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checkinthedark

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Alle Inhalte von checkinthedark

  1. Bevor man sich ständig von hoplophoben Gutmensch-Politikern ans Bein pinkeln lassen muss, kann man Firmenstandorte besser dahin verlagern, wo nicht mal eben eine Durchsuchung etc. abgezogen wird. Scheiß auf die Arbeitsplätze. Die sind nicht weg, nur wo anders. H&K und Rheinmetall werden das nochmal nachmachen, wartet mal ab. Teddy
  2. Ich hoffe, dass diese Aussage in dieser Pauschalität nur plakativ gemeint ist. Ansonsten solltest du den Grundlagenkurs "Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht" oder wie auch immer das bei euch heißen mag, wiederholen - wenn du denn je einen absolviert haben solltest. Teddy
  3. Meine Anmerkung bezog sich auf die Frage, was sich hinter dem Begriff "verschlossenes Behältnis" verbirgt, bzw. wie man mit einem solchen Tatbestandsmerkmal umgeht. Es freut mich aber zu lesen, dass die Polizei wissentlich im Übermaß (=rechtswidrig) in Bürgerrechte eingreift. So offen hat das hier noch kein Amtsträger zugegeben. Es sieht so aus, als ob du das was du da schilderst, auch noch gut findest. Ich wäre foh, wenn ich dich nur gründlich mißverstanden hätte. Denn als ich vor ewigen Zeiten in den öD ging, waren die allermeisten Bediensteten tatsächlich noch bestrebt, rechtmäßig zu handeln, insbesondere rechtmäßig zu entscheiden. Scheint zumindest bei euch nicht mehr so zu sein. Armes Deutschland! Teddy
  4. Geh einfach in eine Grundkurs-Vorlesung zum Thema" Grundlagen des Rechts, Methodik der Rechtsauslegung" oder was Vergleichbares. Es gibt auch gute Lehrbücher dazu. Teddy edit: Typo
  5. Es hilft, wen man sich mal mit dem Begriffsinhalt für "unbestimmter Rechtsbegriff" befasst, und sich die Geschichte dieses Konstrukts ansieht. Dann versteht man auch, weshalb Gesetze häufig solche unbestimmten Rechtsbegriffe enthalten müssen. Nach ihrer regelgerechten Auslegung entstteht, da sie auf der Tatbestandsseite der Norm angeordnet sind, für den Gesetzesanwender der häufig notwendige Beurteilungsspielraum. Teddy
  6. @Joe07 Lass es, es nützt doch nichts. Jemand, der nicht mit Sachargumenten überzeugt werden kann und selbst nur unsachlich entgegnet, WILL keine eigenen Zweifel an seiner Auffassung erkennen. Bei dem - vorsichtig formuliert "seltsamen" - Verständnis davon, wie ein zivilisiertes Gemeinschaftsleben funktioniert, wundert mich nicht, dass die Phalanx der Waffengegner derart groß ist. Ich steige hier aus. Teddy
  7. Stellst du dir einen Staat vor, in dem jeder Bürger selbst nach eigenem Dafürhalten sich so verhält, wie er es für richtig hält? Ich kenne keinen Staat, in dem das gesellschaftliche Leben so funktioniert. Teddy edit: Typo
  8. Niemand verlangt meines Wissens, dass Regeln "aus Überzeugung" befolgt werden. Mit Regelbrüchen funktioniert aber Gesellschaft nicht so gut oder gar nicht. Deshalb wäre eine Erwägung, sich an Regeln zu halten "Nützlichkeit", eine andere "künftiges faires Verhalten", m.a.W. der Kant'sche Imperativ. Beispiel: Die Werkstatt, die mir meinen defekten Anlasser, notdürftig wieder in Gang gebracht, einbaut und behauptet es sei ein fabrikneuer (Aus Sicht der Maximierung des Gewinns ein absolut rationales Vorgehen), betrügt mich nicht nur, sondern schadet auch sich selbst, wenn ich dahinter komme, denn künftige Geschäfte entfallen. Teddy
  9. Meine persönliche Ansicht - so wie hier vertreten - kann dir in der Tat völlig am Ar$$$ vorbei gehen. Darum geht es aber nicht. Ich habs schon mal gesagt: Wer meint, seine Auffassung von dem was Recht ist, entgegen dem geltenden Gesetzesrecht nach seinem Gusto durchsetzen zu wollen, kündigt den in dieser Gesellschaft (noch) geltenden Konsens über die Regeln des Zusammenlebens auf. Wenn Regeln konsensual geändert werden, so what? dann gilt eben die neue Fassung. Ändert das etwas am Geltungsanspruch für die jeweilige Zeit? Da du "Mehrheit" im Sinne von "die die Regeln bestimmt" ablehnst: Wie würdest du denn in einem Gemeinwesen bestimmen, was richtig und was falsch ist? Soll das jeder selbst entscheiden können? Teddy
