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Gruger

WO Silber
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Beiträge von Gruger

  1. Für den Kunden, also uns, ist das Ganze soundso eher zweitrangig, da wir das Gesetz auch einhalten können, ohne den Inhalt der Norm zu kennen. 
     

    Das das Gerät die Norm einhält, ergibt sich aus dem Zertifikat.

     

    Trotzdem wäre es natürlich für Fragen der „Anwendung“ von Interesse, zB beim Thema Verankerung.

  2. vor 29 Minuten schrieb Kaschber:

    Mir ist von unserem Sachbearbeiter auch gesagt worden das es ab der zwanzigsten Jagdwaffe einer Begründung bedarf.... 

     

    Tja.. warum nicht ab der 25. Waffe? Oder der 50.? Für die Zahl muss es ja auch eine Begründung geben, die wird sicher nachlesbar sein.

    • Wichtig 2
  3. vor einer Stunde schrieb Tatonka:

    Bundesrecht bricht Landesrecht

     

     

    Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG)
    § 1 Grundsatz

    (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
  4. vor 17 Stunden schrieb ASE:

    Nein. Und das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Zwar darfst du für die Waffen keine neuen oder gebrauchten A/B anschaffen, weil der Bestandsschutz für die Verwahrung von Waffen per se nur für deine konkret vor 2017 zur Waffenverwahrung genutzen Behältnisse gilt.

    Jedoch erstreckt sich das nicht auf die Schlüsselverwahrung. Der Zweck der Norm ist erfüllt, wenn du dir einen B-Würfel mit Zahlenschloss holst oder einen deiner B-Schränke mit einem solchen nachrüstest. Ist halt die Frage was güntiger ist.

     

     

     

    Hier widersprichst du allerdings deinen Ausführungen hinsichtlich "es war schon immer 0/1 gefordert, nur A/B aus politischen Gründen toleriert".

     

    Wenn die Grundnorm für alle neu beschafften Behältnisse die "0" ist, dann bleibt doch überhaupt kein Raum für die Beschaffung eines B-Würfels. Zumindest, wenn man gesetzeskonform bleiben will.

     

    Was unstrittig sein sollte:

     

    Vorhanden sind zwei A-Schränke und 2 B-Würfel, einer davon mit Zahlenschloss. Alle Schränke wurden vor 2017 angeschafft und der Behörde angezeigt. Bestandsschutz ist gegeben.

    Die Schlüssel zu den Schränken werden im B-Würfel mit Zahlenschloss aufbewahrt.

     

    Gesetzeskonform für die Langwaffen, auch wenn die A-Schränke voll sind, da in Klasse B mehr als 10 LW aufbewahrt werden durften und im Rahmen des Bestandsschutzes auch weiterhin aufbewahrt werden dürfen.

    Gesetzeskonform für die Kurzwaffen, wenn nicht mehr als 5 vorhanden sind.

    Gesetzeskonform für bis zu 10 KW, wenn der Zahlentresor ein Gewicht von 200kg hat oder eine entsprechende Verankerung.

     

     

    Ein neu beschaffter B-Würfel wurde eben nicht durch Bestandsschutz zum ausreichenden Behältnis "geadelt", kann also nicht das gleiche Schutzniveau wie 0/1 oder A/B mit Bestandsschutz aufweisen, da es an der juristischen Handauflegung fehlt.

     

    Man kann mit Zweck der Norm etc. argumentieren, müsste dann aber auch die Frage beantworten, warum ein Neu-LWB die Schlüssel zu seinen 0er Schränken nicht auch in einem B-Würfel lagern sollte, da Klasse B nach WaffG ja immer noch als ausreichend gesehen wird (im Rahmen der Bestandsschutzregelungen). 

     

     

    • Gefällt mir 1
  5. Um noch ein bischen Öl ins Feuer zu gießen:

     

    Ich habe sowieso den Eindruck, dass man "kriegswaffenähnlich" eher nicht über die Optik definieren wird, sondern die Technik.

     

    Also "basierend auf xxx System". Das ist jetzt nix was ich mir ausdenke, sondern man hat das imho auch im BKA Leitfaden und in anderen Gesetzesentwürfen schon so eingebracht.

     

     

    PS: mal nachgeschaut

    https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Aufgabenbereiche/Verwaltungsfunktionen/Waffenrecht/LeitfadenWaffenteile/leitfadenWaffenteile_node.html

    Zitat

    Seite 16
    Bei Schusswaffen, deren Konstruktion ausschließlich von zivilen halbautomatischen bzw. Repetier- oder Einzellade-Schusswaffen abstammen, gibt es keine geteilten Gehäuse.

     

    Später auch immer wieder der Verweis auf konstruktiv von vollautomatischen Waffen abgeleitete Waffen(teile).

    • Wichtig 1
  6. Versteuert wird, dass die Kiste von dir privat genutzt werden kann, also die „Zuwendung“. 
     

    Der eine verschenkt goldene Uhren, der andere Autonutzung ;-).

     

    Ob das gerecht oder sinnvoll ist, darüber darf man natürlich seine eigene Meinung haben.

  7. vor 8 Stunden schrieb erstezw:

    Was ist da jetzt eigentlich das Privileg an einer Vereinbarung zwischen AN und AG?

     

     


    Die Besonderheiten bei der Versteuerung des eingeräumten Nutzungsrechts. Müssen wir jetzt nicht diskutieren, aber zB bei E-Autos ist der zu versteuernde Vorteil  nur 25% des Werts der beim Verbrenner zu versteuern ist.

     

    D.h. Wenn man das abschafft, wird es noch weniger E-Autos auf Deutschlands Straßen geben. Typische grüne Planung.

    • Wichtig 1
  8. vor 22 Stunden schrieb Pastis:

     

    Wenn die Bedingungen sich ändern, werden die Interessenten kein Geld mehr dafür haben.....

    Die Verträge für 12000 KM Wasserstoff sind unterzeichnet. Die 60 Milliarden "Sondervermögen" weg. Rate mal wo die Kohle für das Wasserstoffnetzt herkommen wird?  Die Interessenten werden froh sein ein E-Bike zu besitzen.


    Das finanzieren wir alles über den Wegfall des Dienstwagenprivilegs..

     

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/urteil-klimafonds-finanzierung-schiene-100.html

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