Zum Inhalt springen

Prendergast

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    451
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Prendergast

  1. Weil das des deutschen liebstes Hobby ist?:-)Ich will natürlich nicht alle verallgemeinern...
  2. Deshalb Frage ich lieber vorher als irgend einen Seich zu machen..
  3. Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.Ich hätte es mir einfacher vorgestellt...Die Sache ist mir zu unsicher.Ich werde dann warscheinlich ein OA oder Haenel kaufen....
  4. Hallo liebe WO-Gemeinde, Ich komme aus der Schweiz und meine Frage wäre,ob ich mit meinen Waffen an deutschen Wettkämpfen teilnehmen kann?Ich habe eine S&W MP 15 und eine Ruger 556 beide in 16,1 ".Die Waffen sind auf meinem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen.Was mir sorgen bereitet ist das beide einen Sear Cut haben und warscheinlich so nicht in D zugelassen wären.Aber ich würde sie ja praktisch nur für Wettkämpfe einführen und danach wieder ausführen.Wie ist das rechtlich zu bewerten?Hab mir auch überlegt evtl dafür ein schönes Oberlandarms zuzulegen wenn es nicht geht..
  5. I like Norway.It would be nice if Switzerland would make the same decision. https://www.ssaa.org.au/?ss_news=lead-ammo-ban-lifted-in-norway
  6. Prendergast

    Wiederladen

    @swiss-shooter Danke vielmals für deine Antwort.Ja das habe ich mir auch so gedacht.Ich werde aber sicher einen Kurs machen bevor ich anfange selbst zu laden.Ich habe noch Verwandschaft in Deutschland und da sind auch Wiederlader drunter.Somit könnte ich im Fall auch mal schnell nachfragen...
  7. Prendergast

