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FunzJK

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  1. FunzJK

    Stromausfälle

    Am 30.10. so ähnlich auch in Frankfurt/M hat bestimmt nichts mit der "Energiewende" zu tun...
  2. ...und lassen sich wahrscheinlich auch noch steuerlich absetzen..
  3. Kennen wir Uns? Woher weißt Du, daß ich nichts begriffen habe, bzw. mit welchem Recht behauptest Du das? Woher weißt Du, ob ich nicht doch - soweit mir möglich - alles und jeden mobilisiere, um die nötige Sensibilität für dieses Thema zu schaffen? Sorry, wenn ich nur eine weitere Argumentation ins Spiel geworfen habe, ich Unwissender. Aber in dem oben angeschlagenen Ton wirst Du bestimmt eine große Zahl an Mitstreitern versammeln können und den Gegner leicht überzeugen...
  4. Das Ziel der Gegner ist mir schon klar. Es geht mir um die Argumentation. Und, ja, mir ist bewußt, daß die Gegner keine wirklichen Argumente haben. Deswegen ja auch der Vergleich mit der Versicherung... Ich denke, daß unsere Argumentation den Unterschied zwischen Besitz und Nutzung aufgreifen sollte.
  5. Vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerde und evtl weiter folgende Klagen, habe ich mal eine Frage: Wir sprechen vom Waffenbesitz. Der Besitz ist aber doch nicht gleichzustellen mit der Benutzung?! Worauf ich hinaus will: wenn ich heute z.B. eine RisikoLebensversicherung abschließe, möchte ich ja in der Regel auch nicht umgehend vom Ableben gebrauch machen, aber für den Fall das, ist meine Familie fürs erste mal finanziell abgesichert. Ähnlich beim Waffenbesitz (hier im speziellen das Bedürfnisprinzip). Hier gibt es die WBK in unterschiedlicher Coleur und eben den Waffenschein. Letzterer berechtigt zum "Führen" und ist die Erlaubnis, über die sich die "Gutmenschenfraktion" eigentlich aufregen sollte. Die Vergabe des Waffenscheins unterliegt aber noch weitaus härteren Kriterien als die Vergabe von WBK´s. Um es kurz zu machen: Laut aktueller Regelung kann ich zu Hause als LWB mit meinen Waffen hantieren wie ich möchte, allerdings (im Normalfall) nicht schießen. Dafür bleibt nur der Gang zum Stand. Die Aufbewahrung ist geregelt und somit besteht kein weiterer Grund für etwaige Gesetzes-Verschärfung. Zuwiederhandlungen werden schon heute empfindlichst bestraft. Also: Geht es um den Besitz oder die Nutzung? Der reine Besitz (2nd Ammendment USA) ist, sofern "regelkonform", unkritisch, was das Gefährdungspotential anbelangt. Das sollte statistisch erwiesen sein.
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