Zum Inhalt springen

IMI

WO Premium
  • Gesamte Inhalte

    16.991
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von IMI

  1. vor 55 Minuten schrieb Pastis:

    Doch.

    Läst sich die Rückbank umlegen?

    Kriegt man damit leicht einen Parkplatz?

    Die Karren werden gebaut für Menschen die einen Fahrer haben.

    Rückbank: gabs das Unklappen nicht als zubuchbare Option?

    Parkplatz ist Wurscht. Damit parkt man direkt vor jedem Eingang im Halteverbot. Außerdem hat man dann eh meist nen Dritt-, oder Viertwagen wenn man ab und an was kleines braucht. 

  2. vor 13 Minuten schrieb Bobafett:

    @Schmidt & Wiese

    meine Schützenbrüder sind Tag und Nacht füreinander da.:knuddel01:

    @Tatonka

    Es ist/ war ein Tresor der Sicherheitsstufe B gemäß VDMA 24992

    Die Riegel waren schon immer gefühlt etwas schwergängig.

    Dann beim entriegeln ups … ich denke im inneren hat sich was gelöst, der Riegel lässt sich über den Schlüssel nicht mehr bewegen.

    Ich versuche nochmal an das Innenleben des Schlosses zu kommen, vielleicht geht da noch was.

     

    LG B.

    Zumindest wissen wir, was du heute Abend/Nacht machst :D

  3. vor 2 Stunden schrieb Josef Maier:

    Das erübrigt sich demnächst: Die Hälfte kann sich keine Karre mehr leisten und die andere Hälfte genießt die Segnungen des digitalen Führerscheins. Dann braucht es keinen Schlüssel (wie schwach auch immer) mehr. Btw., da ich keine unerzogenen Kinder habe sind die (modernen) Autoschlüssel nicht im Tresor aber im Faradayschen Käfig.

    Der, dann Oldtimer, V8 vor der Türe wird dann aber immernoch seinen Zündschlüssel benötigen. 

    • Gefällt mir 1
  4. vor 2 Stunden schrieb Tommie:

    Unzählige Foristen arbeiten sich hier in Massen völlig nutzlos an irgenwelchen Beispielen ab wo "alles keine Folgen hatte" und wo ein Nachbar kürzlich "um die Ecke" irgendwo und irgenwie eine neue Hütte gebaut hat, die ganz offensichtlich die genannten Forderungen nicht erfüllen könnte, verdrängen und verschweigen aber dabei daß das im Fall der Fälle alles keine Rolle spielt, den vor Gericht gilt das Gesetz und die Norm, nicht die Wunschträume derer die da schreiben, "wie oft hatten wir das schon mal?" oder von sog. "Lebenswirklichkeiten" fantasieren.

     

    Ein Vorfall reicht, und dann trifft es, aus Zufall oder weil was vorgefallen ist, eben einen jener mit "Meiner Meinung nach ..." oder ".. ich würde ihn als qualifiziert betrachten ..", oder "Ich würde ihn eher Fachkraft nennen ...", oder die angeblich "praktische Relevanz ..", die "Lebenswirklichkeit", oder denen mit völlig eigener Interpretation von Beton und Befestigungsnormen, oder gar der Frage danach was in den USA "gang und gäbe ist", und in Folge danach was in den USA ein Balken oder Pfosten aus Holz aushält - alles völliger Schwachsinn und völlig irrelevant für die konkrete Situation hier in Deutschland.

     

    Es gibt hier Vorschriften und wenn sie nicht befolgt werden hängen sie dich auf, ganz egal ob da was vorgefallen ist oder nicht.

     

    Du kommst an eine einsame Kreuzung, mit Lichtzeichenanlage, du hast ROT, du kannst nach allen Seiten (Vorne, Rechts und Links) kilometerweit sehen, da kommt NIX, und du fährst bei ROT über die Kreuzung, aber da war dummer Weise ne Kamera, dann bist du dran.

