Zum Inhalt springen

Marcher

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    234
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Marcher

  1. 1. Der Euro gibt um 15% nach, die CHF Preise bleiben gleich. Nach deiner Logik stecken die Händler in diesem Fall keinen Währungsgewinn ein? (abgesehen vom der Lagerware) 2. Die Wechselkursänderung lässt sich also laut deiner Aussage nicht anvollziehen. Eventuell einfach mal auf die Homepage einer Bank die Wechselkurse schauen... 3. Wenn der Händler vor den Kursrutsch Spezialkonditionen (z.b. 2% besser als der Devisenkurs) beim Wechselkurs bekommen hat, dann bekommt er diese auch jetzt noch. Also spielt es keine grosse Rolle. Aber du kannst natürlich wieder ganz genau rechnen und hast eine minimale Differenz. 4. Also nochmals das Rechenbeispiel: 12% + 15% = 27% 100 - 27% = 73 Daran gibts nicht zu rütteln. Daber du kannst ja das Beispiel wieder verdrehen damit ein anderes Resultat rauskommt. Achja wenn einem die Argumente ausgehen, dann kommen die Beleidigungen.
  2. 1. Wo habe ich behauptet, dass Imparm die Waren nach dem Kurszerfall eingekauft hat? (Um mich auf dein Niveau herab zu begeben: Erst lesen, dann nachdenken, dann schreiben) 2. Ob ich jetzt Imparm oder Mercedes oder einen anderen Waffenhändler/Importeur erwähne/vergleich spielt gar keine Rolle. Fakt ist einfach, dass diese nur einen Teil der Wechselkursgewinne an die Kunden weitergeben. Da spielt es keine Rolle ob Einmalbetrieb oder Konzern. 3. Wo habe ich behauptet, dass ich weiss, bei welchen Banken diese Unternehmen Geschäfte machen und welche Wechselkurse gelten? Ich habe lediglich ein Beispiel mit für jeden nachvollziehbaren Kursen (Wechselkurs einer CH Bank) gebracht. Ob ein Händler jetzt einen 1-2% besseren Wechselkurs bekommt spielt keine Rolle, da das Verhältnis nahezu gleich bleibt. Wo ist hier eine Milchbüechlirechnung? 3. Bezüglich deinen Rechenkünsten (Kommt wohl immer drauf an, wie man die Sache sieht): 12% + 15% = 27% 100 - 27% = 73 Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du vermutlich ein Händler bist, und eventuell zum falschen Zeitpunkt eingekauft hast und darum die "armen" Händler so verteidigst.
  3. Bei den Fahrzeigen, welche auf Lager sind gibts/gabs natürlich einen gewaltigen Abschreiber für den Händler, das gleiche wird laufenden Leasingverträgen passieren.
  4. @züriFTW Das ist ja alles schön und gut, aber stimmt nicht was du schreibst. Aber Fakt ist, dass im Januar vor dem SNB Entscheid ein Euro rund 1.22 CHF inkl. Gebühren gekostet hat. Aktuell kostet ein Euro 1.075 CHF inkl. Gebühren. Ab 10.000 eur Wechsel wirds nochmals günstiger, spricht also rund 1.06 CHF/Euro. Also wo sind die rund 15% Währungsgewinn hin? In die Tasche von Imparm und allen anderen Importeuren. Beispiel Mercedes Benz: Ich hatte mir im Dezember einen Neuwagen offerieren lassen: Mir wurde ein Rabatt von 12% angeboten. Nach dem Kursrutsch wurden mir 18% angeboten. Wenn ich jetzt rechne: 12% vorheriger Rabatt + 15% Kursrutsch = 27%, aber mir wurden nur 18% angeboten. Wo bleiben die restlichen 9%? Die steckt sich wieder der Importeur in die Tasche. Solche Beispiele gibt es massenhaft und das sollte man sich als Konsument nicht gefallen lassen. Dein Verweis auf die höheren Kosten in der Schweiz interessieren in diesen Fällen nicht, da die Mieten und Löhne ja gleich geblieben sind. Diese rechtfertigen allenfalls das höhere Preisniveau in der Schweiz.
  5. Lagardere ist sehr zum empfehen. Imparm / Hediger Waffen gehört eher zu den teuersten der Händler.
  6. Was deutet "Bewährung abgelaufen ist" genau
  7. Wenn die Waffen eingezogen werden, gibts dann eine Entschädigung über den Wert der Waffen, oder sind die einfach so weg?
  8. Habe auch mal zwei Waffen und etwas Zubehör bei Knesek gekauft und in die Schweiz importiert. Die Abwicklung ging verdammt zäh und ich hatte mein Geld eigentlich schon fast in der Kategorie "Lehrgeld" verbucht. Aber es hat schlussendlich doch noch geklappt, auch die Ersparnis gegen über einem Kauf hier Vorort war beträchtlich. Fazit: Würde jederzeit wieder in den USA einkaufen, aber sicher nicht bei Knesek.
  9. Ich werde in den nächsten Wochen eine Waffenbestellung in den USA aufgeben. Eventuell hat jemand Interesse etwas mit zu bestellen?
  10. Marcher

