Eskiminzin
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... dem wiederspreche ich nicht. Allerdings würde etwas (meine Meinung), dass unter die Genehmigungspflicht zur Ausfuhr fällt, kaum etwas sein, dass man hierzulande Kleinkindern (über 3 Jahre nehme ich an) in die Hand drücken darf (also, Hülsen "ohne" Zündplätchen/Zündsatz). Ich würde behaupten, dass es eher um die Einfuhr nach Polen geht und die dortigen Bestimmungen relevant sind.
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrko...abschnitt_a.pdf
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Die Antwort hat:
1. nichts mit der Frage zu tun, und
2. hilft dem Fragesteller garnichts.
... wäre interessant zu wissen warum.
Ich antworte mal selbst: es wäre möglich, dass die Hülsen nach polnischem Recht unter das dortige Waffengesetz fallen.
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... Patronenhülsen darfst du in Deutschland sogar Kindern schenken. Denke nicht, dass das Versenden irgendwie Probleme macht.
Ungezünderte Hülsen nach Polen
in Waffenrecht
Geschrieben · Bearbeitet von Eskiminzin
... ging um die Klärung ob er eine Ausfuhrgenehmigung braucht oder nicht. So gesehen ein relevanter Punkt für die obige Frage. Unabhängig von der Frage ob ich mit meinen Ausführungen Recht habe oder nicht.