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JuppW

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Beiträge von JuppW

  1. Die Sache erinnert mich an an einen Vorgang, den ich mit meiner Behörde hatte. Ich hatte eine weitere Langwaffe auf die neue gelbe WK angeschafft und diese zur Eintragung vorgelegt. Prompt meldete sich eine (wie sich später herausstellte blitzneue) SBin per Email bei mir und meinte sie könne die Waffe nicht eintragen, da ich keine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes mit vorgelegt hätte. Weiters solle ich unverzüglich Bedürfnisbescheinigungen für die bereits auf der gelben WBK befindlichen Waffen unverzüglich vorlegen, ansonsten stände ein Widerruf der WBK in Raum.

    Zwei Emails und ein Telefonat später, in denen ich ihr geraten hatte, durch Blick ins Gesetz und Rückfragen bei Kolleginnen und SG-Leiter doch eine Rechtsfindung zu erlangen, kam eine Entschuldigung verbunden mit der Mitteilung, ich könne die WBK mit nun eingetragener Waffe gerne abholen.

     

    Man muss nicht sofort Boshaftigkeit vermuten, wenn es durch Unkenntnis und Übereifrigkeit erklärlich ist.

    Auch in Behörden arbeiten nur Menschen.

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  2. Ich habe meinen Angelkahn reaktiviert und bin an mein Hausgewässer, einer bekannten Eifeltalsperre, gefahren. Bin an die tiefste Stelle gerudert, da wo das alte Flußbett läuft und hab dann bei der Wassertiefe von etwa 60m den Tresorschlüssel über Bord geworfen. Dort holt ihn niemand raus. Damit ich aber genau weiß, wo der Schlüssel liegt, falls ich ihn brauche, habe ich mir genau an der Stelle wo ich ihn von Bord geworfen habe, eine Kerbe in den Rand der Bordwand geschnitzt.
    So kann ich die Stelle jederzeit wiederfinden.

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  3. vor 5 Stunden schrieb Elo:

     

    Hab erfolglos versucht, die zitierte Entscheidung des VG Düsseldorfs aufzufinden.

    Duisburg sollte auch ein eigenes VG haben?

    Weiß jemand etwas näheres?

     

    Falls die Entscheidung des VG hier

     

    https://www.justiz.nrw/BS/nrwe2/index.php#solrNrwe

     

    nicht zu finden ist, ist sie möglicherweise nicht veröffentlicht worden.

    Ich weiß zwar nichts näheres, aber Duisburg hat kein eigenes VG.

  4. vor 29 Minuten schrieb theshooter55:

    Die Beamten meldeten den Vorfall zudem an das Landratsamt Ostallgäu wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit.

    Kann mir einer das erklären......ist Ostallgäu in Italien????

     

    Ordnungswidrige Handlungen  entgegen deutscher Gesetze werden nun mal von den zuständigen deutschen Behörden verfolgt.

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  5. vor 7 Stunden schrieb weyland:

     

    Wait. Tresore stehen im NWR? :blink:

     

    @weyland In der Tat - zumindest bei mir.

    Auf meinem Stammdatenausdruck vor ca 2-3 Jahren waren auch die "Aufbewahrungsbehältnisse" aufgeführt. Und das war gut so, denn die Angaben stimmten überhaupt nicht. Ein gemeldeter Tresor war gar nicht aufgeführt, bei zwei anderen waren die Angaben vertauscht, etc. Ich habe dann um Korrektur der Daten gebeten und da gleichzeitig auch nicht stimmige Waffennummern von mir bemängelt wurden, welche dann korrigiert worden sind, gehe ich davon aus, das es bei den Behältnissen auch geändert wurde. Spätere Stammdatenausdrucke zeigten nur noch den Waffenbestand. Da ich eh was neues beantrage, nehme ich das als Anlass um mal nachzufragen, ob die Tresore nun richtig eingetragen wurden... :yes:

  6. vor 3 Minuten schrieb Mittelalter:

     

    Klar kannst du sowas auch mit Systemprofilen verschrauben... 

    Wenn du dafür aber extra 4 m im Internet bestellst, dann ist das sehr wahrscheinlich nicht günstiger, als wenn du beim örtlichen Schlosser/Metallbauer das Teil als schweißkonstruktion in Auftrag gibst... 

     

    Ich hatte es schon vermutet 🙂

  7. vor 54 Minuten schrieb Homi:

    So mal aus dem praktizierten Verwaltungshandeln:

    Wenn nach einem Verkehrsverstoß der verantwortliche Fahrer nicht ermittelbar ist, besteht die gern genutze Möglichkeit eine Fahrtenbuchauflage anzuorden.

    Gebührenrahmen: Bis knapp 200.- Euro, also oft ein Vielfaches des nicht eingetriebenen Bußgeldes, gerne so angeordnet und wohl in den seltensten Fällen dem Aufwand geschuldet. (Hier muss ja der Aufwand der Fahrtenbuchauflage der Maßstab sein, nicht voran gegangene, erfolglose Ermittlungen)

    Bei Verwarnungen und Bußgeldern bewegen wir uns im Ordnungswidrigkeitengesetz - ganz andere Baustelle als Anordnungen, das ist Verwaltungsverfahrensgesetz. Darum von den Kosten, die der Bürger zu zahlen hat nicht vergleichbar.

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  8. Kannst du die Handschrift denn lesen?

    Ich kann leidlich Sütterlin lesen, aber die Feldpost meines Großvaters aus dem 1. WK hat er in deutscher Kurrentschrift geschrieben. Ich kann den Inhalt leider nur einigermaßen erraten.

  9. Wie sieht der Sachverhalt aus, wenn mehrere gleichberechtigte Erben vorhanden wären, aber eine(r) weder die Zuverlässigkeit noch Eignung besitzt, um eine Erben-WBK zu erwerben. Würden dann nur die anderen erben mit der Verpflichtung zum finanziellen Ausgleich, falls hochpreisige Stücke?

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