    Waffen

    Dann habt ihr bisher einfach Schwein gehabt, dass das keiner mitbekommen hat. Du solltest unterscheiden zwischen importieren und vorübergehend verbringen. Umzugsgut wird dauerhaft in die Schweiz verbracht. Du behauptest also, dass Waffen als Umzugsgut deklariert ohne weitere Bewilligung in die Schweiz importiert werden dürfen? Das Fedpol das wurscht ist liegt wohl daran, dass die das nicht mitbekommen. Bei der Grenzwache wird dann gesagt ich hab Umzugsgut dabei (Möbel, Kleider und ein paar Waffen) und dann ist gut? Für Umzugsgut wird unter bestimmten Voraussetzungen keine MwSt. bzw. Zoll fällig. Zu deiner Aussage: Der EFP ist klar zur vorübergehenden Einfuhr, er will ja auch nur temporär hier sein Facharzt machen. Die Ausbildung zum Facharzt wird vermutlich Monate/Jahre dauern und ob das noch als temporär durchgeht?
  11. Marcher

    Waffen

    Der Import als Umzugsgut funktioniert sicher nicht ohne Importbewilligung von Fedpol. Und sobald importiert wird, ist auch die Importmarkierung anzubringen. Bezüglich des EFP, der ist doch nur für die vorübergehende Einfuhr gedacht. Daher vermute ich mal, dass der EFP nicht zur längeren Lagerung der Waffen in der Schweiz genügt insbesondere wenn ein Wohnsitz in der Schweiz vorliegt.
  12. Sorry, wenn ich mir das so durchlese, dann musste ich einfach nur Der Vater, welcher hinter dem Kleinkind stand hat einfach so tatenlos zugesehen...
  13. Marcher

    Waffen

    1. Die Waffengesetze gelten für die ganze Schweiz, aber je nach Kanton werden diese mehr oder weniger streng ausgelegt. In manchen Kantonen ist es "problemlos" möglich eine Ausnahmebewilligung für Schalldämpfer zu erhalten, in anderen ist das fast unmöglich. 2. Eine ausländische Waffenbesitzkarte rechtfertigt grundsätzlich keinen Besitz in der Schweiz, aber gemäss Waffengesetz Art. 9a: Ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung jedoch Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen der zuständigen kantonalen Behörde eine amtliche Bestätigung ihres Heimatstaates vorlegen, wonach sie dort zum Erwerb der Waffe oder des wesentlichen Waffenbestandteils berechtigt sind. Die von dir genannten Waffen können hier Schweizer und Ausländer mit Niederlassung mittels einem Waffenerwerbschein WES kaufen. Somit sollte es auch beim Import keine Probleme geben. Vermutlich würde es in etwa so ablaufen: a. Du beantragst beim zuständigen Waffenbüro eine Ausnahmebewilligung (ohne Niederlassung bekommst du keinen WES und brauchst daher eine Ausnahmebewilligung) für die von dir genannten Waffen. b. Mit der Ausnahmebewilligung kannst du dann bei Fedpol eine Importbewilligung (Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung zum nichtgewerbsmässigen Verbringen von Waffen) c. Mit der Importbewilligung kannst du dann die Ausfuhrbewilligung aus Österreich beantragen. d. Nach erfolgtem Import müssen die Waffen dann noch mit einer Importmarkierung versehen werden. 3. Kommt drauf an wo du wohnst. 300 mm Anlagen gibts eigentlich fast in jedem Dorf. 4. Ein Schweizer Forum in diesem Sinn ist mir nicht bekannt, es gibt meines Wissens nach nur Unterforen in den bekannte DE und AT Foren. Das ganze Prozedere wird aber nicht ganz billig werden, mal grob überschlagen: - Ausnahmebewilligung 150 CHF - Importbewilligung 100 CHF - Importmarkierung 3x 100 - 150 CHF - MwSt. von 8% auf den Wert + Zoll basierend auf dem Gewicht
  14. Marcher

    Waffen ausprobieren

    Mir ist kein Händler bekannt, bei welchem Probe geschossen werden kann. Aber in den Schiesskellern gibt es in der Regel Leihwaffen, jetzt musst du halt nur einen finden der die von dir gewünschten Waffen hat.
  15. Kleiner Waffenschein? Du hast aber schon gelesen, der Thread im Bereich Schweiz eröffnet wurde. @MisterT Kommt natürlich drauf an was für ein Delikt das war. Wenns Alk oder deutlich zu schnell war, kanns natürlich schon passieren, dass dir auch schon bei einem Eintrag der WES verweigert wird. Wenn noch noch keine Waffen hast, dann würde ich es drauf ankommen lassen und einen WES beantragen, mehr wie absagen sollte nicht passieren können.
  16. Art. 8 Waffenerwerbsscheinspflicht 2. Keinen Waffenerwerbsschein erhalten Personen, die: a. das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben; b. unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden; c. zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden; d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Gesinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist. Ich würde an deiner Stelle einen solchen Strafregisterauszug nicht einreichen, denn wenns dumm läuft, dann bist du deine bisherigen Waffen los.
  17. Sammler oder technisches Interesse als Begründung sollte genügen.
  18. Das Militär interessiert die Waffengesetzgebung nicht im geringsten.
  19. Weil sonst "jeder" seinen Wohnsitz irgendwohin verlegt, sich mit Knarren eindeckt und dann nach Deutschland mit den Knarren zurückkommt.
  20. ManPat. ? Manöverpatronengerät oder? Vermutlich nicht, da das SG550 dieses Gewinde nicht hat.
  21. Wofür ist das Innengewinde am MFD des SG551 gedacht?
  22. Was mich interessieren würde: Fallen die Geschosse unter ITAR?
  23. Marcher

    Frage Waffenrecht

    Meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift, wo etwas über den Transport von Seriefeuerwaffen steht. Daraus folgt: Der Verschluss darf beim Transport in der Waffe eingebaut sein.
  24. Verifiziert den egun die Daten? Bei www.gebrachtwaffen.ch werden die Daten nicht überprüft, da kann ich hinterlegen was ich will.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.