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Gruger

WO Silber
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  1. Habe die Bilder wieder entfernt. Das Ganze ist also größer als die Summe der Teile :-) Wenn ich mal ein 9mm System kaufen will, melde ich mich bei dir
  2. Auf CO2AIR.de ist die alte VwV zum 37 WaffG alt nachzulesen. "Unerheblich ist dabei, ob die genannten Vorrichtungen nur als Attrappe an der Waffe angebracht sind." Jetzt kann man natürlich streiten, ob ein Festschaft der ähnlich wie ein Klappschaft aussieht, als Attrappe eines Klappschafts anzusehen ist. Und da ist sie wieder hin, die Rechtssicherheit :-)
  3. Ist so nicht richtig, leider geht es nicht mehr zu editieren. 37 Waffg ALT hat durchaus den "Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe" definiert. Habe mich da etwas von der Formulierung "Kriegswaffe" (ohne vollautomatisch) im Urteil verleiten lassen. Epochale Fehlleistung meinerseits :-) Bin trotzdem nur teilweise glücklich über das Urteil.
  4. Nach dem "epochalen" Urteil würde das Vorhandensein von Kühlrippen/herausstehendem Magazin schon reichen, um es "unsportlich" zu machen. Denn das Gericht stellt nicht auf Optik ähnlich einer vollautomatischen Schusswaffe, die Kriegswaffe nach dem KWKG ist, ab sondern allgemein auf die Ähnlichkeit zu einer Kriegswaffe, Spezifiziert nach den Kriterien 37alt. (RdNR 30 des Urteils) Das ganze nennt sich dann objektive Beurteilung. Also wird die Thompson anscheinstechnisch zur Kriegswaffe, ohne das sie ein vollautomatisches KWKG-Vorbild hat. Und nach Ansicht des VGH bei Vorliegen einer der drei Ausschlußmerkmale vom Schießsport ausgeschlossen. EPOCHAL.
  5. Wenn OA nächsten Monat die 9mm Waffe "anscheinsbefreit" vorstellt, dann hättest du mich 100 % überzeugt. So nur 98,5%.
  6. Wie verbindlich ist das Urteil für weitere Feststellungen? Solange keine eindeutigen Zeichen für ein Umdenken beim BKA erkennbar sind, bestelle ich mir noch kein KK-System.
  7. Es bleibt die Unsicherheit, ob das BKA seine Praxis infolge des Urteils umstellt, oder das Urteil als "bedauerlichen Einzelfall" abheftet. Eine Prognose wage ich da lieber nicht.
  8. Dann sind ja Anlass und Ursache hinreichend dargelegt.
  9. Ja. Stimmt nämlich überhaupt nicht. Dem Gesetzgeber ist KW-Optik egal, deswegen wurde der Paragraph auch aus dem WaffG gestrichen. Der Verordnungsgeber hat an sich auch nichts gegen KW-Optik, sofern die 3 Merkmale nicht erfüllt sind.
  10. Gruger

    WaffVordruckVwV

    Zum Nachlesen für Eilige: 10.10 Als eine Form der Erteilung einer Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Munition für dort bereits eingetragene Schusswaffen sieht § 10 Absatz 3 Satz 1 die behördliche Eintragung/Stempelung in der WBK (Spalte 7) vor. Die auf die- sem Weg erteilte Berechtigung erstreckt sich über die in Spalte 3 der WBK konkret bezeichnete Munition (z. B. .357 Mag- num) hinaus auf alle für die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten (gleiches Kaliber; gleicher oder geringerer Gasdruck …, im Beispiel etwa auch Munition .38 Spezial oder .38 Spezial WC). Die Waffenbehörden sind inso- fern im Rahmen der betreffenden Erteilungsverfahren berechtigt, das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses auch für die in Bezug auf die betreffende Waffe ebenfalls zugelassenen Munitionsvarianten zu unterstellen; eine inhaltliche Beschränkung der erteilten Berechtigung soll nur im Ausnahmefall und nur dann erfolgen; wenn im Hinblick auf einzelne konkrete Munitionsvarianten unter jedem erdenklichen Gesichtspunkt eine Verwendungsmöglichkeit unzweifelhaft aus- geschlossen werden kann.
  11. Gruger