  10. Du kannst offensichtlich Regeln und deren gelegentlich fehlerhafte Anwendung nicht auseinanderhalten, gelle? Allein die Tatsache, dass fehlerhafte Entscheidungen überhaupt revidiert werden können, weist den Wert geschriebener Rechtsregeln aus. Das wäre unter Geltung deines "Rechtsempfindens" dann sicherlich unmöglich, weil die ja - da du sie für richtig hälst - nicht falsch sein können. Tut mir leid, wenn du die Widersprüche in deiner Denkweise nicht erkennst, ist weitere Diskussion eigentlich völlig sinnlos. Im Übrigen: Wie hälst du es denn mit den Regeln für z.B. schießsportliche Wettkämpfe? kackst du da auch drauf? Nur weil dein Verband die auch durchsetzt? Teddy
  11. Ich habe mir erlaubt, im Zitat deinen Text zu nummerieren, damit ich mich leichter darauf beziehen kann. zu 1: genau diese Position wird z.B. von @BigMama in dem bisherigen Diskussionsverlauf mindestens in Frage gestellt, wenn nicht sogar geleugnet. zu 2: genau das habe ich, als ich in die Diskussion einstieg, mehrfach gesagt. Ich füge hinzu: man MUSS darüber streiten, und versuchen die Gesetze, die man für falsch hält zu ändern (anderenfalls darf man eigentlich nicht meckern - ich bin gespannt, wann der erste kommt und sagt: ich kann doch nichts ändern, was evident falsch ist, wie die Ökotaliban uns ständig vormachen). Dafür - auch das habe ich schon ausgeführt - gibt es in diesem Gemeinwesen Verfahren und Regeln. zu 3: ich hatte bisher nicht gesehen, dass diese Position in diesem Thread transportiert oder gar befürwortet wurde. Teddy
  12. Wen sollte unter den von dir gerade aufgestellten Prämissen dann jucken, was du für Recht hälst? Wer wäre überhaupt noch unter diesen Prämissen in der Lage zu erkennen oder zu bestimmen, was Recht "ist"? Wenn du meinst, dass dü über irgendeinen Maßstab verfügst, nach welchem du bestimmen können willst, was Recht ist: wer oder was lässt dich annehmen, dass dieser Maßstab richtig ist? Gelten deine Thesen nicht auch für Andere? Die vielleicht andere Maßstäbe als richtig erkennen? Du siehst, wohin deine Position führt: in die absolute Beliebigkeit (= offene Willkür"). Eine der großen Errungenschaften der kontinentaleuropäischen Kultur ist das geschriebene Recht, das dem einzelnen erlaubt zu wissen, was gilt und was nicht, und damit der Willkür des Einzelnen Entscheides mindestens im Prinzip den Boden entzieht. Teddy
  13. Das ist die bisher beste Zusammenfassung deiner/eurer Position, die entlarvt, dass es allein darum geht, dass du deine Auffassung, was "richtig" ist, über das gerade geltende Regelwerk (= "Papier") stellen willst. Du müsstest diese Position konsequenterweise dann auch dem ersten Gericht, das die These "so wenig Waffen ins Volk wie möglich" in die Welt setzte - und zwar damals ohne jede Legitimation! - zubilligen. M.a.W.: Deine Version von Recht ist nichts anderes als die unverhohlene Einladung zu staatlicher Willkür. Teddy
  14. Was ich nicht nachvollziehen kann ist: Wenn der Betroffene schon die soeben erworbene Waffe nicht binnen der gesetzlichen Frist zur Eintragung in seine WBK beantragt (wir unterstellen mal, dass das aus Gründen geschah, die er nicht zu vertreten hat) warum in aller Welt unternimmt er nichts gegen den Widerruf der Besitzerlaubnisse? Warum lässt er diesen VA bestandskräftig werden? Soweit ich weiß, ist in NRW das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft, wohl auch im Bereich des Waffenrechts - sonst möge man mich berichtigen. D.h. um den Widerruf aus der Welt zu bekommen, wäre Klage dagegen erforderlich. Wenn allerdings die erste Fristversäumnis nicht zu vertreten war, hätte vielleicht ein Gespräch mit dem SB und ein Antrag auf Wiedereinsetzung nebst nachgeholter Anmeldung schon Erfolg bieten können. Egal. Nach Ablauf aller Fristen waren alle Messen gesungen. Teddy
  15. Wikipedia ist selbst zweifellos keine Quelle, die wissenschaftlichen Ansprüchen auch nur im Ansatz genügen könnte - zumindest soweit ich das fachlich beurteilen kann. Allerdings finden sich in Wikipedia weiterführende Quellen, anhand derer - und natürlich weiterer Quellen - man versuchen kann, sich einen Überblick oder auch tief gehende Kenntnis zu verschaffen - alles eine Frage das Aufwands. Nur fürchte ich, dass bereits die dort genannten Verweise und Quellen für deine Argumentation deutlich zu hohe Hürden darstellen. Sonst hättest du ja mindestens den Verweis auf die Themen Rechtsphilosophie und Rechtstheorie finden können. Teddy
