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Hephaistos

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  1. Inwieweit das ein Zugeständnis an die Grünen ist, sei dahingestellt. Minister Lorz gehört aber der CDU an. Sic transit gloria mundi.
  2. Es ist schon kurios, was selbst bei Besitzern von Waffen für Meinungen zum Notwehrrecht kursieren. Heletz hätte ich profundere Kenntnisse der Rechtslage zugetraut. Godix' Statement sollten sich einige genau ansehen. Nicht auszurotten ist auch die Meinung, dass im Notwehrfall die Verhältnismäßigkeit der Abwehr zu beachten wäre. Nein, es darf nur kein krasses Mißverhältnis gegeben sein.
  3. Schau einfach in den Duden und ersetze das Fremdwort durch das deutsche "rechtswidrig". Dürfte dann klarer werden.
  4. Völlig richtig. Es gibt Formen der Aufbewahrung außer Haus, die sogar per VG abgesegnet wurden.
  5. Habe ich gerade gemacht. Genau der von dir vermutete Fehler. Die standardmäßigen/metrischen (CIP) Bezeichnungen sind korrekt, aber unter den Synonymen finden sich die .30er Pendants nicht.
  6. Was glaubt ihr wohl wie egal es mir ist, wenn jemand in mein Haus einbricht und die gesetzlich ordnungsgemäß aufbewahrte Munition mitnimmt? Eben! Der Schrank soll ja nicht dem Einbrecher, sondern der Ehefrau standhalten. Da nehme ich doch nicht noch viel Geld in die Hand!
  7. Mausebaer, bist du nicht per PM erreichbar?
  8. Lies einfach mal § 14 AWaffV. Da steht zwar zunächst nichts von Erleichterungen, aber von Ermessen. Das Geschäft ist alteingesessen, weiland Waffen Höltken. Wenn man sich dem Geschäft nähert, sieht man Alarmanlage und schweres Fallgitter. Nie was ernstliches passiert. Das Haus ist historisch und 900 Jahre alt. Nach meinem Kenntnisstand war Abel in Verhandlungen mit der Behörde. Sicherlich nicht mit unterwürfiger Grundhaltung. Diese Welle hätte man aber nicht zu machen brauchen. Man hätte - auch wenn sich die Lage zuspitzte - eine Lösung finden können.
  9. Auch wieder so ein "ich hab doch nichts zu verbergen" Beitrag. Dass gegen den Verfassungssschutz mit rechtsstaatlichen Mitteln sehr schwer anzugehen ist, sollte sich herumgesprochen haben. Da geh regelmäßig zu NPD Veranstaltungen, nur um den Glatzköpfen argumentativ ihre Ideen zu widerlegen und schwupps, bist du nicht mehr zuverlässig.
  10. Hephaistos

    WBK weg?

    Könnte man mit jeder WBK machen, auf der noch Plätze frei sind, botack. Warum nicht den Vordruck behalten dürfen und nicht später nochmal Gebühr für einen neuen bezahlen müssen? (WaffKostV) Das ist jetzt keine Begründung, sondern eine Frage eines Bürgers.
  11. und alle ihre Gehilfen Büchsenmacher, die sich stolz "Arm... zertifiziert" an die Werkstattwand pinnen und nicht kapieren, dass sie sich a la longue selbst das Geschäft unterm Hosenboden wegziehen.
  12. Bei Langwaffenmunition und Jagdschein außerdem.
  13. Welches ist dann diese Eigenschaft? Es wurde ja schon versucht, jemandem einen reinzuwürgen, der den Pin entfernt hatte, weil eben das Messer als Einhandmesser konstruiert wurde.
  14. Nach meinem Verständnis müsste das aber konkretisiert werden und nicht jedem SB als Persilschein für die Verschärfung dezidierter Waffenrechtsbestimmungen herhalten.
  15. Gerne. Dr. Ferdinand Bauer, Richter am BayVGH und Dr. Wolfgang Fleck, Rechtsanwalt in Augsburg in GewerbeArchiv 2010/1. S. 16ff. "Die wichtigsten Neuregelungen im Waffengesetz 2009" Bauer ist also nicht "Irgendwer".
  16. Wenn man mit Tri umgehen kann, ist es immer noch ein hochpotentes Entfettungs- und Reinigungsmittel. Ganze Generatoren von Druckern und Automechanikern haben es benutzt. Das ähnlich narkotisierende Perchlorethylen war in der Chemischreinigung on top. Das geschärfte Bewußtsein, hat die Stoffe in der Gefährlichkeitsbewertung hochgestuft. Wenn man also alle Jubeljahre mal seine Waffen reinigt und in einer gut gelüfteten Umgebung oder gar im Freien arbeitet, kann man ruhigen Gewissens damit arbeiten. Zum Entkupfern nehme ich in mittleren Fällen Ethanolamin, dann irgendein gutes Waffenöl zum konservieren. Am meisten löst noch Robla, das stinkt und reizt aber noch mehr als EA. Ballistol wird nur von denen verteufelt, die keine Ahnung haben. Es löst in leichten Fällen Kupfer, neutralisiert säurehaltige Rückstande und auch Handschweiß auf den Metallteilen. Es verharzt nicht (ja richtig gelesen), lediglich die flüchtigen Bestandteile lassen eine vaselineartige ölige Schicht zurück. Lediglich der Rostschutz ist nicht so gut, weil es u.a. emulgiert. Für die ständige Pflege in der Jagdsaison ist es sehr gut geeignet. Wer stattdessen WD-40 nimmt, dem ist nicht zu helfen. Der hat noch nicht die krustigen Überreste entfernen müssen, wenn die hohen Anteile an flüchtigen Petroleumbestandteilen verflogen sind. Als Reinigungsmittel ist WD-40 wegen dieser hohen Anteile allerdings ganz gut zu gebrauchen, nie als Waffen-Langzeitschutz.
  17. Zum Beispiel mit der grundgesetzlichen Prämisse "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".
  18. Wenn ich noch des Deutschen mächtig bin, bezieht sich "Dort" auf das nationalsozialistische Deutschland. Ich wäre froh, wenn wir das damalige Waffengesetz demokratisch überholt heute noch hätten so wie es in groben Zügen bis 1972 trotz Länderspezifika der Fall war.
  19. Ich würde mir erstmal das seinerzeitige Waffengesetz ansehen.
  20. Nun wohlan. Kostet Geld und etwas Überwindung :-) spart aber vielleicht juristisches Hickhack. Weil ja kein Grundrecht aufgegeben wird, schimpfe ich mich nur ein halbes Weichei.
  21. Das kannst du glauben: Solange ich eine Waffe halten kann und noch nicht alles verboten ist, habe ich einen gültigen Jagdschein.
  22. Ok, soweit nachvollziehbar. Nun regelt der § 10 die Verhältnisse ganz allgemein. Der § 13 speziell für JJS-Inhaber. (Siehe Post #37) Wäre es dann nicht doch so, dass bei bereits anerkanntem Besitz (Nachweis WBK und JJS) von KW auch implizit die Munitionserlaubnis enthalten wäre? Ich frage deshalb so genau nach, weil ich wissen will ob ich noch aufs Amt rennen muß, um nachzukaufen.
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