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knight

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  1. Hallo alle, nachdem in einem anderen Thread ja heftig über die vorläufigen Hinweise diskutiert wird, ist mir bei der Lektüre des neuen Waffengesetzes was aufgefallen: Im alten WaffG gab es den §51 Abs 1, wonach der Bundesinnenminister des Innern mit Zustimmung des Bundesreates die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften erlässt. Im neuen WaffG Gesetz konnte ich einen solchen Passus nicht finden. Ich frage mich nun: "Warum ist der nicht drin? Und was bedeutet das in der Praxis?" bye knight
  2. In Antwort auf: [...]ändert aber nichts daran, dass Bundesrecht auch Bundesrecht bleibt. Und die Hinweise des Bundesinnenministeriums sind vorrangig denen des Freistaates Bayern ! Das ist ja gerade der Casus Cnactus. Diese Hinweise sind eben nur Hinweise und kein Recht. Recht wird immer noch von den Parlamenten gemacht. Nochmal: Die Hinweise - mögen da noch so viele Institutionen mitgewirkt haben - sind nicht vom BMI offiziell verabschiedet, sie sind nicht vom Bundesrat legitimiert und sie sind nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Man möge mich gerne korrigieren, wenn das falsch ist. Und auch das noch mal: Selbst wenn sie das alles wären, würden sie im Falle der Munitionsmeldung nach §58 dem Gesetz widersprechen. Leg' doch mal den §58 des Gesetzes und die Hinweise nebeneinander. Da wirst du sehen, dass da gravierende Unterschiede bestehen. Im Gesetz ist nicht die Rede davon, dass man nicht melden muss, wenn man eine MEB hat. Im Gesetz ist auch nicht die Rede davon, dass Kaliber oder Anzahl anzugeben sind. Da die Hinweise nicht über dem Gesetz stehen können - auch hier möge man mich bitte korrigieren, wenn dem doch so ist - bin ich der Meinung, dass man so melden muss, wie es im Gesetz steht. Ob das Sinn macht ist eine ganz andere Frage. bye knight
  3. In Antwort auf: kann mir da mein übereifriger Sachbearbeiter einen Strick draus drehen Ruhig Blut. Erst mal abwarten, ob der sich überhaupt daran stößt. Und wenn kannst du immer noch sagen, dass du damit "erlaubnisfreie" Munition gemeint hast. bye knight
  4. @Jeffrey mir persönlich gefällt der einleitende Satz nicht so gut. Aber wenn du den Thread hier verfolgst, wirst du ja sicher gemerkt haben, dass es da unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich vertrete die Ansicht, dass der Munitionsbesitz vom 1. April zu melden ist, wenn diese Munition nach dem neuen Gesetz erlaubnispflichtig ist (eben genau so, wie es im Gesetz steht ). Du solltest bei deiner Meldung allerdings darauf achten, dass du eine Nachweis der Meldung bekommst / behälst. Ideal wäre ein Eingangsvermerk der Behörde mit Datum, Dienstsiegel und Unterschrift auf dem Papier. bye knight
