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r4b3

WO Silber
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Beiträge von r4b3

  1. vor 10 Minuten schrieb EzLord:

    Nimm das bitte nicht als sarkastischen oder ironischen Kommentar, aber nehmen wir an es kommt zur Kontrolle und der Behördenmitarbeiter hat eine ganz andere Einschätzung diesbezüglich, würdest du dem dann tatsächlich sagen, dass du dem Rat aus einem Onlineforum gefolgt bist und die das ja wissen müssen?

     

    Bei der Lagerung hab ich die Erfahrung gemacht, dass alles was von dem absoluten Standard abweicht grundsätzlich vorab mit der Behörde geklärt sein sollte. Der eine sieht das so, der andere so. Den ganzen möglichen Disput spart man sich indem man vorher nachfragt, das im Vorfeld ausdiskutiert und sich tatsächlich die Erlaubnis dazu holt. Besser als sein Recht dann über ein Gerichtsverfahren im Nachgang durchsetzen zu müssen, welches in solchen Angelegenheiten jeden möglichen Ausgang nehmen kann.

     

    So wie damals beim Lehnsherren.

    Danke Dir. Die Überlegung der beiden war, durch eine Frage hier im Forum, eine Vorabmeinung einzuholen, bevor man zum Amt geht und nachfragt. 
    Würde hier eine stichhaltige Gegenargumentation aufgebaut, könnte man sich diesen Gang ggf. sparen und ein mögliches negatives Auffallen vermeiden.

  2. okay okay, ich sehe schon. Ich hätte das anders formulieren sollen...

     

    Vergesst Punkt 2. Ich weiß auch, dass das eine blöde Idee wäre und man seinen Arsch lieber an der Wand entlang bewegt (gerade bei dem Thema) und so was NICHT kann / können will. 

     

    Wie seht ihr Punkt 1? Mal so rein theoretisch, ohne, dass IRGENDJEMAND auf die Idee käme eine Aussage aus diesem Forum ernst zu nehmen.

  3. Hallo Gemeinde,

     

    Ich habe hier einen Fall im Bekanntenkreis, der sieht so aus:

    Zwei Brüder, wohnen in zwei verschiedenen Wohnungen in einem Haus. Bruder-1 ist Jäger, Bruder-2 ist Sportschütze. 

    Bruder-1 hat sich für eine jagdtaugliche Langwaffe in die WBK von Bruder-2 eintragen lassen. Er darf sie somit zur Jagd mitnehmen.

    Fragen:

    1.) Darf Bruder-1 nun einen Schlüssel zum Waffenschrank von Bruder-2 haben, auch wenn dort noch weitere Waffen (z.B. auch Kurzwaffen) gelagert werden?
    Oder muss Bruder-2 die Waffen quasi immer aushändigen?

    2.) Darf (ich rede nicht von "müssen") Bruder-1 in Abwesenheit von Bruder-2 (mit dessen Einverständnis) bei einer Aufbewahrungskontrolle der Waffen von Bruder-2 das übernehmen? Also Schrank aufmachen und Waffen herausnehmen, zeigen usw..

     

    Danke euch!

     

     

  4. Hallo zusammen,

     

    ich bräuchte einen Rat von euch:
    Ein Bekannter von mir ist seit langer Zeit Sportschütze und hat diverse Lang- und Kurzwaffen zuhause. Natürlich ordnungsgemäß verstaut.

    Der werte Herr hat nun aber vor seine Rente teilweise im nicht europäischen Ausland zu verbringen. Mit anderen Worten, er ist pro Jahr sechs bis neun Monate nicht da.

    Was muss er beachten? 

    Spielt die 12/18 mal Training pro Jahr hier (noch) eine Rolle? 

     

    Freue mich über jeden Hinweis!

     

    Viele Grüße

     

  5. :lol: ähhh....entweder er sitzt schon längst in Rikers Island... oder ist unbehelligt zu Hause angekommen :lol:

    quote name='r4b3' date='25.08.2010 - 10:51' post='1543423']

    Ähm... wenn ich mich recht erinnere, sind ALLE Teile bezüglich .50 BMG von einem ABSOLUTEN Ausfuhrverbot (USA) betroffen...

    ...würde ich nochmal nachprüfen, könnte sonst doch ungeahnte, unangenehme Folgen haben.

    lol. Sorry, hab da garnicht drauf geachtet. -.-

  6. dann noch ein paar huelsen und .50BMG-geschosse.

    Ähm... wenn ich mich recht erinnere, sind ALLE Teile bezüglich .50 BMG von einem ABSOLUTEN Ausfuhrverbot (USA) betroffen...

    ...würde ich nochmal nachprüfen, könnte sonst doch ungeahnte, unangenehme Folgen haben.

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