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Marcher

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  1. Fahr fast jeden Tag durch Uzwil, ist mir noch gar nie aufgefallen die Schiessanlage. Wer ist den der Betreiber/Eigentümer? Die Seite hat kein Impressum.
  2. Die Antwort liest sich sehr schön: Schalldämpfer dienen der Verminderung von Schallemissionen bei Feuerwaffen. Sie werden vor allem von Spezialeinheiten des Militärs oder der Polizei, die vom Geltungsbereich des Waffengesetzes ausgenommen sind, sowie von Jagdaufsehern eingesetzt. Schalldämpfer bewirken eine Verminderung des Mündungsknalls, wodurch dieser weniger oder gar nicht als Schussabgabe wahrgenommen wird und damit auch der Standort der Schussabgabe verschleiert werden kann. Deswegen werden Schalldämpfer auch durch Kriminelle eingesetzt. Aufgrund dieser möglichen illegalen Nutzung stellen Schalldämpfer grundsätzlich verbotenes Waffenzubehör dar, und für deren Erwerb ist eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich (Art. 4 Abs. 2 Bst. a in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Bst. g und 5 Abs. 4 des Waffengesetzes; SR 514.54). Nach dem Umweltschutzgesetz (SR 814.01) sind Emissionen im Rahmen der Vorsorge so weit zu begrenzen, wie dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Entsprechend legt die Lärmschutzverordnung (SR 814.41) auch für den Lärm ziviler Schiessanlagen (Anhang 7) Belastungsgrenzwerte fest. Der Bundesrat anerkennt das Anliegen des Interpellanten, Lärmimmissionen reduzieren zu wollen. Der Vorschlag des Interpellanten, für den Erwerb von Schalldämpfern nicht mehr eine kantonale Ausnahmebewilligung, sondern neu einen Waffenerwerbsschein zu verlangen, widerspricht jedoch dem Primat der Sicherheit und dem Präventionsgedanken. Bei einer Lockerung der bestehenden Regelung ist davon auszugehen, dass Schalldämpfer in der Bevölkerung weitere Verbreitung finden würden, was es aufgrund ihrer möglichen illegalen Verwendung zu verhindern gilt.
  3. Gemäss Artikel 12 der Waffenverordnung gilt: Art. 12 Verbot für Angehörige bestimmter Staaten (Art. 7 WG) 1 Der Erwerb, der Besitz, das Anbieten, das Vermitteln und die Übertragung von Waffen, wesentlichen oder besonders konstruierten Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen sowie das Tragen von Waffen und das Schiessen mit Feuerwaffen sind Angehörigen folgender Staaten verboten: a. Serbien; b.1 … c. Bosnien und Herzegowina; d. Kosovo; e.2 … f. Mazedonien; g. Türkei; h. Sri Lanka; i. Algerien; j. Albanien. Da ich plane demnächst eine entsprechende Staatangehörige an meinem Haushalt teilhaben zu lassen, frage ich mich, wie ich das mit meinen Waffen/Munition regle. Munition in eine Munitionskiste und Schloss dran löst das "Problem" ja nicht, da die ganze Kiste dann in Besitz genommen werden kann. Alles in einen Tresor und gut ist oder?
  4. Schön, dass die SAPR Magazine in den USA nur 75 USD kosten und hier wird ein Hunderter verlangt.
  5. Kann mir jemand zu dem Thema weiterhelfen? Welche Mengen dürfen versendet werden, bzw. ab wann muss gekennzeichnet werden? Die "Service Line" der Post war leider nicht in der Lage. die Frage zu beantworten. Es wurde mir lediglich eine Ladung Dokumente zum Thema Gefahrgut geschickt. Wer kennt sich da aus?
  6. Marcher

    BP-WR

    Auf www.gebrauchtwaffen.ch hats aktuell ein ziemlich günstiges Angebot von NRG-5 für 100 CHF pro Karton. http://www.gebrauchtwaffen.com/langwaffen/flinten/10-karton-nrg-5-notfallnahrung-10-monatsrationen_i7863
  7. Marcher

    BP-WR

    Mir schmecken die NRG-5 gut, ich es gerne mal zwischen durch nen Riegel. Aber wenn ich mir nur davon ernähren müsste, naja, aber im Notfall "frisst der Teufel Fliegen".
  8. Marcher