  5. Ja Sachbearbeiter, diese Vollzugshinweise sind schon hier im Forum bekannt. Nur: Diese Vollzugshinweise sind eben nur "Hinweise" und nicht mehr. Diese sind weder vom BMI verabschiedet, noch sind sie durch den Bundesrat legitimiert. Und selbst wenn sie das alles wären, steht das WaffG immer noch über diesen "Hinweisen". Aber dort steht nun mal, dass derjenige melden muss, welcher am 1.4.3 in Besitz von berechtigt erworbener erlaubnispflichtiger Munition war; und zwar unabhängig davon, ob eine Munitionserwerbsberechtigung noch vorliegt oder nicht. Für dich als Sachbearbeiter mögen diese Hinweise, wenn sie vom Landesinnenministerium an dich durchgereicht wurden, einen Status einer "internen Verwaltungsanweisung" haben. Für mich als Bürger sind sie belanglos, genauso wie für die Gerichte. Sieh's mal so: Egal, was in diesen Hinweisen steht, man muss sich trotzdem an das Gesetz halten bye knight
  6. knight

    Neue Vo

    Wenn diese Änderungen in die VO übernommen wurden, dann Das würde bedeuten, dass die Sportordnung nicht nur die Durchführung der Disziplinen regeln muss, sondern auch konkret die Druchführung des Trainings!. Weiterhin gelten die Aufbewahrungsvorschriften nicht mehr nur für private, sondern auch für gewerbliche Bereiche. So ganz kann ich das nicht einschätzen, aber irgendwie sehe ich bei meinem Waffenhändler schon eine Farm von A- B- und 0-Tresoren. Zum Ausgleich brauchen Dienstwaffenträger nunmehr nur eine Bescheinigung, dass sie uneingeschränkt mit Dienstwaffen umgehen dürfen und nicht noch zusätzlich eine Bescheinigung, dass der Dienstherr den Idiotentest schon vorgenommen hat. Meiner Meinung nach ist das aber nicht durch das Gesetz gedeckt - aber wenn es darum geht, sich vor einer Blamage zu schützen, dann nehmen's unsere Politiker nicht so genau.... Das geschriebene gilt vorbehaltlich, dass genau diese Änderungen übernommen wurden. Von etwas anderem weiß ich leider auch nix. bye knight
  7. knight

    Welche Schutzbrille?

    In Antwort auf: Mach Dich nur lustig: wenn Du die Wange eines meiner Kumpels gesehen hättest, dem ein Mantel einer 9mm Major VM die Wange aufgefräst hat, würdest vielleicht Du auch die stärkste Brille nehmen, die Du kriegen kannst Ich mache mich nicht lustig. Ich halte nur die ganzen leeren Versprechungen aus diversen Werbeanzeigen für super duper Schießbrillen mit eingebautem Toaster für eben genau das: leere Versprechungen. Wenn das ein oder andere Fabrikat nachweislich Schrotschüsse aushält, dann ist das ja ok. Aber schon bei den beiden Web-Links in diesem Thread heißt es einmal, die Wiley hält einen Schrotschuss aus 10m mit einer 12/70 aus, auf der anderen Web-Seite ist es eine 12 Magnum, was nach allgemeinem Verständnis eine 12/76 sein müsste. Bei dem einen ist die Körnung 2,5mm, bei dem anderen ist es Schrot Nr. 7,5. Nach der in Deutschland gebräuchlichen Nummerierung wäre 2,5mm aber Nr. 7 - wobei ich jetzt nicht weiß, ob hier evtl. eine amerikanische Metrik genommen wurde.... Nicht dass du mich falsch verstehst. Ich will die Wiley nicht schlecht reden. Es spricht nichts gegen diese Brille. Ich zweifle nur, dass sie in der Praxis eine signifikant höhere Schutzwirkung hat, als eine Arbeitsschutzbrille. Natürlich sind mir meine Augen wichtig. Aber die Augen von den vielen Arbeitern da draußen sind auch sicher von allen möglichen Behörden, Instituten und Gewerkschaften umsorgt. Und wenn da eine Schutzbrille mit DIN-Prüfung gegen die vielfältigsten Gefahren in den Industriebetrieben gut ist, dann reicht die auch für den Schießstand, auch wenn sie nur 10 Mark gekostet hat. bye knight
  8. knight

    Welche Schutzbrille?

