Zum Inhalt springen

willo

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    1.810
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von willo

  1. Du kannst Dir sicher sein, wenn sich irgendeiner der verfolgten Juden mit Waffengewalt gewehrt hätte, wäre das unverzüglich als "jüdische terroristische Bandenaktion" medial ausgeschlachtet worden mit der Konsequenz, dass dann auch "Sicherheitsgründen" sofort noch deutlich schärfere Vorgehensweisen gegen die jüdische Bevölkerung durchgeführt worden wären.

    Was gäbe es da "schärferes" ?

    Evtl. fehlt mir die Phantasie in dieser Richtung, aber ein Volk auszurotten in dem man es interniert, foltert und tötet oder eben zu Tode arbeiten lässt, ist schwierig zu toppen.

  2. ok, und wenn eine Kugel zum Nachbarn fliegt???? ich steh ja nicht immer daneben und Kinder haben ja Spass daran, Dinge zu tun, die Erwachsene aufregen....

    Das wäre ungut. Richte doch einen Sicherheitsbereich ein, bei dem garantiert nichts Richtung dem AntigunNachbarn fliegen kann. Das würde für mich unter den "sicheren Umgang" fallen, den Du Deiner Tochter nahebringen willst.

    So lange sichergestellt ist, dass die Kugeln Dein Grundstück nicht verlassen ist alles in Ordnung, wie fyodor schon gesagt hat.

    Um sicher zu stellen, dass der Nachbar nicht mal eine Kugel auf seinem Grundstück "findet", würde ich empfehlen immer zu dokumentieren, was Deine Tochter verballert. Sprich die Farbe und den Hersteller der Kugeln.

    Für den Garten sind die Bio Kugeln ideal, dann muss niemand Kugeln aufsammeln.

  3. Hmm, obwohl ich bei der NVA und auch bei der VoPo war, sind mir derartige Dinge nicht bekannt und ja, ich bin auch als Teilnehmer einer Militärparade an der Tribüne vorbeigefahren, aber mit Schlagbolzen!........, war meine Waffe intakt!

    Jetzt frage ich mich, wie man sich damals so ein großes Vertrauen der totalitären Staatsmacht verdient hat.

  4. Für alle die den Wehrwolf schon gelesen haben:

    http://ingeb.org/Lieder/eswollte.html

    1. Es wollt ein Mägdlein früh aufsteh'n,

    Dreiviertelstund' vor Tag.

    Wollt' in den Wald Spazieren geh'n,

    ja, ja, ja, spazieren geh'n,

    wollt' Brombeer'n brechen ab.

    2. Und als sie in den Wald 'nein kam,

    Da kam des Jägers Knecht:

    "Ei Mägdlein, scher dich aus dem Wald,

    ja, ja, ja, ja, aus dem Wald ,

    mein'm Herrn , dem ist's nicht recht".

    3. Und als sie ein Stück weiterkam,

    da kam des Jägers Sohn:

    Ei Mägdlein, setz Dich nieder,

    ja, ja, setz dich nieder,

    zupf dir dein Körblein voll"

    4. "Ein Körblein voll, das brauch ich nicht,

    ein' Handvoll ist genug.

    In meines Vaters Garten,

    ja, ja, ja, ja , Garten,

    da wachsen Brombeer'n g'nug!"

    5. So schön wie braune Beeren

    sah sie seine Äuglein stehn.

    Wer kann im grünen Walde,

    ja, im grünen Walde

    den Beeren widersteh'n?

    6. Und als drei Vierteljahr vergangen war'n,

    die Brombeer'n wurden groß,

    da hat das schwarzbraun Mägdelein,

    Ja, das schwarzbraun Mägdelein

    ein Kind auf ihrem Schoß.

    7. Sie sah es mit Verwund'rung an:

    "Ei, ei, was hab' ich denn getan?

    kommt das wohl von den Brombeer'n her,

    ja, ja, von den Brombeer'n her

    die ich gepflücket hab?"

    8. Drum wer ein ehrliches Mäd'l will ha'n

    der schick sie nicht in'n Wald.

    Im Wald da wachsen die Brombeer'n,

    Ja, da wachsen die Brombeer'n

    und die reifen alsbald.

    Habe ich grade noch gefunden:

    http://liederkiste.com/Kinderseite/Kinderl...elbeerlied.html

    Jetzt wisst ihr was ihr in Zukunft mit Euren Kindern singen müsst.

