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John Marston

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  1. @ 6/373: Tja, wie ich schon schrieb, bevor es gelöscht wurde: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.
  2. Schön, daß mein Beitrag zensiert wurde. Die Wahrheit ist wohl nicht genehm, wenn es gegen bestimmte Personen geht?
  3. Der Vorschlag des FWR betrifft ja nicht nur AK-Klone in 7,62x39, u.a. würden auch M1 Carbine wegfallen, für die es z.B. beim BDMP eigene Disziplinen gibt.
  4. AK-Ableger mit den kurzen Patronen sind nicht verboten. Jäger z.B. können diese, auch wenn sie einen Anschein haben, erwerben. Und ginge es nach dem FWR, dann könnten sie das nicht mehr tun. Ebensowenig könnten Sportschützen eine Molot Vepr Standard erwerben.
  5. @ Dante1: Stimmt, die Lauflänge soll auch eine Rolle spielen, ansonsten siehe Beitrag von Schwarzwälder. @ Manfred: Was verstehst du darunter?
  6. Paragraph 6 AWaffV ist mir gut bekannt. Jedoch sollen lt. Forum Waffenrecht alle Selbstladelangwaffen in einem Zentralfeuerbüchsenkaliber, welches eine Hülsenlänge von 40 mm unterschreitet, ausgeschlossen werden (Sport UND Jagd?), unabhängig von Anschein oder nicht. Und mit besagtem Paragraphen sind wir nicht gut gefahren. Er ist wie ein Krebsgeschwür, das man nicht entfernen kann.
  7. Ja, habe ich. Du anscheinend nicht.Ich möchte dich auf Schwarzwälders Beitrag verweisen.
  8. Was für eine gequirlte S******e!Ich kann gar nicht soviel essen, wie ich K****n möchte! Statt Eier zu zeigen und die Forderungen der sozialistischen EU-Faschisten konsequent abzulehnen, macht man den Bückling und kommt mit so einem Dreck um die Ecke. Dieses Forum Waffenrecht repräsentiert mich NICHT! Verräter!
  9. Hm... wenn die Bauern mit ihren Treckern nach Brüssel fahren, sollten wir dann mit unseren... ...ach, ich sag's lieber nicht. 😒
  10. Hier wurde niemand als Vollhonk bezeichnet. Soviel zum Thema Lesekompetenz.
  11. Nun, ich habe die 2/6-Regelung auch ohne WaffVwV verstanden. Rund sechs Monate können nach meinen Verständnis beispielsweise fünf Monate und 27 Tage oder fünf Monate und 30 Tage sein, während sechs Monate einen genau abgegrenzten Zeitraum darstellen. Das ist der Unterschied. Gefühle können einen täuschen.
  12. Ich werde nichts "dagegen" tun. Und ich habe auch nicht behauptet, daß jemand, der ein Problem mit dem Textverständnis hat, ein Vollhonk ist. Dies zur Klarstellung, nicht daß sich hier jemand auf den Schlips getreten fühlt.Wenn eine so einfach formulierte Regelung wie die 2/6-Regelung nicht bzw. falsch verstanden wird, dann ist der Grund dafür nicht in dieser Regelung zu suchen, sondern liegt in der entsprechenden Person selbst. Edith sagt, daß BlackBull den Inhalt der 2/6-Regelung anschaulich dargelegt hat. Einfacher kann man es nicht erklären.
  13. Nein, meine ich nicht.Das ganze hat etwas mit Lesekompetenz zu tun, welche bei einigen Zeitgenossen nicht sonderlich gut ausgeprägt zu sein scheint, wie hier im Thread auch eindrucksvoll dargelegt.
  14. Was ist an denn bitte wischiwaschi? Eindeutiger geht es doch nicht. Man muß nur lesen, was da steht und nicht, was man lesen möchte.
  15. In Embryonalhaltung auf den Boden legen und ein Lied singen. Hoffe geholfen zu haben.
  16. Frage: Wie lautet denn die Rechtsgrundlage?Antwort: Das steht im Gesetz!!11!1einself
  17. Ich habe einen Führerschein und Praxis im Führen eines Kraftfahrzeuges. Trotzdem bin ich kein Rennfahrer. Antwort für meine zweite Frage steht auch noch aus. Und um deine letzte Frage zu beantworten: Doch, ich kann lesen. LG PS: Danke für den Hinweis, bin aber kein Legastheniker.
  18. Führst du jetzt Selbstgespräche? Meine Frage ist immer noch nicht beantwortet. Belangloses Blabla ist für mich keine Antwort. Blöde Fragen beantworte ich grundsätzlich nicht. Nebenbei könntest du mir auch nochmal erklären, was du eigentlich mit "Leute wie du" meinst. LG
  19. Deine Meinung bleibt dir unbenommen. Hättest du vielleicht die Freundlichkeit, meine Frage zu beantworten?
  20. @ HFw d.R. Blackhawk41: Was qualifiziert Soldaten, die im Gefecht waren denn dazu, fundamentale Sachkenntnis von der "Materie" zu haben? LG PS: Bin übrigens ungedient und finde das auch gut so.
  21. Warum sollte das so sein? Auch wenn du dem Staat dienst, bist du genauso Untertan Bürger, wie jeder andere auch.
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