    Es soll ja Schießbrillen geben, die angeblich kontrastverstärkend, kugelsicher gegen .22lfb sind oder sonstwas eingebaut haben. Naja, wer's braucht.... Ich habe eine ganz normale Schutzbrille aus dem Arbeitsschutzladen für seinerzeit 10 Mark. Das Ding reicht völlig aus und wenn ich die zertrete ist es kein Drama Du musst dir halt überlegen, wozu du die Brille brauchst. Ich habe sie, damit ich keine ausgeworfenen Hülsen vom Standnachbarn ins Auge bekomme. bye knight
  9. In Antwort auf: Wenn ich die Anzahl mitmelden soll, werde ich wöchentlich zwei Meldungen machen. Ohhh Kinnas... Schaut doch einfach mal ins Gesetz, bevor ihr euch künstlich aufregt: In Antwort auf: Hat jemand berechtigt Munition vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erworben, für die auf Grund dieses Gesetzes eine Erlaubnis erforderlich ist, und übt er über diese bei Inkrafttreten dieses Gesetzes noch den Besitz aus, so hat er diese Munition bis 28. Februar 2003 [Leider habe ich das aktualisierte Datum nicht vorliegen, das hier ist falsch] der zuständigen Behörde schriftlich anzumelden. Warum wollt ihr nun zwei mal die Woche euren Munitionsbestand vom ersten April melden? Und ich bleibe dabei: Die Sachbearbeiter können für dieses vermurkste Gesetz nichts und sie haben genauso den Ärger damit, wie wir auch. Auf die hört man zwar in Berlin möglicherweise mehr als auf uns, aber das ist für mich kein Argument, denen das Leben unnötig schwer zu machen. Letztlich zählt, was hinten rauskommt. Und da halte ich es für sinnvoller den Sachbearbeitern (wie auch den Politikern) gegenüber eine konstruktive Strategie statt einer destruktiven zu fahren. Eine destruktive möglichst-viel-Ärger-mach-Strategie befriedigt zwar möglicherweise kurzfristig das Ego, aber am Ende kommt der Ärger auf uns zurück. Und dann stehen wir alle wie begossene Pudel da. Ich kann nicht erkennen, wo für uns der Vorteil liegen soll, wenn wir uns in das eigene Fleisch schneiden? bye knight
  10. In Antwort auf: Schickt denen jeden Tag eine neue Mun-aufstellung,auch wenn es nur um 1 Patrone geht,die werden ganz schnell diese Verordnung abhaken,da bin ich mir sehr sicher! Peter, auch wenn ich dir inhaltlich Recht gebe, dass die Vollzugshinweise und auch das Gesetz selbst jede Menge Blödsinn enthalten, so können die Sachbearbeiter genausowenig wie wir dafür. Auch die müssen den Mist, den andere verbockt haben ausbaden. Von daher sitzen wir gemeinsam mit denen in einem Boot. Ich halte es aus diesen Gründen weder für angebracht noch für unserer Sache dienlich, den Sachbearbeitern das Leben unnötig schwer zu machen. Eigentlich sollte auch jeder von uns ein Interesse an einem guten Verhältnis zur Behörde haben (was jetzt nicht gleichzusetzen ist mit Duckmäusertum). bye knight
  11. In Antwort auf: Was sagt ihr dazu? Ich sehe zwei Wege: [*]Dir liegt nix daran unbedingt im Recht zu sein und die gibst ihm die Informationen, die er haben will - oder [*]Du schreibst dem Sachbearbeiter, dass die Hinweise, auf die er sich bezieht, rechtlich gesehen nur eine Privatmeinung eines Sachbearbeiters im Innenministerium darstellen, da sie weder vom Minister unterschrieben worden noch durch den Bundesrat legitimiert worden sind. Weiterhin ist eine Rechtsgrundlage für die Meldung der Anzahl im Gesetz nicht gegeben. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass die Anzahl zu melden sei, hätte er die Anzahl in die Auflistung aufgenommen. Dann bittest du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid und kündigst an, mit der Unterstützung deiner Rechtsschutzversicherung ggf. den Rechtsweg zu bestreiten. bye knight