    WaffVordruckVwV

    Werden jetzt die Ampelkarten zu Sammlerstücken? :-)
  12. Ach das vertuschen SIE doch alles... Die Wahrheit ist doch.. (Moment die Haustü
  13. Für den direkten Klageweg reicht doch ein Erbe mit geringer Affinität zum Schießen, aber starkem Grundrechtsempfinden. Dem es also vergleichsweise egal wäre, wenn für die Dauer des Rechtsstreites die Waffe woanders geparkt wird. Da der Personenkreis der Erben und Altbesitzer offenbar besonders im Kontroll-Fokus steht, müsste sich doch jemand finden lassen. Also Ohren offenhalten, ob jemand Unterstützung braucht?
  14. Während man in Villariba den Rechtsweg einschlägt hindert doch niemand Villabajo daran, weitere Aktionen durchzuführen. Na dann - Sternmarsch der Schützenvereine zum Bremer Senat! Gegen Waffensteuer und Verunglimpfung von rechtstreuen Waffenbesitzern! Meine Gedanken werden bei euch sein.
  15. Wenn die Klageführer nicht weitermachen wollen, dann würde ich das niemandem verübeln. Wer das Prozeßrisiko trägt, der entscheidet. Will man also als 2te Variante jetzt zukünftig den Verwaltungsgerichtsweg eines tatsächlich "Beschwerten" unterstützen? Oder war es das mit dem Rechtsweg? Optionen kann man doch diskutieren, für die Entscheidung haben wir (bald auch rechtssicher) einen Vorstand und eben die Klägergruppe. Das dazu Zeit benötigt wird ist klar, die hat man ja auch.
  16. Naja, die Verfassungsklage ist nunmal nicht angenommen worden, den Punkt muß man einfach abhaken. EuGH ja oder nein ist die Frage. Meine Meinung ist immer noch "Ja" - und sei es um Zeit zu schinden. Ich halte es durchaus für denkbar, dass man in der einen oder anderen Amtsstube etwas vorsichtiger agierte gerade wegen der anhängigen Klage. Das wollen wir doch jetzt nicht ändern
  17. Wobei sie ja dann wieder bei Demokratie ankommen. Es ist ja offenbar als Kreis (oder Spirale?) angedacht. Das erinnert dann irgendwie wieder an Marx. Wenn wir jetzt noch die (Un-)möglichkeit der Erkenntnis der wahren Wirklichkeit mit dem uns zur Verfügung stehenden Sensorium debattieren, hierbei gerne die unterschiedlichen Denkschulen und Denkrichtungen im Wandel der Zeiten berücksichtigend, dann haben wir uns endgültig vom Thema verabschiedet
  18. Wo? Ich mag mich irren, aber die Zulässigkeit wurde erst hier in der Diskussion aufgeworfen. Aus dem Schreiben der Kanzlei kann man das jedenfalls nicht entnehmen.
  19. Das bestreitet niemand. Es wird nur befürchtet, dass legaler Waffenbesitz als solcher schon als besondere Gefahr gesehen wird. Und somit auch bei Lappalien mit der Tür ins Haus gefallen wird. Eine Befürchtung, die wohl nicht ganz unberechtigt ist (leider).
  20. Edit: (bischen was gelöscht) Ich handle danach. Und will auch ^^ Ich bin weiterhin der Meinung, dass jeder Straftäter für sein Handeln selbst verantwortlich ist. Die Jacke, dass ICH mich schuldig fühlen soll, wenn andere Mist bauen ziehe ich mir nicht an. Zum Thema: Stellt Tee in den Flur für die Beamten, ein wenig Freundlichkeit zahlt sich immer aus. Aber nicht direkt vor die Tür, nicht das die drauf fällt... :-)
  21. Ok, wie wäre es mit einem Schild an der Haustür: BEWAFFNET aber ungefährlich! Nach dem NWR-Hack weiß doch sowieso jeder was du zuhause hast ...
