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SC

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Beiträge von SC

  1. Wobei ich gerne zugebe, dass etwas konkretere Anleitung und auch Koordination für die Masse sicher hilfreich wäre.

    Keine Ahnung. Magst du uns die Frage beantworten?

    Deine Auffassung, meine Ergänzung in Form einer Frage an Dich, Deine Antwort mit Rückfrage, man könnte jetzt meinen, daß der Kreis geschloßen ist, unter dem Strich: "Hilf dir selbst, so hilft dir Gott".

  2. In Zukunft müssen wir viel öfter so konsequent und hartnäckig gegen Willkürurteile angehen wie ihr. Und damit meine ich schon die Eintragung der Waffenbehörde, die aus Willkür "2 Schuss Magazin" eingetragen hat.

    Das würde verschiedene Dinge voraussetzten, z.B. das Alle (Verbände und deren Mitglieder) gleich diesbezüglich handeln, das Mitgliedsbeiträge auch derartige Kosten beinhalten, das ... .

    Die Realität ist, wir benötigen noch viel mehr Mitglieder in den jeweiligen Vereinen/Verbänden , aber ob die alle am Ende das Kreuz an die richtige Stelle machen, daß ist eine ganz andere Sache.

  3. Quelle : http://www.jagdverband.de/content/chaos-bei-den-waffenbehörden-untragbar

    Gegenüber den vor dem BVerwG unterlegenen Klägern bekräftigten die acht Verbände ihre Zusage, die Kosten für den Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu übernehmen. Bereits kurz nach Bekanntwerden des BVerwG-Urteils lag die Zusage für eine finanzielle Unterstützung gegenüber dem verantwortlichen Anwalt vor. Es wurden intensive Gespräche zwischen den Verbänden und den Klägern zum weiteren Vorgehen geführt. Auf Initiative der Kläger wurden zwischenzeitlich auch private Spendengelder gesammelt, um die Klage zu unterstützen.

    Wenn es eine Zusage " für eine finanzielle Unterstützung" gegeben hat warum dann die Spendenaktion ?

    Wurden die Spender eventuell getäuscht ?

    Tilmann Keith sagt:

    15. April 2016 um 12:14

    Hallo Mitspender,

    als Antwort auf die – berechtigte – Frage der Mittelverwendung der Spenden mit dem Verwendungszweck „Verfassungsgericht“ im Falle des Nichtverbrauches der Gesamtsumme (z.B. beim erwarteten Obsiegen) schlage ich Folgendes vor:

    1. Es erfolgt keine Rückzahlung. (Wäre verwaltungstechnischer Irrsinn)

    2. Der Betrag verbleibt bei der GRA und wird dort treuhänderisch verwaltet. (Zweckspende!!)

    3. Die GRA wird den Betrag nach billigem Ermessen verwenden, aber erst und nur im Falle einer erneuten Kostenübernahme für Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Zweck muss eingehalten werden) im allgemeinen Interesse des Waffenbesitzes.

    Die GRA hat sich durch diese Aktion als handlungsfähiger und schnell und hocheffektiv reagierender Ansprechpartner aller Legalwaffenbesitzer (berufs, verbands- und zielübergreifend) qualifiziert. Das Vorhandensein von Geldmitteln als Ausgangsbetrag für eine neuerliche – zweckentsprechende – Aktion ist wünschenswert.

    Marc Schieferdecker sagt:

    15. April 2016 um 13:40

    Hallo Tilmann,

    genau so ist das geplant.

    Wenn von den Zuwendungen etwas übrig bleibt, dann unterstützen wir damit Projekte, die den Waffenbesitz stärken.

    Das dürfte ja im Sinne aller Unterstützer sein.

    Falls es dazu kommt, kommunizieren wird das aber natürlich vorher in gewohnter Transparenz und sollte etwas strittig sein, lassen wir darüber abstimmen.

    Gruß,

    Marc

    Quelle : http://german-rifle-association.de/verfassungsklage/

  4. Und das hat zu meiner Anregung jetzt welchen Bezug?

    Das Wunschdenken und Realität zwei unterschiedliche Dinge sind.

    In den letzten 13 Jahren wurden immer wieder diverse neue Vereine / Organisationen von mehr oder weniger den selben Unzufriedenen / Enttäuschten ins Leben gerufen, weil nur sie den einzig richtigen Weg wüßten.

    Bedauerlicherweise verursacht das Wandeln auf diesen Königswegen nunmal Kosten, und damit sind wir wieder bei Deinem Lieblingsthema "Geld" angekommen.

  5. Hinsichtlich der Kosten für die Verfassungsbeschwerde lauten meine Informationen von der Kanzlei, die das in Karlsruhe wohl machen soll, wie folgt.

    - bis zur Entscheidung zur Annahme der Beschwerde (minimale Aussicht auf Erfolg) durch das Gericht in Karlsruhe ca. € 7.000,-

    - falls Annahme erfolgt, bis zum Abschluss des Verfahrens bei dem Streitwert insgesamt (wohl einschießlich der ersten 7000 €) ca. 15.000 €.

    Von Seiten des DJV, FWR, JSM, BDS, Hersteller usw. liegen deutlich höhere Zusagen zur Kostenübernahme vor.

    So ganz erschließt sich mir das Crowdfunding deshalb nicht ganz. Aber ich muss auch nicht alles verstehen und lasse mich selbstverständlich auch gerne eines Besseren belehren.

    Friedrich Gepperth.

    .6. Es gibt - soweit ersichtlich - nur von der GRA - und von niemandem anders - die öffentliche Zusage, mit den gesammelten Mitteln, die Kosten der Verfassungsbeschwerde(n) und des evt. nötigen Weges "nach Europa" - soweit die Mittel reichen - zu übernehmen. Daran kann ich nichts Vages erkennen.

    Klassiker : Kommunikationsfehler, siehe Tschernobyl .

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