-
Gesamte Inhalte
102.368 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Beiträge von rwlturtle
-
-
Am 18.3.2024 um 11:12 schrieb Last_Bullet:
Dass eine Verankerung im WaffG nicht vorgesehen ist, dürfte klar sein. Befürworter argumentieren jedoch, dass dies aus der 1143-1 an sich hervorginge. Hat der Hersteller das nun missverständlich ausgedrückt, oder ist er tatsächlich der Meinung, die Norm werde erst erfüllt, wenn der Schrank fachmännisch verankert ist?
Deutschland ist ein feines Land.
Die Norm liegt vor mir, leider darf ich es hier nicht einstellen, da oben und unten auf den Seiten steht, dass man mich bis zur letzten Unterhose verklagt, wenn ich das mache.
Aber ja, @Last_Bullet, Du hast Recht.
- 1
-
vor 3 Minuten schrieb Last_Bullet:
Solingen.
Wäre dann auch vorbei...
-
vor 1 Minute schrieb Last_Bullet:
Verhöhnung kommt ... hinzu...
(gekürzt wegen Vollzitatverbot)
Dann bin ich aber sowas von fällig...
-
vor 1 Minute schrieb karlyman:
"Delegitimierer"
Hat da mal jemand die Rechtsgrundlage für mich?
Paragraph des Strafgesetzbuches bzgl. Delegimierer würde mir schon reichen, danke.
- 4
- 1
-
vor 9 Minuten schrieb BJ68:
.was reitet da eine Behörde oder besser die Beamten davon selbstherrlich die Vernichtung der Teile anzuordnen, während der Prozess noch läuft?
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass diese seltenen und teuren Waffen vernichtet wurden.
Dann gäbe es Nachweise.
-
-
Zitat
In der Zusammenschau der obigen Hinweise ergibt sich also mit hoher Wahrscheinlichkeit die Anforderung, dass sich das Aufbewahrungsbehältnis des Schlüssels nicht im gleichen Raum befinden sollte, in dem auch der Waffenschrank steht. Ebenso impliziert aber die konkrete Nennung technischer Ausgestaltungen des Behältnisses, dass von den Kontrolleuren eine Inaugenscheinnahme desselben gefordert wird.
ZitatUnmissverständlich schränkt das Gesetz also das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nur insoweit ein, dass der Legalwaffenbesitzer den Kontrolleuren ausschließlich Zutritt zu denjenigen Räumen zu gestatten hat, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Alle weiteren Wohnräume – also auch der Raum, in dem der Schlüssel nach Maßgabe des Innenministeriums idealerweise aufbewahrt werden sollte – dürfen nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden. Und solche sind bei einer verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle mit Sicherheit nicht gegeben.
- 2
-
vor 16 Minuten schrieb Derek:
Welche Munition könntet Ihr für das Schießtraining empfehlen?
Cineshot. (RWS)
Screen Ammo. (S+B)
-
Bei mir in Köln hat es bei der Jagdscheinverlängerung im Februar zwei Wochen gedauert.
Gruß an die Saar,
Rolf
-
vor 7 Minuten schrieb Thomas St.:
In der Hand heißt, das Schießen damit war nicht ratsam?
Gehört meinem Ferlacher Büma.
Er sagte mir, die sei so leicht gebaut, um schneller mitschwingen zu können, der Rückstoß wäre aber heftig.
-
vor 14 Minuten schrieb Thomas St.:
Zugfeste Alulegierungen, aber noch keiner war so dumm
Eine Bockflinte mit Aluläufen hatte ich schon in der Hand, beschossen.
-
vor 2 Minuten schrieb sonnyboy:
Meinst Du der Schweizer wusste wie sich die "Sache" entwickeln werde?
Ich meine, der "Schweizer" schrieb vor Jahrzehnten ein Buch, um die Schweizer anzuleiten, nicht mehr und nicht weniger.
Dieses Buch bezieht sich in meinen Augen nur auf das neutrale Bergvölkchen.
Abgesehen von der Weiterentwicklung der Technik (vergleichbar mit der Nützlichkeit antiquarischer Wehrwolfanleitungen aus Adolfs Zeiten) ist es nett zu lesen, mehr nicht.
Noch! glaube ich an eine politische Lösbarkeit "der Sache", zumal ich Gewalt als "Lösungsmöglichkeit" strikt ablehne, so etwas wäre undemokratisch und widerspräche dem Grundgesetz. Ich bin doch nicht bei der "Antifa"!
Gruß Rolf
- 4
-
vor 24 Minuten schrieb Tier911:
wehrhaften Widerstand
Nachtlektüre?
- 1
-
Hier die Forderungen vs Realität:
Dazu auch die Stellungnahme der DSU:
- 1
-
-
-
-
via:
@CvonderSee
- 2
- 1
-
Daraus:
Nichtdestotrotz möchten wir die Gelegenheit nutzen, um noch einmal deutlich klarzustellen: Bis auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes hält der VDB KEINE der angesprochenen waffenrechtlichen Maßnahmen für angebracht. Aus unserer Sicht handelt es sich bei den geforderten Verschärfungen um aktionistische Maßnahmen, die einen Sicherheitsgewinn lediglich vortäuschen. In der Praxis dürften die resultierenden Mehrbelastungen für das Bundeskriminalamt und die Waffenbehörden einem Verlust an Sicherheit gleichkommen und damit das genaue Gegenteil der eigentlich erwünschten Wirkung zur Folge haben.
- 3
-
vor 24 Minuten schrieb gunvlog:
Heute ist Hanauer Jahrestag, deswegen läuft sich die Medienmaschinrie warm
...und "vergisst" immer ein Opfer.
Sonst könnte der unbedarfte Zuschauer auf die Idee kommen, dass es gar kein Nazi war, sondern nur ein Bekloppter.
Schlimm genug für die Opfer, für Politniks dann aber nicht ausschlachtbar...
Hier der Bundesolaf mit der gleichen Masche:
- 1
-
Zitat
Rechtsextremismus:Grüne drängen FDP zu schärferen Waffengesetzen
16. Februar 2024, 16:49 Uhrhttps://www.sueddeutsche.de/politik/waffenrecht-gruene-fdp-1.6366695
ZitatEin grüner Innenpolitiker wirft dem Koalitionspartner "ein gefährliches Spiel auf Zeit" vor - und fordert auch die Entwaffnung von AfD-Mitgliedern.
- 1
-
vor 14 Minuten schrieb fw114:
Ich glaube man will mit diesem Theater vom Untergang, verursacht durch die Politik, ablenken.
Bewährte Taktik:
Kannst Du ein echtes Problem nicht lösen, so diskutierst Du ein neues Problem herbei und "löst" das...
- 2
- 2
-
vor 2 Stunden schrieb sonnyboy:
Du hättest den Vorteil, eine Waffe zum Selbstschuss zu erwerben.
- 1
-
vor 1 Minute schrieb BergKrähe:
Schneidet im übrigen wie Gift das Messer!
In der richtigen Atmosphäre komm ich mir damit vor wie 1782!
So soll es sein!
- 1
Inhalt DIN/EN 1143-1 und Verkankerung Waffenschrank
in Waffenrecht
Geschrieben
Das.