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hexoplast75

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  1. Entscheidend bei mir war und ist das Gewicht der Schränke. 3. Stock mit engem Treppenhaus war mit meinen Schränken (200kg, 164kg, und entsprechend Volumen) schon nicht lustig.
  2. Gegenfrage: was und wieviel willst du lagern? Werden es sehr schnell viel mehr waffen? Munition? Wie wohnst du? Treppenhaus? Enge Kurven?
  3. Bin auch wieder dabei, ein Hunderter auf jeden Fall. Straßburg, übernehmen Sie!
  4. Falls die FvLW eine weitere Klage anstreben würde (in Straßburg, nicht Den Haag!) würde ich mich wieder als einer der Beschwerdeführer anbieten. Eine kleine Spende wäre sicher auch dabei. Falls das nicht der Fall sein sollte, dann könnte man das Rechtsgutachten, um persönliche Angaben gekürzt, wirklich als Argumentationshilfe veröffentlichen. Dann haben alle einen Nutzen von dem investierten Geld, den man beim persönlichen Kampf gegen die Aufbewahrungskontrolle nutzen kann.
  5. So Leute, habe das Schreiben der Anwaltskanzlei jetzt mal genauer gelesen. Aussage ist: Ablehnung ohne Begründung, Verfahren nicht anfechtbar, Weg nach Straßburg (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) wenig erfolgsversprechend, Nichtannahme sperrt zumindest kein Vorgehen gegen konkrete Zwangsmaßnahmen bei "Nachsschauverweigerern" Alles sehr enttäuschend, bedenkliches Signal im Hinblick auf Grundrechtsgewährleistung waffenbesitzender Bürger. Ich habe das Schreiben gescannt, aber möchte es erst zugänglich machen wenn die FvlW es freigibt. Möchte nicht das durch vorzeitiges Veröffentlichen irgendwelche Optionen nicht mehr offen stünden. So weit so schlecht, Benito @Fyodor: aus dem Schreiben der Kanzlei, wie oben geschrieben. Bin einer der Beschwerdeführer.
  6. Schnelle Info: Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne Begründung abgelehnt, also nichtmal zur Entscheidung angenommen. Ich tippe den Brief der Kanzlei nachher noch ab.
  7. Habe heute von der Anwaltskanzlei die Nachricht bekommen, dass Sie beim Verfassungsgericht nachgefragt haben, wie der aktuelle Stand der Beschwerde ist. Mal sehen was das Gericht antwortet. Ist ja erst 18 Monate her, es war der 22. Juli 2010!
  8. Lauflänge ist ok. Gesetzliches Mindestmaß sind 3 Zoll,
  9. Genau! Echte Sportschützen haben nur echte Sportwaffen. Alles andere sind Waffennarren und Ballerfritzen! Was spricht dagegen, mit einem Drilling Tontauben zu schießen? Warum mit dem Kugellauf des Drillings keine Gewehrdisziplin schießen? Fernglas drauf, und 100m Präzision schießen? Ich kenne keine Regelung, dass bei einer Gewehrdisziplin keine anderen Läufe an der Waffe vorhanden sein dürfen.
  10. Diese Andübelpflicht bei mehr als 5 gilt nicht für Tresore Stufe 1 und höher, sondern nur für B und Null.
  11. Nö, am besten wäre nicht annehmen, und eine Missbrauchsgebühr erheben. Das dürfte ein Zeichen geben. Ich kenne die Klage der Sportmörder nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen dass da viel gehaltvolles drin ist. Den Klagetext unserer Beschwerde kenne ich, und da ist viel Arbeit reingeflossen, gute Begründungen, gute Beispiele durch die Auswahl der Klagenden. Auf jeden eine solide Arbeit. Warten wir es ab.
  12. Ufff. Bis das mal entschieden wird, haben wir drei weitere Verschärfungen hinter uns, und immer noch keine gültige WaffVwV.
