Zum Inhalt springen

Thomas St.

WO Moderatoren
  • Gesamte Inhalte

    4.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Beiträge von Thomas St.

  1. Ich mach hier mal zu,

    Munition, auch Kartuschenmunition für erlaubnispflichtige Feuerwaffen ist erlaubnispflichtig.

    Besitz ohne Erlaubnis ist strafbar. In der Vergangenheit gab es schon Zeiträume in denen die straffreie Abgabe geregelt war.

    Das gibt es m.W. momentan nicht. Also immer Vorsicht walten lassen, was man in Besitz nimmt (tatsächliche Gewalt darüber erlangt.)

    • Gefällt mir 11
    • Wichtig 1
  2. Wenn man in die Verbotsliste in Anlage 2 zum WaffG schaut, steht da folgendes:

    Zitat

    1.2.4
    für Schusswaffen bestimmte
    1.2.4.1
    Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

    Wenn du eine Lampe mit einem Picatinny Adapter kombinierst, hast du genau das.

     

    Wenn jemand einen Molotow-Cocktail herstellt, macht er dies ja auch aus legalen Einzelkomponenten. Nur mal so von der Logik her.

    • Wichtig 1
  3. Man könnte sich sogar "Patronenlehren" machen, ja, eine Lehre hat eine Gut- und eine Ausschussseite, deswegen in "".

    Die haben ja keinen Lauf, und sind keine Patronenlager (wie eine Revolvertrommel) weil darin nichts gezündet wird (Anlage 1 WaffG Abschnitt 1, Punkt 1.3.1.3)

    Wenn man die aus Alu macht, ist es nicht einmal hinreichend fest. Ja, es gibt verschieden Zugfeste Alulegierungen, aber noch keiner war so dumm und hat ein PL aus Alu gebaut, oder?

  4. vor 54 Minuten schrieb erstezw:

    Die Querschnittsbelastung ist aber geringer. Du musst nicht befürchten, dass dich der Flügel durchschlägt. 

    Wenn dich der Flügel mit der Kante erwischt kann er dich bestimmt teilen. So von quer nach durch. 😜

  5. Wenn 15to von geschätzt 100m herunterfallen hat das nur eine Bewegungsenergie von 14,7 MJ.

    Also ca. das Tausendfache einer einschlagenden .50BMG.

    Wenn es höher ist, und eine Bewegung weg vom Turm dabei ist, noch mehr.

    • Gefällt mir 1
  6. @Alex90 Ok, das mit der kostenlosen TIA Version hatte ich dann falsch in der Erinnerung.

    Eine Easy wäre auch ne Möglichkeit, von den Funktionen sind die Kleinsteuerungen ja alle sehr ähnlich.

    Letztendlich schaut man ja nach der preiswertesten Lösung für den Verein.
     

  7. @Parallax ob das von der Disziplin her vorgeschrieben ist, weiß ich nicht.

    Fest steht, die Grundmechanik mit Antrieb ist vielerorts vorhanden, und diese brauchen ggf. mal ne neue Steuerung.

    Ampelanlage hört sich interessant an, kannst das näher beschreiben, wie du dir das vorstellst?

  8. Wenn der DJV eine anerkannte Sportordnung hat, dann wohl schon. Aber irgendeine ist nötig, nur nicht die "deines" Verbandes.

    Hier: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/schiesssport_node.html

    steht z.B. nichts vom DJV.

    Können wir uns darauf verständigen, dass eine Waffe die auf die Gelbe Sportschützen-WBK erworben wird, auch gemäß irgendeiner genehmigten Sportordnung verwendbar sein muss?

    • Gefällt mir 2
    • Wichtig 1
  9. @BlackFly So lässt sich das aus dem zitierten Teil nicht herauslesen, da hast du Recht.

    In der nicht mehr ganz aktuellen Verwaltungsvorschrift zum WaffG steht unter Punkt 14.4 dass mit den Waffen dennoch sportliches Schießen (nach irgendeiner anerkannten Sportordnung) möglich sein muss.

    Zitat

    Unberührt bleibt allerdings die Geltung des allgemeinen Bedürfnisprinzips nach § 8. Das heißt zum einen, dass es sich um eine Waffe für das sportliche Schießen nach § 15a Absatz 1 handeln muss, also für das Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung (wegen der isolierten Genehmigungsmöglichkeit nicht zwangsläufig derjenigen eines anerkannten Schießsportverbandes), und zum anderen, dass – schon durch die Geltung des Erwerbsstreckungsgebotes kanalisiert – ein schlichtes Waffenhorten nicht abgedeckt ist.

    Ich denke dass das eine Behörde auch anwendet, wenn ihr was komisch vorkommt.

  10. Der Sportschützen-Weg:

    Vereinsmitgliedschaft: durchschnittlich 200€ / Jahr so lange die Waffen besessen werden.

    Sachkundekurs mit Prüfung: einmalig auch ca. 200€

    Kosten für regelmäßige Trainings mit Vereinswaffen: 10-20€ im Monat (später mit eigenen evtl. teurer)

    Waffenschrank: 700-800€

    Kosten für Erlaubnisse, Eintragungen, Bedürfnis: 200-300 €

     

    Der Jäger bezahlt für den Vorbereitungskurs und Jägerprüfung 2000-3000€

    Und für den immer wieder zu lösenden Jagdschein 50-100€ im Jahr, auch so lange die Waffen besessen werden.

    Dafür keine Vereinsmitgliedschaft, Sachkundeprüfung entfällt durch die Jägerprüfung,

    Pflichttrainings gibt es je nach Bundesland nur um zu einer Bewegungsjagd zu dürfen.

    Waffenschrank und Kosten für die Erlaubnisse sind ebenso da. (zusammen ca. 1000€ wie oben)

     

    Von der Zeit die dafür aufgewendet wird, Spritkosten, usw. noch gar nicht zu reden.

    Ob es einem das für die alten Jagdwaffen wert ist, kann nur der Threadstarter selbst entscheiden.

    Ich denke, ohne Interesse an Jagd oder Sport, ist das zu viel Aufwand.

     

    • Gefällt mir 1
    • Wichtig 1
  11. Eine "Bearbeitung" ist es laut Begriffsbestimmungen in Anhang 1, wenn:

    "8.2.2 wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft,"

    8.1 betrifft das Herstellen wesentlicher Teile oder den Austausch des "führenden Waffenteils"

    Ich kann da auch nichts dagegen finden.

    • Gefällt mir 1
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.