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SchwarzerKrauser

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Alle Inhalte von SchwarzerKrauser

  1. Ich theoretisiere hier mal. Das BVerfG ist nicht daran interessiert, was mir persönlich wichtig ist. Es wägt nur ab, ob die Einhaltung der Datenschutzgesetze z.B. durch eine strikte "Need-to-Know"-Zugangsregelung Vorrang vor der derzeitig geübten Praxis beim Umgang mit persönlichen Daten haben soll. Ich habe mal in einer Großrechnerumgebung gearbeitet, wo jeder Dateizugriff protokolliert wurde - es sollte also machbar sein. Die Interessenlage ist mir schon klar, allerdings hat das BVerfG schon früher unabhängig geurteilt. SK
  2. Bin kein Jurist, aber das BVerfG könnte abwägen, ob das Recht des Bürgers auf Datenschutz oder die staatlichen Interessen Vorrang haben. Zumindest theoretisch... SK
  3. Wenn staatliche Stellen die Sicherheit der von ihnen gespeicherten Daten nicht gewährleisten können (oder ihnen das zu teuer oder unbequem ist), sollte man ihnen die Erhebung dieser Daten verbieten. Eine schöne Analogie zum Waffenbesitz in Privathand übrigens. SK
  4. Es gibt jedoch Dienstleister, die für dich die Bezahlungsformalitäten übernehmen. Ob sich das jedoch bei einer so geringen Bestellung lohnt, glaube ich nicht. SK
  5. Und wenn schon - du exportierst ja nicht. Bei den großen "Weiterleitern" kann es sein, dass die erkannt und ausgesondert werden. Probiers halt. SK
  6. Hast du es mal mit einem der zahlreichen Paketweiterleiter versucht? SK
  7. Das mit dem Zusammenlagern von Zuendhuetchen und Schwarzpulver wundert mich doch etwas. Normalerweise geht B mit D garnicht. Und das die Dinger ausgenommen sind, ist auch merkwuerdig. Aber was solls... SK
  8. Danke allerseits und einen schönen Sonntag noch. SK
  9. Guten Abend, ich bin vor einiger Zeit von einem Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht RLP darauf aufmerksam gemacht worden, das das Wiederladen von Militärhülsen unzulässig sei, da der Bodenstempel keinen Aufschluss über das Kaliber gäbe. Im Sprenggesetz habe ich nichts darüber gefunden. Ist da was dran? Vielen Dank SK PS: Rechtschreibung
  10. Hat jemand von hier Verbindungen zu den Sportschuetzen in KL-Stadt und -Kreis? Kreis deshalb, weil wenn das in der Stadt klappen sollte, die Schuetzen im Kreis ebenfalls rasiert werden. Ich habe meine Jagdfreunde informiert und einen kommunalpolitisch taetigen Mitarbeiter angesprochen, der das zumindest im Kreis nicht als mehrheitsfaehig erachtet. SK
  11. Jetzt wird mir klar, warum die Kreisverwaltung KL seit Jahren streng zwischen Jagd- und Sportwaffen unterscheidet. Der Rehwildabschuss gemäß Plan findet dann eben nur noch gegen Vorkasse statt. SK
  12. Von mir ebenfalls ein Hunderter. Wenn Nachschlag erforderlich, auch mehr. SK
  13. Die KK in allen Auspraegungen ist wohl nur in den Faellen sinnvoll, wo die Alternative waere, ueberhaupt keine Waffe zu haben. Jagdlich habe ich sie nur zum Fangschuss bei der Fallenjagd eingesetzt, da funktioniert sie. SchwarzerKrauser
  14. Solange es nur selten ueblich ist, laesst sich das u.U. damit erklaeren, dass die Mehrzahl es eben besser weiss. Solange sich das so verhaelt, ist das voellig in Ordnung. Ich kenne das durchaus, sonst haette ich mich hier nicht eingemischt (warum wirst Du persoenlich?). Aber auch wenn ich das kenne, heisst dies nicht, dass ich das fuer richtig halte. Aber wenn Du Spass daran hast (oder wider besseren Wissens bereit bist, das unwidersprochen hinzunehmen), einen Revolver Pistole zu nennen, soll mir das auch recht sein. SchwarzerKrauser
  15. @heletz Synonyme sind Woerter mit gleicher oder aehnlicher Bedeutung. Das trifft bei Pistole und und Revolver nicht zu, da sie sich technisch deutlich unterscheiden und sogar eigene Gruppen bezeichnen. Die genauen Unterscheidungsmerkmale sind ja weiter oben aufgefuehrt worden. Wenn Menschen, die es nicht besser wissen, diese Unterscheidung nicht machen, ist das bedauerlich. Aber als Nichtlaie sollte man sich das nicht als Massstab nehmen und das sauber trennen. Wie einzelne Amis das sehen, sollte man nicht ueberbewerten. Ich habe momentan nur den Cassell's griffbereit und der unterscheidet sehr wohl zwischen Pistole und Revolver. SchwarzerKrauser
  16. @Speedshooter Aber im Gegensatz zu den Laien sollten wir den Unterschied kennen und auch bei unserer Wortwahl beherzigen. Vor allem auch deshalb, weil man dabei ohne Mehraufwand Informationen ueber die Art der Schusswaffe uebermitteln kann. SchwarzerKrauser
  17. Wenn ich beim LJV jagdsportlich schiessen moechte, kann ich mir von diesem eine Beduerfniserklaerung schreiben lassen und auf dieser Grundlage erhalte ich eine gelbe WBK. Habe ich hier mal in einem anderen Zusammenhang abgeklaert. Der einzige Grund, aus dem das in meinen Augen einen Sinn ergibt, sind die niedrigeren Gebuehren. Oder wenn man die Anschaffung einer einschuessigen Kurzwaffe (z.B. Contender/Encore) erwaegt und keinen Voreintrag einholen will. SchwarzerKrauser
  18. Ich kann mir als Jaeger zum jagdsportlichen Schiessen ohne weiteres eine gelbe WBK beantragen und bekomme die auch. Entsprechende Disziplinen gibt es z.B. beim BDS. Wo siehst Du das Problem? SchwarzerKrauser
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