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Gottfried Tabor

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Beiträge von Gottfried Tabor

  1. Müsst ihr euch wegen so einem Unfug in die Wolle bekommen? Vetragt euch und geht ein Bier trinken. :drinks:

    Hey,

    ist doch kein Streit !

    Denke auch, daß Lukas das nicht so verstanden hat :friends:

    Mir ging es doch nur darum, daß es hier nicht verhindert werden soll, daß andere von günstigen Möglichkeiten erfahren

    und

    das man ganz leicht und möglicherweise ohne bösen Hintergedanken plötzlich selbst zum Werber werden könnte.

    @Lukas:

    Es sind vielleicht etwas harte Worte von Dir, aber auch ich finde, daß die Ertragsorientierung in diesem Forum schon sehr augenfällig ist.

    Würde es um einen Überlebenskampf gehen, könnte ich das ja noch verstehen, aber bei der immer wieder verkündeten gesicherten Finanzlage

    könnte man m.E. schon auch von Betreiberseite mal überdenken, ob z.B. eine Erweiterung der PN Funktion für Alle und ähnliche Kleinigkeiten wirklich so

    aufwändig wären, daß sie die Möglichkeiten eines angeblich finanziell gesicherten Forums überbeanspruchen .............................................

    G.T.

  2. Schön, schön!

    Aber auch hier im Forum sind ausser mir sicher noch andere die im gleichen Geschäftsbereich wie VISTAPRINT arbeiten.

    Und die finden die (unerlaubte) Werbung sicher ebenso unangebracht wie ich.

    DU hast mit diesem Beitrag jetzt für DICH unerlaubte Werbung gemacht -

    so wird da ein Schuh daraus !

    Der Hinweis auf Angebote anderer Anbieter ist immer noch regelkonform,

    der Hinweis auf EIGENE Tätigkeit eben gerade nicht - auch wenn er indirekt rüberkommt !

    Also würde ich mich an Deiner Stelle nicht über Andere aufregen, sondern lieber froh darüber sein, somit kostenlose Eigenwerbung

    ohne Sanktion gehabt zu haben (Fettdruck von mir !).

    Leben und leben lassen :gutidee:

    G.T.

  3. Den Treuhandservice gibt es noch bei eGun?

    Vor einiger Zeit (ca. 1-2 Monate) bekam ich den Hinweis, er würde nur noch abgewickelt.

    In so weit würde ich Sal-Peters Antwort zumindest teilweise hinterfragen.

    Mit dem Rest allerdings hat er Recht.

    eGun kann ein recht riskantes Spiel sein.

    Ich hatte bisher fast immer Glück, an anständige Partner zu kommen - toi,toi,toi -

    hoffe, es bleibt so !

    G.T.

  4. Gut, daß wir auch darüber mal reden,

    aber ich bin der Meinung, wir sollten uns endlich mal ernsthaft mit dem Thema Full Auto Lasergewehre beschäftigen ..............

    Sorry, ich finde sowohl die Überlegung im Grundsätzlichen, als auch die Schlußfolgerungen daraus irgendwie ziemlich O.T.

    So ein Teil mag ja im Einzelfall tatsächlich Spaß machen und das man mit Luftdruck sinnvoll schießen und auch für andere Diszipline trainieren kann, sollte jeder scheuklappenfreie Schütze eigentlich einsehen.

    Aber Druckluft als Notnagel für den SuperGAU im Waffenrecht, also so weit es mich betrifft, NEIN DANKE.

    Dann lieber nur noch "Freie".

    Btw - wir haben damals im guten, alten "Waffenforum" bereits per Fernwettkampf festgestellt, daß ganz normale LuPis auf 25 Meter einwandfrei einsetzbar sind und ich habe heute noch meine Siegerurkunde mit 180 von 200 Möglichen an der Wand hängen und freue mich über den wohlgelungenen Versuch und den Spaß, den wir dabei hatten.

    Ich habe also wirklich nichts gegen Druckluft und auch Alternativen die durchaus über den engen Rahmen der DSB Diszipline hinausgehen,

    aber Deiner Idee kann ich nichts abgewinnen.

    G.T.

  5. Selbstverteidigung dabei nicht akzeptiert wird, dann sieht es natürlich schlecht aus mit der Rechtfertigung zum Führen.

