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bigtao-7

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Beiträge von bigtao-7

  1. vor 8 Minuten schrieb Essener:

    Zum Beantragen brauchst du halt ein Bedürfnis

    Nein. Mag aber von Waffenbehörde zu Waffenbehörde unterschiedlich sein

     

    vor 6 Minuten schrieb Ami:

    ob da auch was vom Munitionserwerb im Bedürfnis mit drinsteht.

    Munitionserwerb beantragst Du bei der Eintragung der Waffe. Sprich mit deiner Behörde und beantrage den Munitionserwerb

    Hast Du die verkaufte Flinte bereits abgemeldet/ austragen lassen?

  2. vor 55 Minuten schrieb LordKitchener:

    Ich komme aus der IT und weiß was KI kann und was nicht. Das Teil ist lächerlich.

    Hast Du ChatGPT mal ein Makro oder (Programm-) Code schreiben lassen?  Lächerlich ist anders!

    Wenn die Entwicklung so schnell fortschreitet werden sich viele Jobs ändern...

     

    Waren Smartphones auch eine lächerliche Erfindung?

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  3. vor 15 Minuten schrieb erstezw:

    Nein. Siehe §27WaffG:

    Die Zustimmung der Eltern muss vorliegen. Das ist klar...

    Aber auch wenn Papa mit <18 jährigen Nachwuchs schießen geht muss die Aufsicht eine entsprechende Zusatzqualifikation haben.

    Auch wenn Papa die Aufsicht macht.

     

    Zitat
    (5) Die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche ist durch eine hierfür qualifizierte und auf der Schießstätte anwesende Aufsichtsperson auszuüben, die
    1.
    für die Schießausbildung der Kinder oder Jugendlichen leitend verantwortlich ist und
    2.
    berechtigt ist, jederzeit der Aufsicht beim Schützen Weisungen zu erteilen oder die Aufsicht beim Schützen selbst zu übernehmen.
    (6) Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die anerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qualifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes.

     

    https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__10.html

  4. vor 14 Minuten schrieb farmer3:

    Die eigenen Eltern brauchen die auch ?

    Bei Schützen <18 Jahren benötigt die Aufsicht die entsprechende Zusatzqualifikation.

    Egal ob Eltern oder "nur" KK geschossen wird

  5. vor 11 Minuten schrieb karlyman:

    Urteil: AfD-Abgeordneter darf keine Waffen besitzen

    Zitat

    ... Die Entscheidung könne nicht verallgemeinert werden, es handele sich um eine Einzelfallprüfung, betonte die Sprecherin. Gegen das Urteil sind noch Rechtsmittel möglich....Az.: 22 K 7087/20

    https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/urteil-kein-waffenbesitz-fuer-afd-landtagsabgeordneten-18731172.html

     

  6. vor 9 Stunden schrieb JDHarris:

    An solch riesen Datensätzen ist weniger " der kleine Gelegenheitsganove" interessiert, sondern eher die strukturiert abeitende organisierte Kriminalität.

     

    vor 15 Minuten schrieb JDHarris:

    Darum geht es bei "Big Data" nicht.

     

    Was denn jetzt? Sind NWR/ EWB-Daten ein Sicherheitsrisiko oder nicht?

    Ohne Zugriff auf die Daten keine Auswertungsmöglichkeit.

     

     

    vor 16 Minuten schrieb JDHarris:

    Mit sehr grossen Datenmengen kann zunächst mal niemand etwas anfangen.

    Im Sinne von "Big Data" ist die NWR-Datenmenge sehr klein

  7. vor 14 Minuten schrieb Axel Junghans:

    Man kann die Anfrage ja auch auf "bundesweit" und/oder "im Jahr" ausweiten.

    Nochmal: Die Bundesregierung kann dazu keine Zahlen haben! Ggf. würden sie aus der Presse zitieren.

    Polizei = Ländersache

    Die Anfrage müsste in den Landesparlamenten gestellt werden!

     

    Faeser & Co werden es über die IMK versuchen.

     

    P.S: Sollten nationale Verschärfungen scheitern wird es über eine neue "EU Feuerwaffenrichtlinie" versucht

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  8. vor 1 Stunde schrieb WOF:

    der 7. Nichtigkeitssenat getroffen.

    7. ist der Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat

     

    vor 1 Stunde schrieb WOF:

    Weder diese noch

    eine andere Entscheidung dieses Senats wurde vom

    Gericht veröffentlicht (alle anderen Entscheidungen

    sind öffentlich abrufbar).

    Tjaa...

     

    http://juris.bundespatentgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bpatg&Art=en&Datum=2022&Sort=1026&Seite=15

    image.thumb.png.e7c715345e7e6aa3a1dabc859c49ba77.png

     

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  9. vor 3 Minuten schrieb SIG-Fan:

    Beim Antrag auf Beführwortung muss angegeben werden, welches Modell man beabsichtigt zu erwerben.

    Welcher LV?

     

    vor 4 Minuten schrieb SIG-Fan:

    Also: hast du eine S2 auf 1001 genehmigt bekommen?

    Du beantragst eine "halbautomatische Pistole" in Kaliber xyz.

    Der Antrag des BDS LV 4 -> https://www.bdslv4.de/waffenrecht/antraege_verbandsbescheinigung/2020-09-01_Antrag Verbandsbescheinigung.pdf

     

     

     

  10. vor 13 Minuten schrieb SIG-Fan:

    Wer hat die S2 über BDS Disziplin K3 Klasse 1001 genehmigt bekommen?

    In deinen Verbandsbescheinigungen werden bestimmte Modelle genehmigt?

     

    vor 14 Minuten schrieb SIG-Fan:

    Ist das so?

    Ja, ist so. Einfach mal eine Suchmanschine deiner Wahl bemühen. Über Griffschalen bis hin zum Magazin-Tuning...

     

    https://www.luckydelta.com/bds-kurzwaffe-25m-cz-shadow-2-gewichtsreduktion-unter-1-300gr-update/

     

  11. vor 12 Minuten schrieb Pastis:

    Wird zwar nicht groß in den Medien breitgetreten, aber wenn NRW alleine für die Polizei 400.000 Liter Sprit bunkert soll das was heißen:

    ... oder es isch schon länger bekannt:

     

    Zitat

    Innenminister Herbert Reul : Notstrom, Tanks und neue Satellitentelefone für die Polizei in NRW

    19. Juli 2022 um 08:25 Uhr

     

    https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-innenminister-herbert-reul-notstrom-tanks-und-neue-satellitentelefone-fuer-die-polizei_aid-73143361

     

    Je nach passender Dramatik

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  12. vor 10 Minuten schrieb Michael_He:

    Zeig mir mal die Bestimmung ????

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__15.html

     

    Zitat

    Waffengesetz (WaffG)
    § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

    (1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
    ...
    7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

    a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

    b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 führen, sofern nicht ein Fall des § 14 Absatz 4 Satz 3 vorliegt, und

    c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.

     

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