  5. Vorab: Ich habe keine Handelslizenz. Ich beschäftigte mich nur damit und habe das Vorhaben aber aufgegeben, weil mir die Zeit fehlt und ich keine Möglichkeit der Aufbewahrung habe.

    Ich gehe mal davon aus, dass du eine Handelslizenz für erwerbscheinpflichtige Lang und Kuzwaffen und die dazugehörige Munition willst.

    Kenntnis aller erhältlichen Waffen und Munitiontypen.

    Du solltest jede auf dem Markt erhältliche Waffe zerlegen können und die Konstruktion erläutern können.

    Auch Sammlerwaffen und absolute Exoten könnten Prüfungsgegenstand sein.

    Für Munition gilt das gleiche.

    Ein Waffenhandelsbuch sollte erklärt werden und geführt werden können.

    Ein tiefgehendes (Waffen,Jagd)rechtliches Allgemeinwissen sollte vorhanden sein. (z.B. Alle verbotenen Gegenstände aufzählen und beschreiben,Aufbewahrungsvorschriften,Notwehr)

    Ein fiktives Kundenberatungsgespräch könnte Prüfungsgegenstand sein.(z.B. Jungjäger sucht Grundausstattung wie Büchse,Flinte,Kurzwaffe, Waffenschrank)

    Diese Prüfung ist sehr schwierig. Mit normalem Fachwissen wird man sie nicht bestehen. Auch wenn man wie in deinem Fall eventuell schon über Jahre hinweg mit dem Thema beschäftigt.

    Ich wünsche dir viel Glück bei der Durchführung. Bei der zuständigen IHK bekommt man Literaturempfehlungen.

    MfG

    willo

  6. Antwort auf:

    "Vier Beine gut, zwei Beine schlecht..."


    Hä? confused.gif

    Da die rechtlichen Lage eindeutig ist lohnt sich keine Diskussion darüber.

    Und wenn jemand in seinem Übereifer zum Amt rennt und irgendetwas einträgt, was gar nicht eingetragen werden muß,ist das kein Grund das hier breitzutreten.Für mich hat so ein "wildes Eingetrage"nichts mit guten Verhältnis von Waffenbehörde zu Waffenbesitzer zu tun,sondern ist schlichte Zeitverschwendung.Und was die angesprochene Praxis in NRW betrifft,so ist meiner Meinung nach jeder Schuld der sein Wechselsystem eintragen läßt.

    Spätestens wenn die WBK wegen den Wechselsystemen voll ist kostet die "kostenlose"Eintragung Geld.Dann sind nähmlich über 50 Euro für eine neue WBK fällig.

    MfG willo

  7. Hallo Herr Behördephilosoph honneycut,

    Antwort auf:

    weil sich in Verwaltungspraxis und Rechtsprechung dazu eine (eindeutige) Meinung offensichtlich noch nicht gefestigt hat


    Warum treten Sie hier dann Ihren vorrauseilenden Gehorsam breit.Haben Sie etwa Interesse an einer kostenpflichtigen Eintragungspflicht für Wechselsysteme.

    Antwort auf:

    Fakt ist jedoch, daß sich - unter Voraussetzung des heutigen Eintrages - eine Anzeige über den Erwerb und Besitz erübrigt, weil bereits geschehen.


    Ach ne!Bleibt nur die Frage warum jetzt schon eintragen,wenn es eigentlich noch gar nicht möglich/nötig ist.

    Aber Sie haben mich überzeugt.Ich mach gleich eine Liste aller gefährlichen Gegenstände(Messer,Axt,Säge,Pflastersteine,leere Flaschen,Wechselsehne für den Bogen...) und werde diese Sachen im Amt eintragen lassen.Und weil ich keinen Schaden von dieser Eintragung habe ist sie nützlich gaga.gif

    Sonst könnte ja jemand damit "umgenietet" werden. eek2.gif

    Antwort auf:

    Ganz anders aber, wenn Anzeige und Eintragung heute nicht vorgenommen werden.

    Dann nämlich sieht sich der Besitzer eines früher rechtmäßig erlaubnisfrei erworbenen Wechselsystem ab dem Zeitpunkt der Veräußerung der Grundwaffe in der Verpflichtung, den Erwerb und/oder Besitz einer Waffe der zuständigen Behörde entsprechend § 37 Abs. 1 Nr. 1 WaffG anzuzeigen und die Erlaubnis durch Eintragung in die Waffenbesitzkarte dokumentieren zu lassen.


    Was wollen Sie bitteschön mit einem Wechselsystem ohne Grundwaffe/Griffstück? confused.gif

    MfG willo

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.