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prassekoenig

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Beiträge von prassekoenig

  1. Als Sportschütze hast du bestimmt ab und zu den Schützenverein besucht und dort mit den Vereinswaffen geschossen.

    Besonders ein Jahr vor der eventuellen Ausstellung deiner neuen WBK hast du bestimmt jeden Monat regelmäßig trainiert.

    Also gehst du zu deinem Vorstand, füllst dort nen Antrag auf deine Sportwaffen und der gelben WBK aus. Ab damit zum Verband und ne Woche später (vorrausgesetzt du bist im richtigen Verband) kannst du Dir zwei Waffen holen. 6 Monate und einen Tag holst du dir die anderen zwei.

    Also... du hast 5 Jahre gewartet, dann werden dir 6 Monate doch nichts ausmachen?

  2. Wie "messe" ich denn eigentlich das Abrissgewicht bei einem verdübelten Würfelschrank (Klasse B)? Auf der Dübelpackung steht 140kg drauf, reicht bei 2 Stück also, aber es kommt doch auch auf die Wand und die Qualität der Gewindestangen/Schrauben (nicht auf jeder Packung steht was drauf) an.

    Wie beweise ich dem Sachbearbeiter denn, dass das alles stabil genug ist, falls ich 10 KWs reinlegen möchte? Ich kann doch kein komplettes Baugutachten in Auftrag geben, Betonsorte etc.

    Beste Grüße und danke schonmal

    Empty8sh

    Wenn du das ganze gut verankern willst, dann nimm auch Befestigungsmaterial mit Datenblatt. Ich habe meinen KW Schrank mit 12er Hilti HKD Ankern in Beton verankert, dann das ganze Datenblattgedöns (40 Seiten) neunmalklug zum SB gebracht. Der sagte nur: "is mir egal, es muss halt passen".

    Falls jetzt kein Beton zur Verfügung steht, gibt es von Hilti, Fischer, Würth ganz tolle zertifizierte Lösungen für so ziemlich jeden Untergrund. Einfach fragen.

    Edith: Ich glaube, dass wenn du alles nach bestem Wissen und Gewissen fest mit den richtigen Materialien verankert hast (hol dir zur Not ne Firma) kannst du getrost den Sachbearbeiter ins Haus kommen lassen damit der Dir das Gegenteil beweißt.

  3. Fraglich ist doch im oberen Fall auch, warum dann kein Handybild oder Video vom Täter gemacht wurde.

    Ich bin mir zu 100% sicher, dass jeder der Zeugen sowas dabei hatte und das ding auch noch viel schneller gezogen wäre als ein Taser/ CS Gas/ Waffe.

    Hätte man das gemacht könnte man zumindest ein Fahndungsfoto einstellen!

    So gesehen ist es auch fraglich ob dann die Waffe noch rechtzeitig gezogen werden könnte um den Täter an der Flucht zu hindern.

  4. Du hast mich falsch verstanden.

    Nichts hätte diesen Angriff aufgehalten, richtig.

    Aber, was macht den derjenige mit Zivilcouragd gegen einen bewaffneten Angreifer?

    So wie die Gesetzeslage heute ist, gar nichts. Und dadurch konnte der Angreifer fliehen und ist bis heute unbekannt.

    Hatte selbst schon so eine Situation. Damals bin ich aus Reflex dazwischen gegangen und wurde dann selbst mit dem Messer bedroht. Mir waren übrigens beide Personen unbekannt. Würdd ich heute so nicht mehr machen.

    Hätte der Couragierte Mitmensch mit Knarre, Armbrust oder Wurfmesser versucht, den flüchtigen Täter aufzuhalten, wäre er wegen Körperverletzung verknackt worden. Er darf laut Notwehrparagraph nur tätig werden wenn ein Angriff andauert.

