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prassekoenig

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Beiträge von prassekoenig

  1. Habe hierzulande nur mitbekommen, dass einzelne Personen ne Ausnahmegenehmigung beantragt haben, aber da nix bei rum kam.

    Im großen und ganzen wurde die Salamischeibe ohne Murren abgeschnitten.

    Ach so, und jetzt wolltest du quasi mit deinem Thread sagen, dass die paar Leute die einen Pistolengriff an ihrer Pumpe hatten, ihre Minister kontaktieren sollen...

    Vergiss eine sinnvolle Antwort, Prasse ist einer der Oberetatisten hier, alles was der Staat macht, ist per se immer alles super und nicht zu hinterfragen bei ihm. Und weil er ja ein zuverlässiger privilegierter Bürger ist, muss er jede noch so dumme Idee seines Staates für gut befinden.

    Und was zum Teufel hat Kanada (um den es ja im Thread geht) mit unserem Staat zu tun???

    Bist du eigentlich kein zuverlässiger Bürger, BigMamma?

    Und von was für einer dummen Idee unseres Staates sprichst du eigentlich genau?

  2. Und weil es ja so schlecht ist, wird/wurde es gerade von Verbänden mit freier Werkzeugwahl, auch so selten ausgewählt, komisch... ^^

    Das ist eine rhetorische Frage oder der Auftakt für den Versuch einer leicht durchschaubaren Provokation ?

    Weder noch. Leider kenne ich keine Truppe die wirklich zu 100 Prozent ihre Schießeisen frei auswählen kann.

    Aber da du dich ja mit Spezialeinheiten so gut auskennst, kannst du bestimmt einige Beispiele nennen und belegen.

  3. Und weil es ja so schlecht ist, wird/wurde es gerade von Verbänden mit freier Werkzeugwahl, auch so selten ausgewählt, komisch... ^^

    Mal die Nutzerliste auch unter Kommando-Einheiten nicht nur der NATO angeschaut ?

    Welche Verbände mit 100% freier Werkzeugwahl gibts denn so?

  4. Ich hörte neulich auch, das bei der Erstbeantragung 18 Termine im vorausgegangenen Jahr zu erfüllen seien. Erst ab der zweiten Waffe sind es 12 (wenn regelmäßig).

    Aber das betrifft mich schon lange nicht mehr, deswegen kann ich es auch nicht sicher sagen.

    Godix weiß es aber bestimmt besser...

  5. zu 1. Fakt ist, das eine Behörde einem Inhaber eines Jahresjagdscheins den Eintrag der x-ten Jagdlangwaffe verweigert hat und vor Gericht bekam die Behörde Recht. (Oben schreibt einer von der 115., ich schlage das nicht nach.)

    zu 2. Du solltest Recht den Leuten überlassen, die das besser können als Du. Der von Dir getätigte Umkehrschluss ist nicht zulässig (vgl. den Sportschützen mit gelber WBK) und nicht nötig. Ein Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden, weil explizit im Gesetz steht, dass bei Inhabern von Jahresjagdschein die Bedürfnisprüfung entfällt, wenn es sich um Jagdlangwaffen handelt.

    Übrigens dieses Unterforum ist mit "Waffenrecht" überschrieben, nicht mnit Praxis. Da werden Erbsen gezählt, vor allem vor Gericht. Ich schreibe hier, damit wir im Waffenrecht und seiner Anwendung besser werden. Ich kann es aber auch lassen, wenn man der Ansicht ist, ich zähle zu viele Erbsen.

    1, Der hat wohl gedacht er habe die Narrenfreiheit? Eine andere Behörde hätte vielleicht vor einem anderen Gericht nicht Recht bekommen.

    2, Um genau diese Aussage mit der entfallenden Bedürfnisprüfung ging es mir doch. Hier widersprach alzi aber.

    Übrigens kannst du hier genau so viel oder so wenig schreiben wie alle Anderen. Ich würde Dir im Leben nicht das Anrecht darauf absprechen.

