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Prendergast

WO Silber
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Beiträge von Prendergast

  1. Am 20.12.2021 um 13:44 schrieb Gearaffe:

    Nur um das nochmal auszuschreiben, was Matthias hier etwas in seiner bekannten Art durch die Blume auszudrücken versucht...

    Die beiden von Dir genannten Waffen, sind in Deutschland verbotene Waffen. Mehrfach hier bekannt, und wie ich meine auch schon vorgelegt und (negativ) beschieden worden.

    Diese kannst Du also, unabhängig davon, ob sie einen Searcut oder einen Beschuss haben/hätten der hier anerkannt wäre, auf keinen Fall mit nach Deutschland bringen, Ende der Diskussion.

     

     

     

     

    Deshalb Frage ich lieber vorher als irgend einen Seich zu machen..

  2. Hallo liebe WO-Gemeinde,

     

     

    Ich komme aus der Schweiz und meine Frage wäre,ob ich mit meinen Waffen an deutschen Wettkämpfen teilnehmen kann?Ich habe eine S&W MP 15 und eine Ruger 556 beide in 16,1 ".Die Waffen sind auf meinem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen.Was mir sorgen bereitet ist das beide einen Sear Cut haben und warscheinlich so nicht in D zugelassen wären.Aber ich würde sie ja praktisch nur für Wettkämpfe einführen und danach wieder ausführen.Wie ist das rechtlich zu bewerten?Hab mir auch überlegt evtl dafür ein schönes Oberlandarms zuzulegen wenn es nicht geht..

  3. @swiss-shooter Danke vielmals für deine Antwort.Ja das habe ich mir auch so gedacht.Ich werde aber sicher einen Kurs machen bevor ich anfange selbst zu laden.Ich habe noch Verwandschaft in Deutschland und da sind auch Wiederlader drunter.Somit könnte ich im Fall auch mal schnell nachfragen...

  4. Das Wort Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich mir nicht ausgedacht sondern kommt vom SB des BVA: Hier seine Email an mich:

     

    Sehr geehrter Herr Prendergast,

    zur Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Sie im Sinne des Waffengesetzes geeignet und zuverlässig zum Besitz von Waffen sein und ein im Waffengesetz anerkanntes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen.

    Die persönliche Eignung (Stichwort Gesundheit)  wird bis zum Vorliegen anderer Erkenntnisse vorausgesetzt, bezüglich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit müssten Sie einerseits ausdrücklich bestätigen, dass Sie im Ausland unbescholten sind, andererseits holt das Bundesverwaltungsamt entsprechende Auskünfte bei der für Ihren letzten deutschen Wohnort zuständigen Polizei, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeszentralregister des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof sowie beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein.

    Das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses müssen Sie durch entsprechende Unterlagen nachweisen, i. d. R. ist dies ein gültiger deutscher Jagdschein oder eine Bescheinigung, dass Sie in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Verband angehört, Mitglied sind und dort regelmäßig am Schießbetrieb gem. genehmigter Schießsportordnung teilnehmen.

    Die angesprochenen Voraussetzungen gelten im Übrigen auch, wenn Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Waffenerwerb in der Schweiz beantragen wollen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

     

    Ich sehe das genauso wie Ihr und auch die Schweizer wollen nur wissen ob ich Waffen erwerben KÖNNTE sollte ich die Erwerbsvorrassetzungen erfüllen.Ich bin weder in der Schweiz noch in Deutschland vorbestraft und habe auch schon seit mehrern Jahren in beiden Ländern legal Waffen bessessen.Es kann doch nicht sein weil ein SB mir nicht die Zuverlässigkeit bescheinigen will ich deshalb 5 Jahre warten soll?Und ausserdem,wie soll ich mit nem CH Wohnsitz in einem Deutschen Verein ein Bedürfnis bekommen?Macht für mich alles keinen Sinn.

  5. @HangMan Da ich momentan die B-Bewilligung habe und nicht C (Niederlassungsbewilligung) komt folgender Text im Schweizer Waffengesetzt zum tragen:

     

    • Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben.

    Diese Bestätigung war damals meine WBK,mein Bruder hat vom Bundesverwaltungsamt folgend angehängtes schreiben erhalten.Dieses möchte ich auch..da verlangt man von mir ein deutsches Bedürfnis das ich natürlich in der Schweiz lebend nicht nachweisen kann.Ich muss dazu sagen,mein Bruder hatte NIE eine waffenrechtliche Erlaubnis in Deutschland noch eine Sachkunde.Aus meiner sicht wird einfach eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht und nicht mehr..aber das geht wohl nicht ohne Bedürfnis..

     

    erlaubnis schw1.jpg

  6. Hallo liebe Gemeinde,

     

    Ich wohne seit einem halben Jahr wieder in der Schweiz.Ich habe dort auch bis 2017 Waffen besessen.Da ich für eine Zeit ins Ausland gegangen bin habe ich die Waffen verkauft.Jetzt sagt man mir das ich für den Waffenerwerb mit Aufenthaltsbewilligung B eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus D brauche.Also habe ich beim Bundesverwaltungsamt angerufen und dort sagte man mir,das ich dafür ein Bedürfnis brauche(Sport der Jagd).Meine Frage,ist dahindgegen was geändert worden?Mein Bruder hat diese Bescheinigung vor 4 Jahren ohne Probleme bekommen ohne Bedürfnis..Weiss jemand mehr?Ich könnte natürlich 4,5 Jahre warten dann habe ich C und brauche keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus D oder ich suche mir in D wieder einen Verein...

  7. @Prassekönig,ich beziehe mich nicht nur aufs Waffenrecht,ich misstraue grundsätzlich jedem Staat,der seinen Bürgern misstraut.Ist die Schweiz besser?GANZ klar JA!Ich lebe hier seit 5 jahren,und hier ist es noch so,das der Bürger der Souverän ist.Aber dasselbe möchtest du doch nicht von Deutschland und der "Eurogruppe" behaupten oder?

  8. @

    agacephl

    du hast glaub ich ein völlig anderes Verhältnis zum Staat als andere.Bist du gerne ein Knecht?Lässt du dich gerne gängeln?Wie oben geschrieben,es gibt keine ILLEGALEN Waffen,nur Illegalisierte Menschen die zugang zu Waffen haben,deren Status sich (ohne einen erkennbaren und vernünftigen Grund) verändert hat..Hast du dir mal Gedanken gemacht,Warum der Staat keine Waffen in Privathand möchte?Naja dir kann ja nichts passieren,du hälst dich an alle Gesetzte.Mal am Rande,kennst du die Geschichte vom Pastor Niemöller?

    Als die Nazis die Kommunisten holten,
    habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist.
    Als sie die Sozialdemokraten einsperrten,
    habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat.
    Als sie die Gewerkschafter holten,
    habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Gewerkschafter.
    Als sie die Juden holten,
    habe ich nicht protestiert;
    ich war ja kein Jude.
    Als sie mich holten,
    gab es keinen mehr, der protestierte.“

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