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jaeger7-de

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Beiträge von jaeger7-de

  1. vor 5 Stunden schrieb chapmen:

    Ich bin eher erstaunt über den Mut den er aufbringt immer wieder neu aufzustehen.

    Bis auf einige kleinere,  privat organisierte Militariabörsen wird es in D keine Waffenbörsen mehr geben.

     

    Was hat es mit Mut zu tun, eine Veranstaltung zu propagieren, die nicht mit den zuständigen Behörden im Vorfeld abgesprochen ist ?
    Augen zu und durch - vielleicht geht es ja gut ?
    Statt von Mut wurde ich hier eher von Dummheit sprechen wollen...
    ...Du baust doch auch nicht erst ein Haus und fragst beim Richtfest, ob Du vielleicht eine Baugenehmigung bekommst und zur Not könnte man ja im Nachhinein auch noch einen Statiker beauftragen ? 

  2. Auch wenn Krey im Prinzip Recht hat - irgendwie erinnert es schon an das Reiten auf 'nem toten Pferd...
    ...selbst wenn er juristisch gewinnen könnte (in der wievielten Instanz?) hat die Behörde immer noch genug Möglichkeiten, die Veranstalltung für alle Teilnehmer so unattraktiv wie nur möglich zu machen. Die angekündigte Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nur für den Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer steht ja schon im Raum.

     

    Was ich Herrn Krey aber wirklich negativ anrechne ist, dass er wieder und sehenden Auges ins offene Messer gelaufen ist. Die Veranstaltung zu bewerben, sogar bereits Teilnahmegebühren zu kassieren, bevor die Messe mit den zuständigen Behörden abgeklärt und rechtlich mit allen notwendigen Genehmigungen in trockenen Tüchern ist, tut der gesamten Branche nicht gut !

    • Wichtig 3
  3. vor einer Stunde schrieb Mittelalter:

    Da haben Sie aber extra den Hausjuristen Überstunden machen lassen um den Paragraphen zu finden. 

    ....

     

    Nicht nur um den Paragraphen zu finden - er/sie/es hat auch ganze Arbeit bei der Formulierung der Antwortschreiben auf den Antrag einer Ausnahmegenehmigung geleistet...
    ...ich habe selber keine beantragt aber mir liegt das Schreiben vor, mag es aber hier nicht zeigen, da nicht an mich adressiert.

     

    Trotzdem eine kleine Kostprobe: 

     

    [Zitat]blabla...
    Es wurde festgestellt, dass Ihrem Antrag keine weiteren Informationen beigefügt sind, aus welchem die Gewährleistung der Sicherheit hervorgeht. Es sind qualifizierte Grundgedanken konzeptionell darzustellen, um die veranstaltungsimmanenten Gefahren und Risiken zu minimieren und die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer zu gewährleisten. Dies beinhaltet neben der Nennung aller relevanten Grundlagendaten, eine Auseinandersetzung (Ermittlung und Bewertung) von Gefährdungspotential, als Summe von Gefährdungen der Sicherheit. Einzelne Gefährdungen wiederum setzen sich aus ihrem Gefährdungsmoment und dem zugehörigen  Einflussfaktor zusammen. Nur so können anschließend geeignete Schutzmaßnahmen von Ihnen abgeleitet werden, die anschließend konzeptionell darzulegen sind. Um eine entsprechende Vorlage wird gebeten.

     

    Eine Ausnahmegenehmigung nach § 35 WaffG ist nicht für die Auftragsannahme von privaten Kunden möglich, da der Verkauf an diese stets der Verbotsregel gem § 35 Abs. 3 WaffG unterfällt. Sollten alle anderen Voraussetzunegn erfüllt werden, erwäge ich eine Erteilung der Ausnahem mit der Auflage, die Auftragsannahme für gewerbliche Wiederverkäufer zu beschränken.

     

    blabla [Zitat Ende]

     

    Grüßle

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    • Wichtig 1
  4. Der IOD nM (neues Modell) wurde 1889 eingeführt. Die Bezeichnung IOD 89 ist eine neuzeitliche Sammlerbezeichnung und wurde damals nicht verwendet.

    Dieses Stück kann man anhand der vernickelten Scheide mit zwei Trageringen auf maximal 1910 datieren - da fiel der untere Ring in Fortfall (wurde bei älteren Scheiden abgesägt) und die Scheiden wurden brüniert (Kammerstücke) oder auch lackiert (Eigentumsstücke). 

    Offizierwaffen sind immer Eigentumsstücke, da Offiziere Selbsteinkleider waren.

    Kammermäßige IOD sind relativ selten, da nur von Portepeeunteroffizieren (Vizefeldfebel, Feldwebel) geführt.

    Bei dem Stück fehlt die Griffwicklung und die Fingerschlaufe halte ich für ersetzt, ansonsten eine schöne originale Waffe.

  5. Mal aus Händlersicht - bei Auctronia habe ich diverse Bücher über Monate im - zugegeben - komplett kostenlosen Angebot gehabt. Verkauft habe ich in der ganzen Zeit nicht ein einziges..., da nützt auch die Gebührenfreiheit nichts.

     

    Bei eGun habe ich über 1300 positive Bewertungen - und werde bei Problemen oder Anfragen vom Seitenbetreiber genauso pampig und herablassend "bedient" wie jeder andere Käufer auch. Leider sehe ich aber derzeit keine ernsthafte Alternative zu diesem Verein - und da kann man sich halt gut zurücklehnen und die Kunden als lästige Störung im Betriebsablauf behandeln.

     

    Nebenbei bemerkt - auf Amazon steht man als Händler auch nicht besser da...