    Abgesehen davon, daß Speedshooter Recht hat, Diskussionen über Klingenlängen wirklich überflüssig sind und es tatsächlich keinen ernsthaften Grund

    für eine gesetzliche Reglementierung gibt,

    scheint mir die Aussage, 12 cm wären zur Selbstverteidigung grundsätzlich ungeeignet, doch etwas fraglich.

    Auch wenn ich diesem Punkt

    und zwar aus verschiedenen Gründen,

    persönlich nicht die Bedeutung einräume,

    welche er allgemein hier im Forum beigemessen bekommt,

    ICH möchte keine 12 Zentimeter kalten Stahl abbekommen !!!!!

    Oder anders ausgedrückt, wer sich mit 12 Zentimeter Klingenlänge, warum auch immer, nicht effektiv genug wehren kann, der schafft das mit 18 Zentimeter auch nicht

    und

    ausgebildete Messerkämpfer sind wohl die allerwenigsten von uns.

    Ich bin überzeugt davon, wenn man auf einen Typen trifft, der mit einem Messer wirklich umgehen kann - dann hilft es Otto Normalo auch nicht,

    wenn er den Zwillingsbruder von Mick Dundee`s Messerchen am Gürtel hängen hat :rolleyes: .

    Ich akzeptiere die Berechtigung zahlreicher Einwendungen im Voraus, bleibe aber für mich persönlich bei der Ansicht, daß es eine sinnlose und überflüssige gesetzliche Regelung ist, die aber mich weder persönlich noch praktisch weiter einschränkt.

    Da gibt es andere, überflüssige Regelungen, die viel schmerzhafter sind - Stichwort Pulverlagermenge um nur mal eins aus dem Fachbereich zu nennen............................

    G.T.

  6. Dritter nicht, aber sich selbst????

    Na klar doch, das ist es !

    Ein fürsorglicher Gesetzgeber schützt uns vor unserer eigenen Ungeschicklichkeit.

    Ich erinnere mich dunkel, als 14 Jähriger habe ich ein Bowiemesser mit gut 20 cm Klingenlänge benutzt und offen und unverdeckt geführt.

    Damit habe ich mich beim Bratspieß Schnitzen für selbstgefangene Forellen (wohlgemerkt ohne amtliche Fischereiprüfung gefangen - heute undenkbar und unvorstellbar)

    dann tatsächlich mal in den Daumen geschnitten.

    Mit 12 Zentimeter Klingenlänge, wäre das natürlich nicht passiert :ridiculous:

  7. Da hörst du dich wie die grüne Verbotspartei an.

    Ich habe den Eindruck, Du und auch Kamerad Steinpilz habt meinen Beitrag nicht richtig verstanden !

    Schrieb ich nicht ganz deutlich, daß ich auch das Verbot für völlig überflüssig halte ?

    Mit meiner Aussage bezüglich der Mitführung größerer Messer wollte ich nur meinen persönlichen Mangel an Verständnis für die diesbezügliche Debatte zum Ausdruck bringen.

    Dinge, denen ich keine praktische Bedeutung beimesse, können erlaubt oder verboten sein - darüber zu diskutieren halte ich persönlich eben für überflüssig.

    Mir ist es z.B. auch völlig egal, ob man jetzt mit 0,5 oder 0,8 Promille nicht mehr Autofahren darf - ich trinke keinen Alkohol, wenn ich Auto fahre.

    In diesem Falle allerdings halte ich ein Verbot eben NICHT für überflüssig, weil dadurch andere Leute gefährdet werden.

    Durch ein paar Zentimeter Klingenlänge hin oder her ändert sich aber nichts, da entsteht keine zusätzliche Gefährdung Dritter -

    also ist das Verbot überflüssig.

    Jetzt klarer ?

    G.T.

  8. Was ich irgendwie nicht verstehe, sind zwei Dinge :

    1. Warum man dem normalen Bürger das Mitführen eines Messers mit über 12 Zentimeter Klingenlänge verbietet.

    2. Warum ein normaler Bürger für irgend etwas überhaupt ein Messer mit über 12 Zentimeter mitführen sollte.

    Ich finde Beides überflüssig wie einen Kropf und ich bin eigentlich als Wanderer, Tierfotograf und Angler doch recht viel in der Natur unterwegs.

    G.T.

  9. Und ?

    Hat es schon jemand ?

    Mit einiger Verzögerung ist es heute bei mir eingetroffen - 14,99 und portofrei Dank Amazon.