    @ Schwerer Reuther

    wenn wir ehrlich sind, sind es immer wieder die gleichen. Wenn ein stadtbekannter Schläger einen unbescholtenen Bürger wegen Körperverletzung in einer fragwürdigen Situation anzeigen würde, würde der Richter/ Staatsanwalt sich damit genauer befassen und die Schuld wohl beim Schlägertyp suchen.

    Das ist gängige Praxis und dumm ist die Judikative in den meisten Fällen nicht.

  5. Da das hier eine theoretische Diskussion ist:

    Hätte einer seiner Begleiter eine Waffe gehabt, hätte er zumindest Drohpotential gehabt oder ihn an der Flucht hindern können.

    Hätte er keine Begleiter gehabt oder nur blinde Rollstuhlfahrer

    Hätte hätte Fahrradkette

    Zu Deinen Erläuterungen:

    Beleidigungen sind notwehrfähig.

    Ob man aber damit vor Gericht bestehen kann sehe ich wie Du sehr kritisch. Recht haben und Recht bekommen sind halt unterschiedliche Punkte.

    Um was dreht es sich hier dann? Natürlich muß man vor Gericht damit durchkommen! Ansonsten bringt ein gewisses Recht doch niemandem was!

    Ein Recht ist nur dann ein Recht wenn es gewährt wird.

    Und für die Rechtsprechung kann ich nun wirklich nichts! Ich bin weder Gesetzgeber noch Richter, ich sage nur wie die gängige Praxis ist.

  6. Das Reicht heute leider auch nicht mehr.

    Was ga nicht zur Sprache kommt ist die sinnlose Gewalt ohne Grund und Vorwarnung. Was tut man dagegen?

    Mir ist noch der Fall im Gedächtnis wo ein Sportler, glaube Eishockeyspieler, beim warten auf ein Taxi von nem durchgeknallten von hinten mit dem Messer angegriffen wurde. Einfach so.

    http://m.sz-online.de/nachrichten/deutscher-eishockey-meister-in-der-neustadt-niedergestochen-3058953.html

    Also in diesem Fall hilft mal wirklich keine Art von Waffe!

    Eher ein komplettes Messerführverbot- ja dann wäre das nicht passiert!

  7. Hab ich das behauptet? Seit wann muß man vor Notwehrhandlungen warnen?

    Andererseits: Sollte jemand zu Dir einen Ausdruck sagen und du sagst dann "machs nochmal und ich brech dir die Nase" ist das zwar saucool, aber irgendwie auch eine Drohung die wiederum von deinem Gegenüber eine Notwehrmaßnahme erfordern könnte...

  8. @SchwererReuther

    Ich kenne auch solche Situationen, bei denen man schon von Provokation ausgehen kann, nur dazu wird es eben Zeugen brauchen.

    In dieser Situation wie du sie beschreibst, ist es doch sonnenklar was der Provokateur mit seinem Schimpfwortwasserfall bezweckt: Er möchte, dass du den ersten Schlag machst um dich danach alleine, oder mit der Hilfe seiner Kumpels vermöbeln.

    Hat er nun keine Zeugen dabei, steht Aussage gegen Aussage und derjenige ist der Dumme, der den ersten Schlag hatte oder die Keilerei gewinnt.

    Sollte der Fall nun so sein, dass er alleine ist, dich provoziert und du dich tätlich wehrst, wird es auch zu einem Schlagabtausch beider Parteien kommen,

    Alles weitere ist "was wäre wenn..."

  9. So, zwei Sekunden gegoogelt:

    http://www.bild.de/ratgeber/recht/urteil/wen-darf-ich-wie-beleidigen-26418084.bild.html

    Anscheinend unterscheiden Gerichte zwischen mehreren Formen der Beleidigung. Unter anderem wird die "körperliche Beleidigung" genannt.

    Wird jemand mit Rauch indem sich Speichelpartikel befinden angepustet ist das wie Spucken und somit eine körperliche Beleidigung- auch der Zigarettenrauch war eine Bedrohung für die Gesundheit der Studentin. Ausserdem dauerte der Angriff gerade an und der Raucher gibt das in der Verhandlung auch noch zu, so wie ich das lese.