    Wiederladen

    Hallo liebe Gemeinde, Wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt in der CH mit dem wiederladen?Pulvererwerb usw.Muss man einen Kurs absolvieren wie in D?
  8. Das Wort Unbedenklichkeitsbescheinigung hab ich mir nicht ausgedacht sondern kommt vom SB des BVA: Hier seine Email an mich: Sehr geehrter Herr Prendergast, zur Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen Sie im Sinne des Waffengesetzes geeignet und zuverlässig zum Besitz von Waffen sein und ein im Waffengesetz anerkanntes Bedürfnis für den Waffenbesitz nachweisen. Die persönliche Eignung (Stichwort Gesundheit) wird bis zum Vorliegen anderer Erkenntnisse vorausgesetzt, bezüglich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit müssten Sie einerseits ausdrücklich bestätigen, dass Sie im Ausland unbescholten sind, andererseits holt das Bundesverwaltungsamt entsprechende Auskünfte bei der für Ihren letzten deutschen Wohnort zuständigen Polizei, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundeszentralregister des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof sowie beim zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ein. Das Vorliegen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses müssen Sie durch entsprechende Unterlagen nachweisen, i. d. R. ist dies ein gültiger deutscher Jagdschein oder eine Bescheinigung, dass Sie in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Verband angehört, Mitglied sind und dort regelmäßig am Schießbetrieb gem. genehmigter Schießsportordnung teilnehmen. Die angesprochenen Voraussetzungen gelten im Übrigen auch, wenn Sie eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Waffenerwerb in der Schweiz beantragen wollen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ich sehe das genauso wie Ihr und auch die Schweizer wollen nur wissen ob ich Waffen erwerben KÖNNTE sollte ich die Erwerbsvorrassetzungen erfüllen.Ich bin weder in der Schweiz noch in Deutschland vorbestraft und habe auch schon seit mehrern Jahren in beiden Ländern legal Waffen bessessen.Es kann doch nicht sein weil ein SB mir nicht die Zuverlässigkeit bescheinigen will ich deshalb 5 Jahre warten soll?Und ausserdem,wie soll ich mit nem CH Wohnsitz in einem Deutschen Verein ein Bedürfnis bekommen?Macht für mich alles keinen Sinn.
  9. Und warum hat mein Bruder es dann bekommen?Das es kein versehen war weiss ich von vielen Kollegen die nach 2012 in Schweiz gekommen sind und selbiges schreiben dabei hatten,gab bis jetzt nie Probleme..
  10. @HangMan Da ich momentan die B-Bewilligung habe und nicht C (Niederlassungsbewilligung) komt folgender Text im Schweizer Waffengesetzt zum tragen: Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein. Zudem müssen sie eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- oder Heimatstaats vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie berechtigt sind, die Waffe oder den wesentlichen Waffenbestandteil zu erwerben. Diese Bestätigung war damals meine WBK,mein Bruder hat vom Bundesverwaltungsamt folgend angehängtes schreiben erhalten.Dieses möchte ich auch..da verlangt man von mir ein deutsches Bedürfnis das ich natürlich in der Schweiz lebend nicht nachweisen kann.Ich muss dazu sagen,mein Bruder hatte NIE eine waffenrechtliche Erlaubnis in Deutschland noch eine Sachkunde.Aus meiner sicht wird einfach eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemacht und nicht mehr..aber das geht wohl nicht ohne Bedürfnis..
  11. Hallo liebe Gemeinde, Ich wohne seit einem halben Jahr wieder in der Schweiz.Ich habe dort auch bis 2017 Waffen besessen.Da ich für eine Zeit ins Ausland gegangen bin habe ich die Waffen verkauft.Jetzt sagt man mir das ich für den Waffenerwerb mit Aufenthaltsbewilligung B eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus D brauche.Also habe ich beim Bundesverwaltungsamt angerufen und dort sagte man mir,das ich dafür ein Bedürfnis brauche(Sport der Jagd).Meine Frage,ist dahindgegen was geändert worden?Mein Bruder hat diese Bescheinigung vor 4 Jahren ohne Probleme bekommen ohne Bedürfnis..Weiss jemand mehr?Ich könnte natürlich 4,5 Jahre warten dann habe ich C und brauche keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus D oder ich suche mir in D wieder einen Verein...
  12. Auch wenn ich den Artikel hier damit aus der versenkung hole.Offensichtlich ist der Typ aus Paraguay der angeblich Waffen verkauft hat erschossen worden. https://wochenblatt.cc/toedliche-auseinandersetzung-zwischen-oesterreichischem-und-deutschem-staatsbuerger/
  13. @Prassekönig,ich beziehe mich nicht nur aufs Waffenrecht,ich misstraue grundsätzlich jedem Staat,der seinen Bürgern misstraut.Ist die Schweiz besser?GANZ klar JA!Ich lebe hier seit 5 jahren,und hier ist es noch so,das der Bürger der Souverän ist.Aber dasselbe möchtest du doch nicht von Deutschland und der "Eurogruppe" behaupten oder?
  14. @ agacephl du hast glaub ich ein völlig anderes Verhältnis zum Staat als andere.Bist du gerne ein Knecht?Lässt du dich gerne gängeln?Wie oben geschrieben,es gibt keine ILLEGALEN Waffen,nur Illegalisierte Menschen die zugang zu Waffen haben,deren Status sich (ohne einen erkennbaren und vernünftigen Grund) verändert hat..Hast du dir mal Gedanken gemacht,Warum der Staat keine Waffen in Privathand möchte?Naja dir kann ja nichts passieren,du hälst dich an alle Gesetzte.Mal am Rande,kennst du die Geschichte vom Pastor Niemöller? Als die Nazis die Kommunisten holten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Kommunist. Als sie die Sozialdemokraten einsperrten, habe ich geschwiegen; ich war ja kein Sozialdemokrat. Als sie die Gewerkschafter holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Gewerkschafter. Als sie die Juden holten, habe ich nicht protestiert; ich war ja kein Jude. Als sie mich holten, gab es keinen mehr, der protestierte.“
  15. Kann ich den Beitrag irgendwie auf dvd bekommen?Würde ihn gerne als Lehrmaterial verwenden...
  16. Sehr schön Herr Gepperth!Ich bin Stolz von ihnen Vertreten zu werden,ganz ehrlich!
  17. Das würde mich auch interessieren
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.