  12. In Antwort auf: und was is damit ? Jake meinte wohl, dass man dein Dragunov per noch zu verabschiedener Verordnung wegen seiner Konstruktion oder Wirkungsweise vom sportlichen Schießen ausschließen könnte. Dann wäre möglicherweise auch das Bedürfnis für die Waffe weg, mit dem ganzen Rattenschwanz an Verwaltungsentscheidungen hintendran.... bye knight
  13. § 5 Zuverlässigkeit (5) Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundigungen einzuholen: 1. die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister; bye knight
  14. In Antwort auf: Hab ich noch etwas vergessen?? Nur die gesundheitliche Eignung. Aber ansonsten passt's für den Regelfall. bye knight
  15. In Antwort auf: Willst Du einen Waffenschein, oder eine Waffenbesitzkarte? Ein Waffenschein ohne Waffenbesitzkarte wär' blöd - oder? Sorry Mike, could'nt resist bye knight
  16. In Antwort auf: In Antwort auf: Ansonsten hat Falcon einen sehr charmanten Fahrplan aufgezeigt, wie es dann weiter geht. ich nix charmant, frogger war fahrplanerisch tätig -------------------- wenn ich etwas falsches schreibe, dann nur, um zu testen, ob das jemand merkt! Na, ich wollte halt' auch mal was falsches schreiben, nur um zu sehen, ob es jemand merkt Nix für Ungut! bye knight
  17. @Witog, Zur Zeit herrscht eben viel Verwirrung bezüglich des neuen Wafengesetzes. Möglicherweise weiß der Beamte es halt nicht besser. Von daher würde ich ihn ganz höflich nach der Rechtsgrundlage für seine Ansicht fragen. Falls er sich auf die neue Sportschützen-WBK bezieht, die übrigens nicht zwingend auch gelb sein muss, dann frage ihn, wo der Zusammenhang sein soll. Ansonsten hat Falcon einen sehr charmanten Fahrplan aufgezeigt, wie es dann weiter geht. Ich habe übrigens letzten Donnerstag auf die alte gelbe WBK eine Bockdoppelflinte gekauft und gestern ohne Probleme von der Behörde eingetragen bekommen. Ich musste noch nicht mal was zahlen bye knight
  18. In Antwort auf: der Waffenhändler, der Dir die Auskunft gab war aber doch wohl hoffentlich nicht der, bei dem ich auch immer einkaufe??? Deiner Wohnortsangabe im Profil nach zu urteilen schließe ich das mal aus. Der Händler ist aber sonst sehr ok - besonders in pecuniärer hinsicht Ich war heute morgen bei der Behörde und die Sachbearbeiterin und ihr Chef waren mit mir einer Meinung, dass ich die BDF ohne irgendwelche Probleme mit dem EFP auf die (alte) gelbe WBK eintragen kann. Und da ist sie jetzt auch drauf. Noch mal Danke an alle die mir hierbei geholfen haben. bye knight
  19. Hallo alle, ich benötige mal den gesammelten Sachverstand in diesem Forum: Ich habe mir letzten Donnerstag eine Bockdoppelflinte gekauft. Die wollte ich - aus Gründen die hier zu weit führen würden - auf die gelbe WBK erwerben, gleichwohl ich sie (auch) für die Jagd benutzen will. Jetzt sagte mir der Händler, dass ich keinen Europäischen Feuerwaffenpass bekommen würde, wenn die Waffe auf der gelben WBK eingetragen ist. Wenn ich also eine Jagdeinladung aus dem Ausland hätte, müsste ich die BDF erst auf die grüne umschreiben lassen und dann den Europäischen Feuerwaffenpass beantragen. Ich habe daher die BDF erst mal über den Jagdschein erworben und will Montag das Ganze mit der Behörde diskutieren. Daher wäre es nett, wenn ich ein paar Infos über die Rechtslage für dieses Gespräch vorab hätte. bye knight