    • Gefällt mir 1
  6. Am 9.7.2020 um 14:30 schrieb chapmen:

    Wer hat denn schon seine IDs?

    ...

    Meine Behörde (PP Bochum) hat mir auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass man sich der ID-Problematik bewußt wäre und deshalb in Kürze "alle Kunden" (sic) schriftlich mit einem "Stammblatt" beliefern würde. Diese Daten sollte man dann zu seinen Akten nehmen.

     

    Ob dieses Vorgehen jetzt landesweit zum Einsatz kommt, wusste die Dame nicht.

  7. Direkte Auswirkung des neuen Gesetzes:

    Einem Vereinsmitglied wurde heute von seiner Behörde in NRWeh mitgeteilt, dass der Voreintrag in vorhandene WBK zwar theoretisch durch wäre - aber aufgrund der neuen Verfassungsschutzabfrage nicht abschließend bearbeitet werden kann, da noch keine Schnittstelle für diese Abfrage existiert...

    ...zur Dauer des "Aufschubs" gab es noch keine Angaben.

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  8. Am 12/2/2017 um 20:25 schrieb John Marston:

    Wurde in der Schlange vor den Kassenhäuschen von einem Mann angesprochen....

     

     

    Zu dem Herrn findest Du hier einen sechsseitigen Fred...

    ...scheint schon ein seltsamer Zeitgenosse zu sein.

  9. Moin !

     

    '88/89 gab es Munition ab Feldwebel aufwärts, wenn es raus ging...

    ...ich war mal mit einem 1.5 to gl Vorauskommando. Transportiert wurden etliche Kisten Milan und Mira quer durch die halbe Republik zum Scharfschiessen - zur Bewachung hatten wir zwei G 3 und vier leere Magazine. Aber wir konnten damals noch richtig böse gucken, dass hat auch gereicht. Meistens...

  10. Jooo - wenn der Gute ein "Gewehr" geführt hat, wie man es auf der Homepage der Oecher Penn sieht, dann sollten die beteiligten Beamter eigentlich dringenst eine wafffentechnische Unterweisung erhalten und/oder einen Sehtest absolvieren...

     

    ...wenn das schon eine Anscheinswaffe ist, dann sieht mein oller Opel wohl aus wie ein X-Wing-Fighter und kann fliegen.

  11. Am 12.12.2016 um 08:27 schrieb 762:

     

    Sorry, leider nicht - ich bin da auch vom DWJ-Verlag abhängig. Meine Nachbestellung wurde leider auch nicht mehr ausgeliefert, obwohl der Titel gerade erst neu erschienen ist !

    Ich warte also auch auf Ware - da aber schon ein Exemplar über eGun verkauft wurde, kann ich den Text des Angebots nicht mehr bearbeiten oder ergänzen.

    Bleibt also nur abwarten...

  12. Das meiste sind doch Stammtischparolen.

    .....

    Ich bin auch dafür, dass man sich selbst wehrt. Aber bitte keine Hobby-SEK Idioten. ...

    Ich hatte jetzt keine Lust, mir dieses Video anzusehen...

    ...aber da steht doch als Quintessenz: Evade - Barricade - Arm yourself - Fight back!

    Also eine mehrstufige Reaktionskette.

    Zunächst: Abhauen !

    Klappt nicht ? Dann verbarrikadieren !

    Ist nicht sicher genug ? Dann bewaffnen !

    Täter findet dich trotzdem ? Dann kämpfen !

    Was hat diese doch eigentlich ziemlich vernünftige Vorgehensweise mit Hobby-SEKlern zu tun ?

    Du kannst dich natürlich auch in Embryonalhaltung auf den Boden legen und auf Dein Ende warten - vielleicht geht der Schütze aber auch an Dir vorbei.

    Nachher wissen immer alle alles besser...

    Gruß

    jaeger7-de

  13. Ich finde die Frage eigentlich nicht dumm...

    ...ich habe mal Aufnahmen mit/von einem FG 42 machen müssen.
    Zwar auf Privatgelände - aber doch von mehreren Seiten einsehbar.

    Ich habe also etwa 30 Minuten vor den Aufnahmen die zuständige Wache angerufen, den/die Wachhabende verlangt, mich kurz vorgestellt und mein Vorhaben erklärt und die Rechtslage erläutert und darum gebeten, das sie (war eine Frau Kommissar) mich kurz informiert, bevor sie ein SEK losschickt, weil ein besorgter Anwohner sich meldet, weil da jemand mit einem "MG" hantiert...

    Dann haben wir beide kurz gelacht, sie hat noch gefragt, wielange die Aufnahmen etwa dauern werden und hat sich für die Information bedankt und eine entsprechende Info in der Dienststelle herausgegeben.

    Ich konnte meine Fotos machen, keine Probleme gehabt, nichtmals ein Streifenwagen kam gucken...

    Man muss nur mit den richtigen Leuten reden - dann geht vieles einfacher.

    Gruß

    jaeger7-de

  14. Die Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es ist anerkannt, dass eine fortgesetzte Beleidigung (tätlich) abgewehrt, also unterbrochen werden darf. Das nannte man früher mal tätliche Erwiderung.

    Das mag sein - aber ich lasse mich z. B. von irgendwelchen Junkies oder ähnlichem Gesocks nicht beleidigen - schlicht weil es mir am Arsch vorbei geht, was so ein armes Würstchen mir an verbalen Entgleisungen an den Kopf werfen könnte. Vermutlich hat dieser Mensch schwere psychische Störungen...

    Meine "Ehre" nimmt dadurch keinen Schaden - beleidigen können mich nur Menschen, die mir wichtig sind.

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