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r4b3

WO Silber
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  1. @inst200: vielen Dank für die sachliche Antwort! @MarS: beide haben eine WBK. Der Teil, dass das geht, haben die beiden schon mit dem Amt geklärt.
  2. Danke Dir. Die Überlegung der beiden war, durch eine Frage hier im Forum, eine Vorabmeinung einzuholen, bevor man zum Amt geht und nachfragt. Würde hier eine stichhaltige Gegenargumentation aufgebaut, könnte man sich diesen Gang ggf. sparen und ein mögliches negatives Auffallen vermeiden.
  3. okay okay, ich sehe schon. Ich hätte das anders formulieren sollen... Vergesst Punkt 2. Ich weiß auch, dass das eine blöde Idee wäre und man seinen Arsch lieber an der Wand entlang bewegt (gerade bei dem Thema) und so was NICHT kann / können will. Wie seht ihr Punkt 1? Mal so rein theoretisch, ohne, dass IRGENDJEMAND auf die Idee käme eine Aussage aus diesem Forum ernst zu nehmen.
  4. Hallo Gemeinde, Ich habe hier einen Fall im Bekanntenkreis, der sieht so aus: Zwei Brüder, wohnen in zwei verschiedenen Wohnungen in einem Haus. Bruder-1 ist Jäger, Bruder-2 ist Sportschütze. Bruder-1 hat sich für eine jagdtaugliche Langwaffe in die WBK von Bruder-2 eintragen lassen. Er darf sie somit zur Jagd mitnehmen. Fragen: 1.) Darf Bruder-1 nun einen Schlüssel zum Waffenschrank von Bruder-2 haben, auch wenn dort noch weitere Waffen (z.B. auch Kurzwaffen) gelagert werden? Oder muss Bruder-2 die Waffen quasi immer aushändigen? 2.) Darf (ich rede nicht von "müssen") Bruder-1 in Abwesenheit von Bruder-2 (mit dessen Einverständnis) bei einer Aufbewahrungskontrolle der Waffen von Bruder-2 das übernehmen? Also Schrank aufmachen und Waffen herausnehmen, zeigen usw.. Danke euch!
  5. In dem Haus wohnt noch eine Partei, die natürlich KEINEN Zugriff auf die Waffen/Wohnung von ihm hat. Zählt das dann auch als unbewohnt? (Oder geht es dabei um seine Wohnung.) Ab wann zählt es als unbewohnt? (Danke schonmal!)
  6. Hallo zusammen, ich bräuchte einen Rat von euch: Ein Bekannter von mir ist seit langer Zeit Sportschütze und hat diverse Lang- und Kurzwaffen zuhause. Natürlich ordnungsgemäß verstaut. Der werte Herr hat nun aber vor seine Rente teilweise im nicht europäischen Ausland zu verbringen. Mit anderen Worten, er ist pro Jahr sechs bis neun Monate nicht da. Was muss er beachten? Spielt die 12/18 mal Training pro Jahr hier (noch) eine Rolle? Freue mich über jeden Hinweis! Viele Grüße
  7. So viele sind wir ja jetzt doch noch nicht... Gefällt mir eigentlich schon ganz gut... p.s. finde toll, dass Du Dich darum kümmerst: fetter Potentzdaumen für Dich!
  8. lol. Sorry, hab da garnicht drauf geachtet. -.-
  9. Ähm... wenn ich mich recht erinnere, sind ALLE Teile bezüglich .50 BMG von einem ABSOLUTEN Ausfuhrverbot (USA) betroffen... ...würde ich nochmal nachprüfen, könnte sonst doch ungeahnte, unangenehme Folgen haben.
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