    Solange deine Aussagen nicht rechtsverbindlich sind, sind sie eben so unterhaltsam wie die von Gonzo oder PI9mm.

    Und weil ja dieses Forum explizit mit Waffenrecht und nicht mit Waffenpraxis überschrieben ist, kannst du gut und gerne auf eben diese Praxis verweisen, nur die Gesetzestexte sagen etwas anderes.

    Und nun sei nicht beleidigt! Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe- das weiß doch jeder.

  6. Ganz allgemein, darf man eben auch als Jahresjagdscheininhaber nicht beliebig Langwaffen anhäufen. Es sollten doch dazu ausreichend Urteile vorliegen.

    Nun wird das Bedürfnis zunächst anerkannt, bei Zweifeln muss man das aber auch nachweisen können.

    Alzis Beispiel mit den wiederholt ngeschafften gleichen Büchsen ist genau so ein Fall. Da wird die Notwendigkeit gern mal angezweifelt und wird dann auch i.d.R. im Sinne der Waffenbehörde entschieden.

    Habe ja gesagt, dass man als JJS Inhaber keine Narrenfreiheit hat. Und die 20 Waffen aus Alzis Beispiel betrachte ich noch nicht als Anhäufung.

    Jetzt kommt aber die nächste Frage:

    Sollte die Behörde, wie du oben beschrieben hast, anzweifeln dass man die 20 K98er braucht, könnte sie genau so anzweifeln dass man 5 Waffen braucht.

    Ich als Inhaber eines JJS kann in jedem Fall nur argumentieren, belegen und behaupten. Beweisen im eigentlichen Sinne kann ich und andere Jäger nix.

    Um wieder das Beispiel mit dem Erwerb des 20. K98er aufzugreifen:

    SB: warum brauchen Sie 20 gleiche K98er?"

    Ich: 19 davon schießen nicht befriedigend- ich konnte Sie leider nicht vor dem Kauf probeschießen und ich möchte durch den erneuten Verkauf nicht des Waffenhandels beschuldigt werden. Außerdem würde mir ein wirtschaftlicher Schaden entstehen.

    Geht das so?

  7. Weil Alzi völlig richtig den Begriff "Jäger" gebraucht, während Du auf den spezielleren Fall des Inhabers eines Jahresjagdscheins abstellst ohne überhaupt zu merken/wissen, dass da ein erheblicher Unterschied besteht. Als Inhaber eines anderen als eines Jahresjagdscheins bist Du zwar Jäger, darfst aber nicht was Du da geschrieben hast, vielmehr erfolgt es so wie von Alzi angedeutet.

    Alles klar du Erbsenzähler. Nächstes mal achte ich auch noch auf Groß- und Kleinschreibung und Rechtschreibfehler...

    Außerdem unterstelle ich Alzi mal, dass er mit "Jäger" auch "inhaber eines JJS" meinte- obwohl das wirklich eine zweideutige Aussage wäre denn er schrieb:

    alzi schrieb am 12 Juli 2015 - 09:07:snapback.png

    so jetzt erwirbt der Jäger, auf Jagdschein, seinen 20. 98er.......

    .. geht zum SB und sagt "eintragen bitte"...... Gegenfrage "wozu brauchen sie 20 98er, haben sie dafür überhaupt ein Bedürfnis?".... und jetzt Du!

    Hier ging es doch ganz klar um die 20 Stk. k98er und nicht um "Jäger" oder "Inhaber eines Jahresjagdscheins"

    IFakt ist jedenfalls, dass ich als Inhaber eines gültigen deutschen Jahresjagdscheins so viele K98er kaufen darf wie ich möchte, sofern ich sie zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötige, und die zu erwerbende Schusswaffe und Munition nach dem Bundesjagdgesetz in der zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Fassung nicht verboten ist.