    Hätte der Mann aus deinem Beispiel nur einen Kraftausdruck benutzt und die Studentin ihn danach beworfen, wäre sie jetzt wohl diejenige, die eine Strafe bekommen hätte.

    Und wie gesagt, ich habe das mehrfach erlebt. Angeschwärzt werden meistens die Gewinner einer solchen Keilerei und in den allermeisten Fällen verliert derjenige, der zuerst tätlich wurde.

    Ausnahmen bestätigen die Regeln.

    Die Erklärung:"ich habe ihn verdroschen weil er einen Ausdruck gesagt hat" ist ein Schuldgeständnis.

  10. Wenn der Einsatz von Schußwaffen fast automatisch zu Katastrophe führt, warum hat dann jeder schief besohlte Polizist eine fucking Knarre an der Hüfte hängen, auch wenn er damit völlig untrainiert ist?

    Verleiht eine Uniform magische Kräfte? Du scheinst davon ja restlos überzeugt zu sein.

    Kann schon sein, dass der Polizist untrainiert ist, aber wahrscheinlich noch viel trainierter als so mancher Mensch der sich "Schütze" nennt.

    Edith: Wolltest du nicht Schusswaffen für eben solche Leute legalisieren (das Führen natürlich) die sich aufgrund ihrer "Untrainiertheit" nicht selbst wehren können? Oder ziehst du eine strickte Linie zwischen Fitness an der Schusswaffe und körperlicher Fitness?

    Und das Spielzeug, das man auf kleinen Waffenschein gekommt kannst Du Dir ehrlich gesagt rektal einführen.

    Was du in deiner Freizeit mit verschiedensten Dingen des täglichen Leben machst, sollte allein deine Sache bleiben und nicht hier auf WO veröffentlicht werden.

    Glaubst Du wirklich, dass ein Junkie auf Aggro-Horrotrip sich von ein bisschen CS-Gas abschrecken lässt? Der merkt das noch nicht mal!!

    Du hast recht, für diesen Fall, der mindestens sechs bis sieben mal pro Tag vorkommt, und das alleine in München Grünwald, wird CS Gas nicht ausreichen.

    Und gut dass du solche Beispiele anführst, denn was wäre denn wenn ein Löwe aus dem Zoo entkommt und hunderte Menschen nur so zum Spaß beißt? Der lacht wohl über CS Gas und Handfeuerwaffen!

    Ja, ich hatte schon die Freude mit anhören zu dürfen, wie ein Junkie in einen Zug-Klo 5 Minuten auf die Einrichtung eingedroschen hat. Hast Du schon mal ein Zug-Klo von innen gesehen? Weisst Du aus was die Einrichtung besteht? V.a. rostfreier STAHL, Du weisst schon, das Zeug das deutlich härter als Haut, Muskel und Knochen ist.

    Hast Du überhaupt eine Vorstellung, wie jemand drauf sein muss der fünf Minuten auf Stahl eindrischt? Und so jemanden willst Du mit CS-Gas aufhalten?

    Das tut mir leid, dass du dieses Erlebnis hattest. Ehrlich! Dadurch wurde wohl deine Weltanschauung grundlegend geändert.

    Natürlich hättest du, hättest du damals eine Schusswaffe legal führen dürfen, das Mobiliar der deutschen Bahn gerettet.

    Keine Panik, ich habe dein Beispiel für die Fähigkeiten eines Junkies schon verstanden. Aaaber: solche Dinge kommen ausschließlich dann vor, wenn du in der Nähe bist. 95% der Bürger werden soetwas niemals erleben.

    Ausserdem kannst du die Palette aus "was wäre wenn" fast ins unendliche erweitern siehe oberes Beispiel mit dem Löwen.