    Und wenn die Beamten bei dir vorbeikommen um dich dazu zu befragen, und dein Kfz. steht dummer Weise auf der Strasse (öffentlicher Verkehrsraum) VOR der Garage, und sie sehen daß der TÜV abgelaufen ist und die Reifen zu wenig Profil haben, dann bist du schon wieder dran, obwohl du keine alte Oma überfahren hast, an der Kreuzung, schon gar nicht deswegen. Vorher stand dein Kfz. auch schon stundenlang in der Garage und du hast des Nachmittags ein paar Bier getrunken aber dann das Kfz. aus der Garage gefahren um dort aufzuräumen, nur aus der Garage auf den Gehweg, und die haben dich dabei beobachtet, dann bist schon wieder dran und den Schein los, und deine Zuverlässigkeit eventuell auch, unabhängig davon ob was vorgefallen ist und von der sog."praktischen Relevanz" und "Lebenswirklichkeit" gewisser Besserwisser.

     

    Der dann ALLEIN Betroffene bist DU, DU allein, und kein besserwisserischer Forist oder ein WO-Forum kann und wird dir dann helfen.

     

    Und das Gleiche gilt analog für ...., erst recht hier, bei Waffen.

     

    Es spielt vor Gericht auch überhaupt keine Rolle ob da ein Forist eine "EN Cheopspyramide" erkennen kann oder nicht, oder ob ein anderer herbeifantasiert daß eine Norm nicht für "Private" sonder nur für "Gewerbliche" verfasst worden sein soll, oder von der alten "200kg Grenze" fantasiert die zu Zeiten der A- und B-Schränke mal relevant war, gar aktuelle Baunormen und Betonklassen heranzieht, von "Lebenswirklichkeiten" fantasiert.

     

    Bestimmte Foristen versteigen sich dann auch noch dazu schlicht zu hinterfragen wie denn die angeblichen "Verfechter" einer Norm oder Bestimmung dieser selbst genügen, schlichter Schwachsinn, ganz so als ob der angebliche "Verfechter" der Beachtung von Strassenverkehrsvorschriften, und der überfahrene Fußgänger, überhaupt selbst über einen Führerschein verfügen müsste.

     

    Manche wollen sogar die Verhältnisse in den USA oder wohl in Kürze in Hintertimbuktu (Haiti wäre im Moment angesagt) als Maßstab hinterfragen.  

     

    Aber das ist halt leider das vorherrschende intellektuelle Niveau derer die dann wohl vor Gericht die "praktische Relevanz" und "Lebenswirklichkeiten", sowie die Frage "Aber Herr Richter, wie oft hatten wir das denn schon mal?" oder "Wann ist das denn schon mal passiert?" in´s Feld führen wollen. Viel Spaß und Glück dabei, vor allem wenn es vor Gericht um "böse Waffen" geht.   

     

    Das Gesetz und die Norm zählt letztlich vor Gericht, und wenn das letztlich "reihenweise den Bewohnern von Einfamilienhäusern in Fertigbauweise die WBK und Waffen entzieht" dann ist das so, und von der Gesellschaft ja auch so akzeptiert und gewollt, sind ja eh alles nur böse Waffen(besitzer).

     

    Davon abgesehen, wer in ein solches Haus einzieht, es gar selbst erbaut hat, der hat sich keinen Plan gemacht, hat nicht realisiert was er wirklich für ALLE SEINE BEDÜRFNISSE benötigt, hat falsch geplant, ist selbst schuld, so wie beim plötzlich fehlenden Kinderzimmer, analog bei einer "nur" Mietwohnung. Auch da passt die Analogie zum Kfz., denn wer ein Eigenheim mietet oder gar selbst baut, das Kfz. und die Garage aber nicht berücksichtigt, der darf sich hinterher nicht über fehlende Parkplätze und Strafzettel beschweren. Das gleiche gilt für das beschwerliche und unfallträchtige Treppenhaus, den Weg zur Schule, die Verfügbarkeit von Spielplätzen oder die Entfernung zur Schule und Einkaufsmöglichkeiten oder zu Ärzten oder einem Krankenhaus, und das lässt sich beliebig erweitern.
     
    Wenn euch das nicht past, was ich absolut verstehe, dann macht doch was dagegen, aber aktiv, nicht nur in einem Forum herumplärren. Ihr, die Mehrheit der Bürger, somit wohl auch der Foristen, hab das System und damit die Gesetzgebung die wir haben erwählt, das ERMÄCHTIGT was wir haben, und das schon seit vielen Jahrzehnten.

     

    Ich hab die Vorgaben von zB. ROTTNER zum Thema ja auch schon mal hier gepostet, und es ist der HERSTELLER der vorgibt ab wann seine Produkte (Wertschutzschrank) einer Norm die ER anzieht voll entsprechen und wann nicht, aber es sinnlos, denn dann kommen Foristen daher die halt als ihre Bezugsquelle "Ich Billg "ins Feld führen, der das dann halt geschickt "umschreibt", und dann ist das halt so.