  22. Nein, haben WIR nicht. Ich weigere mich, mit Straftätern in einen Topf geworfen zu werden! Wenn in meiner Nachbarschaft ein Verkehrsunfall passiert, dann frage ich mich auch nicht, was ICH versäumt habe in der Verkehrserziehung der Beteiligten. Ich frage mich, was DIE versäumt haben. Gelegentlich frage ich mich auch, wo die ihren Führerschein gekauft haben, aber egal. Wenn irgendjemand vorsätzlich gegen Gesetze verstößt, dann kann ich das mit eigenem gesetzeskonformen Verhalten NICHT verhindern. Irrtümliche Verstöße kann man mit Aufklärung usw. VERSUCHEN zu bekämpfen, Vorsatz jedoch nicht. Wenn Gesetze erlassen werden aufgrund Verhaltens Einzelner, trotz überwältigender Mehrheit rechtstreuen Verhaltens der anderen Bürger - dann hat man alles dafür getan, dass auch der Rest auf Gesetze pfeift. Hat ja eh keinen Sinn sich daran zu halten, man wird ja trotzdem kriminalisiert. Wollen wir das? Nein, wollen wir nicht.
  23. Er könnte die Beschwerde aber auch annehmen. Ein Prozeßrisiko besteht ja immer. Jetzt muß man sich halt in Ruhe (!) überlegen, ob man weiter macht oder eben nicht. Ich denke, da wäre auch wichtig zu wissen, ob weiter gespendet wird oder die potentiellen Geldgeber die Flinte ins Vollkorn werfen.
  24. Sehr interessanter Beitrag von Schwarzwälder! Mal anders gedacht: Wenn wir nach Straßburg gehen und dort verlieren (also Grundrechtseingriff angeblich gerechtfertigt), was würde sich für uns verschlechtern? Wir hätten immer noch den gleichen Stand wie heute, nun aber "zementiert". - Die Verwaltung müsste immer noch rechtfertigen, warum sie in unsere Wohnung wollen "zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit" (danke Mausebär für deinen unermüdlichen Aufklärungseinsatz). - Wir hätten immer noch das Problem der evtl. Aberkennung der Zuverlässigkeit bei wiederholter unbegründeter Ablehnung der Wohnungsbetretung (da würde ich aber mal ganz schnell begründen...) *) Fazit: Ich wäre mit weitern 50 Euro dabei. Lieber jetzt in Straßburg scheitern als in 5 Jahren Verwaltungsgerichtsweg das Gleiche zu erleiden (dann mit der Gefahr ungünstiger Formulierungen für die Verwaltungspraxis). *) Zitat WaffVwV Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt zum Aufbewahrungsort der Waffen oder Munition verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen; dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos.
  25. Du meinst zwar das richtige, aber in der Form würde ich das nicht behaupten wollen. Es geht um die kürzeste bestimmungsgemäße Waffenlänge. "2.5 Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen." Sofern die Waffe nicht unumkehrbar "verlängert" wird ist und bleibt es eine KW, da die kürzeste bestimmungsgemäße Gesamtlänge 60 cm nicht überschreitet. Wenn du eine LW mit einem "zu kurzen" Lauf/Wechselsystem versiehst, betrittst du den Bereich der Waffenherstellung und solltest entweder eine Genehmigung haben oder einen BüMa beauftragen. Bedürfnis für die Kurzwaffe wäre auch nicht schlecht :-) - Daher also die Schlußfolgerung, dass man LW nicht in KW umbauen "darf" (ansonsten viel Aufwand). Edit: So jedenfalls mein Verständnis der Regelungen, ohne Allwissenheit behaupten zu wollen.
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