dass ich so was nicht brauche.

     

     

    Falls du mal die passende Erlaubnis hast, da steht was du darfst uznd was nicht

  5. Primär ist natürlich die Frage, in welchen KURS darf er.

    "Vereins-/Verbandsausbilder" dürfen oft nur Mitglieder ausbilden...

     

    (vgl. AwaFFV §3(5) (5)

    Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse.

     

    Hier unbedingt im Vorfeld schlau machen, ggf. die Behörde fragen.

     

    BEi nem Anbieter mit stattlicher Aerkennung ist es halt teurer aber sollte sicher sein.

  6. Mal Abwarten....vor vielen vielen Jahren hatten wir auch so einen Kandidaten im Sachkundekurs...wollte nur 4mm kaufen.

     

     

    Heute ist er im Verein  und hat die dicksten Kaliber. Das einzige was geblieben ist, ist  sein Nick-Name...alle nennen in 4mm.........

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