     

    Die EN 1143-1 gibt auf Seite 11 (von 58 Seiten) ganz klar vor:

    Table 1 — Minimum requirements for classification of safes (excluding ATM safes) into resistance grades:

    Das die "Resistance Grade" 0 und 1 mit einer "Anchoring strength" (a) eine "Required Force" von 50kN erfordert. Wobei der Suffix (a) unter der Tabelle beschreibt:

    a) Applicable only to free-standing safes with a mass less than 1 000 kg.

     

    Unabhängig davon hat der Hersteller ROTTNER (nur ein (1) Beispiel) ganz klar gestellt:

     

    "Geprüfte Wertschutzschränke unter 1.000 kg Eigengewicht sind gemäß EN1143-1 am Verwendungsort zu Verankern. Geprüfte Wertschutzschränke sind werksseitig für die Bodenverankerung vorgesehen und werden inklusive Verankerungsmaterial ausgeliefert."

     

    Was gibt es da nicht zu kapieren?

     

    Beachten Sie bei der Montage, dass das mitgelieferte Verankerungsmaterial ausschließlich für Massivbauteile (Beton) zugelassen ist, der Wertschutzschrank muss direkt mit dem Massivbauteil
    verschraubt werden. Falls zwischen Massivbauteil und dem Wertbehältnis ein Nicht-Massivbauteil (Estrich,…) liegt muss die Verankerung mit einem dementsprechend längeren Verankerungsmaterial in den Massivbauteil (Beton) erfolgen.

    !!Eine Verankerung nur im Estrich ist nicht ausreichend!!

    !!Wenn bei Wertschutzschränken mit Feuerschutz durch die Rückwand gebohrt wurde, muss dieser mittels dieser Bohrungen an der Wand befestigt werden, da ansonsten der Feuerschutz
    nicht gewährleistet ist.!!

     

    Abmessungen
    Schwerlastanker
    Gesamtlänge
    Durchmesser der
    Bohrung (1), mm
    Mindestiefe der
    Bohrung (2), mm
    Mindestiefe für den
    Schwerlastanker
    (3), mm
    16 / 175 175 16 110 85
    12 / 118 118 12 90 81
    12 / 140 140 12 75 65
    12 / 148 148 12 90 81
    12 / 180 180 12 90 81
    10 / 148 148 10 80 60
    10 / 220 220 10 80 60
    8 / 120 120 8 65 50
    8 / 80 80 8 65 50
    15 / 66 66 15 52 50

     

    Was gibt es da nicht zu kapieren?

     

    Ah ja, die Bezugsquelle "Ich Billg" erwähnt dies nicht - ja nun, dann kauft halt bei "Ich billig" und tragt die Folgen, denn der Verweis vor Gericht auf eine mangelhafte Doku wird keinem Angeklagten weiter helfen, unabhängig davon das ich erst mal denjenigen unter den Foristen sehen will der nach seinem vorher großen Maul dann auch vor Gericht zieht.

     

    Wie Heidegger schon früher anmerkte: Gerechte Opfer ihres Denkens ohne Nutzen. Sie lamentieren und beklagen sich, tragen selbst für nichts die Schuld, suhlen sich in Selbstmitleid und übernehmen keine Verantwortung.

     

    Tommie

    Der von dir zitierte Tresor Hersteller Rottner kommt aus Österreich, richtig? :rolleyes:

    • Gefällt mir 1
  5. Am 18.2.2024 um 13:55 schrieb Astanase:

    Unsereiner muss dann eben diesen Grad 0 kaufen:

    https://www.tresorkauf24.de/tresor-produkt/kassetten-und-schluesseltresore/boden-und-wandtresore/waffenschrank-schubladentresor-unterbetttresor-widerstandsgrad-0-nach-en-1143-1-mit-elektronikschloss-3/?v=86e6e88dd080

     

     

    Wem es langweilig im Ehebett geworden ist😂 und in der Nacht mal schnell erreichbar liebevoll seine KW streicheln möchte ........ :pro:     Die kleinste Version ist auch nett. Über diese Fläche 1248 x 408 mm schön einige Kurzwaffen verteilt hat doch was?!      

