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Kompressor

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Beiträge von Kompressor

  1. @6c33c@ Ich hab im Alter von sechs Jahren das erste mal die Walther PP meines Vaters abgefeuert, mit 16 Jahren hab ich meinen Jagdschein gemacht ( vor 34 Jahren), ich war ein jahrzehnt professioneller Waffenträger während meines Studiums- kurzum ich hab viele Waffenbesitzer kommen und gehen sehen. Der Weitsicht meines Vaters ist es zu verdanken das ich seine Sammlung erben konnte- ohne Einschränkungen.

    Was willst Du mir erzählen!!. Werd lieber Biker- dann kannste Deine Weisheiten am Stammtisch preisgeben. Hier ist der Spielplatz für Erwachsenen, die mit Augenmaß und Verantwortungsbewußtsein agieren. Mir sind die Staatsstrukturprinzipien lieber als verbrannte Erde.

     

    Kompressor

     

  2. @MarkF, vielen Dank für die klaren Worte. Meine Absicht ist es auch Sportschütze zu werden. Dabei möchte ich natürlich bis zur Geltendmachung des Sportschützenbedürfnisses mit meinen eigenen auf JJS erworbenen HA Lang-Waffen üben ( bezugnehmend auf die BVG-Entscheidung, mit der Empfehlung des z.B. DJV die Waffen erstmal im Schrank zu lassen), und eben nicht mit den Vereinswaffen.

     

    Gruß Kompressor

  3. Hallo an alle Foristi. Nachdem ich das Thema seit Beginn der Diskussion verfolgt habe stehe ich vor folgendem praktischen Problem. Ich will mit meinen 6 jagdlich erwobenen HAs endlich wieder den Schießstand besuchen, der Stubenarrest muß vorbei sein. Auch habe ich die Einladung eines Dyn. Sportschützenvereins als Gastschütze und auch als Mitgliedschaftanwärtes um am Schießbetrieb teilnehmen zu können. Meine Waffen sind teilweise auch Reglemeneskonform- Darf ich diese zu diesem Zweck auch führen??. Und Nein, ich werde die SB´s erst letztinstanzlich kontaktieren.

     

    Gruß kompressor

     

    Achso- NRW

  4. In der Fachpresse und auf dem Landesjägertag wurde gemunkelt, dass eine „Frankreich-Lösung“ angestrebt wird: SLB haben dort das Magazin an einem Scharnier, dieses klappt nach unten weg und bleibt fest an der Waffe und soll sich nachrüsten lassen. SLF mit Magazinbegrenzern, welche aus Kunststoff oder Holz bestehen oder mit handelsüblichen Werkzeug demontierbar sind, werden wohl auch eine Nachrüstung erfahren müssen.
    ....

    Jetzt mal ganz Ehrlich, ich besitze 6 Halbautomatische Jagdwaffen- da wir gar nichts nachgerüstet. Schon gar nicht wenn ich das nicht selber machen darf, weil nur ein wettbewerbsverzerrender Personenkreis zu exorbitanten Stundensätzen- Bastellösungen generiert.

    Das geht dann ganz einfach, Die Waffen werden von der Behörde zu Listenneupreisen angekauft nebst angeschafften Zubehör, denn die Marktsituation ist ja vorsätzlich geschaffen worden. Die Kaufkriterien waren Zuverlässigkeit, Ersatzteilbeschaffung, UVV - dies wäre dann mit der Auflage zur Umrüstung hinfällig geworden. Selbstverständlich wird der offensichtlich rechtswidrige Verwaltungsakt der zur Auststellung der WBK und dem damit verbundenen Erwerb geführt hat vor Gericht schadensersatztechnisch zu bewerten sein

    Um meine Handlungsfähigkeit als Jäger wiederherzustellen werde ich dann entsprechende Waffen neu anschaffen und vorfinanzieren.

    Jetzt reichts!!!. Den gesetzten, mit Vierlingen ausgerüsteten Kollegen rate ich nur scharf nachzudenken wenn das gute Erbstück zum Verschlimmbessern wandert.

    Kompressor

  5. Nach Recherche meine Lösung um Zeit zu gewinnen, schnellstens für alle Systeme beschaffen und erstmal hinlegen und dann wenn´s soweit ist- mit 2-

    Schuß Mag natürlich.

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    Gruß Kompressor

    Vielleicht kann ja einer von den Dealern mit USA Erfahrung mal welche in ausreichender Stückzahl zum Rettungspreis organisieren, Ich gehe selbstverständlich in Vorleistung- Dank und ewiger Ruhm.

  6. So, jetzt kann man das Ganze auch umdrehen. Sachbearbeiter hat bei der Austellung der HA-WBK einen Amtspflicht verletzenden Fehler gemacht ( rechtwidriger Verwaltungsakt- siehe BVG-Urteil), auf dieser Basis wurden die Waffen gekauft, Jetzt Rücknahme rechtwidriger Verwaltungsakt- §839BGB Beamter handelte schuldhaft-Schaden. Haftungsverlagerung auf Land Art 34GG- Land muß zahlen.

    Jetzt schön alles zusammenzählen und dann in die Offensive gehen.

    Gruß Kompressor

  7. @cartridgemaster, das Widerspruchsverfahren hat immer aufschiebende Wirkung, es sei denn sofortiger Vollzug, Abgaben usw... angeordnet. Dann kann man durch Sofortklage beim Verwaltungsgericht die aufschiebenden Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen lassen. Und ganz ehrlich - für kurze, von sportlicher Vewendung ausgenommener Halbautomaten fallen mir da jetzt schon sehr gute Argumente gegen die geplante Enteignung ein. Mein Rechtschutz gilt auch für das Verwaltungsrecht.

    Gruß kompressor

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