    Desweiteren steht da auch:[/size]

    Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines im Sinne des § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes bedürfen zum Erwerb von Langwaffen nach Absatz 1 Nr. 2 keiner Erlaubnis[/size]

    Was im Umkehrschluß bedeutet, dass Jäger mit gültigem deutschen Jahresjagdschein auch kein extra Bedürfnis nachweisen müssen- egal wie viele gleiche Waffen sie besitzen.[/size]

  8. Das ist jetzt mal wieder sicheres Auftreten bei völliger Ahnunglosigkeit.

    Ich empfehle bei Gelegenheit das Studium des WaffG § 13 Absätze 1 bis 3. Alzi hat die richtigen Begriffe gebraucht: "Jäger" "Bedürfnis" "glaubhaft machen".

    Warum das denn?

    Wenn ich mein Bedürfnis mit "Jagen" begründe, sollte es passen. Ich spreche nicht von völliger Narrenfreiheit mit Jagdschein. Ich spreche von einem Bedürfnis für mehrere Waffen zum Jagen das ich aber nicht schriftlich jedes mal beweisen muß.

    Ob mir der SB glaubt dass ich mit 20 K98ern jagen gehe kann ich nicht beeinflussen, aber er kann versuchen mir das Gegenteil zu beweisen wenn er möchte.

    Stell dir vor ich möchte wirklich mit 20 gleichen 98ern Jagen gehen- wer zur Hölle sollte mir vorschreiben dass ich es nicht darf?

  9. so jetzt erwirbt der Jäger, auf Jagdschein, seinen 20. 98er.......

    .. geht zum SB und sagt "eintragen bitte"...... Gegenfrage "wozu brauchen sie 20 98er, haben sie dafür überhaupt ein Bedürfnis?".... und jetzt Du!

    Ich: "zum Jagen"

    fertig.

    Alles was mich der SB mündlich fragt, kann er ja auch mittels Formular schriftlich von mir haben. Zeige mir das Schriftstück mit dem ich als Jagdscheininhaber ein zusätzliches Bedürfnis nachweisen muß!

    Sorry Alzi, aber hier liegst du falsch.

    Erst wenn der SB mir Waffenhandel vorwirft wird die Sache kompliziert. Aber dieser Vorwurf geht ja erst wenn eine gewisse Anzahl von Gewehren immer wieder gekauft oder verkauft wird.

    Glaubst du, dass diverse gut betuchte Jäger sich vom SB vorschreiben lassen mit welcher ihrer vielen Jagdwaffen sie auf die Jagd gehen sollen? Vielleicht will einer von denen ja an jedem Tag im JAhr eine andere Knifte dabei haben... sein gutes Recht!

  10. das nennt sich dann "Bedürfnis glaubhaft machen"!..... ja, das gilt auch für Jägers!

    Hä? Hab ich was verpasst? Seit wann muß ein Jäger eine Langwaffe durch ein Bedürfnis begründen? Mein Bedürfnis ist der Jagdschein. Aus.

    Bei Kurzwaffen sieht es schon anders aus- aber um die gehts hier gerade nicht.

    Du hast keinen JS, stimmts?

    Wenn aber doch, dann erzähl bitte nicht dass du ein solches Bedürfnis mündlich mit den Sachbearbeitern besprichst. Oder mußt du etwa zu deinem Hegering gehen und dir dort ein Bedürfnis für eine Waffe unterschreiben lassen?

    Ich geh in den Laden und hol mir die stärkste Luftpumpe auf den Jagdschein die ich will und lass mir das ganze abstempeln. Das geht doch meinen Sachbearbeiter nichts an wozu ich das Gewehr verwende. Egal was ich dem erzählen würde, er kann es eh nicht nachvollziehen- er hat nämlich keine jagdliche Ausbildung.

    Gut dass es so ist wie es ist.

  11. Die oder eine spätere Crew finden dann halt ein paar Patrönchen die irgend jemand verloren hat, und dann?

    Und dann fragt sich jemand: 1, wer hat die dabei gehabt? 2, wozu hat er die dabei gehabt? 3, wie ist er durch die Sicherheitschecks gekommen? 4, wieviele Patronen sind noch in der dazugehörigen Waffe? Und im Handumdrehen werden 100e Passagiere gefilzt. Ja. Ganz toll!

