Vor dem Hintergrund der anhängigen Verfassungsbeschwerde und evtl weiter folgende Klagen, habe ich mal eine Frage:
Wir sprechen vom Waffenbesitz. Der Besitz ist aber doch nicht gleichzustellen mit der Benutzung?! Worauf ich hinaus will:
wenn ich heute z.B. eine RisikoLebensversicherung abschließe, möchte ich ja in der Regel auch nicht umgehend vom Ableben gebrauch machen, aber für den Fall das, ist meine Familie fürs erste mal finanziell abgesichert.
Ähnlich beim Waffenbesitz (hier im speziellen das Bedürfnisprinzip). Hier gibt es die WBK in unterschiedlicher Coleur und eben den Waffenschein.
Letzterer berechtigt zum "Führen" und ist die Erlaubnis, über die sich die "Gutmenschenfraktion" eigentlich aufregen sollte.
Die Vergabe des Waffenscheins unterliegt aber noch weitaus härteren Kriterien als die Vergabe von WBK´s.
Um es kurz zu machen: Laut aktueller Regelung kann ich zu Hause als LWB mit meinen Waffen hantieren wie ich möchte, allerdings (im Normalfall) nicht
schießen. Dafür bleibt nur der Gang zum Stand. Die Aufbewahrung ist geregelt und somit besteht kein weiterer Grund für etwaige Gesetzes-Verschärfung.
Zuwiederhandlungen werden schon heute empfindlichst bestraft.
Also: Geht es um den Besitz oder die Nutzung? Der reine Besitz (2nd Ammendment USA) ist, sofern "regelkonform", unkritisch, was das Gefährdungspotential anbelangt. Das sollte statistisch erwiesen sein.