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checkinthedark

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Beiträge von checkinthedark

  1. Geld gibts im ÖD für Angestelle am in der Mitte d.M, für Beamte am Ende des Monats für den Folgemonat.

     

    Nachdem über Jahrzehnte die Mär vom Bürger als "Kunden" erzählt wurde, sollte man sich jetzt nicht wundern, dass es statt aufwandsdeckender Gebühren auf einmal zu erwirtschaftende Summen gibt, wenn Verwaltungseinheiten - z.B. ein Amt oder Referat oder was auch immer - ihre Gesamtkosten selbst erwirtschaften müssen. Da sind Entgelte, mit denen das auch geht, angesagt. 

  2. @Joe07

     

    du stellst einen inhaltlich genau bestimmten Antrag (Eintragung als "Kat. B"). Dem wird nicht nur nicht entsprochen, sondern ein dir ungünstigere "Kat. C" eingetragen. Damit hast du sowohl eine teilweise Ablehnung wie auch eine Belastung durch die behördliche Entscheidung. Abhängig davon, ob dein Bundesland das Widerspruchsverfahren abgeschafft hat oder nicht, musst du Widerspruch einlegen, ansonsten klagen, wenn du das nicht hinnehmen willst. 

  3. Die Fangschussgeber in 12/70 - 16/70 kombiniert mit .22lfb oder .38 Spec taugen für diesen Zweck; schließlich ist die Entfernung bis zum Ziel i.d.R. nicht mehrere Meter. 

    Die Einsteckpatronen .38-.22lfb benötigen ein Übertragungsstück je Hülse und zusätzlich noch einen Einstecklauf, für die 9Para / 45 ACP reichte ein Einstecklauf für .22lfb nebst Übertragungsstück. Für die angestebte Verwendung taugen sie m.e. nicht, denn die Verwendung ist alles, nur nicht schnell. Auch hier ist fangschuss die einzige halbwegs vernünftige Anwendung.

     

    Die 4mm-M20 Einsteckpatronen für Langwaffen bringen i.d.R. ihren lauf gleich selbst mit; bei den Einsteckpatronen für Kurzwaffen entfällt naturgemäß das Übertragungsstück, die Einsteckläufe werden allerdings immer noch gebraucht.

     

    Im Inet müsste sich noch der Flyer von LW finden, der die alle auflistet und auch Schnittzeichnungen enthält.

     

    Teddy

    P.S. Präzision ist bei ALLEN äußerst besch...eiden

  4. Am 12.7.2017 um 21:34 schrieb baer42:

    Tja, Qualitätsarbeit vom feinsten dauert halt wie Du jetzt weißt....

    aber dafür ist er ja bekannt und berühmt..

    oder soll ich berüchtigt schreiben??????

    Da passt doch mal Ciceros "quousque tandem abuteris patientia nostra?" wie die Faust aufs Auge.

     

    Dass da jemand überhaupt noch etwas machen läßt, verwundert dann schon.

     

    Teddy

  5. vor 6 Stunden schrieb VP70Z:

    Mach Dir keine Sorgen, wir alten Dackel, die noch unentgeltlich freiwillig Schützenhäuser gebaut und umgetrieben haben, kratzen in den nächsten 10 - 20 Jahren ab. Viel Spaß bei den Lichtspielen die Ihr noch als einziges haben werdet (aber kein Verteidigungs"schießen" damit machen!!!)

    Nimm Dir einstweilen ein Fleißkärtchen.

    Du kennst mein Alter? wie war nochmal dein Deckname als IM oder OibE?

  6. Am 15.6.2017 um 13:32 schrieb Jacko5000:

    Tja, und weil die Einsatzdoktrin im Hintergrund von 15 Jahren Kriegsbeteiligung sich auch überhaupt nicht weiter entwickelt und überhaupt, was bei der BW in der 5 Schuss übergeben Armee relevant war auch für die US Army interessant ist.... sind die ganzen G3 Anekdoten sowieso höchst relevant.

    Mag sein, dass sie nicht relevant sind. Wäre ja schön, wenn die BW herausgefunden hätte, dass so etwas wie eine "persönliche" Waffe dem einzelnen Soldaten höchst nützlich ist. 