    Das der TE hier gleich über Hysterie in unserem Land spricht halte ich für übertrieben. Wer war da denn Hysterisch?

    Der Pilot hat hier ganz klar einen Fehler gemacht- und zwar keinen Kleinen. Es war zwar unabsichtlich, aber warum zum Teufel meldet er sich nicht einfach beim Sicherheitspersonal und gibt die Muni ab. Stattdessen kippt er das Zeug in den Topf- wie klug von Ihm.

    Die Behörden können dann doch schlecht sagen: Klar, lass mal die Munition in der Toilette vergammeln. Irgendwer mußte das Zeug da wieder raus holen.

    Es gibt halt Dinge die macht man nicht- egal ob die in desjenigen Heimatland erlaubt sind oder nicht.

    Kann ja auch schlecht auf dem Highway 200 fahren und dann so tun als ob nix gewesen wäre nur weil das in D erlaubt ist.

  12. Im Sinne des Gesetzes ist das was angeleuchtet wird das Ziel, in diesem Fall der Stuhl.

    Dass der Laser nicht richtig eingestellt ist und vom Treffpunkt abweicht macht die Sache nicht legal.

    Genau so iss es!

    Sagen wir, ein Sportler hat einen Compound Bogen. Er rüstet diesen mit einer Weaverschiene aus und kauft im Chinamarkt drüben in Polen eine Laservorrichtung die man eben an eine solche Schiene bauen kann. Der Bogen ist noch nicht mal eine Schusswaffe und eine richtige Waffe muß nicht vorhanden sein, aber der Sportler wird verknackt weil er im Besitz eines solchen Lasergerätes ist.

    Soweit mir bekannt handelt es sich bei dem Laser bei uns um einen verbotenen Gegenstand dessen Besitz schon strafbar ist.

    Wo das Ding nun be- oder hinleuchtet ist völlig egal.

    Off Topic:

    Ansonsten lieber Computerfritze, liegst du hier leider falsch mit der indirekten Beleuchtung. Sowas gabs in den 80er Jahren im Wohnzimmer- das wurde indirekt beleuchtet oder heute durch Deckenfluter- aber die Aussage "ein Ziel wird indirekt beleuchtet" kann nur stimmen, wenn jemand mit einer Taschenlampe die Decke anleuchtet und der Raum wird dadurch so hell dass man das Ziel erkennen kann. Somit wird aber die Decke beleuchtet und nicht das eigentliche Ziel.

    Wenn du ein Ziel mit einem Laser indirekt markieren willst, wirst du scheitern. Laserst du daneben, markierst du nicht das Ziel.

  13. Also wenn Jungjäger im Tarnanzug mit sichtbar geholsterter Kurzwaffe harmlose Bürger erschrecken, stört mich das mehr, als wenn einer mit ner Luftpumpe durch die Gegend läuft.

    Nur mal so als Anmerkung.....

    Gute Anmerkung! Zwar Off Topic, aber darum kann sich ja ein Mod kümmern...

    Das beunruhigt den alten Troll Stillenmunkes auch sehr. Genau wie Schalldämpfer und Halbautomaten. Bist du auch so einer?

  14. Ich sehe auch fast täglich Waffenträger auf den Straßen... nur die haben eine spezielle Mütze auf, die ihre Gehirne scheinbar vor schädlichen Gedanken zu schützen scheint...

    Jetzt aber Hose runter:

    Was sind bei Dir "schädliche Gedanken" vor denen sich diese Personen schützen?

    Meinst du mit diesen Waffenträgern eigentlich Polizisten oder eher Bundeswehrsoldaten, Zollbeamte oder gar Werttransportfahrer? Oder ganz Andere?

    Keine Ahnung welche Berufsgruppe du fast täglich siehst...

  15. ....Das mit dem "Hä?" passiert Dir öfter, oder?

    Ja, bei manchen Beiträgen hier auf WO schon!