    Natürlich war noch nicht Zeit genug für eine gründliche Lektüre, aber zwei Dinge sind mir schon mal beim ersten Durchblättern aufgefallen:

    Es liest sich für unsereinen sehr viel angenehmer, als Kopien oder Neuauflagen von sonstigen "alten Schinken" - weil der Herausgeber dankenswerter Weise auf aktuelle Schrift übertragen hat - WER hat heutzutage schon noch holperfrei Sütterlin u.ä. drauf ?

    Das Zweite, was ich beim ersten Überfliegen auch schon feststellen konnte : Das Büchlein hält eine Vielzahl von Informationen bereit, die nicht nur historisches Interesse befriedigen, nein, es sind ganz praktische Tips die man als Anregung gut gebrauchen kann, vieles davon mit einfachen Skizzen-Zeichnungen verständlich gemacht.

    Also MEIN erstes Fazit : Das Ding ist den Kaufpreis auf jeden Fall wert - zumal wir ja mit aussagekräftiger VL Literatur in Deutschland wirklich nicht verwöhnt sind !

    Würde mich aber jetzt schon mal interessieren, ob ich hier der Einzige bin, der für diesen bezahlbaren Betrag sein historisches Wissen erweitert hat.........

    Gruß

    G.T.

  10. Verfügbar (unter anderem) bei Amazon.de

    Aktuell leider nicht

    Derzeit nicht auf Lager.

    Aber das wird sich ja auch mal wieder ändern - bestellt ist jedenfalls !

    Bin schon sehr gespannt !

    Der Name des jedem VISIER Lesers wohlbekannten Herausgebers steht dem interessierten Leser schon mal dafür, daß dieses Buch garantiert unter dem Gesichtspunkt des praktischen Nutzens

    für den heutigen VL Schützen ausgesucht wurde,

    also nicht nur ein Reprint für historisch Interessierte ist.

    Leider ist man bei neuzeitlichen, deutschsprachigen Veröffentlichungen über den Bereich des VL Schießens auf schmale Diät gesetzt,

    daher ist es eine gute Idee, das damalige Wissen in aktueller und preiswerter Wiederauflage allgemein zugänglich zu machen.

    Schließlich hat nicht jeder VL Schütze Zugang zu alten Originalen, oder will und kann den Preis antiquarischer Raritäten bezahlen, obwohl ihn das vom Thema her interessiert.

    Deswegen sei, unabhängig vom bisher nicht bekannten Inhalt und praktischen Nutzen,

    über den erst nach Lieferung hier zu reden/schreiben sein wird,

    schon mal im Voraus

    dem Herausgeber für die gute Idee einer solchen Wiederveröffentlichung gedankt !

    Das soll und wird hoffentlich kein einmaliges Unterfangen bleiben !

    G.T.

  11. war länger nicht im Netz, habe ich was verpasst?

    Keine Sorge.

    Du wirst es rechtzeitig merken,

    falls Grafes Beschwerde entsprochen wird.

    Die Waffenbehörde schreibt Dich dann an und teilt Dir mit, daß für alle Deine Waffen das Bedürfnis entfallen ist

    und

    wie lange Du Zeit hast,

    die Vernichtung bzw. die Abgabe an einen Berechtigten (wird es dann in Deutschland kaum noch welche geben)

    nachzuweisen B)

  12. Ahhh, ein Insider, der aus dem Nähkästchen plaudert!

    Nein, vielleicht nur jemand der weiter denkt als Du ?

    Wieso passt es nicht zum dt. Waffenrecht, wenn es (das NWR) sich doch an der Anlage zum Waffengesetz orientiert? Kannst du mir das mal so erklären, dass ich es auch verstehe

    Wenn ein NWR Waffenkategorien umfaßt, die bei uns gesetzlich keiner Registrierungspflicht unterliegen, dann ist das offenkundig nicht kompatibel.

    War das jetzt als Beispiel einfach genug ?

    edit: im Übrigen bin ich leicht belustigt, wie hier Einige krampfhaft versuchen, offensichtliche Übereinstimmungen im Aussehen wegzudiskutieren.

    Das ganze gipfelt dann in diesem Satz von karlyman (oder war es G.T.?): "Es ist keine Kriegswaffe, also kann es auch nicht (exakt) aussehen wie eine Kriegswaffe" :ridiculous:

    Das ist unsinnig und zudem auch sachlich falsch.