    Meiner Meinung nach reicht ein Taser, Taschenmesser, CS Gas oder einfach nur Selbstbewußtsein aus, um 90% der Bedrohungen zu entgegnen.

    Klar kann es vorkommen, dass es mal abstrakt wird, aber 100% Schutz vor allen erdenklichen Dingen kannst du nicht erwarten. Sonst müßtest du ständig mit Motorradhelm, kugelsicherer Weste und Sicherheitsschuhen durch die Gegend laufen.

    Sorry, an Deinen Wirkmittel-Effekt-Dimensionierung musst Du noch arbeiten...

    Einfach das Feuer auf einen Drogensüchtigen zu eröffnen, ist auch nicht der Weisheit letzter Schluss!

    Carsten, ich hab ja schon geschrieben, dass ich Taser für ein sehr geeignetes Mittel zur SV halte. Fast alles was diese Geräte anrichten, kann man rückgängig machen.

    In wie weit der Gesetzgeber da mitmacht, hab ich aber nicht in der Hand. Da kannst du noch viele Extrembeispiele aus der Bronx bringen. Auch die größte Waffe die es gibt ist nicht die absolute Garantie für deine körperliche Unversehrtheit.

  11. Hallo Prassekoenig

    Du nennst mich wirr und kennst dich in Notwehr nicht aus! Bevor du solche großen Worte schreibst, solltest du dich erkundigen!

    Hmmm, also gut, ich kenn mich nicht aus. Aber nimm Dir den Beitrag von reschef #85 und mein c tut weh #91 zu Herzen.

    Glaubst du im Ernst, da das deutsche Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit kennt, darfst du jeden ungestraft Tasern der deine Ehre beleidigt? Also bitte!

    Weil ich dich wirklich nicht kenne, kann ich auch nicht sagen wie schnell deine Ehre beleidigt ist: reicht da schon ein "du Tr**tel"? Oder müssen es schon härtere Sachen sein wie etwa Wörter die den fiktiven Beruf deiner Mutter bezeichen?

    Ab wann wäre es denn eine richtig notwehrwürdige Ehrverletzung?

    Die Frage ist doch auch, ob deine Ehre verletzt wurde, oder dein Ego!

    Ich kann dir mal eines versichern: wenn du die erste tätliche Handlung in einem Streit begehst, bezahlst du dafür. Ob im Recht oder nicht.

    Glaub mir, alles schon in jeder Facette erlebt.

    Oh, der wird im Nachhinein sicherlich alles mögliche (und unmögliche) "versichern", was er getan hätte...

    ...und meistens sind es mehrere Leute die sich dann zufälligerweise dort getroffen haben und alle das Gleiche beobachtet haben.

    Weil deine Dickhäutigkeit nichts an der Tatsache ändert dass eine Beleidigung, sprich Ehrverletzung, notwehrfähig ist.

    Wie schon oben geschrieben, muß der Angriff aber gerade andauern- bei einem Wort das man in 0,5 Sekunden ausspricht wird es schwer werden den genauen Zeitpunkt zu erwischen. Alles weitere entscheidet der Staatsanwalt.

    Kein Scherz: ein Bekannter von mir hat schon des öftern beobachtet, wie genau so ein Streit begonnen wird. Einer macht das Opfer verbal an und läßt somit den anderen die Keilerei beginnen. Der Kumpane filmt mit seinem Handy mit und hat den Beweis in der Tasche falls das ganze vor Gericht geht.

    Über die Gründe kann man rätseln- ob nun Schmerzensgeldabzocke oder geil auf Schlägerei- keine Ahnung.

  12. @ Blackhawk:

    Zitieren will gelernt sein!

    @proud NRA Member

    Aber das ist doch genau das was passieren wird: jemand greift dich an und muß deshalb um sein Leben fürchten weil du die bessere, schrecklichere Waffe dabei hast. Wenn du die Uzi oder andere Schusswaffen nicht einsetzen willst, dann lass sie doch einfach zu Hause!