    Wenn Du Dich doch nur ein klein wenig an Deine eigenen Argumente und Diskussionsbeiträge erinnern könntest...lass mers einfach.

    Das was ich geschrieben habe und das was du hinein interpretierst und mir unterstellst sind zwei Paar Stiefel! (es geht um mein "Führen")

    So, dann nehme ich mal deinen ersten Beitrag zu dem Thema und erinnere mich, über was du diskutiert hast:

    Welchen Eindruck macht es denn?

    Auf mich gar keinen, weil ein LG halt einfach ein LG ist.

    Es gibt LG bei denen erkennst nicht mal du und dein geschultes Auge aus 30m Entfernung ob es sich um LG, KK oder GK Waffen handelt.

    Also gehst du mal näher ran an den Fremden um das zu checken?

    Und wer ist hier überhaupt beeindruckt?

    Der der kein so geschultes Auge wie du hat, oder derjenige, der jemanden kennt der durch ein LG ein Auge verloren hat.

    Doch nur Leute, die sich halt so gar nicht auskennen...Rosenheim-Cops-Bildung will ich (im Gegensatz zu Dir) hier nicht als Kompetenz einer Bewertung gelten lassen.

    Die Hysterie der Ungebildeten soll hier zum Messlatte von Handlungen und deren Akzeptanz gemacht werden?

    Von Hysterie ist nirgends die Rede! Beachte das bitte! Da war nur ein Cop und der Mann mit Waffe. Sonst nix.

    Hier noch einmal ein kleiner Hinweis:

    Wer glaubt, erfolgreich den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einem beliebigen Thema gefunden zu haben muss sich bald korrigiert sehen.

    Denn nochmal dümmer geht immer, das ist eine unendliche Abwärtsspirale.

    Da sagst du was!

    Ein LG führt erst zur Hysterie, weil die Waffen-Hysteriker und Kontrollwahn-Fanatiker LGs aus dem öffentlichen Raum verbannt sehen wollten und es wider die Realitäten geschafft haben, das durchzusetzen.

    Einen realen Grund gibt es hierfür nicht.

    Ja stimmt, mit einem LG egal wie es aussieht kann man niemanden verletzen und auch keine Tiere er- und anschießen...

    Deswegen gab es ja auch keine Hysterie wie du allen unterstellst- nein. Hier war wie schon erwähnt nur der Mann mit Schußwaffe und der Polizist.

    Das waren deine eigenen Aussagen die erstens an den Haaren herbei gezogen- und zweitens auch unhaltbar sind.

    Vielleicht hätte der Schüler einfach mal die Waffe verpacken sollen, oder einen vernünftigen Grund nennen sollen warum er so rum gelaufen ist. schon wäre das ganze nicht mal erwähnt worden.

  16. Jetzt mal ernsthaft:

    Wenn DU mental nicht zwischen mit Sturmhauben vermummten und um sich schießenden Angreifern und einem Bürschchen, das halt ein LG unterm Arm trägt, unterscheiden kannst solltest DU keinesfalls mit einer Waffe durch die Gegend laufen.

    Auch diese kranken Hirne sind vorher nur mit Waffe durch die Gegend gelaufen bevor sie geschossen haben. Man muß ja nicht immer warten bis was passiert!

    Erklär mal bitte aus deiner Sicht, warum du ein Luftgewehr unverpackt auf einem Parkplatz rumträgst

    und vor allem warum du diesen Grund nicht dem Richter sagen willst.

    Ist Dir aber egal, stimmts, Dich erhebt Deine besondere Mütze über derlei minimale Unzulänglichkeiten, und Du trägst Dein Eisen trotzdem spazieren, richtig?

    Hä? :unknw:

    Die WO-Foristen, die Du glaubt als "Witzbolde" titulieren zu müssen sind Dir da einfach deutlich voraus.

    In tiefer Sorge,

    Carsten

    deine tiefe Sorge ehrt dich Carsten, aber mehr nicht.