    Gerne kannst Du sogar stark belustigt sein, das interessiert mich nicht.

    Unsinnig ist hier in erster Linie einmal die Art der Fragestellung durch die Behörde.

    Es geht nicht um krampfhafte Versuche, es geht um passende Antworten auf unpassende Fragen,

    Deine Logik muß sich ja nicht jedermann zu eigen machen,

    man kann solche Dinge auch aus anderem Blickwinkel sehen, oder ?

    So lange es keine eindeutige Definition gibt, wie eine Kriegswaffe aussieht,

    sondern nur festgelegte Kriterien, was eine Waffe erfüllen muß, damit sie von Sportschützen erworben werden darf,

    so lange ist für mich eine Waffe, die auf sportliches oder jagdliches Bedürfnis erworben werden darf, keine Kriegswaffe

    und sieht somit auch nicht wie eine solche aus -

    hier wird nämlich völlig pauschaliert die persönliche Einschätzung des Befragten eingeholt und sonst gar nichts.

    Wer mich - und sei es per "amtlich selbstgestricktem Vordruck" mit schlicht-pauschalen Fragestellungen konfrontiert -

    der bekommt passend schlichte Antworten zurück.

    Ich vermag durchaus auf differenzierte Fragestellungen differenzierte Antworten zu geben -

    aber ich kann mich auch jederzeit dem einfachen Niveau eines Fragestellers mit meinen Antworten anpassen-

    nur darum geht es.

    G.T.

  13. Dummerweise passt die Systematik des NWR (die sich an den Kategorien A bis D aus der Anlage 1 zum WaffG orientiert) nicht (noch nicht?) zur sonstigen Systhematik des dt. Waffenrechts.

    Lass mich mal vermuten :

    Das dt. Waffenrecht wird so lange verschlimmbessert, bis es wunderbar paßt :angry2: .

    Denn, wie das Leben so lehrt, Vereinheitlichung findet IMMER auf dem schlechtesten Niveau statt !

    Also Leute, fangt schon mal an, z.B. die Seriennummern Eurer VL zu notieren -

    und rechnet hoch wie das sich ergeben wird :

    X VL mal WBK Gebühr = xy Euronen :contra:

    G.T.

  14. :rolleyes: wer sollte jemand für eine realistische Markteinschätzung in diesem Fall bezahlen?

    Ob das nun tatsächlich realistische Markteinschätzung oder doch nur subjektive Überzeugung ist,

    sei mal dahingestellt,

    das wirklich Schönste am

    nicht bezahlt werden, bzw. niemanden verpflichtet zu sein,

    ist doch,

    sich mit seiner Meinung persönlich nicht verbiegen zu müssen ;)

  15. Es ist nun mal so, dass der "First mover", also der, der die Grundidee als erster und am konsequentesten verfolgt, meist auch am erfolgreichsten ist.

    Genau DAS ist es auf den Punkt gebracht :icon14:

    eGun mag zwar diese oder jene Schwäche haben,

    wobei ich persönlich beim Support immer zeitnah und korrekt i.S. Problemlösungen behandelt wurde,

    aber rein von der Größe betrachtet :

    Ich geh als Verkäufer oder als Käufer dortin, "wo die Musik spielt"

    und das ist im Waffenbereich eGun

    und

    im sonstigen Bereich eBay.

    Anderes schau ich mir nicht mal mehr an, halte ich persönlich nur für verschwendete Zeit

    "Plagiate entzücken nicht"

    (der Gebildetere wird es in Lateinisch ausdrücken können, mir ist es gerade entfallen - steht aber im Asterix) :rolleyes:

    G.T.

  16. Die Idee ist absolut gut !

    Aber die Aktion würde es erforderlich machen, daß ALLE Mitglieder, Verbände, Waffenbesitzer, Jäger, Sammler

    an EINEM Strang ziehen.

    WER glaubt da an eine Realisierung ?

    Es ist eine super Idee, die, wie viele andere, gute und sinnvolle Ideen an der menschlichen Unzulänglichkeit und den Details scheitern wird

    (wer organisiert, kassiert, verwaltet etc.etc. stc.)

    Schade :s84:

  17. Bei größeren Beträgen lohnt auch ein größerer E-Mail-Verkehr. Ob ein Betrüger sich so viel Mühe machte wie ein echter Verkäufer?

