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Andrè1

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Beiträge von Andrè1

  1. Ein Versuch noch:

    Die Anforderungen an einen Wertschutzschrank greifen dann, wenn Du beispielsweise für über 100k€ ein Pärchen Holland&Holland Luxusjagdwaffen reintust und deren monetären Gegenwert bei Deinem Versicherer absichern willst. Der wird dann von Dir entsprechende Maßnahmen fordern, die Du zu erfüllen hast, damit der sein OK gibt und Du bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht dumm da stehst. Kleiner Tipp: Ein Einser wird für die volle Versicherungssumme normalerweise nicht reichen.

    Ist Dir das finanzielle Risiko egal, weil Dir solche Peanuts nur ein müdes Lächeln entlocken, dann ist Dein Versicherer außen vor und es greifen lediglich die Vorgaben des Waffengesetzes. 

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  2. vor einer Stunde schrieb Last_Bullet:

    Ich finde das schrecklich.

    Noch viel schrecklicher finde ich die permanente Selbstgeißelung einiger der Betroffenen selbst.

    Da wird selbst in die wohlwollendste Gesetzesvorgabe krampfhaft - fast schon krankhaft, an den Haaren herbei -  die maximalst restriktivste Auslegung hineininterpretiert, sich im gleichen Atemzug über Behörden/Gerichte/Gesetzgeber beschwert wenn diese es ihnen gleich tun. Vollkommen unfähig, das Brett vor dem eigenen Kopf zu sehen und sich selbst als das zu erkennen, was man offensichtlich ist: Teil des Problems.

    Einfach mal leben und leben lassen. Das würde dem Land mal richtig gut tun.

     

     

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  3. Am 23.3.2024 um 16:44 schrieb Norfok:

    Ich meine, dass ein Abbrennen des Geschossbodens wiederlegt wurde, die Zeit die dafür notwendig wäre soll zu gering sein.

    Klassisch abschmelzen muss es dazu nicht. Es reicht völlig aus, daß hochgespannte Gase und Pulverpartikel auf den Geschoßboden auftreffen und diesen auch umspülen und dabei das ein oder andere Bleipartikel herauslösen.

  4. vor 3 Stunden schrieb christo:

    Alle anderen Durchschnittseinbrecher werden einen 200kg+ Schrank + Inhaltsgewicht nicht abtransportieren sondern versuchen ihn vor Ort mit anderem Gerät öffnen, auch da spielt dann eine Verankerung keine große Rolle mehr, wenn auf dann auf.

    Unter Umständen erleichtert diese sogar den Aufbruch...

  5. vor 16 Stunden schrieb Fyodor:

    Die 50kN betreffen nicht die Verankerung am Gebäude, sondern die Festigkeit der dafür vorgesehenen Hülse im Tresor. Damit wird sichergestellt dass nicht der Tresor das schwächste Glied ist.

    Eben.

    Es sind immer wieder die gleichen Figuren, die ohne jeden technischen Sachverstand, mit diesem Bullshit um die Ecke kommen.

    Das kannst Du denen aber nicht klar machen, da völlig beratungsresistent und völlig von sich eingenommen.

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  6. Das Strafgesetzbuch sagt dazu folgendes:

     

    Zitat

    § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

      1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
      2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
      3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
      4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
      5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

     

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  7. vor 7 Stunden schrieb Schartenegger:

    Hm genau dafür wurde mir vom Landesmeister aufsitzend empfohlen - also genau unter die Scheiben ("aufs Holz") halten.

    Will der sich mit der Empfehlung Konkurrenz vom Hals halten?

    Ich bin jetzt nicht unbedingt der Fallplattenprofi, da ich nur mal gelegentlich auf einen BDS-Stand komme und bei der Gelegenheit just for fun die Fallplattenanlage nutze, aber gerade dafür macht für mich Fleck deutlich mehr Sinn. Die Zielerfassung ist damit deutlich schneller und wenn ich im oberen Drittel der Platte anhalte - oder anders ausgedrückt: wenn der Großteil der Platte von Waffe/Visierung verdeckt ist, dann fällt das Ding, selbst wenn ich nicht sauber abziehe...  Geht ja nicht um Ringe, das Teil soll ja nur umfallen in möglichst kurzer Zeit... 

     

    Für Präzi - auch auf den BDS-Spiegel mit dem hellen Innenkreis - käme ich nie auf die Idee, was anderes als Spiegel aufsitzend zu schießen...

     

    vor 8 Stunden schrieb Schartenegger:

    Ich habe ernsthaft überlegt mir noch ein "Wechselsystem" für meine Q5 zu holen und dieses spiegelaufsitzend für statische Disziplinen einzustellen.

    Wechsel ist ja easy.

    Vielleicht sollte ich mir noch ein zweites Standard-WS für meine USP in .45 holen, dessen starre Visierung dann auf Fleck gestellt wird - Fallplatten abräumen macht damit nämlich mega Bock. :aug:

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