    Abgesehen davon scheint in der BW auch der eine oder andere im Einsatz durchaus etwas mehr Durchschlagsvermögen vermisst zu haben. Und schließlich verlangt die am Mann befindliche geringere Mun-Menge wohl auch mehr Feuerdisziplin.

     

    Teddy

  7. Am 15.6.2017 um 03:42 schrieb Proud NRA Member:

     

    Na ja, auch dazu, wie zu allem Schießtechnischen, gibt's eine Weisheit von Jeff Cooper, nämlich, daß der gute Schütze für seine persönliche Waffe verantwortlich ist. ....

     daß das Gewehr seiner Bestimmung nach eine persönliche Waffe ist.

    genau das fand nicht statt; kein Mannschaftsdienstgrad in diesem Battailon hatte eine "persönliche" oder ihm regelmäßig zugewiesene Waffe; für andere Dienstgrade konnte ich das nicht in Erfahrung bringen.

     

    Die Ergebnisse waren dann auch danach.

     

    Teddy

  8. Am 8.6.2017 um 23:34 schrieb BigMamma:

     

    Für den deutschen Infanteristen schon. Die Treffer-Quote auf 300 m und mehr auf den TrÜbPl war bei uns immer unter aller Sau...

    Wenn es als normales Sturmgewehr gesucht wird, dann sicher nicht...

    Das mag sein, aber siehe 2.

    Aber nur, wenn  - wie in dem Bataillon, in dem ich gedient habe - der einzelne Soldat dazu eine x-beliebige Waffe bekam, meist völlig abgenudelt, manchmal als Wagenheber benutzt und Streukreis größer A4 auf 100m. Bei uns (1970 - NschBtl)  wurde nur der letzte Schrott mit auf die TrÜbPl mitgenommen.

     

    Ich hatte mal Gelegenheit, ein vorher augenscheinlich unbenutztes G3 zu schießen. Ergebnis: 100m 5 Schuss 50 Ringe (=max). Hätte gern mal die Scheibe gesehen.

     

    Teddy

  9. Weiss nicht mehr, obs Hannover oder Berlin war: Der Rat hatte beschlossen, das diskriminierende Fahrradpiktogram auf dem Radweg ("Männerfahrrad" wie Verkehrszeichen 237) gendergerecht zu ändern, indem die obere Längsstange vom städtischen Bauhof entfernt wurde. Kosten: damals 200.000 ???

    Dummerweise verlor das Piktogramm damit aber auch seine Verkehrszeicheneigenschaft. Folge: Längsstange wieder einfügen. Kosten: 400.000 ???

     

    Teddy

  10. Am 8.3.2017 um 22:19 schrieb PeterXX:

    Normalerweise fährt man von daheim(Ort der Waffenaufbewahrung) zum Schützenhaus auf dem direkten Weg.

    Wie verhält es sich,wenn ich auf dem Weg einen bekannten holen wollte, der nicht auf dem direkten Weg wohnt?

     

    Ich entnehme ,  dass das garnicht zulässig ist.

    Und der TS hat noch immer nicht nennen mögen, aus welche Quelle er seine Meinung geschöpft hat.

     

    Teddy

  11. Das erinnert mich an eine Sache in der Nähe von Bitterfeld, wo die Treuhandanstalt Baugrundstücke verkaufte. Wer als Kaufinteressent die Aufnahme einer Regelung zur Haftung der Treuhand für Kriegsfolgelasten in den Kaufvertrag erreichen wollte, war als Käufer aus dem Rennen.

    Ergebnis: die, die trotzdem kauften (=den Bauplatz billig und unbedingt haben mussten), saßen einige Jahre später auf genau solchen Altlasten und waren ruiniert.

     

    Teddy

  12. Am 8. Juni 2016 um 11:50 schrieb cyber40014:

    Danke :-) das ist genau wonach ich gesucht habe.

    Also Schritt 1. Schriftl. Bescheid anfordern 2. falls nötig mal mit der Fachaufsichtsbehörde telefonieren.

    3. falls nötig schriftl. Fachaufsichtsbeschwerde.

    Denke nicht dass es gerichtlich wird, da mein Mitbewohner eh nach der Ausbildung umzieht und spätestens dann einen eigenen Schrank braucht.

    Danke :-)

    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    Denk dran: wenn es einen Bescheid gibt, dann kannst du je nach Bundesland evtl. dagegen nur noch vor dem VG klagen (hier in Nds. z.B.) - und das auch noch nur innerhalb eines Monats nach Zugang.