  20. Hallo alle, hat jemand eine Erklärung parat, wie man heutzutage Läufe herstellt? Also wie kommt das Loch in das Rohr? Wie kommen die Züge und Felder rein? Und wie wird der Stahl gehärtet? Eine Erklärung wie in der Sendung mit der Maus wäre super, dann verstehe ich's nämlich bye knight
  21. In Antwort auf: Der erste, der nach dem 31.03.03 einen Eintrag auf die alte Gelbe bei F. kriegt, BITTE MELDEN!! Ich werde demnächst eine BDF auf die gelbe WBK kaufen. Termin und Händler stehen noch nicht fest. Bei F. wird es aber nicht sein, da es dort die Flinte, die ich mir ausgesucht habe, nicht gibt. Evtl. wird es einer aus der Alljagd-Kette. Eigentlich wollte ich das noch etwas rauszögern, aber neulich haben sich meine Sachbearbeiterin und ihr Kollege bei mir beschwert, ich würde zu wenig(!) Waffen auf die gelbe WBK kaufen. Na gut, wenn's sie glücklich macht... bye knight
  22. Was vielleicht auch mal helfen kann, ist mit der übergeordneten Behörde zu sprechen. Auch da gibt es Sachbearbeiter für Waffenrecht - und die wissen es manchmal besser. Die übergeordnete Behörde ist nach Bundesland verschieden (kann z.B. die Bezirksregierung sein). Daher kann ich dir jetzt nicht sagen, welche das bei dir ist. Was aber sicher gut ankommt ist: "Der Herr Dr. XYZ von der Bezorksregierung vertritt aber die Ansicht, dass in meinem Falle die WBK zu erteilen ist. Wenn du aus taktischen Gründen den Sachbearbeiter der übergeordneten Behörde nicht als Trumpf nutzen möchtest, kannst du natürlich auf dessen Meinung hin beruhigter der Rechtsweg beschreiten. bye knight
  23. In Antwort auf: oder müssen ausländische Schiesssport-Veranstaltungen etwa der deutschen Definition schiessportlicher Disziplinen genügen? Rate mal, warum das Bundesverwaltungsamt Sportordnungen genehmigen soll? Und "sportliches Verteidungsschießen" dürfte kaum als Bedürfnisgrund auf WBK-Anträgen angegeben sein geschweige denn auch durchgehen... bye knight
  24. Hallo alle, ich habe den Thread "Verteidigungsschießen" nur quer gelesen. Daher kann ich mich im Folgenden durchaus irren. Ich denke jedoch, dass Zwerg etwas anderes gemeint hat: Nach dem neuen WaffG ist es nicht verboten im Ausland Verteidigungsschießen zu praktizieren. Wenn man dies jedoch mit der eigenen Waffe tut, dann ist der Transport der Waffe von der Wohnung zum Grenzübertritt bzw. umgekehrt ein nunmehr waffenscheinpflichtiges Führen, da der Zweck des Transportes nicht vom Bedürfnis gedeckt ist. Ich denke, dass wir hier in eine Grauzone hinein spekulieren - ähnlich wie den Umschreibungsregeln für die gelbe WBK. Wenn man sich hart an den Buchstaben des Gesetzestextes orientiert, würde ich Zwerg hier zustimmen. Umgekehrt scheint aber auch allen klar zu sein, dass der Transport zum Büchsenmacher "vom Bedürfnis" gedeckt ist. Wie das mit Schießwettbewerben im Ausland aussieht ist hier sicher auch eine interessante Frage. Wenn man hart am Text arbeitet, wäre das Bedürfnis ja für Wettbewerbe nach den Regeln des Verbandes, dem man angehört (also z.B. DSU, BDS, BDMP, etc), anerkannt. Ob im Ausland aber solche Wettbewerbe stattfinden? Im Übrigen: Was ist, wenn ich als DSU-Schütze bei einem BDS-Verein als Gast schießen möchte. Auch dafür habe ich streng genommen kein Bedürfnis.... Ganz so schlimm wird's hoffentlich nicht kommen. Aber ich denke, dass jedem klar geworden ist, dass hier noch eine ganze Menge Fallstricke auf uns warten. Daher ist es auch so wichtig, dass das FWR die Erstellung der Verordnungen und Vorschriften beratend begleitet. bye knight
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