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Gottfried Tabor

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  1. Ist doch klar. PRVI ist Neufertigung. Die Rede ist hier von GP 11 und die wird nicht mehr produziert .
  2. Ich bin mir sicher , der Mann redet Unsinn ! Korrosive Munition wird heute in Europa nicht mehr hergestellt. Ich habe PRVI , Sportarms hat die in verschiedenen Kalibern, bereits in all meinen Ordonnanzen verschossen , bevorzugt auch wegen Hülsengewinnung und war sowohl von der Präzision der Munition als auch von der Qualität der Hülsen immer angetan . Probleme gab es nie - egal ob mit oder ohne sofortige Reinigung . Hier wird vermutlich das alte Vorurteil über "östliche" Munition weitergepflegt unter dem heute noch S&B und z.B. auch Wolf zu leiden haben . Wir habenier zahlreiche Themen darüber , niemals aber einen belegbaren Nachweis,daß es so ist. GSG
  3. Konkret gefragt , fehlt dort etwas , was die ÖRAG abdeckt ? In dem Moment , wo es auf "andere Baustellen" abweicht , kommt m.E. auch noch die normale Rechtsschutzversicherung zum Einsatz . Das ist einerseits richtig . Andererseits zwei nicht konkurierende , sonder sich ergänzende , trotzdem wirtschaftlich getrennte Versicherer , können auch Vorteile haben . Gegen jede Eventualität kann man sich nicht versichern . Den Idealweg wird es auch nicht geben. Überhaupt was tun ist angesagt . Ob es richtig war , erfährt man immer erst hinterher
  4. Wie meinst Du das genau ? Bezieht es sich nur darauf oder habe ich etwas Wichtiges übersehen ? Bei Versicherungen ist es immer wichtig zu verglewichen. Ich konnte im Vergleich ÖRAG/vdw keine wesentlichen Unterschiede feststellen , möchte aber Irrtum nie ausschließen bei so vielem Kleingedruckten wie es da immer gibt Gruß Gottfried
  5. Geht in den vdw . Da ist eine Rechtsschutzversicherung inclusive UND unsere Interessen als Waffenbesitzer sind dort gut vertreten. Bei einem Vollbeitragszahler ist jedes weitere Familienmitglied mit 18 Euro zusätzlich ebenfalls drin , inclusive Rechtsschutzversicherung. Gruß Gottfried
  6. Das ist vollkommen korrekt ! Da hast Du vollkommen Recht ! Wir reden hier aber nicht von Langwaffen , sondern von einschüssigen Kurzwaffen , oder seit wann ist eine Contender / Encore eine LANGwaffe ?
  7. Richtig ! Der Erwerb einer Einzellader Kurzwaffe für Patronenmunition ist auf die Neue Gelbe erlaubt. Der Erwerb einer Einzellader Perkussions Waffe ohne historisches Vorbild (hätte sie eins, dann wäre sie ab 18 frei) auf die Neue Gelbe ist nicht zulässig . Ist letztendlich dieselbe Problematik wie bei der Tingle. Gruß Gottfried
  8. Sicher . Nur keine für Patronenmunition .
  9. und für den gilt strenggenommen nach Gesetz die Grüne - also Vorsicht !
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