    Wenn du dich da mit einer Fachaufsichtsdbeschwerde aufhälst, können ganz flott alle Messen gesungen sein.

     

    Die entscheidende Frage ist m.E. die Frage, ob "häusliche Gemeinschaft" vorliegt. In einigen Rechtsbereichen, z.B. im Wohngeldrecht (§ 5 WoGG), fällt die WG nicht darunter!

     

    Teddy

  13. also ich finde, der TS sollte zuerst einmal einen Geigenbauer aufsuchen und bei ihm erlernen, wie man Stämme per Klangtest zum Fällen auswählt. Da machen die nämlich mit einem Hammer, der gegen die Rinde geschlagen wird. So wie Onkel Doktor deine Reflexe testet.  Lehrzeit: geschätzt 5 bis 10 Jahre. Mit diesen Erfahrungen müsste es ein Leichtes sein, die Einschlaggeräusche zuzuordnen.

    Möglicherweise hat sich bis dahin das Thema "LG" aber auch erledigt.

     

    Teddy

  14. Verfassungsfeindliche Bestrebungen lassen sich aber nur bestrafen, sobald ganz konkrete Taten geplant sind oder Mitgliedschaft in bereits entsprechend fortgeschrittenen Gruppierungen besteht.

    Eindeutigen Anhängern eindeutig verfassungsfeindlicher Ideologien, sollte man meiner Ansicht nach sehr wohl den Waffenbesitz schon _vor_ konkreter Terrorplanung verwehren. Wobei demjenigen natürlich der Rechtsweg gegen die Entscheidung offen stehen und der Ablehnungsbescheid ordentlich begründet sein muss.

    Problem ist a) dass der Kern des Dschihadismus als Religion getarnt anerkannt ist und b) unser Recht nur auf deutsch-korrekt organisierte Leute eingerichtet ist, die ganz formal Vereine und Parteien für ihre Umtriebe gründen.

    Mit autonomen Terrorzellen und Einzelspinnern, die in keinem Vereinsregister stehen, ist unser Rechtssystem überfordert.

    Wobei es natürlich juristische Umwege gibt. Z.B. hat ein Richter mal geurteilt, die zwanghafte Angst einer schulpflichtigen Muslima, ihr Kopftuch zu verlieren und das Haupthaar versehentlich zu entblößen, entspräche einer psychischen Erkrankung (und rechtfertige eine Befreiung vom Sportunterricht).

    Da stellt sich die Frage, ob dann unabhängig von der Zuverlässigkeit nicht bereits die persönliche Eignung zum Waffenbesitz abgesprochen werden kann, wenn jemand völlig irrsinnigen und verfassungswidrigen religiös-ideologischen Dogmen anhängt.

    Du hast natürlich Recht! Recht, das nur das böse Tun bestraft, geht ja gar nicht.

    Wir brauchen ein ordentliches Gesinnungsstrafrecht! Wer das Falsche denkt oder glaubt, ist dran.

    Und wenn wir schon dabei sind: in einem ordentlichen deutschen Verein hat so jemand Nichts, aber auch gar Nichts zu suchen. Übrigens auch nicht in einer ordentlichen deutschen Firma.

    Dieser Blödsinn mit "unverletzlichen Grundrechten" muss aufhören.

    /Ironie off/

    Die Frage nach der Zuverlässigkeit und der mutmaßlich fehlenden persönlichen Eignung zum Waffenbesitz wird sich, wenn deine Intentionen wahr werden würden, für die meisten hier postenden LWB stellen, da sie in den Augen der Bevölkerungsmehrheit völlig irrsinnigen Vorstellungen von Freiheit anhängen.

    Teddy

  15. Das oben zitierte Beispiel des Ministerialbeamten B. hat gezeigt, dass es Beamten eben NICHT gelingt, ihr eigenes Süppchen zu kochen. Erst dann, wenn sie "ihre" Politiker, also zunächst Staatssekretäre, Minister, dann Abgeordnete im zuständigen Fachausschuß und dann ggfs. noch das jeweilige Plenum überzeugen können, gelingt so etwas.