  16. Eine derartige "Argumentation" ist Kindergartenniveau. Oder bist du tatsächlich nicht in der Lage, in Deutscher Sprache Geschriebenes in seinem Kontext zu verstehen? Da lohnt es dann tatsächlich nicht, sich damit weiter auseinanderzusetzen. Teddy
  17. Wenn du auf die Todesurteile abhebst, die Filbinger als Marinerichter verhängt hat: ich kenne die zu Grunde liegenden Sachverhalte nicht, kann mich vernünftigerweise dazu auch nicht wertend äußern. Nach dem wenigen, das ich dazu bisher gelesen habe, scheinen die Urteile auch nach damals geltendem Recht Fälle betroffen zu haben, bei denen die Todesstrafe nicht verhängt werden durfte - gleichwohl rechtswidrigerweise verhängt wurde. Teddy
  18. Wer soll das sein? Frag doch irgendeinen Mod - ich erteile hiermit öffentlich die Erlaubnis, eine ausführliche Überprüfung zur Klärung deiner Frage vorzunehmen und dir bzw. der Forumsöffentlichkeit deine Frage zu beantworten. Der wird anhand der ip oder was weiß ich feststellen können, ob eine Identität zu wem auch immer besteht. Allein dass die Frage gestellt wird, zeigt mir, wes Geistes Kind du bist. Teddy
  19. § 9 BGB sagt nur, dass der Soldat an seinem Standort einen Wohnsitz hat. Welche Wohnung "Hauptwohnung" im melderechtlichen Sinne ist bzw. überhaupt nur sein kann, entscheidet sich nach dem jeweiligen Melderecht des Landes, hier also nach dem Thüringischen Meldegesetz, in § 15 Abs. 2 Satz 2: § 15 Mehrere Wohnungen(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht ist, bleibt die Wohnung nach Satz 3 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres seine Hauptwohnung. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1. (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners. (4) Der Einwohner hat bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen er hat und welche Wohnung seine Hauptwohnung ist. Er hat der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen. Den entscheidenden Satz hab ich mal fett markiert. Die Angabe des Meldepflichtigen nach Abs. 4, die die Dienstwohnung als Hauptwohnung benennt, obwohl der Lebensmittelpunkt der Familie an anderem Ort ist, wäre eine bewusst falsche Angabe! Für Soldaten m.E. ein disziplinarrechtlich relevantes dienstliche und privates Fehlverhalten! Teddy
  20. Der Persönliche Kontakt zum SB KANN Vorteile haben, in Sonderheit dann, wenn es sich um einen SB handelt, der sein Metier beherrscht UND nicht durch Druck von oben auf Ablehnung "programmiert" ist. Man sollte aber nicht vergessen, dass es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt, in dem bestimmte Regeln gelten. Z.B. die, dass die Ablehnung eines Antrags ein Verwaltungsakt ist, der eine Begründung braucht, um nicht schon von vornherein den Anschein der Rechtswidrigkeit zu erwecken. Und da ist es ein gewaltiger Vorteil, wenn der SB gezwungen ist, diese Begründung zu Papier zu bringen. das verhindert manche Willkür von vornherein. Zumal der SB mit seiner Begründung die Basis für die gerichtliche Überprüfung gleich mitliefert. (Übrigens mögen auch Amtsleiter nicht, wenn die Entscheidungen ihrer SB überdurchschnittlich häufig von Gerichten aufgehoben werden). Das ebenso hier angesprochene Preisgeben von Informationen, die einem dann schaden, ist zwar möglich aber gewiß nicht die Intention, die ich bei einem SB - ohne ihn zu kennen - vermuten würde. Tatsächlich sind die SB nach meiner Erfahrung aus einer Reihen von über die Republik verstreuten Wohnorten nicht unsere "natürlichen Feinde". Man darf aber nicht vergessen, dass sie relevante Tatsachen, die ihnen bekannt werden, für ihre Entscheidung berücksichtigen müssen. Deshalb bevorzuge ich die schriftliche Antragstellung mit soviel Angaben, wie nötig und so wenig, wie möglich. Das Eintragen der letzten beiden Waffen hat von Absendung des Antrags nebst WBK bis zum Wiedereintreffen der WBK bei mir mit dem beantragten Eintrag jeweils exakt sechs Tage gedauert. Teddy