    MP5SD3

    Wenn du die per Mail anfragst, ist es eigentlich ziemlich klar, dass du keine vernünftige Antwort erhältst. Dies wird vermutlich auf fast alle Händler zutreffen. rg83 hat ja geschrieben, dass sich in den "alten" Auktionsergebnissen ein guter Anhaltspunkt für den Marktpreis ergibt.
  9. Und wie schaut die aus?
  10. Mich würde interessieren, wie die Flugbahn einer GP aus einem Stgw 90 genau verläuft. Hat das jemand genaue Daten zur Hand, bzw. gibts von der Armee Tabellen, welche die Abweichnung in cm beschreiben auch über die Distanz von 600 m hinaus?
  11. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr, wenn du wirklich sicher sein willst, dann solltest du bei einem Waffenbüro der Kapo nachfragen.
  12. Das Thema hatten wir hier schon mal: http://forum.waffen-online.de/topic/433149-nach-alter-schweizer-norm-zum-halbautomaten-umgebaut/ Meiner Meinung nach gilt folgendes: Für den Kauf einer zu Halbauto umgebauten Seriefeuerwaffe braucht es eine Ausnahmebewilligung. Für das Schiessen mit einer zu Halbauto umgebauten Seriefeuerwaffe braucht es KEINE Bewilligung. Für den Übertrag von einer auf Halbauto umgebauten Ordonnanz Seriefeuerwaffe braucht es KEINE Ausnahmebewilligung.
  13. Marcher

    Tarnmuster

    Ich denke das A-Tacs FG sollte auch noch in Betrag gezogen werden.
  14. Gehen wir mal folgendes Beispiel durch: Schweizer (Wohnsitz CH) möchte Waffe an Deutschen (Wohnsitz Deutschland) verkaufen. 1. Der Deutsche besorgt sich eine Erwerbs-/Importbewilligung in Deutschland 2. Der Schweizer betragt die Ausfuhrbewilligung in der Schweiz und legt die Importbewilligung des Deutschen vor 3. Schweizer erhält die Ausfuhrbewilligung So sollte es doch laufen oder? Ob die Waffe jetzt per Kurier oder persönlich an der Grenze übergeben wird spielt doch keine Rolle für die Ausfuhrbewilligung. Dein Problem ist jetzt halt, dass du dem Fedpol Mitarbeiter erzählt hast, dass du die Waffe persönlich an der Grenze übergeben willst... Was wenn du ihm jetzt sagst, dass du die Waffe per Kurier verschickst? Dann muss er dir die Ausfuhrbewilligung ausstellen.
  15. Nur eine Zwischenfrage: Für Export ist doch das SECO und nicht Fedpol zuständig?
  16. Wenn man unplanmässig seinen Urlaub in den USA verlängern möchte, dass ist sicher ein guter Weg dafür. Aber wie schon oben geschrieben worden ist, kann das zehnmal gutgehen und beim elften Mal haste einfach Pech.
  17. Nur so am Rande: Was ist denn mit dem, der das Liedchen gesungen hat?
  18. Zur Auswahl stehen: Swissarms 551/553 oder B&T APC556 Wo seht ihr die Vor- bzw. Nachteile der Waffen?
  19. Eine Option wäre, dass ich ein SAPR aus Deutschland importiere und dann dieses zum Schiessen nach Deutschland nehme. @Raiden Du hast geschrieben, dass es absolut baugleich ist. Ist da wirklich nur der Zweck und die Beschriftung anders?
  20. Ich würde gerne mit meinem SAPR 751 Halbauto zum Schiessen nach Deutschland gehen. SInd da Probleme vom Zoll zuerwarten? Europäische Feuerwaffenpass ist vorhanden.
  21. Aus welchem Land ein Täter stammt, ist für die Tat nur in Ausnahmefällen wichtig. Wo nicht, soll die Zürcher Stadtpolizei künftig auf entsprechende Angaben verzichten. Das Stadtparlament hat am Donnerstag ein entsprechendes Postulat mit 72 zu 46 Stimmen überwiesen. http://www.tagblatt.ch/aktuell/schweiz/schweiz-sda/Keine-Herkunft-mehr-in-Polizeimeldungen;art253650,4325718
  22. Was ist von diesem Angebot zu halten? http://www.gebrauchtwaffen.ch/selbstverteidigung/ausrustung/komplette-ballistische-schutzausrustung_i2998
  23. Ich weiss ja nicht, welche Waffen zu meinst, aber die wo ich gesehen habe sind vielen Vollautomaten dabei.
  24. Schon seit längerem tauchen immer wieder Waffen bzw. Prototypen aus der SIG-Werksammlung auf. Wird hier das "Tafelsilber" verscherbelt?
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