    PS.: Nicht für Besitzer einer Fußbodenheizung geeignet. Vermute ich mal! :rolleyes:

     

     

     

     

    Nun, dieser 0er ist doch sehr interessant!

  6. vor 13 Minuten schrieb ASE:

     

     

    Ja. Und?

    Daraus leitet sich dann ab das man seinen 30kg Würfel garnicht anschrauben muss. Ah ja. Vermutlich haben sich die Autoren der Normen überlegt, das Schränke unter 1000 kg aus kosmetischen Gründen solche Löcher haben müssen.

     

    Schon mal Urteile in Sachen Waffenrecht gelesen? 

     

     

     

    WO-Vierkampf:

     

    a) Aus Trotz etwas nicht machen,was offensichtlich ist aber nicht explizit für  den letztenSimpl ins Gesetz geschrieben wurde.

    b) Entsprechendes Urteil kassieren

    c) Unrechtsstaat11ELF!

    d) Lerne nichts aus b) weil ja c)1Elf!! und man natürlich es besser gewusst hat als der Richter gehe zu a)

     

     

    Du fährst bestimmt mit 100 km/h auf der linken Autobahn Spur, damit keiner schneller fährt als du es für richtig hältst.  

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  7. vor 1 Stunde schrieb ASE:

     

    ....

    Ja und? steht in §36 Abs 1: "(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen, es sei denn der es ist kein Befestigungsmaterial mitgeliefert worden"? Nein? OH!

    Genau. 
    Solche Vorkehrungen sind z. B. der Tresor an sich, aber auch die Haustüre!

    Die wenigsten von Euch werden wohl den Tresor im Hof vor dem Haus stehen haben. 
     

    Nochwas: da steht „Vorkehrungen“. Da steht aber nicht „hat mit Schwerlastankern gemäß der ASE Norm den Tresor zu verankern“.

    Merkst du was?

    • Gefällt mir 3
  8. vor 3 Stunden schrieb Balu der Bär:

    Naja, um die volle Leistung bei nem Verbrenner abzurufen, insbesondere  wenn es ein großer Motor ist, fahre ich ähnlich lange etwas zurückhaltender, damit er anständig durchgewärmt ist.....

    Ja. Ich auch. 
    Aber man kann die Leistung früher abrufen, wenn man will und einem die Motorlebensdauer wurscht ist. Das ist der große Unterschied. 
     

    Ich beschleunigte auch jahrelang zu stark und zu früh. 
    Erst wenn man eine Öltemperaturanzeige sein Eigen nennt, ist man da finde ich etwas zurückhaltender. 

    • Wichtig 1
  9. Mal noch ne Frage:

    Habe gesehen, dass beim Telsa Model X Plaid die Batterie 20 Minuten vorgeheizt werden muss um die volle Leistung abzurufen - das ist doch Witz!!!

    Ebenso die sukzessive Drosselung der Leistung bei Vollgasfahrten! Wurde das mittlerweile behoben, oder schleichen viele Tesla deshalb mit 120 km/h über die Autobahn?

    Selbst unser kleiner Mercedes GLA 250 fühlt sich da ausgebremst. 

  10. vor 24 Minuten schrieb Speedmark:

    ich hatte bisher etwa 10 Jahre aus meiner Erinnerung reines Glück mit dem Mittagessen. 

    Bei meinem letzten Besuch hatte ich aber wirklich sehr schlecht gegessen. Habt Ihr einen vernünftigen Rat, oder wo geht Ihr essen.....Halle Name etc.?

    Wer mich übrigens treffen möchte, ich bin wie immer bei Recknagel / ERATAC und sonst besuche ich alle deutschen AR Customers und Edi bei PSE Compotites.

     

    :cool: ja und 10 Kugelschreiber! Spaß. Wer ist eigentlich Peter Fischler, hat der eine Radiosendung?

     

    LG

    Ernsthaft?

    Ich fand den Italiener vorne im Eingangsbereich, ganz okay.

    Ist aber wie immer, Geschmackssache!

    Nach oben gehen und den Kantinenfraß futtern, das sollte man sich wirklich nicht antun.

  11. vor 5 Minuten schrieb Moskito:

    Dann zeig mir doch bitte einmal ein rechtskräftiges Urteil zugunsten eines geschädigten BEV-Besitzers...

    Die von mir verlinkte Seite gelesen hast du nicht, falls doch, scheinbar nicht verstanden:

     

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.