  21. Postulierst du damit ein wie auch immer geartetes übergesetzliches (quasi "göttlich gegebenes") Naturrecht, dem sich das durch Menschen gesetzte Recht unterzuordnen hat? Ich empfehle zur Einführung ins Thema dazu: Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde Ich sprach in der von @gebuesch1 zitierten Passage von geltendem Gesetz und geltendem Recht. Und wie du einige Posts vorher lesen kannst, hatte ich ausdrücklich die (Verfassungs)gerichtliche Aufhebung von Gesetzen als Endigungsgrund für deren Geltung (und damit deren Existenz als "Recht") genannt. Wir können hier die abendländische Rechtsphilosophie der letzen 2500 Jahre ausbreiten und meinetwegen in extenso diskutieren. Aber das tue ich mir nach fast 40 Jahren nicht nochmal an, wenn den Diskussionspartnern allem Anschein nach bereits das Grundlagenwissen fehlt. Teddy
  22. Geltendes Recht und geltendes Gesetz sind für dich zwei verschiedene Sachen? Ich habe in grauer Vorzeit mal gelernt, dass geltendes Gesetz geltendes Recht ist und bleibt, solange bis es vom BVerfG aufgehoben wird oder durch Befristung außer Kraft tritt. Teddy
  23. Du - und die, die dir zustimmen: Ihr seid euch schon darüber im Klaren, dass ihr damit vollständig den gesellschaftlichen Konsens aufkündigt, der unser Gemeinwesen zusammenhält? Dazu sage ich: ich möchte als LWB nicht mit denen in Zusammenhang gebracht werden, die selbst nach Lust und Laune entscheiden, ob sie sich an geltendes Recht halten wollen. Teddy
  24. Die Idee, alles was geschriebenes Gesetzesrecht ist, "richtig" oder gar "gut" finden zu müssen, ist weder mein Standpunkt, noch - soweit ich sehe - der von @Joe07, der das i.Ü. mehrfach betont hat. Unter dem Begriff "Sachargument" hatte ich mir vorgestellt, dass jemand die Herleitung von @Joe07s Rechtsansicht in Zweifel zieht, indem er die anerkannten Auslegungsmethoden heranzieht und mittels dieser Methoden Fehler (wenn vorhanden) aufweist oder andere, abweichende Schlussfolgerungen schlüssig dartut. Deine Auffassung davon, was ein Sachargument sein soll, bestärkt mich aber in der Ansicht, dass es lediglich darum geht, eine vorhandene Regelung nicht befolgen zu wollen (die, wenn sie nicht sanktioniert wäre, dann wohl auch konsequenterweise nicht befolgt werden würde). Der Sprachgebrauch, z.B. der Begriff "Gewaltandrohung" ist da doch verräterisch. Nichts spricht dagegen, sich gegen eine Regelung, die einem nicht passt, zu beschweren. Ich hatte glaube ich zum Ausdruck gebracht, dass dann sinnvollerweise die Möglichkeiten genutzt werden, die unser Rechtssystem bietet. Das geht vom z.B. Lamentieren in Foren über die Klage durch alle (möglichen) Instanzen im Einzelfall bis zu parlamentarischen Aktivitäten. Zur "Gedankenselbstkontrolle": Findest du tatsächlich, dass es uns LWB nicht schaden könnte, wenn in einem Forum öffentlich dargetan wird "An Gesetze halte ich mich nur, wenn sie mir passen?" Dein Beispiel aus Afghanistan ist ein gutes Beispiel für Schopenhauers Eristische Dialektik. Du wertest ein uns ziemlich fremdes und nach unseren europäischen Maßstäben abstoßendes Regelwerk mit hiesigen Maßstäben. Das gleiche tut übrigens mehrheitlich die hiesige Presse mit dem "amerikanischen" Waffenrecht und begegnet dem mit völligem Unverständnis. Die Kernfrage beantwortest du leider nicht: Gibt es wirklich unter uns Zweifel daran, dass Gesetze eingehalten werden müssen, solange sie gelten? Teddy
  25. Ich frage mich immer wieder, weshalb man die Behörde in Person aufsucht, statt schriftlich anzuzeigen, dass eine Waffe übernommen wurde und den Antrag auf Eintragung in die WBK zu stellen. Nur so zwingt man den SB, seine Entscheidung zu begründen. Und wenn eine Begründung schriftlich formuliert werden muss, damit die Entscheidung Chance hat, zu halten, wird dafür deutlich mehr Sorgfalt bei der Entscheidungsfindung und deren Begründung aufgewandt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der zitierte SB-Vertreter das Wiedergegebene tatsächlich zu Papier gebracht hätte. Teddy
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