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Manfred Breidbach

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Beiträge von Manfred Breidbach

  1. So kann man es zwar machen und erhält zum Schluß ein Foto in Briefmarkengröße. Besser ist es, schon vor der Aufnahme die Auflösung an der Kamera zu reduzieren. Es müssen ja nicht immer 20 Megapixel-Bilder sein.

    Manfred

    PS Meine Kamera speichert gleichzeitig RAW Datein und auf Wunsch zusätzlich "Internetqualität". Das reicht vollkommen aus.

  2. Du kannst dort direkt bestellen. Siehe aber Beitrag #2. Es wird eine eigene Wi-Fi Sendestrecke aufgebaut (ähnlich deinem Router zu Hause). Wie hoch die max. Senderleistung in diesem Frequenzbereich bei uns ausfallen darf, kann hier (wenn überhaupt) nur ein Funkamateur sagen.

    Manfred

  3. Scheint sich um eine nie schussfähig gewesene hergestellte Modellwaffe zu handeln, so wie ich das mittels Videobericht verstanden habe. Die Frage bleibt aber trotzdem im Raum, ob solche Modellwaffen dann erlaubt bleiben-schliesslich kann man das Magazin wechseln und den Abzug abschlagen. Da scheint es mir noch unklar zu sein

    Das Waffengesetz mit seinen Deaktivierungsrichtlinien macht um diese Modellwaffen einen riesen Bogen, da es einfach nicht zur Anwendung kommt. Modellwaffen hatten nie eine Waffeneigenschft, die durch bestimmte Maßnahmen beseitigt werden müssen.

    Manfred

  4. Man möge mir meine Unwissenheit in Sachen Dekowaffen verzeihen. Ich besitze selbst keine und habe mir meine Informationen aus aktuellen (und älteren) Webseiten im Netz zusammengesucht. Danach sind angeblich schon vor der Richtlinienänderung Abzugsgruppen nicht mehr funktionsfähig, Magazine verschweiß und der Hammer in (irgendeiner?) Endstellung festgelegt. Wenn das so nicht stimmt - sorry.

    Manfred

  5. Ich habe leider nicht gefunden. Gibt es irgendwo im Netz die Deaktivierungsrichtlinie vor der jetzt neuen Änderung? Beim direkten Vergleich wird wohl nichts wesendlich neues dazu kommen. Der Abzugmechanismus sowie der Hahn ist wohl schon jetzt deaktiviert (verschweißt) - ebenso werden Magazine anscheinend festgelegt. Können die "Waffen" schon heute überhaupt noch repetiert oder zerlegt werden? Ich rede jetzt nicht von Alt-Deko. An diesen Waffen wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

    Also - wieder mal viel Rauch um nichts.

    Manfred

  6. Deko ist nicht gleich Deko. Das sie nicht mehr schießt ist klar. Aber viele wollen die Waffen haben um sie auch mal zerlegen, befummeln, "durchladen", abschlagen zu können.

    Ich besitze keine Dekowaffen. Ist nicht schon heute der Abzumechanismus verschweißt? Bei Altdeko war das wohl anders. Warum man auf die Idee gekommen ist dies zu ändern? Altdekogriffstücke waren wohl bei einigen sehr interessant. Spätestens da wurde es sehr leicht illegal.

    Manfred

  7. Du scheinst Salami zu mögen!

    In der Tat. Ich mag Salami - und zwar auf dem Brot oder Brötchen.

    Es gilt sicher wichtigere Veränderungen im Waffenrecht zu verhindern als sich über die Lochgröße von Bohrungen bei Dekoschrott zu unterhalten. Altdeko ist und bleibt im Umlauf weil diese Teile schlichtweg nicht erfasst sind. Bisher gab es auch keine Verpflichtung Altdeko auf den "Stand der Technik" nachbessern zu lassen.

    Manfred

  8. zb. Pistole Schlittenfang verschweissen? Zuführrampe entfernen? 2/3 der Schlittenschienen am Griffstück(hier als Rahmen bezeichnet) entfernen. Geht ja immer so weiter die Liste.

    Na und. Ein Stück Stahl - eine funktionsfähige Waffe war es auch vorher schon nicht mehr - wird halt noch weiter "deaktiviert". Was willst du mit der Zuführrampe wenn das Patronenlager verschlossen ist. Das Ding hat also schon vorher nicht mehr als Demoobjekt (Ladevorgang) getaugt. Ist nicht auch jetzt schon der gesamte Abzugsmechanismus zerstört undf/oder verschweißt? So eine Deko"waffe" kann man sich wirklich nur noch als Deko an die Wand hängen oder als Briefbeschwerer benutzen.

    Manfred

  9. Die andere(n)n (welche nicht Sammlungsteil ist/sind oder werden soll(en)) ist (sind) zu blockieren - die Ausnahme ist/sind die "Sammlungs-EWaffe(n)" (blödes Wort, aber beschreibt`s).

    und als weitere Ausnahme: Waffen für die kein Blockiersystem verfügbar ist. Ist doch irgendwie logisch. Das bedeutet jedoch ganz sicher nicht, dass z.B. 10 Waffen, für die ein Blockiersystem erhältlich ist, nicht blockiert werden müssen weil für die 11. Waffe so ein Stöpsel nicht zur Verfügung steht.

    Manfred

  10. Was hat sich denn nach eurer Leseart von dem bisherigen Verfahren (brei uns) geändert? Die Deaktivierung von Vorderladerwaffen? War bei Revolvern schon immer so - bei mehrläufigen Pistolen auch. Die restlichen angesprochenen Waffen wurden als Deko schon immer mit den beschriebenen Verfahren verschandelt.

    Ladet euch den Text als PDF runter. Da wrerden die Tabellen vollständig angezeigt.

    Sollte ich etwas übersehen haben?

    Manfred

  11. Dazu hab ich Manfred (FWR) hier im Forum kurz danach angeschrieben, der das per PN abgestritten hat und davon nichts wüsste.......--.

    .

    Vorab - wir sind die FvLW unbs nicht das FWR. Außer den Buchstaben "F" und "W" verbindet uns nichts miteinander.

    Ich könnte jetzt lügen und behaupten die FvLW sei nicht zu diesem Termin eingeladen worden. Damit wäre das Thema durch. Richtig ist jedoch, dass wir aus berüflichen und in meinem Fall gesundheitlichen Gründen die Teilnahme absagen mußten. Egal wie - hätte es diese Verhinderung nicht gegeben - hätten wir uns ebenfalls an die "Stillschweigevereinbarung" halten müssen. Ein Protokoll habe ich nicht erhalten - ebenso auch keine Information von einem der Teilnehmer.

    So gesehen war meine Aussage richtig.

    Manfred

  12. Wenn das Tigre nie ein Vollautomat war dürfte das imho hier auch kein Problem geben.

    Da würde ich nicht drauf bauen.

    halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn .........

    Es recht, wenn Lieschen Müller auf die Idee kommen könnte, dass es sich bei dieser Waffe um ein "Maschinengewehr" handelt. Eines direktzen Vorbildes bedarf es dazu eigentlich nicht. Warum wohl sehen die KK-Upper für die AR15 so extrem brav aus? Selbst die Schulterstütze trägt dabei zum Anschein/nicht Anschein bei. Zweibein ist auch nicht erlaubt.

    Manfred

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