  13. Also braucht der Verein für diesen Schützen keine Nachweise der Aktivität führen. Alles zu dokumentieren würde ich nicht als Bürokratievermeidung bezeichnen. Ich würde als Betroffener der Behörde die weiterhin vorhandene Mitgliedschaft im Schützenverein nachweisen. Und warten was dann kommt. Eine Pflicht für die Dokumentation der eigenen Aktivität hat weder der Schütze, und der Verein auch nur zeitlich beschränkt.
  14. Wo findet sich die Regelung, dass der Verein ein Standbuch führen muss?
  15. Die Antwort hat: 1. nichts mit der Frage zu tun, und 2. hilft dem Fragesteller garnichts. Probleme können sein: Export (Ausfuhrgenehmigung?), Besitz in Polen, evtl. nach Kalibern unterschiedlich. Antworten habe ich leider keine.
  16. Hätte ich nicht erwartet, aber schön wenn das geht.
  17. Damit es für alle Betroffenen vergleichbar schlecht funktioniert?
  18. BDS=Sportverband Es ging mir um nur-Jäger. Die bekommen keine gelbe WBK, denn die gibts nur für Sportschützen, die in einem Schießsportverband Mitglied sind. WaffG, § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen ... (4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen. Schießsportverband nach §15 Abs.1 sind laut BVA: Bund der Milliär- und Polizeischützen e.V. Deutscher Schützenbund e.V. Deutsche Schießsport Union e.V. Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e.V. Kyffhäuserbund e.V. Bund Deutscher Sportschützen e.V. Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Bayerische Kameraden- und Soldatenvereinigung e.V. Bayerischer Soldatenbund 1874 e.V.
  19. Schon immer. Welcher Nur-Jäger hat eine gelbe WBK? Keiner, die gibts nur für Sportschützen. Deshalb kauft der Jäger seine Kurzwaffen mit einem Voreintrag in der grünen WBK.
  20. Was wäre mit einer Armbrust statt Pfeil und Bogen? Da hat man zumindest als Gewehrschütze vieles was einem vertraut vorkommt (Schaft, Abzug, Visierung), und wird auf Anhieb treffen. Kann man hier Pfeile selber bauen?
  21. Die Ladung bzw. deren Verpackung muss UN-zugelassen und richtig gekennzeichnet sein, Feuerlöscher, 2 selbststehende Warnzeichen (z.B. Warndreieck), Taschenlampe, Warnweste. Kennzeichnung am Fahrzeug außen erst ab 1000 Gefahrgutpunkten, also 20kg Pulver. Dann brauchts aber auch einen Gefahrgutführerschein sowie eine EX-Zulassung fürs Fahrzeug.
  22. Da verweise ich doch mal auf meinen Beitrag hier. Wer als Argumente ein Gesetz bringt ist meist glaubwürdiger als jemand, der ein Infoblättchen irgendeines Vereines bringt. Deshalb bin ich weiterhin der Meinung dass auch mehr als 50kg Munition (1.4S) transportiert werden dürfen, nur kann man dann nicht mehr die Erleichterungen für Privattransporte in Anspruch nehmen.
  23. Nicht vergessen: es gibt auch Patronenmunition, die mit Schwarzpulver gefüllt werden will. Wenn also nur drinsteht "Schwarzpulver zum Schießen mit Vorderladerwaffen" hat man hier Pech gehabt, deshalb besser "Schwarzpulver zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition sowie Schießen mit Vorderladerwaffen" eintragen lassen. Noch besser mit "Schwarzpulver und Schwarzpulverersatzstoffe", dann ist auch Pyrodex, Triple7 und andere eingeschlossen. edit: Und nur einschüssig und kurz reicht nicht, um immer frei ab 18 zu sein. Siehe Tingle Pistole. Oder Revolver mit nur einem Loch in der Trommel. Beide nur mit WBK.
  24. Diese Änderung ist ja auch noch recht jung.
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