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Ch. aus S.

WO Silber
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Beiträge von Ch. aus S.

  1. vor 13 Minuten schrieb yessykafletcher:

    Ich habe schon bei mehreren Händlern KW-Munition auf Jagdschein eingekauft. Bei allen war die Bedingung: Es muss eine Langwaffe im gewünschten Kurzwaffenkaliber auf einer meiner WBKs eingetragen sein.

     

    Damit ist der Händler auf der sicheren Seite, denn der Besitz einer entsprechenden Langwaffe macht glaubhaft, dass der Jäger die Munition zu jagdlichen Zwecken oder zum Training verwenden will.

  2. vor 23 Minuten schrieb Euromaster:

     weil das sind alles keine Kaliber , welche jagdliche Anforderungen erfüllen

     

    Sofern es mindestens eine Wildart gibt, die man damit bejagen darf, erfüllt das Kaliber jagdliche Anforderungen.

    Man darf nicht mit Pistolen und Revolvern auf Wild schießen (ausgenommen Fangschüsse), dabei ist es egal, ob die Pistole oder der Revolver jetzt .600 N.E. verschießt oder etwas kleineres.

  3. vor einer Stunde schrieb Penecho:

     

    Darf ich mir als Jäger .357 Magnum Muntion holen wenn ich keine Munitionserwerberlaubnis habe, mit der Begründung dass es ja auch aus Langwaffen verschossen wird (Unterhebelrepetierer z.B.)?

     

     

    Das alleine reicht nicht. Du musst glaubhaft machen, dass du diese Munition zur Jagdausübung, zum Training im jagdlichen Schießen oder zu jagdlichen Schießwettkämpfen benötigst.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html

     

     

     

    (Wann wurde eigentlich die Formulierung geändert? Die unterscheidet sich deutlich von dem, was aktuell war, als ich die JP gemacht habe ...)

  4. vor 20 Stunden schrieb Cannon Balls:

    Sein Fehler, er stieg auch aus.

     

    Die Fehler fangen schon früher an:

     

     

    vor 20 Stunden schrieb Cannon Balls:

    er hupt

     

    Erster Fehler.

     

    vor 20 Stunden schrieb Cannon Balls:

    Auto hält an

     

    Zweiter Fehler, selbst auch anzuhalten. Oder wurde er zum Anhalten genötigt?

     

    SOP is niemals an einer unsicheren Stelle anzuhalten oder gar aus dem Auto auszusteigen. Ist leider mittlerweile so.

     

  5. Am 22.10.2023 um 11:41 schrieb HangMan69:

     

    und wer ist der grund dafür das die verboten worden sind?!?

    kann es sein die "autonomen linken", weil die damit immer mit stahlkugeln auf die polizei geschossen haben?!?

     

     

    Natürlich.

     

    Heute sind die Zwillen für Normalbürger verboten und die Autonomen haben sie immer noch. Mission accomplished.

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  6. vor 3 Stunden schrieb Cannon Balls:

     

    Biden Signs Law Putting Kill Switches in Cars; Update on Brunson Case (theepochtimes.com)

     

    Brave new world. Police can stop you just by the flip of a switch. Wonder when our Green government joins the waggon.

     

     

    Except that that's not what the law says.

     

    https://www.congress.gov/bill/117th-congress/house-bill/3684/text

     

    (Section 24220).

     

     

    Epoch Times (known for spreading nonsense) is at it again. Why don't they write about what is really in the law, for example bs like mandatory breathalyzers?

     

     

  7. vor 37 Minuten schrieb Peter K:

    Bin grad auf dieses Video gestoßen.

    Es scheint ein Projekt zwischen der Firima Philips und dem Chef von Dubai zu geben im Rahmen dessen höchstsparsame Lampen entwickelt wurden die nur einen Bruchteil des Stroms verbrauchen die "normale" LED-Lampen verbrauchen.
    Anscheinend gibt es diese Lampen bei uns nicht zu kaufen. Warum nicht?
     

     

    Bei den Dingern werden für die 60W-Version 600 lumen Lichtstrom angegeben, während hiesige 60W-Äquivalent über 800 lumen Lichtstrom haben...

     

    Und bei deren "3W" werden auch keine Nachkommastellen angegeben. Sind das jetzt 3.0W? 3.45W (regulär gerundet)? 3.95W (Nachkommastellen abgeschnitten)?

  8. vor 10 Stunden schrieb erstezw:

    Wozu sollte der gut sein? Der Tank ist doch auf Höhe des Brenners bzw leicht darüber.

     

    Vermutlich um den Brennstofstrom gleichmäßiger zu machen und ihn zu verlangsamen.

     

    Der Kocher wird auch für Boote verkauft, da kann es vermutlich sein, dass es zeitweise nicht exakt horizontal ist, und in dem Fall hilft ein vollgesogener Docht, dass die Flammer  nicht ausgeht.

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  9. vor 1 Stunde schrieb Ronon79:

    Für eine Verurteilung wegen Körperverletzung muss erst mal eine Körperverletzung vorliegen.

     

    Ungefähr so, wie bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung erst mal eine Vergewaltigung vorliegen muss?

     

     

    Und ja, eine Rechtschutzversicherung deckt normalerweise Strafrecht nicht mit ab, und selbst mit Strafrechtsschutz nur Straftaten, die auch fahrlässig begehbar sind. Der Tip von Alfred ist aber gut, die Rechtsschutzversicherung "offensiv" zu verwenden, d.h. zur Erstellung einer Gegenanzeige. Und dort hoffentlich die ganze Latte, also Hausfriedensbruch, Beleidigung (falls erfolgt), Bedrohung (falls erfolgt), Nötigung (falls erfolgt), Körperverletzung, etc.

     

    Ansonsten Zeugen suchen (Name und Anschrift notieren wurde schon erwähnt) und möglichst alle Kommunikation durch den Anwalt erledigen lassen.

     

     

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  10. vor 17 Stunden schrieb knight:

     

    Ich habe den Titel editiert.

     

    Dass die Russen selbst keine geraden Bohrer herstellen können, glaube ich sofort. Ein Freund von mir war vor Jahren in Russland und hat anschließend ob der dortigen Bausubstanz überlegt, Wasserwaagen dorthin zu exportieren. Daraus kann man nicht folgern, dass ich frontal für eine zitierfähige Quelle halte. :hi2:

     

     

    Wahrscheinlich geht es nicht um Handbohrmaschinen, sondern um Werkzeugmaschinen. Die sind ziemlich high-tech, wenn man Präzision will ...

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  11. Gerade eben schrieb Fyodor:

    Das sogenannte "Abreißgewicht" existiert nur in der kranken Fantasie von Politikern die Waffengesetze schreiben. Sowas gibt es schlicht nicht.

     

     

    Das threat model würde ich trotzdem gerne sehen. Welche Art von Angriff oder Angreifer soll die Verankerung überhaupt abhalten?

     

    Einbrecher, die planen, einen ganzen Schrank zu klauen, bringen auch das Werkzeug mit, um mit der Verankerung fertig zu werden. Am Ende hat man dann einen geklauten Waffenschrank und ein statisch nicht mehr sicheres Gebäude.

     

    Geldautomaten sprengen ist aber sowieso lukrativer.

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  12. vor 17 Stunden schrieb Delaborierer:

    Da muss man jetzt auch nicht päbstlicher als der Papst sein. Wenn mit Verstand und Verantwortung geschossen wird ist es doch in Ordnung. 

     

    Da muss nur ein unleidiger Nachbar o.ä. Wind davon bekommen, und schon hat man ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das WaffG an der Backe.

     

    Nein danke.

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