    Aus (zum Glück nicht allzuschlimmer) Erfahrung kann ich nur nochmals mein persönliches eGun Modell,

    speziell bei nicht gewerblichen Anbietern empfehlen :

    Limitbetrag der verschmerzbar ist setzen - und für ALLES was darüber hinausgeht :

    Selbst abholen

    oder

    vergiss die Auktion !

    Daran halte ich mich mit gutem Erfolg seit Jahren :gutidee:

  18. Aber da ich neulich so eine Akte auf dem Tisch hatte werde ich euch sagen was die StA euch dann schreiben wird.

    ................................................................................

    ...........

    Willkommen in der deutschen Justiz.

    Meine Einstellung in solchem Fall hängt nicht von den Erfolgsaussichten,

    sondern von meinem Selbstverständnis ab !

    Fällt mir irgend etwas Verdächtiges auf, dann mache ich mein Verhalten nicht davon abhängig, was andere tun oder versäumen -

    ich mache das, was ich für richtig und notwendig halte !

    Was dann in dem Fall eventuell die Deutsche Justiz versäumt oder nicht, das habe ich nicht zu verantworten !

    Wer bereits im Voraus die Sinnlosigkeit seines Tuns als gegeben ansieht - der hat für fast alles eine Ausrede-

    das ist zumindest meine Meinung dazu !

    G.T.

  19. Die LVs im DSB sind aber keine vom BVA anerkannten Schießsportverbände im Sinne des § 15 WaffG und dürfen daher ihre waffenrechtlichen Tätigkeiten nur mit Billigung bzw. Zustimmung des DSB als anerkanntem Verband ausüben.

    Wieso nicht ?

    Die B- Listen der Landesverbände sind vom BVA anerkannte Sportordnungen,

    die nur für den jeweiligen Landesverband und nicht für "den" DSB gelten.

    Mein Rückschluß (ich bin allerdings wirklich kein Vereinsrechtler):

    Landesverbände

    müssen somit per gesetzlicher Definition anerkannte Schießsportverbände sein-

    sonst würde ihnen das BVA keine Sportordnungen genehmigen die als Grundlage für Bedürfnisbescheinigungen gelten.

    Der DSB ist m.E. ein Dachverband dessen genehmigte Sportordnung grundsätzlich für alle LV gilt,

    zusätzlich von diesen aufgrund eigener Verbandsanerkennung erweitert werden kann.

    G.T.

  20. Im Prinzip richtig!

    und,

    ich ergänze mal,

    in der Praxis auch zu (geschätzt) über 90 % zutreffend.

    Dann müssten aber in der StO die Voraussetzungen eindeutig aufgeführt sein.

    Für die Praxis dadurch gelöst,

    daß Standeigner und -betreiber zu den geschätzen 90 + X % Anteil ein DSB Verein ist,

    der es sich mit seinem

    "es gelten die Regeln des DSB"

    einfach macht.

    Da muß man sich dann selten weiter kümmern,

    denn ich kenne z.B. in der weiteren Umgebung außer P`Burg keinen Stand, der nicht in "DSB-Hand" ist.

    Das logischerweise seitens der Verbände auch keine Chance zum Abgreifen von Gebühren ungenutzt gelassen wird,

    verwundert ebenfalls nicht -

    und der Gesetzgeber arbeitet denen doch in dieser Hinsicht seit 2003 gründlich zu,

    jede Bedürfnisbestätigung und Wiederbestätigung ein

    Gebührchen fürs Verbändchen :rolleyes:

  21. Es ist doch eigentlich ganz einfach :

    Der Standbetreiber hat das Hausrecht -

    und

    ER

    sagt an,

    was Aufsichtsführende über bzw. zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen beizubringen haben.

    So ist es - und fertig.

  22. Mein Standaufsichtslehrgang vom BDS (war bei einem der ersten Lehrgänge des LV 7)

    wird von jedem meiner beiden DSB Vereine anerkannt-

    und, so weit mir bekannt, wenn auch noch nicht praktiziert,

    beinhaltet meine Zulassung als Sachkundelehrer beim DSB auch die

    Berechtigung, selbst innerhalb des DSB, Standaufsichtsunterweisungen durchführen zu dürfen.

    Also ist in dem Bereich durchaus "Verbandsübergreifendes" möglich.

    Muß mich da aber noch mal schlau machen.

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