    Im Bericht steht, dass der 19 jährige Mann (kein jugendliches Bürschchen, denn 19 Jährige Männer kämpfen unter anderem für unser aller Freiheit in Afghanistan) dann an einen Polizeibeamten geraten ist, der seine Pflicht getan hat- fertig.

    Dieser Beamte wurde noch nicht mal von der panischen Öffentlichkeit gerufen- also ist Deutschland gar nicht so sensibel und verängstigt wie hier alle denken.

    Was hätte der Beamte denn eurer Meinung nach machen sollen?

    Vielleicht auf den Gesichtsausdruck achten:

    -Will der Mann zu der nächsten Bank?

    -will er nur mal eben die Tauben erschießen die ihm aufs Auto kacken?

    -will er das Teil nur dem nächsten 12 Jährigen verkaufen?

    Die Tatsache, dass der Beklagte keinen vernünftigen Grund in seiner Verhandlung nennen konnte, spricht Bände.

    Vielleicht war es einfach besser so, bevor er noch jemand ein Auge ausschießt.

  17. Sowas könnte, ganz ohne daß es zu Massakern käme, ganz normal sein. Den komischen Eindruck, den Du ansprichst, erweckt das nämlich nur, weil es nicht normal ist, und nicht normal ist es, weil es einen komischen Eindruck hinterläßt. Ursache = Wirkung...

    Mir macht ein Jugendlicher, der mit einem Luftgewehr durch die Straße läuft, jedenfalls keine Angst.

    und @carsten:

    Ich kann leider keine Bilder einfügen, aber wenn du mal das Yunker Luftgewehr vom Schumacher googelst,

    http://www.waffenschumacher.com/sites_45_-testberichte.htm?action=show_site;siteID=45;p=downloadPDF;pdf=16

    dann kannst du ja nochmal überlegen ob du nicht zumindest ein wenig "Respekt" davor hättest.

    Ähm, in dem Bericht wird leider nicht erwähnt was das für ein "Luftgewehr" gewesen ist, bis das bekannt ist, kann man eben genau so gut von einer Softairkniffte ausgehen die einem Sturmgewehr ähnelt.

    Glaubst du wirklich dass die Presse einen Unterschied zwischen CO² und Luftdruck macht, wenn sie nicht mal den Unterschied zwischen WBK und Waffenschein kennt?

    Also nochmal: was beabsichtigt jemand, der mit einer Schusswaffe in der Stadt spazieren läuft und den Grund dafür nicht nennen will?

  18. Ich verstehe hier die ein oder andere Einstellung mancher Foristi nicht.

    Jetzt mal andersrum:

    Ein junger Mann läuft mit einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit rum, obwohl das nicht erlaubt ist.

    Was hat er vor? Ist er noch ganz normal?

    Jeder normale Mensch weiß doch was für einen Eindruck macht- da muß man sich auch gar nicht groß mit

    der Gesetzeslage auskennen um zu wissen das man sowas nicht tut. Ob Luftgewehr, Dekowaffe oder gar scharfe Waffe...

    Nachdem er in seiner Verhandlung nicht erwähnte wozu er mit dem Gewehr unterwegs war, unterstelle ich mal dass er es nicht kurz vorher gekauft hat und es ins Auto bringen wollte. Also vielleicht doch um etwas anzustellen?

    Wir sind halt weder in der Schweiz (wo man bestimmt auch in der Fußgängerzone in Bern Menschen mit Sturmgewehren sieht) noch in den USA.

    Das erinnert mich an die Diskussion vor einiger Zeit hier im Forum, als die Attentäter von Paris (Charlie Hebdo) mit Waffe herumgelaufen sind und

    einige Schreiberlinge hier aus ihren Fenstern geschossen hätten wenn sie sowas gesehen hätten...

    Wenn man diesen Witzbolden hier glauben schenkt, kann der junge Mann froh sein noch am Leben zu sein. Wehe wenn einer dieser WO Foristen

    das gesehen hätte- er hätte bestimmt das Feuer eröffnet um schlimmeres zu verhindern.

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