    Stell Dir doch nur mal vor du hast lediglich einen KK Revolver dabei- und jemand bedroht dich mit einer 9mm Pistole... Die große westdeutsche Tageszeitung schreibt doch ständig von bewaffneten Überfällen...

    Nein nein, wenn sich jemand in den Augen des Herrn schuldig macht, dann soll er mal sehen was er davon hat! Wer den Wind sät wird den Sturm ernten!

  13. Das mit den bösen Buben kann man ja ausschließen, indem jeder vorher überprüft und durchleuchtet wird, der so ein Ding haben und führen möchte, so wie es jetzt auch bei scharfen Schusswaffen gemacht wird.

    Jeder "böse Bube" hatte mal eine weisse Weste!

    Das Problem wird vielleicht sein, dass die Hemmschwelle sinken könnte, oder dass sich Menschen, statt eines Wortgefechtes nun ein Tasergefecht liefern könnten, denn nicht jeder der Ottonormalos da draussen kennt sich mit dem Notwehrrecht aus.

    Auch hier bei WO gibt es (wirre) Leute die ernsthaft glauben man darf sich gegen Beleidigungen tätlich wehren- das bereitet mir Angst!

    Aber egal, von mir aus probieren wir das ganze aus! Jeder der einen Taser führen will, soll das tun! Quasi als Testlauf für scharfe Waffen.

    @ Carsten:

    Hast du denn keinen kleinen Waffenschein? Damit könntest du dich doch in der Gosse gegen die bösen Junkies oder Migranten wehren. Ich behaupte mal, dass dir eine aus nächster Nähe abgefeuerte Knallwaffe viel Respekt beschert.

  14. Solche Taser finde ich stark! 99% vom Schaden die diese Dinger anrichten, kann man wieder rückgängig machen falls es einen unbeteiligten erwischt hat.

    Die abschreckende Wirkung die ein Stromschlag von mehreren tausend Volt hervorruft ist auch nicht zu unterschätzen. Ich stehe hier zu 100% dahinter.

    Eigentlich stand ich auch immer hinter CS Gas, die Wirkung ist ja auch nicht ohne. Aber als ich mal aus einem Bierzelt evakuiert wurde, weil ein Witzbold das Zeug zum Spaß herumgesprüht hat, machte ich mir schon Gedanken um so ne Dose in falschen Händen (was man nie ausschließen kann).

    Wenn nun jeder so ein Taser Teil führen könnte, würde die UBahn und sämtliche Orte die der Carsten so aufgezählt hat bald super sicher sein.

    Der einzige Haken an der Geschichte ist, dass dann die Bösen auch so ein Teil haben könnten. Aber das scheidet eh so gut wie aus, es kann nämlich nicht sein was nicht sein darf.,.. Dann muss es wohl doch letal werden?

    Spaß beiseite, wenn man solche Taser komplett legalisieren würde (ich wäre wirklich dafür, würde aber keinen brauchen) kämen doch bald wieder Aufschreie darüber, dass sie für Straftaten mißbraucht werden. Und Schwupp- sind sie wieder weg!

  15. nein, ich lass mich nicht beleidigen! Beleidigungen sind notwehrfähig.

    :rofl:

    Aus welchem Land kommst du?

    Falls du aus Deutschland kommst, lass dir gesagt sein, dass du maximal zurück beleidigen darfst aber dem Gegenüber keinesfalls einen Schlüsselbund

    zwischen die Rippen hauen darfst nur weil er "Armleuchter" zu dir sagte.

    Vielleicht sollte man sich echt mit einem Revolver bewaffnen, es könnte ja der Halbstarke von nebenan mit Ausdrücken um sich werfen. Nicht zu fassen ey!

