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Michael-Mo

WO Silber
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Alle Inhalte von Michael-Mo

  1. Isch 'abe keine Flinte.. Der Termin ist bei mir aber wieder vorgemerkt, es wird sich schon ein edler Spender für die Flintenmitbenutzung finden ;-) Die Renovierung meines Wiederladeraumes wird dann halt auf die Feiertag gelegt, wird mir sonst eh zu langweilig.. Mo
  2. Muss stimmen, der Fachmann im Fernseher hat's ja gesagt! ;-)
  3. Es ist allerdings das Vernichten von TLP erlaubt, und um nichts anderes geht es hier... Mo ups, zu langsam
  4. Das ist schlicht ein bekennender Waffenverbotsfetischist! Wahrscheinlich einer der Sorte, die mit den Dienstwaffen umgeht wie der Zimmermannslehrling mit'm Zollstock.. - lässt das Werkzeug überall rumliegen - Wenn er das auf einen Antragsteller für 'ne rote WBK (Kurzwaffen) in seiner Denke überträgt, ist sein Veto nur folgerichtig! -grün war aus- Mo
  5. Herrje, natürlich bestätigt der Verband das Bedürfnis, aber der Verband will vom Verein die Möglichkeit zum Schießen mit der beantragten Waffenart bestätigt bekommen.. (zumindest im BDS Hessen ist's so) Mo (im Landesverband Hessen des DSB sieht's bestimmt ähnlich aus, hab da aber noch nie was beantragt - die sind nämlich komplett Gaga!)
  6. Jein, der Verein muß bei Befürwortung des Bedürfnisses für z.B. eine GK-Kurzwaffe das vorhandensein einer geeigneten Schießstätte nachweisen! Das kann ein eigener Stand oder ein angemieteter Stand sein. Mo
  7. Du läßt Dir von deinem Vereinsfürsten bestätigen, das Du Mitglied im Verein XY bist, und regelmäßig mit erlaubnispflichtigen Waffen dem Schießsport nachgehst. -PUNKT- Sonst nix! Nicht wie oft, und schon gar kein Schießbuch oder Urkunden! Wo kommen wir denn hin? Macht sich jetzt jeder Sachbearbeiter sein Gesetz selber? Mo
  8. Was ein Schwachsinn, täglich sterben Menschen aufgrund geladener Waffen in 0/1er Tresoren,... Und wieder ein Stein zur Mauer. Mo (von der zunehmenden Vollkaskomentalität der "herrschenden" mehr und mehr "angepisst")
  9. Wie kann denn eine fremde Waffe "Bestandteil des Verfahrens" sein? Mit welcher Begründung kann denn die Herausgabe fremden Eigentums verweigert werden? Es ist ja kein Verbrechen mit den Waffen begangen worden, sie müssen nicht beschossen werden und auch sonst ist die Lage klar: es handelt sich um EWB Waffen, die in den WBK's der jeweiligen Kunden eingetragen sind. Es gibt schlicht KEINEN Grund, die jeweiligen Kundenwaffen nicht den rechtmäßigen Eigentümern auszuhändigen! Mo (der bei einer Verweigerung der Herausgabe zum Hulk mutieren würde)
  10. So verwunderlich ist das gar nicht, bis 1972 war das ein Gegenstand wie jeder andere. Irgendwann (nach dem zweiten Umzug, oder dem Haus Um/Anbau) ist halt verschiedenes verloren/verlegt/weggeschmissen worden! Das ein und andere Werkzeug in meiner Werkstatt ist auch nicht mehr auffindbar, obwohl es in der Anschaffung nicht billig war! Es wurde nur viele Jahre nicht benötigt, immer wieder an neue Orte umgelagert, und letztendlich wohl "entsorgt". So erging es vielen damals frei verkäuflichen Waffen, die lange Jahre in Dachböden oder Kellerecken verrotteten. Mo
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