    Und so läuft das immer wieder: Irgendein Politiker merkt, dass eine Lücke da ist und ausgenutzt wird. Gefällt ihm das nicht, regt er beim Fachminister eine Änderung an. der setzt seine Truppe in Bewegung, dass sie sich was ausdenkt. Das geschieht dann auch. (Die sog. Referentenentwürfe.)Am Ergebnis basteln dann alle rum, die meinen, etwas beitragen zu können - ungeachtet ihres Sachverstandes. Das wird dann Gesetz.

    Leute, ist euch nicht klar, dass die Politiker für den Gesetzeinhalt verantwortlich sind (auch für die sachlich/fachlichen Wiedersprüche in Normen)? Aber prima! Solange die Fachbeamten als Blitzableiter erscheinen, lachen sich Politiker über euch Naivlinge scheckig.

    Teddy

  16. ...

    Ich bin auf jeden Fall mal gespannt, was wir in ein paar Tagen/Wochen vom Petitionsausschuss hören.

    Ich schau mal in meine Kristallkugel: der Petitionsausschuss wird die Befassung mit der Petition ablehnen oder sie als unstatthaft/unzulässig zurückweisen.

    Warum? Weil das Petitionsbegehren sich ausschließlich und explizit darauf richtet, die Rechtmäßigkeit der Rechtsauffassung im beanstandeten LKA-Schreiben zu überprüfen. Genau das ist aber nicht Aufgabe der Petitionsausschüsse. M.E. wäre eine Fachaufsichtsbeschwerde an das Innenministerium der richtige Weg gewesen. Im übrigen wäre es hilfreich gewesen, wenn in der Petition auch ausführlich begründet worden wäre, warum genau die beanstandete Rechtsauffassung für falsch(=rechtswidrig) gehalten wird; so wird es dem P-Ausschuss leicht gemacht, sich auf Formalia zurückzuziehen.

    Teddy

  17. Also ganz ehrlich, wenn ich mich als Bürger nicht mehr auf den Wortlaut eines Gesetzes verlassen kann, worauf denn bitte dann?

    Entweder der Gesetzgeber formuliert seinen Wunsch eindeutig oder alles was er nicht reinschreibt, ist weiterhin erlaubt. Punkt.

    Alles Andere schafft Rechtsunsicherheit und ist eigentlich nicht zulässig.

    Seit es in Europa geschriebenes Recht gibt, ist das genau der Zustand den wir haben. Dummerweise lässt sich das auch nicht ändern. Denn die Wirklichkeit ist einfach zu vielfältig, als dass sie sich durch eine wörtlich zu nehmende Formulierung vollständig und widerspruchsfrei abbilden ließe.

    Wohin das führt, sieht man ganz allgemein an der Gesetzgebung der letzten Jahrzehnte, und noch länger an unserem Steuerrecht. Das beruht genau auf der Idee, jede auch noch so kleine Einzelheit textlich erfassen zu wollen; gerade deshalb ist es in einer Weise ausgeufert, die schon sprichwörtlich ist.

    Du kannst ja mal ein Experiment wagen: Stell dir vor, es gäbe keine Vorschriften, mit denen die Bedingungen formuliert sind, unter denen eine Baugenehmigung für ein Gebäude erteilt, oder versagt, oder mit Auflagen und/oder Bedingungen/Befristungen versehen werden kann (du siehst die Analogie?). Formulier doch einfach mal verständlich und eindeutig (d.h. das es keiner Interpretation bedarf) die notwendigen Regel/n. Du wirst merken, das ist sauschwer - und zwar nicht, weil das Juristenzeug ist, sondern weil dein Ziel Verständlichkeit, Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Anwendbarkeit auf alle Lebenssachverhalte sein muss.

    Teddy

    übrigens sollten wir uns über geschriebenes Recht freuen, so unzulänglich es manchmal ist. Es gibt in der Welt auch andere Rechtssysteme, z.B. solche, in denen es primär Richterrecht gibt

  18. Es würde in derartigen Diskussionen schon viel helfen, wenn sich die Diskutanten intensiv mit dem Thema "Methodik der Rechtsauslegung" beschäftigen würden. Tatsächlich gibt es nämlich einen Konsens in Rechtsprechung, Lehre, Anwaltschaft und Verwaltung, wie Gesetze auszulegen sind - und das endet nicht beim "Wortlaut".

    Nicht umsonst gehört dieses Thema zu den Basics für Erstsemester.

    Teddy

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