    Wie ein Vorredner schon schrieb- bis man das sperrige Teil aus der Tasche kramt und sich die Kleinganoven darüber kaputt lachen, hat man schon lange sein legales Taschenmesser (nix einhand, nix tägdigel, nix riesiges) aus der Tasche gekramt und kann sich richtig wehren.

  16. Für ein Wechselsystem ?????

    Ausserdem: Der hat gemacht und nicht gefragt. Dafür hat er dann das ausgetragene WS zu Versand gebracht. Auch nett, wenn die WR-Erlaubnis nicht mehr vorhanden ist.

    Gesendet von meinem GT-P3110 mit Tapatalk

    OK, streiche in deinem Fall einfach "Voreintrag".

    Aber erklär mal, warum der Verkäufer bei seiner Behörde "vorankündigt". Normal ist das nicht! War wohl ein komischer Vogel?

    Nach dem Kauf bei Egun kann locker eine Woche ins Land streichen bis die Erwerbsberechtigung geklärt ist und das Geld da ist. Dann wirds schon eng, wenn noch ein Feiertag oder eine andere Lieferverzögerung dazu kommt...

    Hm, Idioten Leute gibts...

  17. Hinweis: Gibts in AUT CCW? :grin:

    Nein, ich glaube aber in Slowenien... jetzt sag schon.

    Wie kommst Du darauf, dass das meine Meinung sein könnte?

    ...Blubbb

    Alles was du so von Dir gibst gibt mir Rätsel auf- da muß ich halt raten was du mit deinem geblubbere meinst. Ausserdem beantwortest du Fragen mit Gegenfragen. So kann ich gar nicht auf deine "Worte" eingehen.

    Also werde mal genauer: Kann man sich nur mit Schusswaffen verteidigen?

  18. 
    

    Weisst Du, ich verdiene ungefähr das 4fach eines Einkommens eines Schweizer Arbeitnehmers. Daher habe ich noch nie einen Aldi von innen gesehen.

    Dass diese Trottel gem. der Mentalität Geiz ist geil bei Euch einkaufen gehen, finde ich auch nicht OK. Dass ab einer gewissen Menge Zoll erhoben wird ist korrekt. Dass eine einzelne Pizza verzollt wird, überrascht. Aber, die Schweiz macht nicht in der Zollunion mit. Thats life.

    Hör bitte auf deine eigenen Landsleute, die nur zu uns rüber kommen um ein besseres Leben zu haben als Trottel zu bezeichnen!

    Du bezeichnest bestimmt auch deutsche Gastarbeiter in der Schweiz als Trottel.

    Nur weil du in deinem Leben so viel Glück hattest, oder ein paar mal die richtige Abzweigung genommen hast, dass du das vierfache eines Normalo Schweizers verdienst, macht dich noch lange nicht zu etwas besserem!

    Ja, sogar noch grösser DE Land. Da staunste was?

    BTW: Wer zum Teufel spricht von Etatisten?

    Jetzt mach es nicht so spannend... Selbst Österreich liegt im Westen von Deutschland- man muß nur ein bißchen weiter fahren...

  19. Mir egal. Wenn eine dämlich Schweizer das machen. Aber ein SVG für andere Staatsbürger einzuführen, dass darf nicht mal Berlin..

    Stichwort: Europäischer Waffenpass....

    Wir reden ja auch nicht von Berlin sondern von Bern.

    Eine Sache, die in der Schweiz so alltäglich ist wie bei uns das Schnellfahren. Dürfen wir das auch bei euch? Nö! Warum? Weil ihr vielleicht Etatisten seid die nur wollen, dass die priviligierten schweizerischen Bessermenschen das machen dürfen... Wir Deutschen sind anscheinend nicht so gestrickt...

    Meine 2. Heimat liegt im Westen (wenn man Europa als Mittelpunkt der Erde ansieht) und ist ne bissle grösser.

    Noch Fragen?

    NOCH GRÖßER ALS DIE SCHWEIZ??

    Jetzt mußt du uns schon sagen welches sagenumwobene Land das ist!

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